Franz Sabo ist nicht irgendwer. Den aus dem Bistum Bamberg stammenden Priester zog es aus welchen Gründen auch immer in die Schweiz, genauerhin nach Basel. Per 1. Januar 1999 übernahm Franz Sabo die Funktion des Pfarradministrators in der Kirchgemeinde Röschenz.
«Wirtschaftsredaktor» Rauch schildert Franz Sabo als einen Helden, einen gefeierten Rebellen, der sich öffentlich gegen Bischof Kurt Koch und den Vatikan auflehnte, einen, dem sogar das Schweizer Fernsehen einen eigenen Dok-Film widmete.
Was «Wirtschaftsredaktor» Rauch seiner Leserschaft verschweigt: Wie schaffte es der Röschenzer Pfarrer zu seinem Heldenstatus? Schon recht bald nach seinem Amtsantritt kam es zu einer fortschreitenden Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und seinen Vorgesetzten. Der Kirchgemeinderat wurde von den kirchlichen Vorgesetzten aufgefordert, den Arbeitsvertrag mit Franz Sabo zu kündigen. Der damalige Bischof Kurt Koch akzeptierte den Vorschlag einer Auszeit von Franz Sabo. Da dieser die Abmachungen aber nicht einhielt, entzog ihm Bischof Koch im Jahre 2005 die «missio canonica», welche die Voraussetzung für eine Anstellung durch den Kirchgemeinderat bildet. Letzterer weigerte sich jedoch, die Kündigung auszusprechen, und solidarisierte sich vielmehr mit Franz Sabo. Als der Bischof auf dem Entzug der «missio canonica» beharrte, entfachten die Mainstreammedien, allen voran die «Basler Zeitung» und der «Tages-Anzeiger», eine beispiellose Hetzkampagne gegen den Bischof. Franz Sabo goss seinerseits nach Kräften Öl ins Feuer und inszenierte sich medienwirksam als Opfer einer unbarmherzigen kirchlichen Obrigkeit. Die vom «SoBli» zitierte Aussage von Sabo «Ich lebe meine Sexualität» liest sich nun in einem ganz anderen Licht.
Die Exekutive der Römisch-katholischen Landeskirche Baselland schlug sich auf die Seite des Bischofs und forderte ihrerseits die Kirchgemeinde Röschenz auf, die fällige Kündigung auszusprechen. Da sich diese weiterhin weigerte, landete der Fall schliesslich beim Kantonsgericht Baselland. Letzteres hob den Entzug der «missio canonica» auf mit dem Argument, der Entzug sei nicht mit der «notwendigen Dichte» begründet worden (Urteil vom 5. September 2007). Altmeister Walter Gut[1] hat diesen Entscheid scharf kritisiert. Es ist davon auszugehen, dass das Kantonsgericht Baselland bei der Ausfällung seines Urteils keine Kenntnis hatte von den nun vom «SoBli» publik gemachten Verfehlungen des Franz Sabo. So oder so erweist es sich aber im Nachhinein als ein eklatantes Fehlurteil.
[1] Walter Gut war ehemaliger Staatsanwalt und Regierungsrat des Kantons Luzern, Sonderbeauftragter des Bundes in der Fichenaffäre (Staatsschutzakten) und Spezialist im Staatskirchenrecht.
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