Auf der Webseite des Bistums St. Gallen werden acht Videoporträts von Paaren «auf der Suche nach einer für sie passenden Hochzeitsform» beworben. Zwei Videos zeigen die «Hochzeit» von homosexuellen Paaren. Beim Videoporträt von Dani und Nick ist von einer «Regenbogen-Hochzeit» die Rede. Die Pastoralraumleiterin erklärte auf die Anfrage nach einer Segnung, dass man schon einen Weg finden würde. «Diese Offenheit war der Anfang eines Weges, der sie [Nick und Dani] bis vor den Altar führte», so die Beschreibung des Videos. Der emotionalste Moment seien ihr persönliches Versprechen und der Segen des Pfarrers gewesen. Aus dem Video wird klar, dass Dani und Nick dachten, die Kirche würde seit «Fiducia supplicans» die Segensfeiern von homosexuellen Paaren erlauben. Anscheinend hat man sie in diesem Irrglauben gelassen.
Ulli und Michi feierten ihre Segensfeier in der Pfarrkirche – an dem Ort, wo Michi in der katholischen Jugendarbeit tätig ist. Der Pfarrer bot von sich aus an, der Segensfeier vorzustehen.
Und dann gibt es noch das Video von Elisabeth und Franz. Franz war nach kirchlicher Heirat zivil geschieden und somit war eine zweite Ehe nicht möglich. Doch der damalige Wallfahrtspfarrer (2005) in Maria Dreibrunnen SG sah das anders. «Er konnte entflechten, was Regeln waren, die vielleicht nötig waren, von denen man heute sagen kann: Nein, das braucht es eigentlich so nicht mehr.»
Nur pastoraler Segen von wenigen Sekunden erlaubt
Zur Erinnerung: Am 18. Dezember 2023 hatte das Dikasterium für die Glaubenslehre die Erklärung «Fiducia supplicans: Über die pastorale Sinngebung von Segnungen» veröffentlicht, die erstmals eine Segnung von Paaren in nicht regulären Beziehungen erlaubte. Was genau unter dieser Segnung zu verstehen ist, erklärte das Glaubensdikasterium zwei Wochen später in einer verbindlichen Auslegung, festgehalten in der «Pressemitteilung über die Rezipierung der Erklärung Fiducia supplicans» (4. Januar 2024). Darin wird zunächst festgehalten, dass an der Lehre der Kirche zur Ehe als unauflöslicher Gemeinschaft zwischen Mann und Frau festgehalten wird. «Da die Kirche seit jeher nur solche sexuellen Beziehungen als sittlich erlaubt ansieht, die innerhalb der Ehe gelebt werden, ist sie nicht befugt, ihren liturgischen Segen zu erteilen, wenn dieser in irgendeiner Weise einer Verbindung, die sich als Ehe oder aussereheliche sexuelle Praxis ausgibt, eine Form der sittlichen Legitimität verleihen könnte.» Es handle sich um einen pastoralen, nicht-liturgischen Segen für Einzelpersonen in irregulären Situationen, nicht aber für deren Verbindung.
Erlaubt sind Segnungen «von einer Dauer weniger Sekunden, ohne Ritual und ohne Benediktionale». Ein solcher Segen darf niemals im direkten Zusammenhang mit einer standesamtlichen Feier erteilt werden. Es dürfen keine Kleidung, Gesten oder Worte verwendet werden, die Ausdruck für eine Ehe sind. «Es ist daher klar, dass sie nicht an einem wichtigen Platz im Kirchengebäude oder vor dem Altar stattfinden sollte, denn auch dies würde Verwirrung stiften.» Und es wird nochmals darauf hingewiesen, dass diese pastoralen Segnungen keine Eheschliessungen sind und auch keine «‹Approbation› oder Ratifizierung von irgendetwas». Ein Diözesanbischof darf solche pastoralen Segnungen erlauben, «aber keinesfalls ist er befugt, Segnungen vorzuschlagen oder zu erteilen, die einer liturgischen Feier ähneln könnten».
Klare Absage an deutschen Sonderweg
Der sogenannte «Synodale Weg» in Deutschland hatte an der Synodenversammlung vom 10. März 2023 eine Handreichung für Segensfeiern für Geschiedene und Wiederverheiratete, Paare aller geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen sowie Paare, die aus anderen Gründen nicht das Sakrament der Ehe empfangen wollen oder können, beschlossen. Die Deutsche Bischofskonferenz übermittelte in der Folge ein Vademecum an das Dikasterium für die Glaubenslehre. Deren Präfekt, Kardinal Víctor Fernández, erteilte dem Vademecum eine Absage. Im Brief vom 18. November 2024 an den für Liturgiefragen zuständigen Trierer Bischof Stephan Ackermann nannte er folgende Gründe:
Erstens: Das Vademecum sieht für die Paare eine «regelrechte Akklamation» vor, eine Geste, die normalerweise im Trauritual vorgesehen ist. Damit würde der Status des Paares faktisch legitimiert, was im Widerspruch zu den Aussagen von «Fiducia supplicans» steht.
Zweitens: Im Text des Vademecums wird zunächst von «Spontaneität und Freiheit» im Zusammenhang mit den Segnungen gesprochen, doch wird für deren Durchführung ein festgelegtes Formular bereitgestellt, was dazu im Widerspruch steht.
Drittens: «Insbesondere wird im letzten Teil – nachdem festgestellt wurde, dass ‹die Art und Weise, wie der Segen vollzogen wird, der Ort, die gesamte Ästhetik, einschliesslich Musik und Gesang, die Wertschätzung der Personen, die um den Segen bitten, zum Ausdruck bringen müssen› – eine Art Liturgie oder Paraliturgie für den Segen gleichgeschlechtlicher Paare vorgeschrieben.»
Deutsche Widerborstigkeit
Das hinderte die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken nicht daran, im April 2025 die Handreichung «Segen gibt der Liebe Kraft – Segnungen für Paare, die sich lieben» zu veröffentlichen, in der die von Kardinal Fernández angebrachten Beanstandungen nicht bereinigt wurden: Sie gibt die klare Anweisung, dass die Art und Weise der Leitung der Segnung, der Ort, die gesamte Ästhetik von der Wertschätzung des Paares, ihrem Miteinander und ihrem Glauben künden soll. Durch Worte aus der Heiligen Schrift soll der Bezug zwischen dem Heilshandeln Gottes und dem Segen suggeriert werden. Dem Segensgebet soll sich die Segensbitte für das Paar anschliessen. Das Segensgebet schliesst mit einem Lobpreis Gottes.[1] Es handelt sich also nicht um eine Segnung von wenigen Sekunden, sondern um eine eigentliche liturgische Segensfeier.
Im September 2025 hatte Papst Leo XIV. in einem Interview die feierlichen Segnungen von «Paaren, die sich lieben» abgelehnt, da diese «eindeutig gegen das von Papst Franziskus genehmigte Dokument ‹Fiducia Supplicans› verstossen». Diese Haltung bekräftigte Papst Leo XIV. am 23. April 2026: Während des Rückflugs von Äquatorialguinea nach Rom erklärte er zu den Segensfeiern in Deutschland, der Vatikan habe den deutschen Bischöfen bereits klargemacht, «dass wir mit der formalisierten Segnung von […] Paaren in irregulären Situationen nicht einverstanden sind».
Die Verantwortlichen, allen voran der ehemalige Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, behaupten wider besseres Wissen bis heute, die Handreichung sei mit Rom abgesprochen. Am 4. Mai 2026 veröffentlichte nun das Glaubensdikasterium den Brief vom 18. November 2024. Gleichzeitig wurde bekannt, dass Kardinal Fernández gegenüber Bischof Ackermann beim letzten Treffen mit den deutschen Bischöfen am 12. November 2025 im Vatikan deutlich gemacht hat, dass der Brief vom November 2024 «die einzige und letzte Antwort» auch auf im April 2025 verabschiedete Handreichung ist. Damit sind die Verantwortlichen der offensichtlichen Lüge überführt.
Nachfrage bei den Bistümern
Der St. Galler Bischof Beat Grögli freut sich über die Videoporträts. «Sie zeigen auf, wie das Leben heute ist. Wenn Paare in verbindlicher Partnerschaft die Kirche um ihre Begleitung und um einen Segen für ihre Partnerschaft bitten, will die Kirche darauf konstruktiv-positiv reagieren.» Gemäss seiner Kommunikationsverantwortlichen Isabella Awad stellt sich Bischof Beat Grögli damit ausdrücklich hinter die oben genannte Handreichung aus Deutschland «Segen gibt der Liebe Kraft. «Ein Papier, das aufbauend auf ‹Amoris Laetitia› und ‹Fiducia Supplicans› nach einem pastoral verantworteten Weg für die Seelsorge in Deutschland sucht.» Dass sowohl das Dikasterium für die Glaubenslehre als auch Papst Leo XIV. diese Segnungen explizit ablehnen, ist Bischof Grögli egal.
Auf die Frage, ob es für Seelsorger, die unerlaubte Segensfeiern durchführen, Konsequenzen geben, erklärt Isabella Award: «Es liegt der Bistumsleitung fern, Seelsorgende zu sanktionieren, die in pastoraler Klugheit Paare begleiten, die um einen Segen für ihre verbindliche Partnerschaft bitten. Dies als Ausdruck ihrer Dankbarkeit für ihre Liebe und als Ausdruck ihres Wunschs, diese Liebe aus dem Glauben zu gestalten.»
Bistum Chur steht hinter Papst Franziskus und Papst Leo
Für die Videoporträts zeichnet sich die «Interessengemeinschaft Paar- und Familienseelsorge der katholischen Kirche in der Deutschschweiz» verantwortlich. Die korrekte Bezeichnung lautet: «Interessengemeinschaft Partnerschaft-Ehe-Familien-Pastoral Deutschschweiz».[2] Anscheinend wurde im Zusammenhang mit den Videos bewusst das Wort «Ehe» gestrichen – eine klare Aussage.
Da es sich bei dieser Interessengemeinschaft um «einen losen Verbund der Bistums- und Kantonal-Verantwortlichen für die Paar- und Familien-Seelsorge der römisch-katholischen Kirche in der Deutschschweiz» handelt, hat «swiss-cath.ch» auch die beiden anderen Bistümer der Deutschschweiz zu diesen Videoporträts befragt.
«Bischof Joseph Maria Bonnemain vertritt und teilt die Auffassung der Päpste Franziskus und Leo, der vor wenigen Tagen (anlässlich von Medienanfragen beim Rückflug aus Afrika) auf dieselben Fragen klar geantwortet hat», so die Auskunft von Nicole Büchel, Kommunikationsverantwortliche Bistum Chur. Obwohl sich Bischof Bonnemain in der Frage hinter die Lehre der Kirche stellt, wird er sich nicht um eine Löschung der entsprechenden Videos bemühen, denn: «Über die Publikation der Segensvideos oder deren Löschung verfügt Bischof Bonnemain weder die dazu notwendige Zuständigkeit noch Vollmacht.»
Auf die Frage nach möglichen Konsequenzen für Priester oder Seelsorger, die eine unerlaubte Segensfeier durchführen, antwortet das Bistum Chur: «Wie immer wird Bischof Bonnemain, falls im Bistum Chur unangebrachte Segnungsfeiern stattfinden, das Gespräch mit den involvierten Seelsorgenden suchen und ihnen die klare Haltung der Katholischen Kirche darlegen.» Dieser Satz lässt zwar den Mut zu den erforderlichen Konsequenzen vermissen, immerhin aber legt Bischof Bonnemain den Seelsorgenden und Gläubigen die Lehre der Katholischen Kirche nahe.
Ja zu «Fiducia supplicans», aber kein Bemühen um Löschung der Videos
Ähnlich die Antwort aus dem Bistum Basel: «Bischof Felix Gmür hält sich an die Bestimmungen von ‹Fiducia supplicans›». Aber auch Bischof Gmür wird sich nicht dafür einsetzen, dass die Videos gelöscht werden. Die Videos könne der Bischof nicht löschen lassen, so Jonas Spirig, Kommunikationsverantwortlicher des Bistums Basel. Überdies seien die Videos persönliche Erfahrungsberichte und keine Statements der Kirchenleitung. Eine verque(e)re Antwort, will die «Interessengemeinschaft Partnerschaft-Ehe-Familien-Pastoral Deutschschweiz» mit diesen Videos doch aufzeigen, wie «persönlich, stärkend und lebensnah das Heiraten in der Kirche heute sein kann».
Im Bistum Basel erwarten Seelsorger, die unerlaubte Segensfeiern durchführen, die gleichen Konsequenzen wie im Bistum Chur: «Sollte dem Bischof etwas bekannt werden, wird er das Gespräch suchen.»
Fazit
Es ist erfreulich, dass sich Bischof Felix Gmür und Bischof Joseph Maria Bonnemain zur Lehre der Katholischen Kirche betreffend Segensfeiern für Paare in irregulären Beziehungen bekennen. Umso mehr befremdet es, dass sie die Löschung der entsprechenden Videos nicht veranlassen wollen, widersprechen diese doch offensichtlich der Lehre der Kirche. Dass sie dazu keine (Voll-)Macht hätten, ist eine billige Ausrede: Für die Videos zeichnet die obgenannte Interessengemeinschaft verantwortlich, die aus Vertretern der drei Bistümer besteht. Wenn zwei von drei Bistümern unerlaubte Segensfeiern ablehnen, müssten sie dies über ihre Vertreter umsetzen können.
Nicht nachvollziehbar ist die Haltung von Bischof Beat Grögli. Wie kann ein Bischof, der die Verantwortung für den Glauben der ihm anvertrauten Gläubigen hat, sich derart unverfroren gegen die klaren Aussagen des Papstes und des Glaubensdikasteriums stellen? Bereits unter Bischof Markus Büchel bewegte sich die Kirche in St. Gallen von Rom weg. Mit Bischof Beat Grögli hat sich diese Abspaltungstendenz noch verschärft.
Quellen
Videoporträts des Projekts «Ja ich will»
Pressemitteilung über die Rezipierung der Erklärung «Fiducia supplicans»
Brief von Kardinal Fernández an Bischof Ackermann vom 18. November 2024
Handreichung «Segen gibt der Liebe Kraft – Segnungen für Paare, die sich lieben» der DBK
[1] Das Erzbistum Köln sowie die Bistümer Augsburg, Eichstätt, Passau und Regensburg lehnen die Handreichung ab, da sie den Vorgaben der Kirche widerspricht.
[2] Für das Bistum St. Gallen ist das die Fachstelle Partnerschaft-Ehe-Familie, für das Bistum Chur Brigitte Fischer Züger und für das Bistum Basel die Abteilung Pastoral des Bistums sowie einige kantonale Fachstellen.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Zudem gehe ich davon aus, dass die kath. Kirche auch nahezu alle anderen Paare nicht mehr segnen dürfte, wenn sie eine Ehe eingehen, denn nahe zu alle haben schon mal Verhütungsmittel eingesetzt, oder sich selbst befriedigt.
Die Sexuallehre der kath. Kirche kann von normal lebenden Menschen einfach nicht mehr dem heutigen Leben vereinbart werden.
Papst Leo XIV.
Der Heilige Thomas von Aquin sagte: Die grösste Tat der Nächstenliebe ist es, einen Irrenden zur Wahrheit führen.
Wenn man den Irrtum der Homosexualität segnen will (was nicht geht) helft man dem Menschen nicht, sondern man lässt ihn noch in seiner Sünde im Stich.
Es gilt für uns ALLE, kehrt um und glaubt an das Evangelium. Und diese ist sehr klar.
Die Kirche täte gut daran, die Segnung beispielsweise von Waffen zu hinterfragen, denn diese führen wirklich zu einer Sünde: das Töten vieler unschuldiger Menschen!
Die Katholische Kirche hat eine Segnung von Waffen schon vor Jahrzehnten aus den liturgischen Büchern gestrichen. Es wäre gut, wenn Sie sich zuerst informieren.
1. Es ist ein Glaubensproblem. Sind wir ehrlich, wie viele Katholiken im deutschsprachigen Raum, glauben wirklich noch an die unveränderte Katholische Lehre, welche unverändert bleibt. Selbst im Klerus, unter den Bischöfen und Kardinälen? Sicherlich eine Minderheit.
2. Nichts hat Konsequenzen. Man kann machen was man will, es hat keine Konsequenzen. Es werden keine Priester laisiert, keine Bischöfe abgesetzt, keine Exkommunikationen ausgesprochen. Und man weiss, wenn man keine Grenzen hat, wo das endet. Würde Rom wirklich durchgreifen, müsste man ja die Mehrheit der Bischöfe im deutschsprachigen Raum absetzen und wie würde es dann weitergehen?
Manchmal wäre eine Ende mit Schrecken vielleicht besser als ein Schrecken ohne Ende wie seit vielen Jahren in diesem Sprachraum.
Was können wir tun? Dem Ruf von Fatima folgen, Sühne leisten, Busse tun, Rosenkranz beten für die Bekehrung, uns heiligen und den wahren unveränderten katholischen Glauben bekennen.
HERR, gib mir die Gelassenheit,
Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden