Kein Tauwetter im Bistum Chur? (Bild: zVg)

Kirche Schweiz

Chu­rer Pries­ter­kreis: Bitte um Erläu­te­run­gen zu den «Prä­zi­sie­run­gen zum Ver­hal­tens­ko­dex des Bis­tums Chur» sei­tens des Bischofs von Chur

Der Bischof von Chur hat mit Datum vom 15. Februar 2023 «Prä­zi­sie­run­gen zum Ver­hal­tens­ko­dex des Bis­tums Chur» publiziert.

Diese Präzisierungen werfen leider mehr Fragen auf, als sie beantworten. Deshalb bittet der Churer Priesterkreis den Bischof um die Erläuterung seiner Präzisierungen.

Der Churer Priesterkreis hat am 22. April 2022 erklärt, dass er 95 % dessen, was im «Verhaltenskodex» (VK) des Bistums Chur steht, akzeptiert und sich dem Anliegen der Übergriffsprävention verpflichtet fühlt. Er hat zudem inhaltlich begründet erklärt, welche Punkte des VK im Widerspruch zur Lehre der katholischen Kirche stehen und deshalb nicht akzeptabel sind (Link). Unter anderem dürfte zukünftig unter Beachtung des VK die kirchliche Lehre über die Homosexualität nicht mehr öffentlich vertreten werden. Zudem müssten «sexuelle Rechte», zu denen nach heute verbreiteter Lesart auch die Abtreibung gehört, respektiert und die entsprechende Lehre der Kirche unterdrückt werden. Ferner haben die Mitglieder des Churer Priesterkreises die im VK enthaltene Forderung zurückgewiesen, einem «Outing» «unterstützend zur Seite» zu stehen. Dieses stellt bekanntlich seit Jahrzehnten das Mittel par excellence dar, die sogenannte «Gay-Kultur» voranzubringen.

Entgegen der transparenten Stellungnahme des Priesterkreises schreibt der Bischof von Chur nun ohne inhaltliche Bestimmtheit: «Sollte jemand beim Unterschreiben des Verhaltenskodex eine Präzisierung anbringen wollen, darf diese nicht dessen Verbindlichkeit relativieren oder seine Kriterien beliebig abändern.» Aufgrund dieser vagen Aussagen bittet der Churer Priesterkreis den Bischof von Chur, folgende Fragen inhaltlich zu beantworten:

  1. Stellt die «Präzisierung», den VK nur unter dem Vorbehalt der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre, wie sie im «Katechismus der katholischen Kirche» enthalten ist, und unter dem Vorbehalt der Stellungnahme des Priesterkreises vom 22. April 2022 zu unterzeichnen, eine unzulässige Relativierung der Verbindlichkeit des VK dar?
     
  2. Bedeutet ein solcher Vorbehalt nach der Überzeugung des Bischofs, die «Kriterien» des VK «beliebig abzuändern»?

 

Churer Priesterkreis, 16. Februar 2023                          Sekretär: Kan., Pfr. Dr. Roland Graf

 


Churer Priesterkreis


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Bemerkungen :

  • user
    Gabriela Ulrich 17.02.2023 um 11:23
    Zu den Erläuterungen des Churer Priesterkreis stimme ich voll umfänglich zu.
    Bei der Präzisierung zum Verhaltenskodex des Bistum Chur vom 15.2.2023 geht es aber bei der Implementierung des Verhaltenskodex nicht um die reine Unterschrift. Sondern es geht um einen Kulturwandel im kirchlichen Miteinander. Das heisst das Bistum Chur will eine andere Kirche. Aus diesem Grund hält die Präzisierung zum VK nicht an das Wort (= der Sohn): "Und das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns gewohnt." Es heisst Gottesliebe und Nächstenliebe. Und an erster Stelle steht die Gottesliebe. Der Verhaltenskodex des Bistum Chur hält sich nicht an das Wort. Der VK ist sittenwidrig und ungültig, weshalb der VK vollumfänglich aus dem Recht zu weisen ist.