«Swiss-cath.ch» wollte über die Beweggründe und Zulässigkeit dieser Plakatwerbung Näheres in Erfahrung bringen. Denn immerhin sind die SBB eine der Eidgenossenschaft gehörende öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft. Gemäss Art. 7 Abs. 3 des SBB-Bundesgesetzes muss der Bund zu jeder Zeit die kapital- und die stimmenmässige Mehrheit besitzen.
Und eben diese SBB verfügen über ein eigenes Reglement, das in Ziff. 1.5.3 religiöse Werbung ausdrücklich verbietet. Wie reimt sich das zusammen? Die Kommunikationsabteilung der SBB liess sich dazu wie folgt vernehmen:
«Weder Western Union noch die SBB machen religiöse Werbung. Mit der genannten Kampagne wird die Saisonalität von Festlichkeiten (bspw. Ramadan, Weihnachten) genutzt, um den internationalen Geldtransfer zu bewerben. Denn dann ist Nachfrage nach Geldtransfers gross, da viele Menschen ihre Liebsten finanziell unterstützen möchten – unabhängig von der geografischen Entfernung. Diese beworbene Dienstleistung ist in den Reisezentren der SBB verfügbar.»
Augenwischerei
Das ist selbstredend pure Augenwischerei. Dass die SBB ihre Standorte mit möglichst grossem Gewinn vermarkten wollen, kann ihnen nicht zur Last gelegt werden. Doch dabei haben sie sich an die Grundsätze der staatlichen Neutralität und insbesondere an die eigenen Richtlinien zu halten. Tun sie aber nicht. So sehr die SBB in einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung notgedrungen auf «Cash» fixiert sind und fixiert sein müssen: Religiöse Werbung bleibt religiöse Werbung, selbst wenn diese instrumentalisiert wird, «nur» als Vehikel für Profitmaximierung daherkommt.
Die Rechnung dürfte aufgehen: Die Plakatkampagne startet pünktlich zum Beginn des Ramadans, der am 28. Februar 2025 begonnen hat und am 30. März 2025 endet. Dass «Western Union» und SBB im Sinne der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung sagen wir einmal während des aktuell laufenden Heiligen Jahres etwa im Sinne von «Teilen Sie die Freude an der Auferstehung Jesu, reisen Sie mit einem Spezialbillett nach Rom» eine Werbeaktion lancieren, ist eher nicht anzunehmen.
Wer sich über Sinn und Zweck des Ramadans ein Bild verschaffen will, wird in unsern kirchlichen und säkularen Medien rasch fündig. Das Portal «watson.ch» liefert im Beitrag «Ramadan 2025: Das musst du zum muslimischen Fastenmonat wissen» in fünf Kapiteln einen konzisen Überblick. Interessant ist, was im Kapitel «Welche Fastenregeln gibt es?» geschrieben steht: «Während der 30 Tage Ramadan sollen die Gläubigen von Tagesanbruch bis zum Sonnenuntergang auf Essen, Trinken, Rauchen und Sex verzichten. Auch auf ‹unnötiges› Reden und Parfüm soll verzichtet werden. Abends wird die Fastenperiode dann traditionell mit einer Dattel und einem Glas Milch gebrochen.»
Wie dieser asketische, 30-tägige Marathon mit dem im SBB-Plakat enthaltenen Slogan «Teilen Sie die Freude des Ramadans» auf einen Nenner zu bringen ist, will sich unsereinem partout nicht erschliessen, wird wohl auf unabsehbare Zeit das in einem Bundesordner endgelagerte Geheimnis der SBB bleiben.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Streng gläubige, katholische junge Menschen müssen vor der Ehe während dem ganzen Jahr auf Sex verzichten.