Der unvergessliche Franz Josef Strauß hat es auf den Punkt gebracht: «Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Dinge.» Ein Dictum, das sich nur allzu oft bewahrheitet. So jüngst bei der Abstimmung vom vergangenen Sonntag über die Duldungspflicht des assistierten Suizids in sämtlichen Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern und Reha-Kliniken.
Mit einem Stimmenverhältnis von 68,1 zu 31,9 Prozent wurde die Gesetzesvorlage angenommen. Was bedeutet dieses Ergebnis konkret?
Neu müssen auch Spitäler und Reha-Kliniken den assistierten Suizid zulassen. Vergeblich hatte der Regierungsrat des Kantons Zürich gewarnt, dass Spitäler und Reha-Kliniken sich in ihrer Zweckbestimmung grundlegend von Alters- und Pflegeheimen unterscheiden, «da sie primär kurativ ausgerichtet sind. Ihr Auftrag besteht darin, die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen und zu fördern. Die Betreuung von Menschen am Lebensende gehört nicht zu ihren zentralen Aufgaben. Die Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte besteht bei sterbenden Patientinnen und Patienten insbesondere darin, sie zu begleiten und die Symptome zu behandeln.»
Ein gesellschaftliches Bedürfnis nach einem assistierten Suizid in Spitälern lässt sich denn auch nicht ansatzweise begründen. Gemäss Statistik der Zürcher Kantonspolizei gab es im Jahr 2025 gerade einmal einen einzigen spitalinternen assistierten Suizid.
Menschenrechte verletzt
Noch schwerwiegender ist die Tatsache, dass mit der Neuregelung auch sämtliche Alters- und Pflegeheime in ihren Räumlichkeiten den assistierten Suizid zulassen müssen, selbst wenn sie diesen aus religiösen Gründen ablehnen und vom Staat keinerlei Subventionen erhalten. Ja, die links-libertäre Suizid-Lobby kann ganz schön intolerant, ja eigentlich recht totalitär werden, wenn es um die zwangsweise Durchsetzung ihrer Agenda geht.
Mit dem neuen Gesetz wird aber auch der in der Bundesverfassung garantierte Rechtsanspruch auf Gleichberechtigung verletzt (vgl. BV Art. 8). Denn die Neuregelung bedeutet nichts anderes, als dass jene, die den assistierten Suizid in Anspruch nehmen wollen, dies unterschiedslos in jedem Alters- und Pflegeheim tun können, jenen aber, die in Alters- und Pflegeheimen ohne assistierten Suizid ihren Lebensabend verbringen wollen, ein analoges Recht verweigert wird. Die bei dieser Abstimmung Unterlegenen tun gut daran, den Gang an das Bundesgericht ins Visier zu nehmen. Es wäre dies ein Testfall, wie es in unserem Land um die Achtung der Menschenrechte, sprich der Gleichberechtigung und der Glaubens- und Gewissensfreiheit, bestellt ist.
Das klare Verdikt ist nicht zuletzt auf die jahrzehntelange, auf maximale Öffentlichkeitswirkung schielende Propaganda der Suizid-Lobby zurückzuführen, allen voran «Dignitas» und «Exit». Erinnert sei an den Glarner Ständerat This Jenny, der, von «Exit» medienwirksam sekundiert, seinen Suizid als ultimatives Finale eines selbstbestimmten Lebens inszenierte. Ein Blick in die Finanzen von «Exit» zeigt, wie mittlerweile die Suizid-Assistenz zum eigentlichen Business geworden ist. Gemäss Jahresbericht erwirtschaftete «Exit» im Jahr 2025 einen Betriebsertrag von 12,4 Millionen Franken. Abzüglich der Aufwendungen verblieb ein Gewinn von 5 Millionen Franken. Die Bilanz wies ein Immobilienvermögen von 9,7 Millionen Franken sowie ein Anlagevermögen von 40 Millionen Franken aus. Es versteht sich von selbst, dass eine mächtige Zeitströmung einen solchen pekuniären Erfolg erst möglich macht, der «Exit» wiederum dazu dient, die Bevölkerung flächendeckend auf ihr sogenanntes Freitod-Credo festzunageln.
Klare Worte von Bischof Bonnemain …
Umso verdienstvoller ist es, dass Bischof Joseph Maria Bonnemain im Vorfeld der Abstimmung klar und unmissverständlich gegen diese lebensfeindliche Gesetzesvorlage Stellung bezogen hat (vgl. «swiss-cath.ch» «Duldungszwang für assistierten Suizid: Bischof Bonnemain spricht Klartext»). Ebenso anerkennenswert, dass er sich auch nach dem negativen Ausgang dieser Abstimmung vorbehaltlos zu seiner Haltung bekannte. In seiner Stellungnahme vom 27. September 2026 hielt er fest, dass er diese Gesetzesvorlage «aus tiefer Überzeugung abgelehnt» hat. Zugleich fügt er hinzu, dass die menschliche Würde unantastbar bleibt, insbesondere die Würde des Menschen nicht davon abhängt, ob er «gesund, leistungsfähig, autonom oder frei von Schmerzen ist. Sie bleibt, sie muss unantastbar bleiben – gerade auch in Krankheit, Verzweiflung und am Ende des Lebens.» Dass der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Zürich mit seiner Stellungnahme Bischof Bonnemain in den Rücken gefallen ist, steht auf einem anderen Blatt.
… und von Papst Leo XIV.
Auf ungeteilte, vorbehaltlose Unterstützung und Zustimmung darf Bischof Bonnemain in dieser causa jedoch von Papst Leo XIV. zählen. Im Rahmen seiner Frankreichreise traf sich das Oberhaupt der Katholischen Kirche in Lourdes am vergangenen Samstag mit Kranken und Behinderten. Dabei rügte er scharf «Gesellschaften, die dazu neigen, den Blick abzuwenden oder die Augen vor der Würde des menschlichen Lebens zu verschliessen […] Der Versuchung, unter dem Vorwand falschen Mitleides das Leben zu beenden, muss gerade im Namen dieser unveräusserlichen Würde des Menschen entschieden widerstanden werden. Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen. Was legal ist, ist nicht zwangsläufig auch sittlich erlaubt.»
Diese Worte hören sich an, als ob der Papst dabei nicht zuletzt auch die Zürcher Abstimmung über den Duldungszwang des assistierten Suizides im Auge hatte.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Exit ist nicht christlich, entspricht nicht einem christlichen Leidbild. Eine Abstimmung kann katholische Spitäler, Altersheime und Pflegeheime nicht zu Exit verpflichten. Katholische Spitäler, Alters- und Pflegeheime müssen Patienten mit Exitwünschen in der Paptientenverfügung nicht aufnehmen. Wer den wahren Glauben der katholischen, apostolischen und römischen Kirche ablehnt, hat in diesen Häusern nichts verloren.
Das bin ich nicht ganz eiverstanden. In meiner Umgebung kennen die meisten Katholiken die Lehre unserer Kirche nur äusserst mangelhaft. Selbst entscheidende Aspekte sind unbekannt, oder werden bis zum "Geht nicht mehr" relativiert. Ja, die Stossrichtung des grösseren Teils der Verkündigung ist das irdische Heil des Menschen. Das ewige Heil scheint oftmals tabu zu sein.
Hoffentlich ist es in Ihrer Umgebung besser