(Symbolbild: Josh Eckstein/Unsplash)

Neuevangelisierung

Der Begriff «Laie» – posi­tiv formuliert

Für viele Gläu­bige sind der «Kate­chis­mus der Katho­li­schen Kir­che» und beson­ders der «Codex Iuris Cano­nici» (Kir­chen­recht) eine unbe­kannte, bes­ten­falls tro­ckene und ver­staubte Mate­rie. Doch weit gefehlt! Ihre Aktua­li­tät und Tiefe sol­len am Bei­spiel des Begriffs «Laie» auf­ge­zeigt werden.

Der Begriff «Laie» hat für viele Menschen einen negativen Beigeschmack. Der Duden gibt für «Laie» zwei Definitionen: «Person, die auf einem bestimmten Gebiet keine Fachkenntnisse hat» und «Christ, der nicht Geistlicher, [Priester]mönch o. Ä. ist».

«Laie» ist von griech. λαός abgeleitet und bedeutet «dem Volk zugehörig». Clemens von Alexandrien (um 150–215) hat den Begriff für die christliche Gemeinde übernommen und unterscheidet dabei die Laien von den Bischöfen, Priestern und Diakonen, die eine besondere Beauftragung (χλῆρος, Klerus)[1] haben. Diese Begriffsverwendung hat sich im Westen durchgesetzt.

Auch das Kirchenrecht definiert den Begriff «Laien» zunächst im Sinne einer Abgrenzung:

«Kraft göttlicher Weisung gibt es in der Kirche unter den Gläubigen geistliche Amtsträger, die im Recht auch Kleriker genannt werden, die übrigen dagegen heissen auch Laien» (Can. 207 § 1).

Eine positivere Formulierung kennt der «Katechismus der Katholischen Kirche» resp. «Lumen Gentium», die Dogmatische Konstitution über die Kirche des Zweiten Vatikanum:

«Unter der Bezeichnung Laien werden hier alle Christgläubigen verstanden ausser den Gliedern des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes, die Christgläubigen also, die, als durch die Taufe Christus einverleibte, zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig geworden, entsprechend ihrem Anteil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben» (KKK 897/ LG 31).

Laien sind also getaufte Katholiken, die Anteil am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi haben und am Aufbau des Reiches Gottes mitwirken.

Anteil am Verkündigungsdienst
Grundsätzlich gilt zunächst, dass unter allen Gläubigen aufgrund der Taufe «eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit» besteht, «kraft der alle je nach ihrer eigenen Stellung und Aufgabe am Aufbau des Leibes Christi mitwirken» (Can. 208).

Alle Gläubigen (Laien wie Klerus und geweihte Personen) sind verpflichtet, ein heiliges Leben zu führen, «das Wachstum der Kirche und ihre ständige Heiligung zu fördern» (Can. 210) sowie «dazu beizutragen, dass die göttliche Heilsbotschaft immer mehr zu allen Menschen aller Zeiten auf der ganzen Welt gelangt» (Can. 211).

In Bezug auf die Laien hält der CIC (1983) fest, dass sie die Pflicht und das Recht haben, mitzuhelfen, «dass die göttliche Heilsbotschaft von allen Menschen überall auf der Welt erkannt und angenommen wird; diese Verpflichtung ist um so dringlicher unter solchen Umständen, in denen die Menschen nur durch sie das Evangelium hören und Christus kennenlernen können» (Can. 225 § 1 / vgl. KKK 900).

Laien sind nicht nur aufgerufen, das Evangelium zu verkünden, sondern haben dazu auch ein ausdrückliches Recht. Damit ist natürlich nicht die liturgische Verkündigung des Evangeliums gemeint, sondern die Verkündigung im täglichen Leben, wie sie uns von Jesus aufgetragen wurde: «Geht hinaus in die ganze Welt und verkündet das Evangelium der ganzen Schöpfung!» (Mk 16,15). Den Beitrag der Laien ist umso wichtiger, da es immer mehr Menschen gibt, die keinen Kontakt zur Kirche haben: Das Zeugnis der Laien ist oft die einzige Gelegenheit, durch die Fernstehende oder Andersgläubige von Jesus Christus hören. So betont dann auch KKK 905: «Ein wahrer Apostel sucht nach Gelegenheiten, Christus auch mit seinem Wort zu verkünden, sei es den Nichtgläubigen, ... sei es den Gläubigen» (vgl. auch «Apostolicam Actuositatem» 6).

Sauerteig im Staat und in der Gesellschaft
Eine wichtige Aufgabe der Laien ist das Mitwirken in gesellschaftlichen, politischen und sozialen Angelegenheiten. Sie sollen – jeder gemäss seiner Stellung – die Ordnung der zeitlichen Dinge im Geiste des Evangeliums gestalten und zur Vollendung bringen, um so bei der Ausübung weltlicher Aufgaben Zeugnis für Christus abzulegen (vgl. Can. 225 § 2). Auch der «Katechismus der Katholischen Kirche» weist vor allem auf die Aufgabe der Laien als Sauerteig in der Welt hin. Sie sollen alle zeitlichen Dinge so erleuchten und ordnen, dass sie «immer Christus gemäss geschehen, gedeihen und zum Lob des Schöpfers und Erlösers gereichen» (KKK 898 / LG 31).

Bereits Papst Pius XII. hatte 1946 auf die wichtige Sendung der Laien hingewiesen:

«Die Gläubigen, und genauer noch die Laien, stehen an der äussersten Front des Lebens der Kirche; die Kirche ist durch sie das Lebensprinzip der menschlichen Gesellschaft. Darum müssen sie und gerade sie ein immer tieferes Bewusstsein gewinnen, dass sie nicht nur zur Kirche gehören, sondern die Kirche sind, das heisst, die Gemeinschaft der Gläubigen auf Erden unter der Führung des Papstes als des gemeinsamen Hauptes und der mit ihm geeinten Bischöfe.» (Ansprache vom 20. Februar 1946, zitiert in «Christifideles laici» 9).

Und Papst Johannes Paul hat bereits 1988 in seiner Enzyklika «Christifideles laici» vor einer Untätigkeit der Laien gewarnt: «Neue kirchliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche, politische und kulturelle Gegebenheiten rufen heute mit besonderer Intensität nach dem Engagement der Laien. Sich der Verantwortung zu entziehen, war schon immer verfehlt. Heute aber liegt darin eine noch grössere Schuld. Niemandem ist es erlaubt, untätig zu bleiben» (3).

Wichtig dabei ist, zu unterscheiden zwischen «den Rechten und Pflichten, die ihnen obliegen, insofern sie zur Kirche gehören, und denen, die sie betreffen, sofern sie Glieder der menschlichen Gesellschaft sind». Die Gläubigen sollen sich bemühen, diese beiden harmonisch zu vereinigen, «wobei sie daran denken werden, dass sie sich in jeder zeitlichen Angelegenheit vom christlichen Gewissen führen lassen müssen, weil keine menschliche Aktivität, auch nicht in zeitlichen Angelegenheiten, dem Befehl Gottes entzogen werden kann» (LG 36 / KKK 912).

Katholiken sollen sich also immer von ihrem christlichen Gewissen leiten lassen. Das bedeutet auch, dass bei einer Entscheidung zwischen Glaube und Politik resp. Gesellschaft immer der Glaube den Vorrang haben muss. Exemplarisch vorgelebt haben dies z. B. König Baudouin von Belgien, der sich 1990 weigerte, ein kinderfeindliches Abtreibungsgesetz zu unterzeichnen, und deshalb in Kauf nahm, als «regierungsunfähig» erklärt zu werden, oder Fürst Albert II. von Monaco, der 2025 unter Verweis auf die prägende Rolle des katholischen Glaubens im Land ein vom Nationalrat beschlossenes Gesetz zur Legalisierung von Abtreibungen blockierte.

Die Welt durch das Alltägliche heiligen
Was jetzt sehr weltlich klingt – Mitwirken in Politik und Gesellschaft – kann Teilhabe am priesterlichen Amt Christi sein: Alle Tätigkeiten der Laien – tägliche Arbeit, Gebet, Familienleben, Leiden usw. – werden, wenn sie im Geist vollzogen werden, zu geistigen Opfern, «die bei der Feier der Eucharistie zusammen mit der Darbringung des Herrenleibes dem Vater in höchster Ehrfurcht dargebracht werden. So weihen auch die Laien, indem sie überall heilig handeln, die Welt selbst Gott» (LG 34 / KKK 901).

Die Ausübung der wichtigen Sendung der Laien setzt voraus, dass sie eine persönliche Beziehung zu Christus haben und diese durch Gebet und den regelmässigen Empfang der Sakramente stärken und vertiefen. Daneben braucht es aber auch Kenntnisse der Lehre der Kirche. «Damit die Laien gemäss der christlichen Lehre zu leben vermögen, diese auch selbst verkündigen und, wenn es notwendig ist, verteidigen können und damit sie in der Ausübung des Apostolats ihren Teil beizutragen imstande sind, sind sie verpflichtet und berechtigt, Kenntnis dieser Lehre zu erwerben, wie sie der je eigenen Fähigkeit und der Stellung eines jeden einzelnen entspricht» (Can. 229 § 1).

Diese Kenntnisse helfen den Laien auch, innerhalb der Kirche Unstimmigkeiten, Fehlverhalten oder gar Verstösse gegen die Lehre zu erkennen und zu benennen. «Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun (Can. 212 § 3  / KKK 907).

Diese Ausführungen sind nur Streiflichter durch die beiden Bücher. Es sei allen Gläubigen empfohlen, die entsprechenden Stellen selbst zu lesen:

CIC: Canones 224 bis 231 (Pflichten und Rechte der Laien)

KKK: 897 bis 913 (Die gläubigen Laien)

Ebenfalls lesenswert ist die «Magna charta» der Laien: «Christifideles Laici» (1988) von Papst Johannes Paul II.

 


[1] κλῆρος bedeutet eigentlich «Scherbe» resp. als «Los gebrauchte Scherbe». Damit wird vermutlich an Apg 1,17 angeknüpft (Erwählung des Matthias als zwölfter Apostel durch Losentscheid).


Rosmarie Schärer
swiss-cath.ch

E-Mail

Rosmarie Schärer studierte Theologie und Latein in Freiburg i. Ü. Nach mehreren Jahren in der Pastoral absolvierte sie eine Ausbildung zur Journalistin.


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Bemerkungen :

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    Roland Gröbli 05.08.2026 um 14:29
    Vielen Dank für diesen Beitrag, den auch jemand "aus dem Volk" verstehen kann. 😌 Dankbar bin ich auch für die betonte Unterscheidung des christlichen Engagements im Alltag und der Rollenverteilung im Rahmen einer eucharistischen Feier. Ersteres ist doch im Alltag weit entscheidender, gerade auch in unserer säkulären Umwelt.

    Es bleibt aber doch ein Wunsch nach einem neuen und dennoch gut verständlichen Begriff für alle Gläubigen, die nicht zugleich Amtsträger sind. Freue mich auf weitere Beiträge in diesem Sinne.
  • user
    carus 04.08.2026 um 14:01
    ....bes­ten­falls tro­ckene und ver­staubte Mate­rie...? Hier hatte man ja noch die Hoffnung, dass wenn schon das angeblich Kirchenrecht langweilig sei, dann doch der Artikel das Gegenteil verspräche, stattdessen beweist die Autorin, dass sie weder Volltheologin, noch Volljournalistin ist...letztere, in dem sie zwar sachlich richtig, aber stilistisch so technisch und spannend schreibt wie es bei einem Beipackzettel der Fall ist. Ersteres zeigt sie bzw. zeigt sie nicht, weil man die Bedeutung vereinfacht auf einen Punkt bringen könnte. Was retten den Papst? Sein Priestersein oder sein Laie - also Angehöriger des Volkes Gottes zu sein? Voila letzteres, einleuchtend ohne Paragraphen bemühen zu müssen.
    Mal schauen ob ich freigeschaltet werde, die Autorin ist ja auch hier die "Moderatorin" und kann mit Kritik nicht besonders umgehen :)
    • user
      Redaktion 04.08.2026 um 19:49
      Sehr geehrter Carus
      Mir aufgrund meines Schreibstils zu unterstellen, dass ich keine «Volljournalistin» bin, entbehrt jeder sachlichen Grundlage.
      Genauso absurd ist Ihre Begründung, weshalb ich Ihrer Meinung nach keine «Volltheologin» bin: «… weil man die Bedeutung vereinfacht auf einen Punkt bringen könnte. Was retten den Papst? Sein Priestersein oder sein Laie - also Angehöriger des Volkes Gottes zu sein? Voila letzteres, einleuchtend ohne Paragraphen bemühen zu müssen.»
      Das Volk Gottes besteht nicht wie Sie schreiben aus Laien, sondern aus allen Getauften (Christgläubigen). Die Getauften werden unterschieden in geistliche Amtsträger und Laien. Der Papst wird also nicht durch sein «Laie-Sein» gerettet, sondern durch die Taufe. (Wobei diese selbstverständlich keine Freikarte in den Himmel darstellt.) Bevor Sie jemandem sein Fachwissen absprechen, sollten Sie sich mit der Materie auseinandersetzen.
      Nebenbei bemerkt geht es im Artikel nicht um die Frage, wer warum gerettet wird, sondern um die Rechte und Pflichten und somit um die Würde der Laien.
      Rosmarie Schärer, Redaktion
    • user
      Martin Meier-Schnüriger 06.08.2026 um 13:52
      Sie wiederum scheinen kein "Volllateiner" zu sein, da Sie sich "carus" (= lieb) nennen, aber eine Schwester im Glauben derart lieblos herunterputzen.
  • user
    Daniel Ric 04.08.2026 um 12:59
    Vielen Dank für diesen hervorragenden Artikel. Der mir bisher unbekannte Satz Johannes Paul des II. wonach es niemandem erlaubt ist, untätig zu bleiben, gefällt mir sehr. Viele Laien in unserem Land klagen über den Zustand der Kirche, tun aber nichts, um diesen zu verbessern. Wenn alle lehramtstreuen Katholiken, die in Pfarreien leben, in denen die Eucharistiefeier durch Wortgottesdienste weggedrängt wird, dies schriftlich nach Rom melden würden, wäre bereits ein grosser Schritt getan. Wichtig ist es, einen langen Atem zu haben und kontinuierlich für Verbesserungen einzutreten, auch wenn diese nicht von heute auf morgen erfolgen werden. Zudem - wie es Frau Schärer richtig schreibt - sind wir alle aufgerufen, Christus durch Wort und Tat in unserem Leben zu verkünden und zu bezeugen.
  • user
    Laiin 04.08.2026 um 10:40
    Zum heutigen Artikel
    Gelegentlich werden im Hochgebet neben Papst/Bischof/Priester/Diakon Seelsorger und Seelsorgerinnen genannt. Wie ist das einzuordnen?
    • user
      Redaktion 04.08.2026 um 11:14

      Sehr geehrte "Laiin"


      Im Hochgebet ist nur die Nennung von Papst, Bischöfen, Priestern und Diakonen vorgesehen, da diese durch ihr Weiheamt eine Verbindung von Orts- und Weltkirche darstellen. Hier macht die Nennung von "Seelsorgerinnen und Seelsorgern" keinen Sinn, da es sich dabei um reine Berufsbezeichnungen handelt (die nebenbei bemerkt keine liturgischen Dienste sind). Alle anderen Dienste werden separat genannt "mit allen, die zum Dienst in der Kirche bestellt sind und das ganze Volk deiner Erlösten". Im ersten Hochgebet heisst es übrigens: "in Gemeinschaft mit deinem Diener, unserem Papst N., mit unserem Bischof N. und mit allen, die Sorge tragen für den rechten, katholischen und apostolischen Glauben.


      Rosmarie Schärer

  • Johanna-Jessica OFS 04.08.2026 um 10:36
    "Euer Ja sei ein Ja" (Mt 5,37) war der Firmspruch meines kleinen Bruders und mir, als wir vom Protestantismus her heim kehren durften, in die Heilige und Apostolische Kirche. Mit dieser Heimkehr eröffente sich uns ein wahrer Glaubensschatz, zu dem auch das Kirchenrecht gehört. Uns sind auch Rechte gegeben! Auch dieser Begriff kann positiv verstanden werden. Und unser Ja, unser aktives Handeln, lädt uns immer wieder neu zum Entdecken ein.
  • user
    Stefan Fleischer 04.08.2026 um 07:54
    «Jetzt seid ihr Streiter Christi!» hiess es bei unserer Firmung. Was es jetzt noch bräuchte, wäre eine zielorientierte, starke Führung und eine disziplinierte Struktur, um den Kampf gegen den Widersacher erfolgreich führen zu können.