(Symbolbild: roma1880/Pixabay)

Kirche Schweiz

Assess­ments – Kni­cken die Bischöfe ein?

Anfang Februar infor­mier­ten die Ver­ant­wort­li­chen über die Ergeb­nisse der Pilot­phase der Assess­ments. Sofort pras­selte Kri­tik en masse auf die Bischöfe nie­der. Es wurde ihnen unter­stellt, dar­aus nicht die nöti­gen Kon­se­quen­zen zu zie­hen. An ihrer Voll­ver­samm­lung vom 2. bis 4. März in Saint-​Maurice wol­len sie über die Zustän­dig­keit und die Ver­ant­wor­tung für die Ergeb­nisse der psy­cho­lo­gi­schen Assess­ments entscheiden.

Am 3. Februar veröffentlichten die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) eine gemeinsame Medienmitteilung zum Abschluss der Pilotphase der Assessments.

Zur Erinnerung: Dieses Eignungsverfahren besteht aus einer testpsychologischen Untersuchung, einem kompetenzbasierten Interview und einem forensisch-klinischen Interview durch externe Experten. Gestützt auf die drei Berichte führen die Ausbildungsverantwortlichen ein Eignungsgespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten. Per 31. März 2025 hatten die Schweizer Bischöfe das Assessment mit einem Dekret eingeführt.

Nur minimale Informationen
In der Pilotphase wurden 72 Assessments durchgeführt; dabei wurden Personen, die kurz vor oder nach dem Berufseinstieg stehen, im Hinblick auf ihre Eignung als zukünftige Seelsorger überprüft. «In Einzelfällen haben sich die Verantwortlichen gemäss den Empfehlungen der Fachpersonen gegen eine weitere Zusammenarbeit mit den evaluierten Personen entschieden.» Mehr Informationen wollten die Verantwortlichen «aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes» nicht bekanntgeben.

Man darf davon ausgehen, dass die meisten der 72 Personen Frauen und Männer sind, die als «Seelsorgerin» resp. «Seelsorger» arbeiten möchten – die Zahl der Priesteramtskandidaten in der Schweiz ist aktuell gering. Unklar ist, wie viele Personen von den Verantwortlichen von einer kirchlichen Anstellung ausgeschlossen wurden. SRF will über Informationen verfügen, denen zufolge es sich um «maximal ein bis zwei Handvoll Fälle» handelt. Ebenfalls unklar ist, ob sich unter diesen Priesteramtskandidaten finden.
Warum diese Personen einen negativen Bescheid erhielten, ist ebenso wenig bekannt: Weil die Fachpersonen eine mögliche Gefährdung für Schutzbefohlene festgestellt haben? Weil sie nicht die nötigen Basiskompetenzen mitbringen? Mit anderen Worten: Offiziell weiss man nur, dass 72 Assessments durchgeführt wurden.

Medien blasen zum Angriff
Sylvia Stam vom Berner Pfarrblatt streute einen ersten Verdacht: Ob es Fälle gäbe, in denen die Verantwortlichen einer expliziten Ablehnungsempfehlung nicht nachgekommen seien, wollte sie von Stefan Loppacher, Leiter der Dienststelle Missbrauch, wissen. Davon hätte er keine Kenntnis. Ein solches Vorgehen wäre aus seiner Sicht «völlig verantwortungslos» und würde den vatikanischen Vorgaben widersprechen.

Natürlich musste sich nun auch Annalena Müller, die sich als Expertin auf diesem Gebiet versteht, zu Wort melden. Dabei vermischt sie Tatsachen und Behauptungen, kann nicht zwischen Assessment und Missbrauch unterscheiden und diskreditiert obendrein Bischöfe, welche angeblich Missbrauchsregister blockieren würden.

 «Recherchen zeigen, dass die Bischöfe lieber ihre Macht sichern, statt Transparenz bezüglich Gefährdern zu schaffen», so ihre Behauptung.[1] Ihr scheint entgangen zu sein, dass bei den Assessments nicht nur mögliche «Gefährder» aussortiert werden sollen, sondern auch Personen mit fehlenden Basiskompetenzen.
Sie bemängelt zudem, dass letztendlich die Bistümer darüber entscheiden, wer angestellt wird, und kein «nationales Register abgelehnter Kandidaten» vorgesehen ist. «Die mächtigen katholischen Bischöfe haben ihren alleinigen Machtanspruch auch in dieser heiklen Frage durchgesetzt.» Wer im Zusammenhang mit Schweizer Bischöfen das Adjektiv «mächtig» benutzt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, den Realitätsbezug völlig verloren zu haben.

Annalena Müller stellt die These auf, dass ein «nationales Register für Problempriester, wie es in anderen Ländern bereits existiert», Fälle von Missbrauch verhindern könnte. Auch hier wieder Konfusion pur: Während im «Problempriester-Register» Priester erfasst werden, die sich etwas zuschulden kommen liessen, sollen in dem von ihr geforderten «nationalen Register abgelehnter Kandidaten» völlig unbescholtene Personen erfasst werden! Diese abgelehnten Frauen und Männer sowie Priesteramtskandidaten haben sich nichts zuschulden kommen lassen – sonst wären sie gar nicht erst als Bistumsstudierende akzeptiert worden. Zudem fokussiert Annalena Müller wiederum nur auf Priester: Die Möglichkeit, dass auch Laien übergriffig werden könnten, übersteigt offensichtlich ihr Vorstellungsvermögen. Ins gleiche Kapitel gehören die Auslassungen von NZZ-Redaktor Simon Hehli. Mit der Artikel-Überschrift «Bischöfe wollen Dossiers über potenziell übergriffige Priester nicht herausgeben» führte der reformierte Pfarrerssohn Hehli die NZZ-Leserschaft in die Irre (8. Februar 2026). Denn dabei geht es nicht um «potenziell übergriffige Priester», sondern um Menschen, die sich um eine Stelle im kirchlichen Dienst bewerben, wozu auch Laien gehören.

Im Übrigen räumt auch der «Vater der Assessments», Jérôme Endrass, ein, dass es sich bei den Assessments nur um Momentaufnahmen handelt, um Hypothesen also.

Streit über Recht zur Akteneinsicht
Über die Frage, wer Einblick in die Dossiers bekommen soll, habe es einen heftigen Streit zwischen der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz und der Bischofskonferenz gegeben, behauptet Annalena Müller. «Neben den Bischöfen und ihren Mitarbeitern hätten auch ausgewählte Externe Einblick bekommen sollen.»

Man stelle sich so etwas in der Privatwirtschaft vor: Ein Unternehmen führt bei Bewerbungen ein Assessment durch und müsste externen Personen nicht nur Einblick in die Dossiers geben, sondern sich von diesen auch gleich noch vorschreiben lassen, wen es einstellen darf und wen nicht. Undenkbar!

Dass die staatskirchenrechtlichen Körperschaften keinen Einblick in die Assessmentresultate haben, ist für Urs Brosi, Generalsekretär der RKZ, unbefriedigend. Diese seien auch für die Anstellung entscheidend. «Die Arbeitgeber sind verantwortlich für das Handeln ihrer Mitarbeitenden, sie sind bei deren Verfehlungen gar juristisch haftbar», so Urs Brosi gegenüber «kath.ch». Interessant, dass Urs Brosi hier die Haftung der Kirchgemeinden anspricht: Wenn es um (mutmassliche) Übergriffe geht, werden von den Medien immer nur die kirchlichen Behörden resp. der Bischof zur Verantwortung gezogen. Doch: Wenn überhaupt könnten einzig die Kirchgemeinden als Arbeitgeber Akteneinsicht verlangen, denn die RKZ wie auch die Kantonalkirchen gehören gerade nicht zu den Arbeitgebern. Ergo gehen sie auch die Assessments nichts an. Zur Erinnerung: Die Assessments werden von den Bistümern bezahlt; sie gelten als Auftraggeber und entsprechend haben nur sie Einsicht in die Resultate.

Bischofskonferenz unter Druck
Gemäss Maurice Greder, Sprecher der Bischofskonferenz, wird an der Vollversammlung vom 2. bis 4. März 2026 in Saint-Maurice über die künftige Zuständigkeit und die Verantwortung für die Ergebnisse der psychologischen Assessments entschieden. Gegenüber der NZZ bedauert er, dass «bestimmte Kreise gegenwärtig versuchten, die Bischöfe durch gezielte Indiskretionen unter Druck zu setzen». «In dieser Angelegenheit haben die Datenschutzbestimmungen sowie die Persönlichkeitsrechte der betroffenen angehenden Seelsorgenden weiterhin oberste Priorität» («Bischöfe wollen Dossiers über potenziell übergriffige Priester nicht herausgeben», NZZ, 10. Februar 2026).

Man kann nur hoffen, dass die Bischöfe standhaft bleiben. Unabhängig davon, was man von diesen Assessments hält: Die Personen, die das Assessment nicht bestanden haben, sind Frauen und Männer, die sich nichts zuschulden kommen liessen. Dass unbescholtene Menschen aufgrund einer psychologischen Abklärung als Täter gebrandmarkt und in einem Register quasi verewigt werden, wäre ein Szenario, das Menschenwürde und Menschenrechte mit Füssen tritt.

Aufweichung der Standortbestimmung?
Ein weiteres Thema, das eventuell an der Vollversammlung zur Sprache kommt, ist die Standortbestimmung der SBK «Lebensstil und bischöfliche Beauftragung» vom 17. November 2025. Darin halten die Bischöfe einerseits fest, dass der Bereich der partnerschaftlichen Lebensformen kirchlichen Vorgaben unterliegt. Sie zitieren aus «Amoris laetitia»: «Selbstverständlich kann jemand, wenn er eine objektive Sünde zur Schau stellt, als sei sie Teil des christlichen Ideals, oder wenn er etwas durchsetzen will, was sich von der Lehre der Kirche unterscheidet, nicht den Anspruch erheben, Katechese zu halten oder zu predigen, und in diesem Sinn gibt es etwas, das ihn von der Gemeinschaft trennt.» Gleichzeitig haben die Bischöfe sich entschlossen, «keinen Katalog von Regeln und Kriterien zu veröffentlichen». Die Lebenswirklichkeit eines Menschen sei einmalig und man könne evangeliumsgemäss nur gerecht handeln, wenn man diese ganzheitlich berücksichtige. Obwohl also die Standortbestimmung schwammig bleibt, stiess sie auf Widerstand, so z. B. von der RKZ oder der «Allianz Gleichwürdig Katholisch», die gar eine öffentliche Unterschriftensammlung «Privat ist Privat» lancierte. Zu den Unterzeichnern gehören u. a. Daniel Kosch, früherer Generalsekretär der RKZ, Katharina Jost Graf, Co-Präsidentin des «Frauenbund Schweiz» oder Helena Jeppesen-Spuhler, Schweizer Delegierte an der Weltbischofssynode. Mittlerweile hat die Zürcher Synode entschieden: «Die private Lebensführung und Beziehungsform wird von der Körperschaft nicht mehr als Begründung für einen Missio-Entzug und der daraus resultierenden Entlassung akzeptiert.» Brisant: Die neue Regelung wurde «in Absprache mit dem Bischof von Chur ausgehandelt». Es ist nicht auszuschliessen, dass er der Bischofskonferenz anlässlich ihrer Vollversammlung anfangs März den Antrag stellt, die Standortbestimmung gemäss den Forderungen der RKZ aufzuweichen.

Auch in diesem Punkt kann man nur auf die Standhaftigkeit der Bischofskonferenz hoffen. Wenn diese entscheiden sollte, dass das Privatleben der Seelsorgerinnen und Seelsorger neu Privatsache ist, stünde die Glaubwürdigkeit der Kirche auf dem Spiel. Denn Menschen, die sich nur während der Bürozeit an die Lehre der Katholischen Kirche halten wollen, sind nicht glaubwürdig.

 


[1] Missbrauch in der katholischen Kirche: «Verhalten sich wie kleine Päpste»: Bischöfe blockieren Missbrauchsregister, bazonline.ch, 7. Februar 2026.


Redaktion


Kommentare und Antworten

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Bemerkungen :

  • user
    Joseph Maria Ruin 01.03.2026 um 18:55
    Die Personalakten sind der Weg der Kirche!
  • user
    Elisabeth Sutter 28.02.2026 um 14:42
    Bonnemain und seine Leute haben keine Ahnung wie die Kirche funktioniert. Sie sind wie meine Kinder, die am Laptop herumtippen und wichtig spielen.
    • user
      Anne Bühler 28.02.2026 um 17:16
      Die sind eine Laptop Kirche. Die glauben man kann mit Powerpoint Präsentationen und Emails Schreiben Kirche machen.
  • user
    Klaus Gasperi 27.02.2026 um 22:15
    Eines zumindest muss man annalena Müller zugute halten: Sie kennzeichnet ihre Artikel namentlich.
  • user
    Corinna Sutter 27.02.2026 um 14:08
    "Denn Menschen, die sich nur während der Bürozeit an die Lehre der Katholischen Kirche halten wollen, sind nicht glaubwürdig."

    Danke vielmal für die Zusammenstellung.

    Wenn man einmal anfängt, an der Kirche herum zu schrauben und Sachen zu ändern, dann bricht alles zusammen. Gott hat die Kirche auf die Apostel gegründet und sie ist durch die Tradition bis auf uns gekommen. Wenn heut zu Tage alle sich aufspielen als wären sie Apostel und Kirchenväter statt kleine Zwerge auf den Schultern von Riesen ... dann ist das am Ende nicht mehr die Catholica. Alle diese protestantischen Denominationen und anglikanischen Landeskirchen sind irgendwann vor langer Zeit einmal Teil der Catholica gewesen und haben sich durch "eigene Schläue" verändert ...