Veronika Jehle, Redaktionsleiterin des Zürcher Pfarrblatts «forum», und Eva Meienberg, beim Nordwestschweizer Pfarrblatt «Lichtblick» in gleicher Funktion tätig, tauschen sich und ihre Artikel gerne aus. Vorzugsweise, wenn es um ihr Lieblingsthema geht, sprich die sogenannten Assessments und deren Verbesserungsbedarf im Hinblick auf die lückenlose Erfassung ungeeigneter Kandidaturen für den kirchlichen Dienst. So war Veronika Jehle mit einem Artikel vom 31. März 2025 mit dem Titel «Kein Daumen rauf oder runter» beim «Lichtblick» zu Gast.
Jérôme Endrass, hauptverantwortlich für die Entwicklung und Durchführung der vierstufigen Assessments, lässt sich darin mit den Worten zitieren: «Wir legen Ergebnisse vor, geben aber keine direktiven oder gar bindenden Empfehlungen ab» – also «Kein Daumen rauf oder runter», wie er an gleicher Stelle sagt. Dies ist selbstredend reine Augenwischerei. Denn erstens gibt es gegen einen negativen Assessment-Befund keine Rekursmöglichkeit und zweitens wird es angesichts der herrschenden kirchenpolitischen Grosswetterlage kein Bischof wagen, einen vorgängig in einem Assessment-Befund als ungeeignet eingestuften Bewerber trotzdem zu engagieren, einen Priesteramtskandidaten schon gar nicht. Bischof Joseph Maria Bonnemain räumt denn auch ein: «Wenn die psychologischen Fachpersonen bei einer bestimmten Person klar von einer künftigen Beschäftigung als Seelsorger oder Seelsorgerin abraten, werde ich mich an diese Empfehlung halten.» Wer ihn kennt, weiss: Dem ehemaligen Arzt Bonnemain wird es ein Leichtes sein, auch bei unklaren Fällen die Diagnose «klar» zu stellen. Immerhin: Verena Jehle lüftet in ihrem Artikel ein Geheimnis, das die Schweizer Bischofskonferenz partout unter Verschluss halten wollte: Pro Einzelfall-Assessment müssen die Bistümer 5000 Franken auf den Tisch blättern. Eine stolze Summe, zumal damit die im Rahmen der Ausbildung seit längerem bestehenden psychologischen Abklärungen lediglich durch einen kompetenzorientierten und forensischen Blick ergänzt werden, so Bischof Bonnemain wörtlich.
Übergriffige Assessments
Nun wartet Eva Meienberg vom Nordwestschweizer Pfarrblatt «Lichtblick» in der neuesten Ausgabe des Zürcher «forum» (8/2026) mit einem Gegenbesuch auf. Ihr Artikel mit dem Titel «Prävention beginnt bei der Auswahl» hat es in sich. swiss-cath.ch (23.9.2025) berichtete zuvor über einen skandalösen Assessment-Fall. Zusammengefasst ging es dabei um einen Priester, der nach einigen Jahren Seelsorgetätigkeit in einem anderen Bistum wieder in seiner Heimatdiözese arbeiten wollte. Das vierstufige Assessment wurde ihm zur Bedingung gemacht. Der dabei applizierte, von Bischof Bonnemain gelobte «forensische Blick» bestand im Wesentlichen darin, dass die befragende Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie vom Priester detaillierte Auskünfte über dessen Alkoholkonsum und Sexualleben verlangte, so zu Porno und Masturbation (ob und wenn ja, wie oft). Ein übergriffiger, persönlichkeitsverletzender «forensischer Blick», der in casu zum Blick in die Unterhosen verkam. Schlicht ein Hohn angesichts der Tatsache, dass die Zürcher Kantonalkirche bzw. das Parlament praktisch zeitgleich beschlossen hatte, das Privatleben sei für die Ausübung seelsorgerlicher Funktionen ohne Relevanz. Und noch deutlicher formuliert es der Verhaltenskodex des Bistums Chur: «In jedem Fall unterlasse ich offensives Ausfragen zum Intimleben und zum Beziehungsstatus» (4d).
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Bonnemain hat zwar an der Universität Zürich Medizin studiert und 1975 sein Medizinstudium abgeschlossen beziehungsweise zum Dr. med. promoviert. Noch im Oktober desselben Jahres begann er jedoch in Rom das Studium der Philosophie und Theologie. Bereits 1978 wurde er zum Priester geweiht. Eine berufliche Tätigkeit als Arzt ist aus seiner Biografie nicht ersichtlich.
Es ist deshalb ein wesentlicher Unterschied, ob man schreibt, jemand habe ein Medizinstudium abgeschlossen, oder ob man ihn als «ehemaligen Arzt» bezeichnet. Letzteres erweckt beim Leser den Eindruck, Bonnemain habe den Arztberuf tatsächlich ausgeübt und entsprechende klinische Berufserfahrung gesammelt. Dafür gibt es keinen Beleg.
Besonders relevant ist dies bei der Formulierung: «Wer ihn kennt, weiss: Dem ehemaligen Arzt Bonnemain wird es ein Leichtes sein, auch bei unklaren Fällen die Diagnose ‹klar› zu stellen.» Gerade hier wird mit der Bezeichnung «ehemaliger Arzt» eine berufliche diagnostische Erfahrung suggeriert, die Bonnemain offenbar nie erworben hat. Ein abgeschlossenes Medizinstudium allein macht noch keine ärztliche Berufserfahrung.
Sachlich präziser wäre daher, Bischof Bonnemain als promovierten Mediziner oder als jemanden mit abgeschlossenem Medizinstudium zu bezeichnen – nicht aber als «ehemaligen Arzt».
In Ihrem Kommentar behaupten Sie, meine Bezeichnung von Bischof Bonnemain als «ehemaliger Arzt» sei irreführend und korrekturbedürftig. Diese Behauptung ist falsch. Bischof Bonnemain hat von 1967 – 1975 an der Universität Zürich Medizin studiert und dieses Studium mit dem «Dr. med.» abgeschlossen. Der Erwerb des Doktortitels setzt ein zuvor erfolgreich absolviertes Staatsexamen voraus (das sog. Eidgenössische Diplom in Humanmedizin, das zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit berechtigt). Bischof Bonnemain hat während und kurz nach Abschluss seines relativ langen medizinischen Studiums (Dr. med) und kurz danach als Arzt am Universitätsspital Zürich gearbeitet. Als Beleg verweise ich u. a auf den Artikel «Nach Bischofsernennung: Gelingt der Neuanfang im Bistum Chur?», veröffentlicht auf der Plattform Katholisch.de vom 15. Februar 2021.
Niklaus Herzog, Redaktionsleiter swiss-cath.ch
Die Schweizer Kirche übergibt ihre ganze Kompetenz für die Einstellung von Seelsorgern usw. an externe Berater weiter und übernimmt wahrscheinlich gar keine Verantwortung mehr, wenn es um Berufungen usw. geht.
Um Missbrauch zu verhindern, muss man eine Person länger kennen und begleiten.
Die Kirche müsste erstmal durch ein Praktikum oder durch eine Einstellung auf Probe, die Person selber sich genauer anschauen und
begleiten, um einen nicht verstellten Blick über deren geforderten Kompetenzen, Neigungen und Gefährdungen die eventuell von Bewerber ausgehen, zu gewinnen.
Es wird so viel Geld ausgegeben, um eine reine psychologische Abklärung über eine Person zu erhalten.
Disziplin, Pünktlichkeit, gute Gesprächsführung, Einfühlen in eine Situation usw. kann meines Erachtens nicht durch ein Gespräch, sondern Bedarf der eigenen internen Abklärung, indem Personen befragt werden die mit dem Bewerber durch ein Arbeitsverhältnis o. ä. in Kontakt und Austausch stehen.
Durch ein einziges Gespräch mit einem Forensiker wird Missbrauch nicht ganz verhindern werden können, weil ein eventuell zukünftiger Täter bei einem Gespräch viel erzählen kann und somit seine Absichten und Neigungen verschleiern kann. Ein Psychologe muss eine Person länger kennen, um sich ein genaues Bild über diese zu beurteilende Person bilden zu können. Fazit: Ein Assessmentverfahren fördert vermutlich keine Berufungen, es werden solche mit höchster Wahrscheinlichkeit zunichtegemacht, weil keiner mehr danach fragt, warum vielleicht jemand Seelsorger o. ä. werden möchte. Es benötigt eine gewisse Praxiszeit und Begleitung, dass sich ein Seelsorger mit seinen Kompetenzen entwickeln kann. Was ist mit der Glaubenspraxis und dem geistlichen Leben, des Bewerbers?
Wird der Glaube und das geistige Leben (Beziehung zu Jesus) des Bewerbers auch reflektiert oder ist das nicht relevant für den kirchlichen Dienst?
Man bekommt vielleicht von einem externen Psychologen (eventuell selber kein Christ) einen Stempel aufgedrückt, der vermutlich nicht mehr veränderbar ist.
" Was ist mit der Glaubenspraxis und dem geistlichen Leben, des Bewerbers?
Wird der Glaube und das geistige Leben (Beziehung zu Jesus) des Bewerbers auch reflektiert oder ist das nicht relevant für den kirchlichen Dienst?"
Eigentlich wurde es mir schlecht beim Lesen der Artikel, und dies nicht weil Herr Herzog etwas Falsches geschrieben hätte, sondern weil der Inhalt selber so ekelhaft ist.
Man würde so was halbwegs verdauen können, wenn die Rede von einem Militärdienst oder einer Kaserne wäre, aber nicht wenn um Seelsorger, ja, sogar Priester geht...
Ich stelle nicht in Frage, dass dies LEIDER eine tragische Realität bildet, sonder ich bedauere die Tatsache in sich.
So elend traurig... wir reden von Leuten, die sich um die Seele anderer kümmern sollten... sogar von Gott geweihten Menschen, welche die besten Freunde Jesu sein sollten...
Und da kommt mir spontan die Frage, schon seit vielen Jahren leider: Scheitert nicht schon von vorne rein etwas an/in der Ausbildung? Was passiert in den Seminaren, mit welchen Kriterien werden die Berufungen geprüft, resp. gehütet, falls vorhanden? Wie werden die Kandidaten zum Priesteramt zugelassen, resp. dazu herangebildet?
Ich denke, wenn man eine spirituellere Sicht der Sachen hätte, wäre einiges ganz anders... und dann brachte man solche Massnahmen nicht mehr...
Sehr interessant und wegweisend ist diesbezüglich ein Aufsatz von Benedikt XVI vom Jahr 2019 zum Thema Missbrauch:
https://www.vaticannews.va/de/papst/news/2019-04/papst-benedikt-xvi-wortlaut-aufsatz-missbrauch-theologie.html
Spontan kommt mir die Frage:
"Wird der Menschensohn, wenn er wiederkommt, noch Glauben finden auf Erden"?
(Lk 18,8).
Die Aussage, mit der Missio ist nur in der beschriebenen Form etwas abwägig, dass ein Bischof diese Lücke nutzen würde. Bei den Personalämter., eine Umfrage bei Kollgen würde da wohl ein anderes Bild zeigen. Dazu kommt, war es doch Jahrzehnte gängige Politik z.b. im Bistum Basel Personen mit unter 50% anzustellen, damit es keine Missio und damit auch keine Zugehörigkeit und Verbindlichkeit gegenüber den Dekan und dem Dekanat brauchte. Wieviele Leitungspersonen haben in zwei Pfarreien mit 2x 45 % gearbeitet und sich damit jeglicher pastoralen Kontrolle entzogen?. Und damit auch keine Dekanatsweiterbildung etc. in ihr Pensum aufnehmen mussten.
Ein Schlufploch, das auch Bischof Bonnemain nicht schliessen will: meist Priester, manchmal Diakone, die nur im Stundenlohn, ohne Beauftragung arbeiten. Die Verantwortung zur Kontrolle wird konsequent den Behörden zugeschoben, damit spricht man sich selbst von jeder Verantwortung frei. Und man stellt den Pfarreien auch die notwendigen Instrumente nicht zur Verfügung. Datenschutz.
Wie immer Regeln die Grauzonen beinhalten, das duale System betreffen und denen Transparenz fehlt, schafft Schlupflöcher, auf der einen wie der anderen Seite.