Wenn es nach dem Ausserrhoder Ständerat Andrea Caroni und seiner Kommission geht, soll in der Schweiz baldmöglichst eine Partnerschaftsform mit «Blitz-Kündigungsfrist» etabliert werden. Während Arbeits- und Mietverträge in der Regel innert 90 Tagen aufgelöst werden können, soll der PACS bei Nichtgefallen innert lediglich 30 Tagen aufgekündigt werden dürfen. Ein mehr als unsinniger Vorschlag, der insbesondere im Interesse der Kinder dringend abzulehnen ist. Gerade in einer Zeit, die durch grosse Unsicherheiten und Wechsel geprägt ist, sollte die Ehe, die den stabilsten sozialen und rechtlichen Rahmen für das gemeinsame Aufziehen von Kindern bietet, gestärkt werden.
Beliebigkeit statt warmes Nest
Die Einführung einer innert 30 Tagen kündbaren Partnerschaftsform setzt gesellschaftlich ein komplett falsches Signal. Wer ein Partnerschaftsmodell mit einer derart kurzen Frist versieht, wertet Liebe und Familie ab und destabilisiert die Gesellschaft. Gerade aufgrund des instabilen psychischen Zustands vieler Schweizer Kinder und Jugendlicher muss alles dafür getan werden, die Ehe als Lebensform, die Kindern am meisten Sicherheit bietet, zu stärken. Forschungsergebnisse aus der Epigenetik, Pädagogik und Erfahrung belegen, dass stabile Familienverhältnisse die seelische und körperliche Gesundheit von Kindern fördern. Der PACS bietet schlicht und einfach nicht die Sicherheit, die Kinder brauchen, um Urvertrauen zu entwickeln und zu gesunden Menschen heranzureifen.
Nur 30 Tage für die Liebe?
Kinder, deren Familie auseinandergerissen wurde, und Partner, die gegen ihren Willen eine Scheidung erleiden mussten, dürften die 30-Tage-Kündigungsfrist des PACS als Schlag ins Gesicht empfinden. Innerhalb von nur 30 Tagen das vertraute soziale Umfeld zu verlieren und je nach Regelung auch noch umziehen zu müssen, stellt eine soziale und psychische Überforderung dar. Der Gesetzgeber würde bei einer Annahme des PACS eine Beziehungsform, die kaum mehr Schutz bietet als das bestehende Konkubinat, mit staatlicher Anerkennung versehen.
Zu viel «sinngemäss», zu wenig Rechtssicherheit
Im vorgelegten Bundesgesetz über die «Ehe light» wird 15 Mal der Begriff «sinngemäss» verwendet. Dies beispielsweise, wenn es um die Beistands- und Vertretungspflicht bei nicht gemeinsamen Kindern (Art. 9) oder um die Familienwohnung geht (Art. 11). An den entsprechenden Stellen soll also das gängige Eherecht «sinngemäss» auf den PACS angewendet werden. Der Begriff «sinngemäss» lässt in solch gewichtigen Fragen jedoch viel zu viel Interpretationsspielraum offen und schafft für die betroffenen Paare erhebliche Rechtsunsicherheit. Insgesamt muss im vorliegenden Gesetzesentwurf zu viel gerichtlich entschieden werden, was neben Unsicherheiten auch grossen Aufwand und hohe Kosten verursacht.
Zukunftsmodell traditionelle Ehe
Egal, wie oft die traditionelle Ehe totgesagt wird und welche «lighteren» Beziehungsformen sich unsere Politikerinnen und Politiker in Zukunft noch ausdenken werden: Die auf Lebensdauer ausgelegte Ehe von Mann und Frau ist das Zukunftsmodell schlechthin. Dies nicht, weil sie einfach oder problemlos wäre – das anzunehmen wäre naiv –, sondern weil sie das beste Zuhause für dieses grosse Ja bietet, das die Welt zusammenhält. Oder, wie es der Psychologe und erfahrene Paarberater Dr. Manfred Engeli formuliert: «Wenn es die Ehe nicht schon gäbe, müsste man sie erfinden.»
Hier finden Sie vollständige Vernehmlassungsantwort von Stiftung Zukunft CH
Originalbeitrag auf Stiftung Zukunft CH
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