«Die Geschichte schlug ein wie eine Bombe», bilanziert die NZZ in ihrer Ausgabe vom 5. Mai 2026. Die Bombe: Ein Outing der Bundesrichter Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf, publizistisch perfekt gezündet von «Weltwoche»-Redaktor Christoph Mörgeli unter dem Titel «Verbotene Liebe» (30. April). Darin wirft er dem Bundesrichter-Duo vor, nicht nur in eine gegenseitige Affäre verstrickt zu sein, sondern vielmehr eine darüber hinaus gehende, dauernde Lebensgemeinschaft zu führen. Zur Untermauerung seiner Darstellung präsentiert Mörgeli eine ganze Palette von Indizien:
- Seit Monaten gemeinsamer Ferienbezug stets an den gleichen Tagen;
- Gemeinsame Abendspaziergänge – Händchen haltend und mit Hund;
- Beginn und Ende eines Arbeitstages jeweils zur gleichen Zeit;
- Regelmässiger Aufenthalt und Übernachtung in der Wohnung von Bundesrichter Donzallaz, vor allem während Feiertagen wie Ostern;
- Keine Offenlegung dieser Liebesbeziehung zuhanden der Gerichtsleitung.
Eine Staatsaffäre
Treffen die Vorhaltungen von Christoph Mörgeli zu, handelt es sich nach seinen eigenen Worten um eine veritable Staatsaffäre. In der Tat hält das geltende Bundesgerichtsgesetz in Art. 8 fest: «Dem Bundesgericht dürfen nicht gleichzeitig als Richter oder Richterinnen angehören: Ehegatten, eingetragene Partnerinnen oder Partner und Personen, die in dauernder Lebensgemeinschaft leben.» Auffallend: Just am selben Tag, als Christoph Mörgeli seine «Bombe» platzen liess, gab das Liebespaar bekannt, seine Beziehung beendet zu haben.
Auf Anfrage von Medien teilte das Bundesgericht mit, erste Sachverhalts-Abklärungen hätten ergeben, dass Bundesrichter Donzallaz und Bundesrichterin van de Graaf während einer gewissen Dauer eine Beziehung unterhalten hätten. Zu keinem Zeitpunkt hätten die beiden der gleichen Abteilung angehört und ein gemeinsames Urteil gefällt. Und wörtlich: Die beiden Gerichtsmitglieder «sind und waren nie mit dem gleichen Fall befasst».
Diese Verlautbarung rief die NZZ auf den Plan. Die Autorinnen Christina Neuhaus und Katharina Fontana halten in ihrem Beitrag (5. Mai 2026) zunächst fest, dass die Vorgaben des Bundesgerichtsgesetzes unabhängig davon gelten, ob die involvierten Mitglieder des Bundesgerichts in der gleichen Abteilung tätig sind oder nicht. Aufgrund fundierter Abklärungen gelangen die NZZ-Autorinnen unter Bezugnahme auf ein Bundesgerichtsurteil vom 18. September 2025 zudem zum Schluss, dass sich das Bundesgericht in seinem Bestreben, diese leidige causa herunterzuspielen, zu einer Falschaussage verleiten liess («Nun stellt sich die Aussage, dass die beiden Richter ‹nie mit demselben Fall befasst› gewesen seien, als falsch heraus»). Ein Vorwurf, der das höchste Schweizer Gericht ins Mark trifft. Der Vorwurf ist umso brisanter, als Bundesrichter Donzallaz und Bundesrichterin van de Graaf 2023 und 2024 gleichzeitig in der mächtigen, dreiköpfigen Verwaltungskommission sassen – und damit über die Mehrheit verfügten. Die NZZ bilanziert bündig: «Die Affäre der beiden verliebten Bundesrichter wird zur Affäre Bundesgericht» (5. Mai 2026).
Seither herrscht Krisenstimmung in Lausanne. Die ganze Angelegenheit ist für das höchste Gericht mehr als nur unangenehm, zumal ihm nun auch die zuständigen Aufsichtsgremien des Parlaments im Nacken sitzen. Es hat deshalb mit einer Medienmitteilung vom 15. Mai 2026 die Flucht nach vorn angetreten. Der Inhalt: Zwei Tage zuvor traf sich das Gesamtgericht (also die Lausanner und Luzerner Richter) zu einer ausserordentlichen Sitzung. Dabei stellte es klar, dass Liebesbeziehungen zwischen Gerichtsmitgliedern «grundsätzlich gegen die geltenden ‹Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen am Bundesgericht› verstossen». Aus den sogenannten Gepflogenheiten werden folgende Sätze zitiert: «Die Bundesrichter und Bundesrichterinnen sehen von jeglichen Verhaltensweisen ab, die das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie das Ansehen des Gerichts in Frage stellen könnten.» Item: «Bundesrichter und Bundesrichterinnen wahren auch im Innenverhältnis zu ihren Kollegen und Kolleginnen ihre Unabhängigkeit, insbesondere in der eigenen Abteilung oder im jeweiligen Spruchkörper.» Des weiteren hält die Medienmitteilung fest, dass über die Einordnung der konkreten Beziehung von Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf entschieden werde, sobald der unabhängige Expertenbericht über den Sachverhalt vorliege. Eine Woche zuvor hatte die Verwaltungskommission beschlossen, eine externe Expertenkommission zur unabhängigen Klärung einzusetzen, mit der Massgabe, diesen Expertenbericht bis Ende Juni 2026 abzuliefern.
Unabhängiges Expertengremium?
Das erwähnte Expertengremium setzt sich zusammen aus Jean-François Meylan, dem ehemaligen Präsidenten des Waadtländer Kantonsgerichts, sowie der Genfer Universitätsprofessorin Maya Hertig.
Christoph Mörgeli hat die Zusammensetzung dieses Experten-Duos einer kritischen Analyse unterzogen («Befangener Beschützer, unerfahrene Untersucherin», «Weltwoche», 14. Mai 2026). Grundsätzlich hätte er es begrüsst, wenn die Mandatierung einer externen Untersuchungskommission nicht durch das Bundesgericht selbst, sondern durch die zuständigen Gremien des Parlamentes erfolgt wäre. Zunächst mutmasst Christoph Mörgeli, dass mit der Ernennung von zwei national eher unbekannten Juristen aus der Romandie die Untersuchung aus dem gleissenden Scheinwerferlicht der Deutschschweizer Medien gerückt werden soll.
Christoph Mörgeli bemängelt zudem, dass es sich bei Jean-François Meylan um einen Parteifreund (FDP) des amtierenden Bundesgerichtspräsidenten François Chaix handelt. Er hegt den Verdacht, dass beide die gleichen Interessen verfolgen, nämlich die «Institution zu schützen und die Affäre herunterzuspielen». Der ehemalige Gerichtspräsident kenne die Bedürfnisse des Bundesgerichtspräsidenten nur allzu gut und werde deshalb zu einem Ergebnis tendieren, welches das Ansehen des Bundesgerichts so wenig wie möglich beschädigt. Christoph Mörgeli würde es deshalb nicht überraschen, wenn das Experten-Duo zum für alle Beteiligten bequemsten Schluss gelangen würde, dass nämlich die Beziehung zwischen Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf gar nie eine Beziehung im Sinne des Gesetzes gewesen sei.
Auch hinter die Personalie der Genfer Professorin Maya Hertig setzt Christoph Mörgeli ein Fragezeichen. Sie sei ein reines «Universitäts- und Theoriegewächs» ohne Erfahrungen bei Administrativuntersuchungen. Zudem ortet er sie wie Yves Donzallaz als «glühende Verehrerin» des «übergeordneten Rechts», sprich als Repräsentantin jener Bundesgerichtsfraktion, die internationales Recht jederzeit über das Recht der Bundesverfassung stellt (Stichwort «Durchsetzungsinitiative»). Für Christoph Mörgeli riecht deshalb die ganze Übungsanlage nach «Feigenblatt und Alibiveranstaltung».
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