(Symbolbild: Gabriella Louw/Unsplash)

Kirche Schweiz

Bischöf­li­che Abklä­rung zur Hostien-​Schändung: Unge­reim­tes zuhauf

Die Ver­füt­te­rung kon­se­krier­ter Hos­tien an Hunde in einer Stadt­zür­cher Pfar­rei ver­an­lasste Bischof Joseph Maria Bon­ne­main zu einer Unter­su­chung. Nun liegt das Abklä­rungs­er­geb­nis vor. Es ver­mag in mehr­fa­cher Hin­sicht nicht zu befriedigen.

Am 28. November 2025 hatte «swiss-cath.ch» den Fall einer Hostienschändung in der Zürcher Stadtpfarrei Guthirt thematisiert. Was war geschehen? Mehrere Personen hatten am 4. Oktober 2025 Teile von konsekrierten Hostien an Hunde verfüttert. Dies während einer in die Eucharistiefeier integrierten Tiersegnung.

Zu klären galt es insbesondere die Frage, ob damit der Tatbestand eines Sakrilegs im Sinne von can 1382 § 1 des Kirchenrechts erfüllt wurde. Dieser sieht für den sakrilegischen Umgang mit den eucharistischen Gestalten die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Tatstrafe der Exkommunikation vor.

Exkurs: Die Tatstrafe tritt (im Unterschied zur Spruchstrafe) mit Begehung der Tat von selbst ein, ohne dass sie ausdrücklich verhängt werden muss. Zur Rechtswirksamkeit einer Tatstrafe ist jedoch eine kirchenamtliche Feststellung notwendig (im konkreten Fall durch den Apostolischen Stuhl), die sich von einer Spruchstrafe dadurch unterscheidet, dass der Eintrittszeitpunkt der Strafe nicht mit der Feststellung, sondern bereits mit dem Zeitpunkt der Tat beginnt.

In die Untersuchung mit einzubeziehen galt im vorliegenden Fall auch die wichtige Frage, wie viele Personen sich an diesem Vorfall beteiligten bzw. ihn in welcher Form auch immer billigten.

Gemäss «swiss-cath.ch» vorliegenden Informationen hat Bischof Bonnemain seinen Altersgenossen und Vertrauten Josef Annen, den ehemaligen Generalvikar für Zürich und Glarus, mit der Untersuchung beauftragt. Ob dieser mit der erforderlichen Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit ans Werk gehen konnte, bleibt fraglich. Ihm dürfte vom Churer Oberhirten wohl die Losung «Ball flach halten» mit auf den Weg gegeben worden sein.

Am 17. April 2026 hat das Bistum Chur sein «Abklärungsergebnis zum Vorfall in der Pfarrei Guthirt» veröffentlicht. Bereits der erste Satz irritiert: «Der Diözesanbischof hat den Vorfall der Teilung der konsekrierten Hostien mit ihren Hunden gründlich untersuchen lassen.» Stellt sich sofort die Frage: Wessen Hunde? Erst im Folgenden ist von drei Personen die Rede, die dies «nicht in sakrilegischer Absicht getan hätten». Infolgedessen komme can 1382 § 1, der für die willentliche Schändung von Hostien den Tatbestand der Exkommunikation vorsieht, nicht in Frage.

Es ist erstellt, dass es sich dabei um drei Frauen handelte, die nicht zu dem über eine Missio verfügenden Seelsorgeteam der Pfarrei Guthirt gehörten. Insofern ist die Einschätzung von Bischof Bonnemain, diese drei Personen hätten sich infolge fehlender Absicht nicht des Straftatbestandes von can 1382 § 1 schuldig gemacht, zutreffend.

Wichtige Frage nicht beantwortet
Mit keinem Wort wird jedoch im genannten Abschlussergebnis auf die wichtige Frage eingegangen, ob und wenn ja in welcher Weise, z. B. durch konkludentes Verhalten, vom Seelsorgeteam missverständliche Signale im Hinblick auf den Hostienmissbrauch ausgingen. Mit einem klaren Dementi hätte Bischof Bonnemain diesbezügliche Mutmassungen ausräumen können. Er hat es nicht getan. Stattdessen verweist er im Abschlussergebnis auf eine für den 5. Juni vorgesehene Klausurtagung «mit dem gesamten Team der Pfarrei, um das Lehrschreiben von Papst Franziskus über die Eucharistie Desiderio desideravi gemeinsam zu vertiefen». Diese Formulierung lässt eher auf Implikationen des Seelsorgeteams in die Handlungen der drei Personen schliessen, welche geweihte Hostien an ihre Hunde verfütterten.

Mehr als nur auf wackligen Füssen bewegt sich die Aussage «Am 4. Oktober 2025 hat in der Pfarrei Guthirt in Zürich eine Tiersegnung stattgefunden. Aufgrund schlechter Wetterprognosen wurde die Segnung in die Kirche verlegt und mit einer Eucharistiefeier zusammengelegt.» Im Gegensatz dazu hiess es auf dem inzwischen von der Homepage der Pfarrei entfernten Flyer: «Zum Franziskus-Tag – Gottesdienst mit Tiersegnung». Mit anderen Worten: Es war von Anfang an nur von einer einzigen Gottesdienstfeier die Rede.

Die Aussage des Bistums betreffend Zusammenlegung der beiden Gottesdienste infolge schlechten Wetters widerspricht zudem der Aussage von Pfarrer von Holzen gegenüber «swiss-cath.ch», in welcher er erklärte: «Die Eucharistiefeier wurde kurzfristig beschlossen, um den regelmässigen Messbesuchern entgegenzukommen – das fand ich als Pfarrer gegenüber den treuen Kirchgängern angebracht.»

Fazit: Das mit Datum vom 17. April 2026 vom Bistum Chur veröffentlichte «Abklärungsergebnis» nennt die Hostienschändung selbst einen «höchst bedauerlichen Vorfall». Der notwendigen Aufklärung eben dieses «höchst bedauerlichen Vorfalles» wird das genannte Abklärungsergebnis nicht gerecht, erweckt vielmehr über weite Strecken den Anschein einer Alibi-Übung.


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

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Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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Bemerkungen :

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    Stefan Fleischer 27.04.2026 um 14:04
    Meines Erachtens muss unsere Kirche wieder ganze bewusst und unmissversändliche Gott als Gott verkünden und Chistus als den Gekreuzigten (vgl. 1.Kor 1,23-25), wenn sie aus dem Morast dieser Welt herauskommen will.
  • user
    Gabriela Ulrich 25.04.2026 um 21:37
    Wo es keine Kathechese gibt und wo keine Sakramente gespendet werden, fehlt die Grundlage für den Glauben. Was nützen die schönen Kirchen, wenn es keine Eucharistiefeier mehr gibt. In der Eucharistiefeier wird das Evangelium verkündet. Wo man es nicht mehr hört, geht der Glaube verloren. Mit viel Lärm begegnet man Gott nicht. Aus einem lärmigen Volk gibt es keine Priesterberufungen. Ich bin gespannt, wie der Heilige Vater Leo XIV. dieses verwahrloste Volk missionieren will.
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    Andreas Steiner (ZH) 25.04.2026 um 13:33
    Das Problem sind nicht nur die Missstände im Novus Ordo (wie die Handkommunion) sondern auch die Tatsache dass Bischof Bonnemain jegliche sachgemässe Katechese vollständig vermissen lässt.
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      Claudio Tessari 25.04.2026 um 16:22
      Für den massiven Glaubensverlust kann man nicht unsere Bischof verantworten. Das Problem ist viel tiefgründiger. Bischof Eleganti hat diesbezüglich ein hervorragendes Interview gemacht: https://www.marian-eleganti.ch/post/neues-interview-mit-mir-von-niwa-limbu . Bedeutend zitiere ich: Das schlimmste aller Übel ist die praktische Bedeutungslosigkeit Gottes in unserer Gesellschaft, die Abkehr vom Christentum, das durch Ideologien oder andere Kräfte ersetzt wurde, die eine äußerst zerstörerische Wirkung auf alles haben, was einst dem sogenannten christlichen Westen heilig war. Nichts Besseres ist an seine Stelle getreten. Das wird immer deutlicher.
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        Andreas Steiner (ZH) 25.04.2026 um 19:23
        Selbstverständlich kann und muss man die Bischöfe anfragen und Verantwortung mit Amtsführung abgleichen.
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      Jacqueline Bouquet 25.04.2026 um 19:42
      Ich muss Herr Steiner aus Zürich beipflichten. Wenn Hostien an Hunde verfüttert werden dann ist daran nicht irgendwie die Gesellschaft oder irgendwelche Ideologien Schuld. Das liegt an der Ausrichtung der Kirche seit Papst Franziskus und Bischof Bonnemain. Es findet einfach keine richtige Katechese von Seiten der Bischöfe mehr statt.
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        Ottmar Kaiser 25.04.2026 um 21:54
        Herr Tessari will uns erzählen, eigentlich sind die Hunde daran schuld ... !
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          Claudio 26.04.2026 um 17:21
          Nein sagte ich nicht, ich war auch am Sühnerosenkranz. Aber hätte die Gesellschaft Glauben, würde schon niemand zur Tier Segnung, keine Handkmunion machen und sicher nicht mit dem Hund zur Kirche
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        Claudio 26.04.2026 um 17:19
        Ich sagte nicht, der Bischof hätte keine Verantwortung sondern, der Glaubensabfall ist nicht alleine seine Schuld.
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    Elisabeth Lauer 25.04.2026 um 12:21
    Für Bischof Bonnemain zählt die Anbetung der Menschenwürde. So hat er es gepredigt. Die Würde Unseres Herrn in der Eucharistie geht buchstäblich vor die Hunde. Das ist es, was wir hier vorfinden.
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      Steffen Widmer 26.04.2026 um 22:39
      Er dachte wohl, er wurde zum Bischof ernannt, weil er so ein toller Hecht ist. Deswegen hat er dann auch so viele Fernsehinterviews gemacht. Wenn man da schaut, da sieht man, wie er erzählt, wie er gerne ins Kino geht und solche Sachen. Aber anstatt eine gute Katechese über die Eucharistie vorzubereiten, hat er sich wieder im Fitness Center aufgehalten.
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    Anita Ludwig 24.04.2026 um 22:16
    Die Zustände im Bistum haben unter Bischof Bonnemain nun einen unerträglichen Tiefpunkt erreicht.
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      Anton Berger 25.04.2026 um 13:03
      Er stammt auch nicht aus unserem Bistum. Ich glaube, er ist aus dem Iura, bzw aus Spanien. Bergoglio hat ihn dem Bistum aufgedrückt. Da kommen diese Fremden und machen bei uns alles kaputt, gibt es denn von uns keine guten Kandidaten wie Vitus Huonder die unsere Bischöfe sein können?
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    Claudio 24.04.2026 um 13:26
    Das war zu erwarten, dass es keine grossen Konsequenzen gab. Ich hatte vermehrt auf Liturgische Missbräuche in der ganzen Schweiz die Bischöfe aufmerksam gemacht, selbst den Nuntius. Man soll immer das Gespräch suchen, was man dann macht und bekommt die PASTORALEN GRÜNDE zu hören. Solange solche Vorfälle KEINE KONSEQUENZEN haben, werden sie sicherlich weiter vorkommen. Da können wir nur auf die Knie gehen und den Herrn um sein Erbarmen bitten. Ich glaube wir leben in einer Zeit wo es viele Sühne Seelen braucht. Menschlich gesehen scheint vieles verloren, aber Gott hat das letzte Wort, dass soll immer unsere Hoffnung sein.

    Und eine kleine Anmerkung; vielleicht bewegt dieser Ereignis einen unentschlossen Katholiken, der nicht weiss ob er Mundkommunion machen soll, dazu jetzt erst recht die kniende Mundkommunion zu machen, um ein Zeichen der Ehrfurcht und Anbetung zu setzen, auch wenn man schief angeschaut wird. EHRE SEI DEM EHRE GEBÜHRT.
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      Matteo Sutter 25.04.2026 um 14:29
      Können Sie bitte die Kontakte der zuständigen Stellen reinstellen wo man sich beschwerden kann? Nuntius? Ich will auch diese katastrophalen Missstände der Compliance melden, die sollen das per sofort abstellen, wofür zahlt man Mitgliedsbeiträge?
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        Claudio 25.04.2026 um 16:20
        Ich empfehle immer das zuständige Bistum zu kontaktieren und den Nuntius ins CC zu nehmen

        Nunziatura Apostolica Svizzera