(Symbolbild: truthseeker08/Pixabay)

Kommentar

Abstim­mung zum assis­tier­ten Sui­zid: Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim

Das Zür­cher Stimm­volk hat dem Dul­dungs­zwang des assis­tier­ten Sui­zi­des in sämt­li­chen Alters– und Pfle­ge­hei­men und Spi­tä­lern zuge­stimmt. Doch nicht alles, was legal ist, ist auch legitim.

Der unvergessliche Franz Josef Strauß hat es auf den Punkt gebracht: «Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Dinge.» Ein Dictum, das sich nur allzu oft bewahrheitet. So jüngst bei der Abstimmung vom vergangenen Sonntag über die Duldungspflicht des assistierten Suizids in sämtlichen Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern und Reha-Kliniken.

Mit einem Stimmenverhältnis von 68,1 zu 31,9 Prozent wurde die Gesetzesvorlage angenommen. Was bedeutet dieses Ergebnis konkret?

Neu müssen auch Spitäler und Reha-Kliniken den assistierten Suizid zulassen. Vergeblich hatte der Regierungsrat des Kantons Zürich gewarnt, dass Spitäler und Reha-Kliniken sich in ihrer Zweckbestimmung grundlegend von Alters- und Pflegeheimen unterscheiden, «da sie primär kurativ ausgerichtet sind. Ihr Auftrag besteht darin, die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen und zu fördern. Die Betreuung von Menschen am Lebensende gehört nicht zu ihren zentralen Aufgaben. Die Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte besteht bei sterbenden Patientinnen und Patienten insbesondere darin, sie zu begleiten und die Symptome zu behandeln.»

Ein gesellschaftliches Bedürfnis nach einem assistierten Suizid in Spitälern lässt sich denn auch nicht ansatzweise begründen. Gemäss Statistik der Zürcher Kantonspolizei gab es im Jahr 2025 gerade einmal einen einzigen spitalinternen assistierten Suizid.

Menschenrechte verletzt
Noch schwerwiegender ist die Tatsache, dass mit der Neuregelung auch sämtliche Alters- und Pflegeheime in ihren Räumlichkeiten den assistierten Suizid zulassen müssen, selbst wenn sie diesen aus religiösen Gründen ablehnen und vom Staat keinerlei Subventionen erhalten. Ja, die links-libertäre Suizid-Lobby kann ganz schön intolerant, ja eigentlich recht totalitär werden, wenn es um die zwangsweise Durchsetzung ihrer Agenda geht.

Mit dem neuen Gesetz wird aber auch der in der Bundesverfassung garantierte Rechtsanspruch auf Gleichberechtigung verletzt (vgl. BV Art. 8). Denn die Neuregelung bedeutet nichts anderes, als dass jene, die den assistierten Suizid in Anspruch nehmen wollen, dies unterschiedslos in jedem Alters- und Pflegeheim tun können, jenen aber, die in Alters- und Pflegeheimen ohne assistierten Suizid ihren Lebensabend verbringen wollen, ein analoges Recht verweigert wird. Die bei dieser Abstimmung Unterlegenen tun gut daran, den Gang an das Bundesgericht ins Visier zu nehmen. Es wäre dies ein Testfall, wie es in unserem Land um die Achtung der Menschenrechte, sprich der Gleichberechtigung und der Glaubens- und Gewissensfreiheit, bestellt ist.

Das klare Verdikt ist nicht zuletzt auf die jahrzehntelange, auf maximale Öffentlichkeitswirkung schielende Propaganda der Suizid-Lobby zurückzuführen, allen voran «Dignitas» und «Exit». Erinnert sei an den Glarner Ständerat This Jenny, der, von «Exit» medienwirksam sekundiert, seinen Suizid als ultimatives Finale eines selbstbestimmten Lebens inszenierte. Ein Blick in die Finanzen von «Exit» zeigt, wie mittlerweile die Suizid-Assistenz zum eigentlichen Business geworden ist. Gemäss Jahresbericht erwirtschaftete «Exit» im Jahr 2025 einen Betriebsertrag von 12,4 Millionen Franken. Abzüglich der Aufwendungen verblieb ein Gewinn von 5 Millionen Franken. Die Bilanz wies ein Immobilienvermögen von 9,7 Millionen Franken sowie ein Anlagevermögen von 40 Millionen Franken aus. Es versteht sich von selbst, dass eine mächtige Zeitströmung einen solchen pekuniären Erfolg erst möglich macht, der «Exit» wiederum dazu dient, die Bevölkerung flächendeckend auf ihr sogenanntes Freitod-Credo festzunageln.

Klare Worte von Bischof Bonnemain …
Umso verdienstvoller ist es, dass Bischof Joseph Maria Bonnemain im Vorfeld der Abstimmung klar und unmissverständlich gegen diese lebensfeindliche Gesetzesvorlage Stellung bezogen hat (vgl. «swiss-cath.ch» «Duldungszwang für assistierten Suizid: Bischof Bonnemain spricht Klartext»). Ebenso anerkennenswert, dass er sich auch nach dem negativen Ausgang dieser Abstimmung vorbehaltlos zu seiner Haltung bekannte. In seiner Stellungnahme vom 27. September 2026 hielt er fest, dass er diese Gesetzesvorlage «aus tiefer Überzeugung abgelehnt» hat. Zugleich fügt er hinzu, dass die menschliche Würde unantastbar bleibt, insbesondere die Würde des Menschen nicht davon abhängt, ob er «gesund, leistungsfähig, autonom oder frei von Schmerzen ist. Sie bleibt, sie muss unantastbar bleiben – gerade auch in Krankheit, Verzweiflung und am Ende des Lebens.» Dass der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Zürich mit seiner Stellungnahme Bischof Bonnemain in den Rücken gefallen ist, steht auf einem anderen Blatt.

… und von Papst Leo XIV.
Auf ungeteilte, vorbehaltlose Unterstützung und Zustimmung darf Bischof Bonnemain in dieser causa jedoch von Papst Leo XIV. zählen. Im Rahmen seiner Frankreichreise traf sich das Oberhaupt der Katholischen Kirche in Lourdes am vergangenen Samstag mit Kranken und Behinderten. Dabei rügte er scharf «Gesellschaften, die dazu neigen, den Blick abzuwenden oder die Augen vor der Würde des menschlichen Lebens zu verschliessen […] Der Versuchung, unter dem Vorwand falschen Mitleides das Leben zu beenden, muss gerade im Namen dieser unveräusserlichen Würde des Menschen entschieden widerstanden werden. Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen. Was legal ist, ist nicht zwangsläufig auch sittlich erlaubt.»

Diese Worte hören sich an, als ob der Papst dabei nicht zuletzt auch die Zürcher Abstimmung über den Duldungszwang des assistierten Suizides im Auge hatte.


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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Bemerkungen :

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    Gabriela Ulrich 02.10.2026 um 12:09
    Die Abstimmung zum assistierten Suizid im Kanton Zürich ist gegen die Religionsfreiheit.

    Exit ist nicht christlich, entspricht nicht einem christlichen Leidbild. Eine Abstimmung kann katholische Spitäler, Altersheime und Pflegeheime nicht zu Exit verpflichten. Katholische Spitäler, Alters- und Pflegeheime müssen Patienten mit Exitwünschen in der Paptientenverfügung nicht aufnehmen. Wer den wahren Glauben der katholischen, apostolischen und römischen Kirche ablehnt, hat in diesen Häusern nichts verloren.
  • user
    Daniel Ric 01.10.2026 um 08:43
    Das Abstimmungsergebnis zeigt, dass die Katholiken extrem schlecht darin sind, ihre Scheuklappen niederzulegen und die Kräfte zu bündeln, um gegen menschenverachtende Gesetze vorzugehen. Bestes Beispiel hierfür sind die Reaktionen auf den guten Artikel von Herrn Herzog. Man muss ja nicht alles gutheissen, was Bischof Bonnemain tut (wobei dieser immer noch viel besser als Bischof Gmür ist und auch bei der früheren Churer Bistumsleitung nicht alles Gold war, was glänzte). Aber hier hatte ein Bischof den Mut, sich für die richtige Sache einzusetzen und dies verdient Unterstützung. Zudem möchte ich darauf aufmerksam machen, dass sehr viele Moslems und Anhänger anderer Religionen auch gegen solche Vorlagen sind, jedoch politisch nicht mobilisiert werden. Anstatt mit Scheuklappen durch die Welt zu gehen, sollten Katholiken gerade mit den Moslems in Fragen der Moral (Abtreibung, Sterbehilfe, Leihmutterschaft, Ehe) zusammenstehen und gegen Gesetze kämpfen, die ganz offensichtlich dem Naturrecht widersprechen. Parteien wie die Mitte und die SVP geben sich nur dann christlich, wenn es darum geht, an die emotionalen Gefühle der christlich gesinnten Bürger zu appellieren. Bei der Ausarbeitung konkreter Gesetze agieren sie meistens gegen die Interessen der Christen. Hier wäre es wichtig, den Spaltungsversuchen dieser Parteien zu widerstehen und gemeinsame Sache zu machen mit Menschen, die in moralischen Fragen eine ähnliche Auffassung wie Katholiken haben.
  • user
    Karl Oswald 30.09.2026 um 20:04
    Staatliche organisierte Beihilfe zum Selbstmord von Alten und Kranken - das die Menschen denen Bonnemain seit Jahren die Hand hinhält und jetzt sieht man ihr wahres Gesicht. Aber die böse Kirche und ihre böse Tradition, die braucht eine Therapie!
  • user
    Anton Meier 30.09.2026 um 19:35
    So wie Bischof Bonnemain seit vielen Jahren intern mit Menschen umgeht, sollte er selbst das Wort Menschenwürde besser nicht in den Mund nehmen.
  • Johanna-Jessica OFS 29.09.2026 um 08:33
    Ich arbeite selbst in der Langzeitpflege für Menschen mit Beeinträchtigung und mir graust es, vor diesem Entscheid, zumal ich diesen elenden Prozess gerade im eigenen Umfeld noch zu verarbeiten habe...... Während Bischof Gmür neulich für eine Ausstellungen von weiblichen Götzen in einer kath. Kirche willig das Vorwort übernahm, bezieht Bischof Bonnemain zu wichtigen Themen klare, katholische Position, wider dem verzerrten Zeitgeist. Dafür bin ich ihm unaussprechlich dankbar.
  • user
    Stefan Fleischer 28.09.2026 um 17:52
    Dieses Resultat zeigt, dass unsere Verkündigung auf breiter Front versagt hat und immer noch versagt. Immer weniger Menschen glauben wirklich (und leben aus diesem Glauben), dass Gott wahrhaft der Herr unseres Lebens ist. Die Verharmlosung Gottes, wie sie heute grassiert, ist ein gefährlicher Holzweg.
    • Johanna-Jessica OFS 29.09.2026 um 08:38
      Trösten Sie sich, lieber Herr Fleischer – nicht die kath. Verkündigung hat versagt, sondern eben der besagte Zeitgeist. Schon Mt 22,14 zeigt, dass es, auch diesbezüglich, nichts Neues unter der Sonne gibt. Es tut, in der Tat, weh, dass die Menschen mehr und mehr abfallen, ja. Dies auszuhalten, kann schwer sein. Doch wir tragen diese Last nicht alleine, dank IHM. Und so lange es Menschen gibt, die wachen und beten, die nicht müde werden die eigene Stimme gegen das wachsende Unrecht in Aktion und Tat zu erheben, so lange ist der gewonnene Kampf nicht verloren, so zunehmend dunkel auch alles scheinen mag. Noch dürfen wir hoffen.
      • user
        Stefan Fleischer 29.09.2026 um 10:51
        "nicht die kath. Verkündigung hat versagt"
        Das bin ich nicht ganz eiverstanden. In meiner Umgebung kennen die meisten Katholiken die Lehre unserer Kirche nur äusserst mangelhaft. Selbst entscheidende Aspekte sind unbekannt, oder werden bis zum "Geht nicht mehr" relativiert. Ja, die Stossrichtung des grösseren Teils der Verkündigung ist das irdische Heil des Menschen. Das ewige Heil scheint oftmals tabu zu sein.
        Hoffentlich ist es in Ihrer Umgebung besser
        • Johanna-Jessica OFS 29.09.2026 um 16:33
          Das tut mir ehrlich leid für Sie und ist natürlich sehr schade! Noch bis Ende des Monats komme ich aus einem Grenzeck, einem Zwinglidorf, in dem der Glaube allgemein brutal am Aussterben ist. Bei mir ist es schon ein Segen, wenn überhaupt ein anderer Katholik da ist. :-) Das liegt aber nicht daran, dass die Gläubigen allgemein, die zwar in Europa weniger werden, aber dafür sehr entflammt und engagiert wirken, zu leise sind — es liegt daran, dass der Staat zu laut werden durfte. Ich las heute einen treffenden Gedanken dazu, dass sich das Verständnis von Religionsfreiheit verzerrt: gemeint ist nicht mehr die Freiheit den Glauben leben zu dürfen(!). Gemeint ist, ihn möglichst unsichtbar und versteckt leben zu müssen, ja nicht mehr öffentlich sichtbar, das KÖNNTE ja Andere triggern. Das ist das Problem. Die Gläubigen sind da, in und um Züri. Alte, Junge, Kranke, Gesunde, reich, arm usw. Das Problem ist, dass sie es zunehmend nicht mehr sein dürfen. Leider.
  • user
    Schwyzerin 28.09.2026 um 17:33
    Dass im Kanton Zürich über eine Duldungspflicht des assistierten Suizid in sämtlichen Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern und Reha - Kliniken abgestimmt wurde, ist für mich nicht nachvollziehbar. Denn der Auftrag von Spitälern, Rehakliniken ist heilen, der Auftrag der Alters- und Pflegeheimen ist paliativ und nicht das Töten eines Menschen. Wenn Töten im Fordergrund steht, wo führt das hin! Töten eines Menschen ist ethisch und moralisch schlichtwegs nicht vertretbar. Wenn Spitäler, Kliniken und Altersheime nicht für das Leben da sind, dann sind sie nicht glaubwürdig und machen keinen Sinn mehr.