Symbolbild. (Bild: Victoria Nevland/flickr, CC BY-NC 2.0 Deed)

Hintergrundbericht

Pan­de­mie­ver­trag: Alle Macht der WHO?

Mit dem WHO-​Pandemievertrag plant die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­tion (WHO) ein Abkom­men, das eine welt­weite «Pan­de­mie­vor­sorge» eta­blie­ren soll. In der Schweiz ist geplant, dass der Bun­des­rat die­ses Ver­trags­werk im Jahr 2024 unter­zeich­net – nota­bene ohne Ein­be­zug von Volk und Par­la­ment. Und ebenso ver­häng­nis­voll: Nur noch bis am 27. Novem­ber hat der Bun­des­rat Zeit, sich einer Ver­kür­zung der Reak­ti­ons­fris­ten zu wider­set­zen, die Regel­än­de­run­gen bei der WHO betreffen.

Der WHO-Pandemievertrag ist kein «normales» Vertragswerk, wie es bei internationalen Organisationen üblich ist. Er überträgt nämlich grundlegende politische Gestaltungs- und Entscheidungsbefugnisse von den Regierungen auf die WHO – und unterstellt damit alle Aspekte des menschlichen Lebens unter deren Kontrolle. Die WHO soll nicht mehr nur – wie bis anhin – Empfehlungen für die Regierungen der Mitgliedstaaten abgeben können, sondern Entscheidungen treffen, die Gesetzescharakter haben und sogar über unserer Verfassung stehen würden. Damit hebelt die WHO als demokratisch nicht legitimiertes Gremium die Institutionen souveräner Nationalstaaten aus und degradiert die Regierungen zu ausführenden Organen. In der Schweiz würden dem Volk als oberstem Souverän die demokratischen Kontrollmöglichkeiten entzogen.

Sollte der WHO-Pandemievertrag in Kraft treten, wäre er völkerrechtlich bindend und die unterzeichnenden Staaten wären verpflichtet, die diktierten Forderungen dieses Vertrages zu erfüllen. Es wird zwar oft beschwichtigt, der Pandemievertrag sei «nicht bindend» (als sogenanntes «Soft law») und das letzte Wort liege immer noch bei den einzelnen Staaten. Wer das Handeln des Schweizer Bundesrats in der Vergangenheit analysiert, lässt sich von solchen Schalmeienklängen allerdings nicht beruhigen. Es ist nicht anzunehmen, dass der Bundesrat nach Annahme des Pandemievertrags der WHO in irgendeiner Weise widersprechen würde – nur schon deshalb nicht, weil er darauf spekuliert, damit die Verantwortung an ein übergeordnetes Gremium abtreten und sich so aus der Schusslinie nehmen zu können.

Entscheidend ist ohnehin, was letztlich im Vertragswerk drin steht. Wer sich über die vorliegende Fassung (hier ersichtlich) selbst informiert, merkt schnell, dass es sich beim Pandemievertrag um ein umfassendes Instrument handelt, das die WHO mit weitreichenden Machtbefugnissen ausstatten soll. In Gesundheitsfragen, einem der wichtigsten Bereiche der Gesellschaft, würden die Souveränität und das Selbstbestimmungsrecht aufgehoben und Grundrechte stillschweigend beseitigt.

Angekratzte Vertrauenswürdigkeit
Es empfiehlt sich, das Wirken der WHO kritisch zu durchleuchten. Wichtig zu wissen ist insbesondere, dass sie sich zu 80 % durch Spenden finanziert. Diese stammen von IT- und Pharma-Konzernen, privaten Stiftungen und als grösstem privaten Geldgeber von der «Bill and Melinda Gates-Foundation». Diese Abhängigkeiten und die Handlungen der WHO in der Vergangenheit verursachen bei kritischen Beobachtern ein mulmiges Gefühl. Es war die WHO, die noch Wochen nach dem COVID-19-Ausbruch in China keine speziellen Massnahmen in Flugzeugen aus China für nötig fand, sodass sich das Coronavirus in der ganzen Welt verbreitete. Später machte die WHO Druck auf die Staaten, um möglichst viele der experimentellen Impfstoffe zu beschaffen und die Bürgerinnen und Bürger zur Impfung zu drängen. Die Nebenwirkungen der COVID-19-Impfungen werden durch die WHO ignoriert, obwohl sich deren negative Auswirkungen auch auf die Übersterblichkeit und die signifikant gesunkene Geburtenrate in etlichen Ländern immer mehr abzeichnet. Es war wiederum die WHO, die faktisch als letzte Organisation den Pandemie-Status herabstufte. Schon bei der «Vogelgrippe» 2005 und der «Schweinegrippe» 2009 haben die Staaten auf Druck der WHO extreme Mengen an Impfstoffen bestellt, die dann grösstenteils (auf Kosten der Steuerzahler) entsorgt werden mussten. Will sich die Schweiz tatsächlich voll und ganz den Beurteilungen und Verordnungen dieser Organisation ausliefern?

Verkürzte Reaktionsfristen
Unsere Bundesverfassung gerät unter zusätzlichen Druck, weil die WHO mit einer Revision der «Internationalen Gesundheitsvorschriften» (IGV) das Mitwirkungsrecht von Volk und Kantonen bei Abkommen, die die WHO betreffen, praktisch verunmöglicht. Um dies noch zu verhindern, reichte EDU-Fraktionschef Iwan Wüst mit 15 Mitunterzeichnenden im Grossen Rat des Kantons Thurgau eine dringliche Motion ein. Diese wollte den Bundesrat per Standesinitiative dazu auffordern, die geplanten Fristverkürzungen zurückzuweisen. Bis anhin hatten die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um auf Regeländerungen der WHO zu reagieren. Per 27. November 2023 wird diese Frist auf 10 Monate verkürzt. Leider wurde der Thurgauer Vorstoss Ende Oktober 2023 abgelehnt – der Regierungsrat argumentierte, man könne bis zum in der Standesinitiative formulierten Datum vom 27. November nicht rechtzeitig reagieren.

Mit einer Petition will die Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU) nun erreichen, dass der Bundesrat der Fristverkürzung (Einsprachen von 18 auf 10 Monaten) bis am 27. November 2023 doch noch widerspricht. Ebenso fordert die Petition der EDU, die am 21. November mit fast 24 000 Unterschriften in Bern eingereicht wurde, dass der Bundesrat den WHO-Pandemievertrag nicht unterzeichnet. Für die Dezember-Session der Eidgenössischen Räte sind zudem mehrere Vorstösse von Parlamentariern der SVP-Fraktion angekündigt, die eine Mitsprache von Volk und Parlament bei der Unterzeichnung des Pandemievertrags anstreben.


Anian Liebrand


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