(Symbolbild: Lauren Michell/Unsplash)

Kommentar

Der Hor­ror einer Regenbogenfamilie

Regen­bo­gen­fa­mi­lien wer­den in den Mainstream-​Medien oft ebenso spek­ta­ku­lär wie idea­li­siert in Szene gesetzt. Ein jüngst ergan­ge­nes Bun­des­ge­richts­ur­teil gibt Ein­blick in Abgründe die­ser Beziehungsform.

Ein veritabler Tsunami von herzigen Fotos mit glücklich in die Kamera lächelnden Regenbogenfamilien ergoss sich im Vorfeld der Abstimmung zur «Ehe für alle» über das Schweizer Stimmvolk. Dass die Realität auch anders, ganz anders aussehen kann, illustriert ein Beitrag der «CH Media» vom 23. Juni 2025 («Lesbisches Paar wollte perfekte Regenbogenfamilie – jetzt streitet es vor Bundesgericht»).

Zum Sachverhalt: Über eine Dating-Plattform hatten sich zwei lesbische Frauen aus Lausanne kennengelernt. Was die beiden am meisten verband, war der Kinderwunsch. Die eine Frau, Gabriela genannt, Jahrgang 1985, hatte eine kaufmännische Lehre absolviert, die andere Frau, Sofia genannt, Jahrgang 1986, ist ausgebildete Psychologin. Bereits im Jahr ihres ersten Date bestellten sie bei der dänischen Firma Cryos eine Samenspende. Den Status der weltweit grössten Samenbank verdankt diese Firma dem Umstand, dass sie zwar für ihre Samenpakete eine stattliche Gebühr verrechnet, im übrigen aber fast jeden Wunsch erfüllt, insbesondere anonyme Samenspenden. Von diesem Angebot machte auch das Lesbenpaar aus Lausanne Gebrauch.

Gemäss Fortpflanzungsmedizingesetz sind in der Schweiz anonyme Samenspenden seit 2001 verboten; Kinder können Auskunft über den Spender bzw. den Vater verlangen, sobald sie volljährig sind. Um dieses Verbot zu umgehen, liess das Lesbenpaar ein Samenpaket per FedEx an eine Adresse in Frankreich zustellen. Die mit einer Bedienungsanleitung versehene Samenspende führte bereits beim ersten Versuch zum Erfolg. Bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass die Erfolgsquote bei dieser Methode durchschnittlich nur 10 – 20 Prozent beträgt.

Nebenwirkung mit fatalen Folgen
Gabriela brachte 2015 in Lausanne einen Sohn zur Welt. Doch damit begannen schon die ersten Probleme und Szenarien, die man noch unlängst exklusiv dem Reich der Science fiction zugeordnet hätte: Das Baby kam zu früh auf die Welt, musste medizinisch überwacht werden. Seine biologische Mutter konnte es nicht stillen. Ihre Partnerin versuchte es mit einem speziellen Medikament. Zur Überraschung aller Beteiligten gelang das buchstäbliche Kunst-Stück. Nicht beabsichtigte Nebenwirkung: Das Baby entwickelte dadurch eine zunehmend engere Beziehung zur stillenden Partnerin und lehnte seine biologische Mutter immer vehementer ab.

Im Gleichschritt mit der Entfremdung des Babys zu seiner biologischen Mutter entfremdeten sich auch die beiden Frauen gegenseitig. Sie beendeten de facto ihre Paarbeziehung, wohnten weiterhin in der gleichen Wohnung, aber in getrennten Schlafzimmern. Nach aussen markierten sie jedoch weiterhin die perfekte Regenbogenfamilie, klebten demonstrativ das Wort «Familie» an den Hauseingang. «Swissinfo», die Online-Plattform des zwangsgebührenfinanzierten Schweizer Fernsehens, setzte diese vorgetäuschte Familienidylle medienwirksam in Szene: «Auf einem Foto hielten sie ihr Kleinkind in die Höhe. Die Mütter waren im Seitenprofil zu sehen mit geschlossenen Augen. Ihr Sohn dazwischen blickte geradeaus in die Kamera und lachte. Gabriela und Sofia schlossen ihre Augen und küssten ihn je auf eine Wange – ein Symbolbild für die perfekte Regenbogenfamilie» (Zitat aus dem erwähnten Artikel).

An ihrem Etikettenschwindel hielt das Lesbenpaar weiterhin fest. Das Kalkül dahinter: Seit 2018 haben auch gleichgeschlechtliche Paare ein Anrecht auf Adoptionen. Wahrheitswidrig simulierten die beiden Frauen gegenüber den Behörden eine intakte Beziehung. Das Täuschungsmanöver war erfolgreich: Seit 2019 gelten beide Frauen offiziell als Mütter ihres künstlich gezeugten Sohnes.

Diesen Adoptionstrick wollten Gabriela und Sofia ein zweites Mal durchexerzieren. Dieses Mal mit umgekehrter Rollenverteilung. Nun war es Sofia, die sich wiederum per anonymer FedEx-Samenspende befruchten liess. 2018 gebar sie eine Tochter, welche nun Gabriela adoptieren sollte. Doch die Beziehung des Lesbenpaares ging zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahre 2020 endgültig in die Brüche. Die Frauen entzweiten sich über der Frage, wie die beiden Kinder vor dem Corona-Virus geschützt werden sollten.

Im Rahmen der nun erstmals eingeschalteten Kindesschutzbehörde gaben die beiden Frauen zu, dass sie beim zweiten Adoptionsgesuch gelogen hatten. Infolgedessen lehnten die Behörden das zweite Adoptionsgesuch ab – unter Beibehaltung der ersten Adoption. Dies hatte zur Folge, dass Sofia ein Besuchsrecht für den adoptierten Sohn erhielt, nicht aber Gabriela für die nicht adoptierte Tochter. Gabriela will nun ihren Anspruch auf ein Besuchsrecht gerichtlich erzwingen. Sie fühlt sich diskriminiert. Man verwehre ihr das Recht, das Kind zu sehen, das sie selbst befruchtet habe. Gemeint war damit, dass sie die Spritze mit der Samenflüssigkeit des anonymen Spenders in die Scheide ihrer damaligen Partnerin eingeführt hatte.

Nun hat das Bundesgericht am 27. Juni 2025 das Urteil gefällt. Mit einem Stimmenverhältnis von 3 : 2 lehnte es wie bereits die Vorinstanzen das Begehren von Gabriela ab. Das Bundesgericht argumentierte, dass die Klägerin keine rechtliche Beziehung zum Kind habe und eine Kontaktpflege infolge der Zerstrittenheit der beiden Mütter nicht im Interesse des Kindes sei.

Ideologisch verbohrte Woke-Szene
Der Entscheid ist in der Sache wohl richtig. Doch darum geht es im Grunde genommen gar nicht. Er zeigt vielmehr, wie ideologisch verbohrt in der woken Szene argumentiert wird: Sibilla Bondolfi, Gerichtsreporterin des Schweizer Fernsehens, kritisiert das Bundesgerichtsurteil wie folgt: «Der Fall zeigt, wie das Schweizer Recht Co-Eltern und ihre Kinder in Regenbogenfamilien bisher nicht gut genug geschützt hat.» Dies ist selbstredend Bocks- bzw. Kuhmist. Denn hätte das Bundesgericht dem Antrag der Klägerin auf ein Besuchsrecht stattgegeben, würde sich die andere lesbische Mutter dieser nur auf dem Papier existierenden Regenbogenfamilie diskriminiert fühlen.

Was schliesslich viel schwerer wiegt: Das Kindeswohl spielte in der medialen Debatte keine oder kaum eine Rolle. Die Tatsache, dass hier ein Kind mittels einer anonymen Samenspende gezeugt wurde und damit zeit seines Lebens nie erfahren wird, wer sein Vater ist, wurde ausgeblendet. Doch gerade dieser Fakt darf nicht totgeschwiegen werden, wird doch hier das Selbstbestimmungsprinzip auf die Spitze getrieben – und unter Inkaufnahme der Fremdbestimmung anderer rücksichtslos ausgelebt.

Kommt hinzu, dass dieser Fall auch einen bedenklichen Erosionsprozess unserer Rechtsordnung offenlegt. Was taugt eine Gesetzesbestimmung, die anonyme Samenspenden verbietet, ein solches Verbot aber toter Buchstabe bleibt? Würde das Justizsystem die eigene Rechtsordnung ernst nehmen, hätte es die Adoption des ersten illegal gezeugten Kindes gar nicht erst erlauben dürfen.


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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Bemerkungen :

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    Hansjörg 27.06.2025 um 13:43
    Ehen für alle werden geschlossen und durch die Standesämter beglaubigt. Das ist auch richtig so und entspricht dem Willen des Volkes in der Schweiz.
    Ehen werden jetzt und wohl auch in Zukunft, auch für alle, wieder getrennt und die einzuhaltenden Regeln durch Gerichte festgelegt.
    Weshalb soll das bei nicht hetero Paaren anders sein? Dieser erste, spezielle Fall wird nun von den Medien aufgenommen und breit geschlagen.
    • user
      Joseph Laurentin 27.06.2025 um 17:50
      Dieser Leserbrief von Hansjörg ist in seiner Argumentation erschreckend primitiv: Er reduziert Ehe auf einen staatlichen Verwaltungsakt und blendet jede sittliche, natürliche und göttliche Dimension aus. Was „dem Willen des Volkes“ entspricht, ist nicht automatisch recht und gut. Diese Sichtweise ist rein weltlich, kurzsichtig und ignoriert die tiefere Wahrheit über Ehe, Familie und das Wohl der Kinder – sie verkennt damit die eigentliche Tragweite des Problems.
      Der tragische Fall der zerbrochenen Regenbogenfamilie zeigt deutlich, wohin ideologisch motivierte Experimente mit Ehe und Familie führen: Kinder werden zum Objekt egoistischer Wünsche, Väter ausgelöscht, Gesetze umgangen. Der säkulare Staat sieht feige weg. Aber Kirchenvertreter dürfen dazu nicht schweigen.
    • user
      Martin Meier-Schnüriger 28.06.2025 um 14:19
      Diese Haltung nennt man Rechtspositivismus: Alles ist erlaubt, was vom Gesetz nicht ausdrücklich verboten ist. Nur: Ein christlicher Grundsatz ist das nicht. Und Sie möchten doch als Christ gelten, oder irre ich mich da?
      • user
        Hansjörg 28.06.2025 um 22:25
        Es ist in der Schweiz nun mal so: Ehen, die nur standesamtlich geschlossen werden sind vor dem Gesetz gültig. Ehen die nur kirchlich geschlossen werden sind nicht gültig.
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          Niklaus Herzog 29.06.2025 um 13:12
          Lieber Herr Hansjörg,

          Ja, das stimmt. Kirchlich geschlossenen Ehen verweigert der Schweizer Staat die Anerkennung. Dies ist aber alles andere als tolerant. Vor allem verletzt er damit die Glaubens- und Gewissensfreiheit, denn gläubige Katholikinnen und Katholiken werden so gezwungen, zweimal zu heiraten. Andere Staaten wie beispielsweise Italien, Kroatien, Tschechien und Polen machen es vor: dort kann jedes Brautpaar selber wählen , ob es kirchlich oder staatlich heiraten will. Beide Formen werden vom Staat als gültige Eheschliessungen anerkannt. Das nenne ich echte Toleranz. Kommt hinzu, dass aus der Sicht des christlichen Glaubens ohnehin nicht der Staat zu entscheiden hat, ob eine kirchlich geschlossene Ehe gültig oder nicht gültig ist.

          Niklaus Herzog