In einer schlicht gehaltenen persönlichen Mitteilung erklärt Pastoralraumleiter David Schmid*, er habe sich nach einer intensiven Zeit der Beratungen und Erwägungen entschieden, seinen Namen und Geschlechtseintrag offiziell zu ändern. «Dies ändert rechtlich nichts an der Pastoralraumleitung und der Ehe mit Sandra*». Unterschrieben ist die Mitteilung mit seinem neuen (weiblichen) Namen.
Was befremdet, ist der Satz: «Diese Änderung wird vom Bischof, der Landeskirche und dem Kirchgemeinderat zur Kenntnis genommen und respektiert.»
«swiss-cath.ch» hat Bischof Felix Gmür kontaktiert und erhielt auf die gestellten Fragen vom Generalvikar Markus Thürig die knappe Rückmeldung: «Was in der persönlichen Mitteilung steht, ist keine lehramtliche Äusserung des Bischofs. Mit ‹zur Kenntnis nehmen und respektieren› halten sich die erwähnten Personen an das geltende staatliche Recht.»
Im klaren Widerspruch zur Lehre der Kirche
Ja, die involvierten Personen halten sich an das staatliche Recht. Doch die Frage ist: Halten sie sich auch an das kirchliche Recht?
Fakt ist: Die Römisch-Katholische Kirche lehnt eine Änderung der Geschlechtsidentität ab.
«Die Geschlechtlichkeit ist auf die eheliche Liebe von Mann und Frau hingeordnet. In der Ehe wird die leibliche Intimität der Gatten zum Zeichen und Unterpfand der geistigen Gemeinschaft. Das Eheband zwischen Getauften wird durch das Sakrament geheiligt.
‹Infolgedessen ist die Sexualität, in welcher sich Mann und Frau durch die den Eheleuten eigenen und vorbehaltenen Akte einander schenken, keineswegs etwas rein Biologisches, sondern betrifft den innersten Kern der menschlichen Person als solcher›» (KKK 2360 und 2361).
«Man darf nicht ignorieren, dass das biologische Geschlecht (sex) und die soziokulturelle Rolle des Geschlechts (gender) unterschieden, aber nicht getrennt werden können. […] Wir sind Geschöpfe, wir sind nicht allmächtig. Die Schöpfung geht uns voraus und muss als Geschenk empfangen werden. Zugleich sind wir berufen, unser Menschsein zu behüten, und das bedeutet vor allem, es so zu akzeptieren und zu respektieren, wie es erschaffen worden ist» (Nachsynodales Apostolisches Schreiben von Papst Franziskus «Amoris laetitia» 56).
Es stellt sich die Frage, ob ein Bischof einen in der Seelsorge tätigen Menschen öffentlich «respektieren» darf, dessen Verhalten in einem offensichtlichen, klaren Widerspruch zu Lehre der Katholischen Kirche steht. Indem Bischof Gmür den Entscheid «zur Kenntnis nimmt und respektiert» und die genannte Person in ihrer Stellung belässt, anerkennt er indirekt deren Entscheid.
Heikle Situation, unkluge Entscheidung
Der Fall ist heikel. Hätte Bischof Felix der genannten Person die Missio canonica entzogen, hätte vermutlich die staatskirchenrechtliche Körperschaft nicht mitgespielt und sich in falsch verstandener Solidarität geweigert, dem Missioentzug die entsprechende Kündigung folgen zu lassen. Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) hat bereits im Herbst 2023 die Entkopplung von Missio und Privatleben von der Schweizer Bischofskonferenz gefordert. Zudem hätte die Gefahr bestanden, dass von einem medialen Aufschrei orchestriert eine Klage wegen Diskriminierung eingereicht worden wäre.
Eigentlich hätte die betroffene Person selbst die Kündigung einreichen sollen, da ihr bewusst sein muss, dass ihr Leben nicht der Lehre der Katholischen Kirche entspricht und sie deshalb im Widerspruch zu ihrer Arbeitgeberin steht.
Was genau zwischen Bischof Gmür und David und Sandra Schmid* besprochen wurde, ist nicht bekannt und es ist sinnlos, darüber zu spekulieren. Bleiben wir bei der Situation, wie sie sich aktuell darstellt:
Bischof Gmür flüchtet sich ins staatliche Recht, um einer heiklen, ab er unvermeidlichen Entscheidung auszuweichen. Gleichzeitig lässt er aber die Gläubigen des Pastoralraums im Stich, die nun aufgrund der indirekten Anerkennung der Situation durch ihren Bischof gezwungen sind, einen biologischen Mann als Frau anzusprechen sowie eine Beziehung zwischen zwei Frauen zu akzeptieren. In einer Zeit, in der vielen Jugendlichen eingeredet wird, ihre Probleme seien auf die Tatsache zurückzuführen, dass sie sich einfach im falschen Körper befinden würden, ist es bedenklich, wenn ein Bischof die Geschlechtsänderung einer Person mit Vorbildfunktion öffentlich respektiert.
Auch der Punkt «Ehe» ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Die Aussage in der persönlichen Mitteilung, «dass sich an der Ehe nichts ändere», ist mit Sicherheit falsch, ist doch mit dem genannten Statuswechsel eine Vielzahl komplexer Fragestellungen sowohl zivil- als auch kirchenrechtlicher Natur verbunden, die zeitintensiver und fachkundiger Klärungen bedürfen. Es stellt sich die Frage, ob durch die sofortige öffentliche Bekundung des «Respektierens» nicht ein fait accompli geschaffen wurde (sogenannte «normative Kraft des Faktischen»), das die von der Sache her zwingend geforderten Klärungen vorwegnimmt bzw. gar zu konterkarieren droht.
Gefährlicher Präzedenzfall
Indem Bischof Gmür den Geschlechtswechsel respektiert und David Schmid* weiterhin als Pastoralraumleiter arbeiten lässt, hat er einen fatalen Präzedenzfall geschaffen: Nun können alle kirchlichen Mitarbeitenden unverheiratet zusammenleben oder in einer ehebrecherischen oder homosexuellen Beziehung leben, ohne dass sie dafür mit Konsequenzen rechnen müssen.
Schon länger bekunden viele kirchliche Mitarbeitende, dass für sie die Lehre der Katholischen Kirche nicht mehr verbindlich ist, und verlangen unter dem Deckmantel des weltweiten Synodalen Prozesses eine Dezentralisierung, damit jedes Land oder Bistum seine eigene Kirche mit seinem je eigenen Lehramt einrichten kann. Die Bischöfe der Deutschschweiz haben dieser Entwicklung freien Lauf gelassen – wenn sie nicht gar selbst Hand dazu geboten haben.
Auf neue Bischöfe zu warten, ist vergebliche Liebesmüh: Der neue Bischof von St. Gallen liess bereits unmittelbar nach seiner Wahl verlauten, das Frauenpriestertum sei keine Frage des Ob, sondern des Wann. Zudem liess er als Dompfarrer in der Messfeier Laien das Evangelium verkünden. Und selbst wenn ein Bischof kommen sollte, der die Lehre der Katholischen Kirche durchsetzen möchte, wird er sich gegen diese kirchlichen Mitarbeitenden und die staatskirchenrechtlichen Körperschaften, die das Geld (unsere Kirchensteuern!) besitzen, kaum durchsetzen können.
Für die Gläubigen gilt, sich mit jenen kirchlichen Mitarbeitenden – Priester, Frauen und Männer – die treu zum Lehramt stehen, zu verbünden. Sich gegenseitig auf Pfarreien und Orte aufmerksam zu machen, an denen das Evangelium unverfälscht weitergeben wird. Die Jugend macht es uns vor: Sie suchen nach dem wahren Glauben, vernetzen sich vor Ort oder über die sozialen Medien und schaffen so neue Aufbrüche des Glaubens.
Würde übrigens ein kirchlicher Mitarbeiter im Bistum Chur sein Geschlecht ändern, wäre der Fall klar: «Einem Outing zu sexueller Orientierung stehe ich unterstützend zur Seite» (Verhaltenskodex des Bistums Chur, Seite 14). Und gemäss Bischof Bonnemain soll ja der Verhaltenskodex nicht im Widerspruch zur katholischen Lehre stehen.
* Namen geändert.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Katholisch ( römisch-katholischen Kirche ) bleiben, fesst zum Kreuz stehen und gleichzeitig aus der Organisation Staats"kirche" austreten.
Heilige Vorbilder haben. Danach Leben und beten ist eine wahre Freude. Und die Heiligung sich wünschen.
In Lausanne gibt es glücklicherweise einige.
Im Personalreglement der Landeskirche Bern steht, dass der sachlich begründete Entzug der Missio die Kündigung zur Folge hat. Der Fall ist daher nicht ambivalent, sondern rechtlich ganz klar. Bischof Felix müsste dem Seelsorger die Missio entziehen und dann verlangen, dass die Kündigung erfolgt. Hier liegt das Versagen eines Bischofs vor, der solche Zustände billigt. Es ist aber auch ein Versagen von uns allen, da wir es verpasst haben, uns für die katholische Kirche einzusetzen. Ich möchte alle Lesenden auffordern, dem Vatikan zu schreiben und ihn darauf aufmerksam zu machen, was in der Schweizer Kirche abläuft. Dies wurde jahrelang verpasst, obwohl in den letzten Jahren einige Dokumente aus dem Vatikan kamen (vor allem dasjenige zur pastoralen Umkehr in den Pfarreien), die einen Steilpass darstellten für die lehramtstreuen Katholiken. Man muss hier auch einmal Selbstkritik üben. Der Grund, weshalb die Schweizer Kirche in der Krise ist, liegt vor allem auch in der Passivität derjenigen Menschen, die lehramtstreu sind.
Es wird sicher unzählige Kirchenrätinnen geben, die ihren jugendlichen Töchtern empfehlen Verhütungsmittel zu gebrauchen. Also, die Mütter müssen ihren Töchtern empfehlen zu sündigen.
Übrigens, der Hype um die Änderung des Geschlechtseintrages ist mir auch zu viel, aber das tut ja niemandem weh.
Gegenderte Texte fange ich gar nicht zu lesen an.
Sie können noch so oft die katholische Sexualmoral als mittelalterlich verunglimpfen. Letztendlich geht sie aus Jesus Christus zurück - und der war ja nun bestimmt nicht mittelalterlich.
Ich weiss nicht, ob Sich einmal die Mühe genommen haben, die Wirkungen des ganzen Genderwahnsinns zu studieren. Vermutlich nicht, sonst könnten Sie nicht schreiben, dass das niemandem weh tut.