Schwester Scolastica mit ihrem Anwalt bei der Gerichtsverhandlung von heute Dienstag in Appenzell. (Bild: Niklaus Herzog/swiss-cath.ch)

Kirche Schweiz

Bezirks­ge­richt Appen­zell Inner­rho­den: Schwes­ter Sco­las­tica soll AHV-​Rente zurückzahlen

Schwes­ter Sco­las­tica ist die ein­zige noch ver­blie­bene Nonne im Klos­ter Won­nen­stein. Am 27. Mai 2014 erfolgte die Umwand­lung des Klos­ters (gemäss Kir­chen­recht ein Insti­tut des öffent­li­chen Rechts) in einen zivi­len Ver­ein, der von der Alt­her­ren­schaft der Stu­den­ten­ver­bin­dung Boda­nia beherrscht wird. Schwes­ter Sco­las­tica sorgt sich seit­her um ihre Alters­vor­sorge, da ihr zum einen ihr pri­va­tes Ver­mö­gen vor­ent­hal­ten wird und sie zum andern keine Zusi­che­rung und Garan­tie für ihren zukünf­ti­gen Auf­ent­halt aus­ser­halb des Klos­ters erhält.

Bei ihrem Eintritt ins Kloster Wonnenstein im Jahre 1964 brachte Schwester Scolastica ihr Privatvermögen mit und übertrug dessen Verwaltung dem Kloster. Sie hat bei ihrem Klostereintritt allerdings nicht auf ihr Privatvermögen verzichtet. Das Kloster Wonnenstein gehört nicht zu jenen Klöstern, welche von den Schwestern einen Vermögensverzicht verlangen. Ein solcher Verzicht wäre zivilrechtlich auch gar nicht wirksam. Lediglich die Verwaltung ihres eingebrachten Vermögens und der seither zu ihren Gunsten erfolgten Zuwendungen übertrug sie dem Kloster.

Schwester Scolastica hat deshalb vom neu gegründeten «Verein Kloster Maria Rosengarten Wonnenstein» als Rechtsnachfolger des Klosters per Zivilklage verlangt, das ihr zustehende Privatvermögen von Fr. 55 000 sowie seither aufgelaufene Zinsen im Gesamtbetrag von Fr. 35 000 herauszurücken.

Mit Urteil vom 22. Oktober 2024 hat nun das Bezirksgericht Appenzell Innerrhoden diesen Antrag abgelehnt. Mehr noch: Schwester Scolastica soll diesem Verein ihre bisher bezogenen AHV-Renten für die Monate März 2022 bis Februar 2024 im Gesamtbetrag von Fr. 29 100 zurückzahlen. Ebenso wurde sie im gleichen Urteil aufgefordert, dem genannten Verein ab dem Monat März 2024 ihre AHV-Rente von monatlich Fr. 1225 zu überweisen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. «swiss-cath.ch» wird darauf zu einem späteren Zeitpunkt zurückkommen.


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

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Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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    Ferdi24 24.10.2024 um 12:02

    In der Wanner-Presse wird am 23.10.24 Sepp Moser zitiert: "Der Wonnensteiner Klosterhandel ist ein moderner Enkeltrickbetrug". Bingo!


    Warum darf ein Verein überhaupt sich Grund und Boden aneignen und damit auch das Eigentum der Sr. Scholastica beschlagnahmen? Richtigerweise hätte der Orden das Kloster dem Kanton Appenzell (als Stifter) zurückgeben müssen, wenn er es aufgibt. Allerdings gibt es einen Bundesbeschluss vom 28.7.1870, der die Zweiteilung des Kantons Appenzell in AI und AR hinsichtlich der Gebiete Wonnenstein und Grimmenstein aufgeschoben wird, indem mit der Aufgabe dieser Klöster durch den bisherigen Orden der Halbkanton AI die Hoheit verliert. Mit anderen Worten: der Kt AI kann seine Grundbuchseiten verbrennen oder ins Museum bringen. Zuständig ist dann auch nicht mehr das Bezirksgericht in AI. Das gilt auch für Handänderungen (steht explizit im erwähnten Bundesbeschluss).

  • user
    Stefan Fleischer 23.10.2024 um 06:00
    Ich kenne den Fall viel zu wenig, um ein auch nur einigermassen gerechtes Urteil fällen zu können. Eines aber ist für mich sicher: Gott wird jedem vergelten, wie es seine Taten verdienen. (vgl Röm 2,6) Und dass Gott dabei nicht formaljuristisch urteilt, sondern die Herzen aller kennt, das ist für mich auch sicher. «Die Furcht des Herrn ist rein, / sie besteht für immer. Die Urteile des Herrn sind wahr, / gerecht sind sie alle.» Ps 19,10