Kirche Schweiz

Pro­fes­sor Man­fred Hauke freigesprochen

Heute hat das Straf­ge­richt Bel­lin­zona Man­fred Hauke vom Vor­wurf der Dis­kri­mi­nie­rung und Auf­sta­che­lung zur Homo­pho­bie frei­ge­spro­chen. Man­fred Hauke ist Pries­ter und Pro­fes­sor an der Theo­lo­gi­schen Fakul­tät in Lugano.

Professor Hauke war 2021 von Pink Cross, dem «nationale Dachverband der schwulen und bisexuellen Männer* in der Schweiz» wegen angeblicher Verletzung von Art. 261 des Strafgesetzbuches angezeigt worden (Anti-Rassismus-Strafnorm). Grund für die Anzeige war ein Artikel des polnischen Theologen Dariusz Oko in der Zeitschrift «Theologisches», dessen Herausgeber Manfred Hauke ist. In seinem Artikel «Über die Notwendigkeit, homosexuelle Cliquen in der Kirche einzuschränken», der von homosexuellen Gruppierungen innerhalb der Katholischen Kirche handelt, bezeichnete Dariusz Oko solche Gruppierungen unter anderem als «Mafia» und «Parasiten».

Die Tessiner Staatsanwaltschaft erhob in der Folge Anklage gegen den Professor und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 9450 Franken sowie einer Busse in Höhe von 1800 Franken. Da Prof. Manfred Hauke dagegen Einspruch eingereicht hatte, kam es am 8. April 2024 zur Verhandlung in Bellinzona. Das Urteil war bereits für den 15. April erwartet worden, wurde jedoch in letzter Minute auf heute verschoben, da es gemäss dem Gerichtssprecher länger dauerte, den Fall zu beurteilen – eine plausible Begründung. In der Tat war die sogenannte Rassismus-Strafnorm (vgl. Art. 261 des Strafgesetzbuches) erst vor einiger Zeit um den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erweitert und per 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt worden. Dies ist das erste Mal, dass dieser Straftatbestand vor einem Gericht verhandelt wurde.

Der Verteidiger des Theologen, Luigi Mattei, forderte einen Freispruch für seinen Mandanten, da der Artikel von Dariusz Oko keine pauschalen Anschuldigungen gegen Homosexuelle als solche enthalte, sondern der Artikel sich konkret auf jene Homosexuellen innerhalb beziehe, die sich zusammengeschlossen haben, um Verbrechen wie Pädophilie zu vertuschen.

«Im Artikel gibt es keine abwertenden Begriffe gegen Homosexuelle im Allgemeinen oder Homosexualität an sich. Aus dem Text geht keine diskriminierende Ideologie hervor.»[1] So begründete Richterin Petra Vanoni nun den Freispruch von Manfred Hauke. Gleichzeitig wurde jedoch der harsche Ton des Artikels kritisiert.
Manfred Hauke erhält eine Entschädigung von Fr. 20 000 für die Verfahrenskosten.

Prof. Manfred Hauke selbst hatte bereits zuvor einen Antrag auf Suspendierung von der Lehrtätigkeit an der Theologischen Fakultät in Lugano bei der FTL eingereicht.

Am 8. April 2024, dem Tag der Eröffnung des Verfahrens, veröffentlichte die Theologische Fakultät von Lugano (FTL) eine Medienmitteilung, in der sie ihre Grundsätze der «Inklusion und Nicht-Diskriminierung aus Gründen der Kultur, der Religion oder der sexuellen Orientierung» bekräftigte. «Die Grundsätze der FTL zu diesen Themen werden von Prof. Hauke ausdrücklich geteilt, der nach den ihr derzeit vorliegenden Informationen in keiner Lehr- und Forschungstätigkeit an der FTL jemals eine Botschaft der Diskriminierung oder der Aufstachelung zum Hass vermittelt hat.» Weiter wurde in der Mitteilung betont, dass Professor Hauke wegen seiner wissenschaftlichen und akademischen Integrität bei Dozenten und Studenten der FTL hohes Ansehen geniesse.
Der Rektor der Theologischen Fakultät von Lugano, René Roux, zeigte sich sichtlich erleichtert über den Ausgang dieses Verfahrens vor dem Strafgericht von Bellinzona: «Ich bin extrem froh, dass Professor Hauke freigesprochen wurde», gibt er auf tio.ch zu Protokoll.

 


[1] https://www.tio.ch/ticino/cronaca/1750172/usi-odio-incitamento-teologia-discriminazione-professore-professor

 


Redaktion


Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

You have reached the limit for comments!

* Diese Felder sind erforderlich.

Sei der Erste, der kommentiert