Ein Stopp der COVID-19 Impfung bei Nicht-Risiko-Personen ist dringend nötig
Es ist bekannt, dass die Rückmeldung von Impfnebenwirkungen sehr schlecht ist. Das gilt erst recht bei der COVID-19-Impfung, weil die Nebenwirkungen äusserst vielfältig sind und daher nicht immer ein Zusammenhang mit der Impfung erkannt wird. Bei Swissmedic sind bis am 24.8.2022 insgesamt 15’481 Verdachtsfälle ausgewertet worden. 6’006 wurden als schwerwiegend eingestuft. Zu diesem Zeitpunkt waren 6,12 Mio. Personen mindestens einmal geimpft. Swissmedic hält immer noch fest: «Die bisher eingegangenen und analysierten Meldungen über unerwünschte Wirkungen ändern das positive Nutzen-Risiko-Profil der in der Schweiz verwendeten Covid-19 Impfstoffe nicht» (Stand: 26.08.2022) Heute geht man davon aus, dass aufgrund der hoch ansteckenden Omikron-Variante mit in der Regel milden Symptomen die Bevölkerung der Schweiz zu 95 % immunisiert ist.
Es ist höchste Zeit, dass die Übersterblichkeit von Kindern und Jugendlichen während der Impfphase genau untersucht wird, ebenso die Ursachen des Geburtenrückgangs. Aufgrund dessen und der bereits bekannten gravierenden Nebenwirkungen (siehe 1. Teil) ist die mRNA-Impfung von Nicht-Risiko-Personen gegen COVID-19 sofort zu stoppen, bis der Sachverhalt geklärt ist. Da die Omikron-Varianten harmloser sind, ist dieser Schritt zu verantworten. Verantwortungslos ist es hingegen, nichts zu unternehmen und auf den Winter 2022/2023 unterschiedslos die Bevölkerung zum Impfen aufzufordern oder gar zu nötigen. Das gilt erst recht für die neuen sog. bivalenten Covid-19 Booster Impfstoffe.
Es ist höchste Zeit, dass die Übersterblichkeit von Kindern und Jugendlichen während der Impfphase genau untersucht wird, ebenso die Ursachen des Geburtenrückgangs.
Zulassungsbehörden im Zwielicht
Swissmedic hat am 29.8.2022 den ersten bivalenten Covid-19 Booster von Moderna ab 18 Jahren zugelassen. Dieser Impfstoff ist zusammengesetzt aus dem ursprünglichen mRNA-Impfstoff für die Wuhanversion und einer modifizierten Form, die auf die Omikron Variante BA.1 ausgerichtet ist. Diese ist in der Schweiz längst verschwunden, denn derzeit kursiert Version BA.4/Ba.5. Wie die New York Times am 31.8.2022 berichtete, hat die zuständige Behörde in den USA zwei neue Versionen des Boosters von Moderna (ab 18) und BioNTech/Pfizer (ab 12) zugelassen und zwar für die Omikron Varianten BA.4 und BA.5.6 Wörtlich heisst es im Artikel: «Im Moment verlässt sich die F.D.A. auf die Ergebnisse von Mausversuchen und früheren Versuchen von Pfizer und Moderna an Menschen mit Reformulierungen, die auf frühere Versionen des Virus abzielen.» Mit Reformulierungen sind angepasste mRNA-Impfstoffe gemeint. Gemäss New York Times stehen aufgrund des engen Zeitrahmens den Bundesbehörden weniger Daten zu den neuen Impfstoffen zur Verfügung als zu allen früheren Coronavirus-Impfstoffen! Der Artikel mündet in die äusserst beunruhigende Aussage: «Die Aufsichtsbehörden genehmigten den Impfstoff ohne Ergebnisse aus den gerade angelaufenen Humanversuchen.» Ein Artikel im Journal Science widmet sich ausführlich mit den Fragen rund um die fehlenden Basisinformationen und der höchst bedenklichen Zulassung der neuesten bivalenten Covid-19 Booster.7
In diesem Zusammenhang sind zwei Artikel über die Arzneimittelbehörden, die unlängst bei infosperber.ch erschienen, sehr interessant.8 Demnach verlassen sich die Behörden überwiegend auf die von den Herstellern zusammengefassten Daten. Swissmedic wird zu 86 % von Verfahrensgebühren und sog. Aufsichtsabgaben finanziert. Das heisst auf jedes verkaufte Medikament, Impfstoff, Tierarzneimittel und Transplantationsprodukt bekommt Swissmedic 8 Promille des Verkaufspreises. Die Autorin Martina Frei weist zudem auf die Problematik hin, dass Beamte von Zulassungsbehörden sehr oft in die viel lukrativeren Pharmafirmen wechseln. Ihr Netzwerk, das sie sich während ihrer Zeit bei Zulassungsbehörden aufgebaut haben, ist einem möglichst schnellen und möglichst unkritischen Zulassungsverfahren bestimmt nicht hinderlich – im Gegenteil. Das alles dürfte dazu beigetragen haben, dass bei Wirkstoffen, die mit einem beschleunigten Verfahren zugelassen werden, «die Messlatte beim Wirksamkeitsnachweis im Allgemeinen tiefer angesetzt» wird.
Zu beachten ist, dass Politikerinnen und Politiker ebenfalls Druck auf die Zulassungsbehörden ausüben, nicht selten mehr um ihr Image bemüht, damit ihnen niemand vorwerfen kann, sie hätten nichts getan. Von den zahlreichen Politikern, die in den Verwaltungsräten der Pharmafirmen sitzen, werden die gebeutelten Bürgerinnen und Bürger kaum Hilfe erwarten dürfen. Unter diesen schlechten Rahmenbedingungen haben sich die Zulassungsbehörden F.D.A aus den USA und auch Swissmedic zu pharmahörigen und korruptionsanfälligen Institutionen entwickelt. Sie verhelfen der Pharmaindustrie zu grossem Profit und den Bürgerinnen und Bürgern zu hohen Krankenkassenprämien. Das medizinisch-ethische Prinzip, die Patientinnen und Patienten zu nützen und nicht zu schaden, wird mit diesen Zulassungen mit Füssen getreten.
Dieser zweiteilige Artikel ist online in einem Artikel veröffentlicht worden unter www.human-life.ch. Er ist auch gedruckt im HLI-Report 115 erschienen. Der hier vorliegende Artikel wurde aktualisiert.
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1 Beck Konstantin, Übersterblichkeit bei Kindern und jungen Erwachsenen. https://m.youtube.com/watch?v=fiBnxl2qTwM
2 Millius Stefan, Über 6000 Kinder fehlen. Weltwoche vom 18.8.2022; vgl. Beck Konstantin, Sag mir, wo die Kinder sind. Weltwoche vom 26.8.2022.
3 www.youtube.com/watch?v=fzcf3jx6OBA Am 3. Oktober 2022 hat der Gesundheitsökonom Prof. Konstantin Beck zwei Videos zum signifikanten Geburtenrückgang in der Schweiz über die erste Jahreshälfte 2022 veröffentlicht: www.youtube.com/watch?v=YKzsTR6GWKc und www.youtube.com/watch?v=7NJzchRqw-8 (Kausalanalyse) .
4 Gat I. et al., Covid-19 vaccination BNT162b2 temporarily impairs semen concentration and total motile count among semen donors. Andrology 10 (2022) 1016-1022.
5 Pietri T. et al., Spontaneous reports of menstrual cycle disorders after mRNA Covid-19 vaccine. Human Reproduction 37 Suppl 1 (2022) i337, P-308: „Fertility may be punctually affected by Covid-19 vaccination.“ Vgl. Wang S. et al., A prospective study of the association between SARS-CoV-2 infection and COVID-19 vaccination with changes in usual menstrual cycle characteristics. Am J Obstes Gynecol 13. Juli (2022); vgl. Male Victoria, Menstrual changes after covid-19 vaccination: A link is plausible and should be investigated. BMJ 374 (2021) n2211, www.bmj.com/content/bmj/374/bmj.n2211.full.pdf
6 Weiland N., LaFraniere S., F.D.A. Authorizes Updated Covid Booster Shots Targeting Omicron Subvariants. Online am 31.8.2022. www.nytimes.com/2022/08/31/us/politics/covid-booster-shots-variants.html
7 Vogel Gretchen, Omicron booster shots are coming — with lots of questions. Science Online vom 30.8.2022.
8 Martina Frei, Arzneimittelbehörden zunehmend abhängig von Pharmagebühren 1. Teil vom 26.8. und 2. Teil vom 28.8.2022: www.infosperber.ch
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
z.B. die Ungerechtigkeit gegenüber den Frauen. Sie leisten an der Basis den allergrössten Anteil der Knochenarbeit. Dennoch sieht die kath. Kirche die Frauen als Menschen zweiter Klasse und lässt sie nicht den Beruf eines Priesters ausführen.
z.B. die Sexuallehre der kath. Kirche, die vor hunderten von Jahren geschrieben wurde und in der heutigen Zeit so keine Berechtigung mehr hat. Es wird ja auch kaum jemand der jungen Leute die Regeln kennen und sich daran halten.
Interessanter Beitrag. Ja die Ungereichtigkeit...
Ich durfte während der Pandemie oft nicht die Messe besuchen. ZB. für das Sterbegebet unserer Tochter oder Ostern oder Weihnachten. Weil ich nur getauft, gefirmt und nicht 2G bin. Die Kirchgemeindeversammlung durfte ich besuchen, obwohl es möglich war mit mehr als 50 Personen in der Kirche zu sein. Ich denke, auch aus der Sicht dieser Ungerechtigkeit, hat diese "medizinische Abhandlung" hier Platz.
Mit lieben Grüssen