Wenn ich heute als Priester an ein Sterbebett gerufen werde, lege ich die Stola um. Die Jahre in der Pflege lege ich dabei nicht ab. Als Pflegefachmann trug ich in zwei Demenzabteilungen Leitungsverantwortung und begleitete viele Menschen palliativ. Dort habe ich etwas gelernt, das in keinem Medikamentenschrank liegt: Für das Sterben gibt es keine Abkürzung.
Man kann einen Todeszeitpunkt festlegen. Man kann ein Rezept ausstellen und ein Mittel bereitstellen. Aber man kann den Weg des Abschiednehmens nicht einfach abkürzen. Was man beim Sterbenden scheinbar verkürzt, verlagert man nicht selten in die Herzen derer, die zurückbleiben. Der Tod lässt sich terminieren. Die Trauer nicht.
Wenn das Nein zum Tabu wird
In der Schweiz ist längst nicht mehr der assistierte Suizid das Tabu. Zum Tabu wird zunehmend das Nein dazu. Wer fragt, ob das Herbeiführen des Todes wirklich Pflege sein kann, gilt schnell als hartherzig oder als Feind der Selbstbestimmung. Aber vielleicht ist die unbequemere Frage gerade die barmherzigere: Behandeln wir noch das Leiden – oder beseitigen wir den Leidenden?
Das Schweizer Recht nennt die Sache nüchtern «Beihilfe zum Suizid»: Die sterbewillige Person vollzieht den letzten Schritt selbst; direkte aktive Sterbehilfe bleibt strafbar.
Der Katechismus ist ebenso klar: Eine Handlung, die absichtlich den Tod herbeiführt, um Schmerz zu beenden, ist «ein Mord» (KKK 2277). Das ist ein Urteil über die Tat, nicht über den Menschen in seiner Angst und Verzweiflung.
Am 27. September stimmt der Kanton Zürich darüber ab, ob alle Alters- und Pflegeheime, Spitäler und Reha-Kliniken assistierten Suizid in ihren Räumen dulden müssen. Das offizielle Abstimmungsheft sagt offen, die Glaubens- und Gewissensfreiheit einer Institution solle hinter der Selbstbestimmung der suizidwilligen Person zurücktreten. Die Mitarbeitenden müssten zwar weder das Mittel verabreichen noch beim Suizid anwesend sein. Zugleich hält derselbe Text fest, dass die Heime und ihre Mitarbeitenden organisatorisch involviert wären. Der Regierungsrat warnt deshalb: Die Folgen gehen über ein blosses Dulden hinaus.
Ein Heim besteht nicht aus Mauern und einem Leitbild. Dort arbeiten Menschen. Was bedeutet es für eine gläubige Pflegefachfrau, wenn sie den Menschen am Vormittag palliativ begleitet und am Nachmittag organisatorisch an dessen assistiertem Suizid mitwirken soll? Das Gewissen kann man nicht zusammen mit der Jacke an der Garderobe abgeben. 2025 wurden im Kanton Zürich 677 assistierte Suizide registriert, aber nur einer davon in einem Spital. Und nun sollen gerade alle Spitäler zur Duldung verpflichtet werden.
Die Krankheit, die nicht auf dem Totenschein steht
Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass Einsamkeit weltweit zu rund 871 000 Todesfällen pro Jahr beiträgt – etwa hundert Todesfällen pro Stunde. Eine Auswertung von 86 Langzeitstudien bestätigt für ältere Menschen das erhöhte Sterblichkeitsrisiko durch Einsamkeit und soziale Isolation. Einsamkeit steht kaum je auf einem Totenschein. Sie kommt verkleidet: als Depression, Herz-Kreislauf-Erkrankung, kognitiver Abbau oder als leiser Gedanke, den niemand hören möchte: «Ich bin doch nur noch eine Last.»
Ich erinnere mich an Menschen auf der Demenzabteilung, bei denen vieles nicht mehr erreichbar schien. Und dann kam ein vertrautes Lied, ein Gebet oder eine ruhig gehaltene Hand – und plötzlich war da ein Blick, ein Lächeln, manchmal sogar ein Wort. Demenz nimmt Erinnerung, Sprache und Selbständigkeit. Aber sie nimmt dem Menschen nicht seine Würde. Vielleicht verlieren nicht zuerst diese Menschen den Zugang zu uns. Vielleicht verlieren wir den Zugang zu ihnen, weil wir zu wenig Zeit haben, ihn zu suchen.
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