Zürcher Frauenbadi. (Bild: Niklaus Herzog/swiss-cath.ch)

Mit spitzer Feder

Die Lese­schwä­che der Zür­cher Frauenbadi-​Meisterin

Nach dem skan­da­lö­sen Bun­des­ge­richts­ent­scheid, mit wel­chem der Katho­li­schen Mäd­chen­se­kun­dar­schule Wil, der soge­nann­ten «Kathi», die Exis­tenz­grund­lage ent­zo­gen wurde, mel­dete sich Ben­ja­min Schind­ler, Rechts­pro­fes­sor an der Uni­ver­si­tät St. Gal­len, in der «Sonn­tags­Zei­tung» zu Wort. Kon­se­quen­ter­weise müsste, so Pro­fes­sor Schind­ler, «eine Reihe von wei­te­ren Berei­chen als ver­fas­sungs­wid­rig ein­ge­stuft wer­den». Kon­kret nannte er spe­zi­elle mus­li­mi­sche Grab­fel­der auf öffent­li­chen Fried­hö­fen und Frau­en­ba­dis. Letz­te­ren ist bekannt­lich der Zutritt für Män­ner untersagt.

Pierre Moret machte die Probe aufs Exempel. Auf der Plattform «insideparadeplatz.ch» klagt er über seine leidvollen Erfahrungen: Kaum hatte er die Zürcher Frauenbadi betreten, verwehrte ihm die Bademeisterin den Zutritt in die männerfreie Zone: «Hier ist nur für Frauen.» «Ich bin eine Frau», repliziert der dem Rechtsstaat verpflichtete Pierre Moret und präsentiert seine amtliche Meldebestätigung für den Hauptwohnsitz. Darauf steht unter der Rubrik «Geschlecht» schwarz auf weiss das Adjektiv «weiblich».

Wie das? Unlängst hatte er auf dem zuständigen Zivilstandsamt vorgesprochen und seinen Wunsch nach einem Geschlechtswandel bekundet. Das Prozedere dauerte nur wenige Minuten: Für 75 Franken erhielt er die ersehnte Bescheinigung (vgl. Art. 13 der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen): Pierre Moret ist eine Frau. Stolz drückt er der Bademeisterin das staatliche Zertifikat in die Hand. Die Dame ist ganz paff, zögert einen Augenblick, findet aber schnell wieder die Fassung: «Sie dürfen nicht rein, weil ich Sie als Mann, männlich lese. Wir haben unsere Vorschriften.» Als Pierre Moret diese Vorschriften einsehen möchte, reagiert die Bademeisterin barsch: «Ich zeige Ihnen jetzt gar nichts.»

Unkomplizierte Geschlechtsänderung für 75 Franken
In der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2022 eine unkomplizierte Geschlechtsänderung möglich. Eine Erklärung beim Zivilstandsamt genügt, ohne medizinisches Gutachten oder andere Voraussetzungen. Die Änderung des Geschlechtseintrags wird wirksam, sobald die Erklärung entgegengenommen wurde, heisst es in den Erläuterungen des Bundesamtes für Justiz.

Eingebrockt hatte dem Schweizervolk diesen woken Schwachsinn das Bundesparlament unter der Federführung der damaligen Vorsteherin des Justizdepartements, Karin Keller-Sutter. Pierre Moret seinerseits will sich die brüske Zurückweisung vor den Toren der Zürcher Frauenbadi nicht gefallen lassen, erfolgte dieses Veto doch ausgerechnet in der Stadt Zürich, deren Regierung mit geradezu missionarischem Eifer die Gleichberechtigung propagiert. Moret verweist unter anderem. auf den von der Stadt alle zwei Jahre verliehenen Gleichstellungspreis für «innovatives und nachhaltiges Engagement für die Gleichstellung aller Geschlechter». Ja, wenn Pierre Moret kein heisser Anwärter auf diese Auszeichnung ist! Vorsichtshalber hat er aber schon einmal eine Beschwerde bei der Stadtzürcher Regierung deponiert.

Karin Keller-Sutter will diesen Verstoss der Zürcher Frauenbadi gegen das mit ihrer tatkräftigen Mithilfe nunmehr gesetzlich verankerte Recht auf einen «fliegenden Geschlechtswechsel» nicht einfach so hinnehmen. Demnächst ist ihr Antrittsbesuch als Bundespräsidentin bei Papst Leo XIV. fällig. Eine geradezu idealtypische Gelegenheit, um coram publico zu beweisen, wie ernst sie es mit der Gleichstellung der Geschlechter nach ihrem Gusto tatsächlich meint.

Vorsichtiger Optimismus ist angesagt: Wie aus gut unterrichteten Quellen zu erfahren war, soll sie in Begleitung einer Frau nach Rom reisen, die ein Zivilstandsdokument mit der Rubrik «männlich» vorweisen kann. Sozusagen als Geschenk für den Gast erwartet Karin Keller-Sutter vom Papst, dass er ihre Begleitperson als neues Mitglied der Schweizergarde aufnimmt. Schliesslich ist die Begleitperson ja ein Mann – wenigstens auf dem Papier.


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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Bemerkungen :

  • user
    Hansjörg 19.06.2025 um 22:42
    So spielt das Leben, es zeigt sich nicht einfach schwarz-weiss. Ein kath. Priesterseminar würde eine biologische Frau mit Pass in dem männlich steht auch ablehnen.
    • user
      Niklaus Herzog 20.06.2025 um 09:28

      Sehr geehrter Hansjörg
      Ihr Vergleich ist schief, gewaltig schief. Die Frauenbadi Zürich (gehört der Stadt Zürich) verstösst als staatliche Einrichtung mit ihrem Zutrittsverbot für Männer gegen übergeordnetes, staatliches Recht (sprich Zivilgesetzgebung des Bundes). Ein Priesterseminar hingegen, das eine biologische Frau mit dem Vermerk «männlich» in ihrem Pass ablehnt, handelt konform zum übergeordneten kirchlichen Recht.