Abzeichen: Magnum045, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Kommentar

Dienstbefreiung für Geistliche abgeschafft – sind Christen für den Bundesrat im Ernstfall bedeutungslos?

Mitten im Sommerloch ertönt der verspätete Aufschrei von Exponenten der Landeskirchen über die Streichung des Art. 18 Abs. 1 Bst b des Militärgesetzes, welcher bisher für Geistliche die Dienstbefreiung verankert hatte. Man sei vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Gemeinsam mit der evangelischen, der christkatholischen Kirche und den Freikirchen haben daher die Bischöfe dem Bundesrat ihre Irritation über das Vorgehen mitgeteilt, meldet das «pfarrblatt» Bern. Bei näherer Betrachtung wirkt diese Schutzbehauptung für die Bischöfe und die Landeskirchen insgesamt mega-peinlich.

Das jetzige Lamento ist deshalb so peinlich, weil die Absicht des Bundesrates, die Dienstbefreiung für Geistliche aufzuheben, bereits im Rahmen der üblichen dreimonatigen Vernehmlassung Ende 2023 (!) bekannt gegeben wurde: «Ziel der Dienstbefreiung von Geistlichen war die Sicherstellung der geistlichen Betreuung der Zivilbevölkerung vor Ort, die in einer ausserordentlichen Lage einen besonderen Zuspruch erforderten. Der seelsorgerliche Betreuungsaufwand hat sich im Lichte der gesellschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten mit zahlreichen Kirchenaustritten so sehr gewandelt, dass nicht mehr von einer Unentbehrlichkeit ausgegangen werden kann» (S. 26). Daher sei die Dienstbefreiung von Geistlichen nicht mehr zeitgemäss und soll deshalb aufgehoben werden, hiess es zur Streichung von Art. 18 Abs. 1 Bst. b (S. 32). War das eventuell auch eine Folge der am 12. September 2023 erfolgten Publikation der Pilot-Studie über Missbräuche in der Katholischen Kirche? Die Vernehmlassung lief jedenfalls am 8. März 2024 ab. Das war somit noch in der Ära der Bundesrätin Viola Amherd. Man könnte somit sagen, dass es sich hier um eine der vielen Altlasten der Bundesrätin handelt – in diesem Fall wenigstens ohne grosse Kostenfolgen. Insgesamt 29 Organisationen und zwei Einzelpersonen hatten an der Vernehmlassung teilgenommen, ohne dass sie eigens eingeladen wurden. Ein interessantes Detail ist dem Vernehmlassungsbericht S. 14 zu entnehmen: «GSoA (red. Gruppe für eine Schweiz ohne Armee) und Grüne sind gegen die Abschaffung der Dienstbefreiung für Geistliche.» Da gab es somit Unterstützung von ungeahnter Seite, welche offensichtlich weder die Bischöfe noch die Landeskirchen und Freikirchen mitbekommen haben.

Am 7. März 2025 lancierte der Bundesrat die Botschaft zum revidierten Militärgesetz. Bundesrätin Viola Amherd übergab am 31. März 2025 ihr Amt an Martin Pfister. Auch nach der verpassten Vernehmlassungsfrist hätte es mehrere Möglichkeiten gegeben, über die vorbereitenden Kommissionen und einzelne Parlamentarier die Änderung rückgängig zu machen. Definitiv gelaufen war die Angelegenheit mit der Schlussabstimmung von National- und Ständerat am 19. Dezember 2025. Das Lamento  im Sommerloch 2026 kommt reichlich spät.

Gibt es eine Entschuldigung für die Kirche? Nein!
Das Verhalten des Bundesrates ist leider konsequent, denn schon in der Corona-Krise strafte er die Bischöfe und Landeskirchen ab, indem er deren Bedürfnisse regelmässig ignorierte oder dann unverhältnismässig einschränkte. Aus diesen negativen Erfahrungen hat man von kirchlicher Seite offensichtlich nichts gelernt. Dabei gäbe es doch in der Bioethik-Kommission eine direkte Verbindung zu einem Parlamentarier, nämlich zum Mitte-Politiker Stefan Müller-Altermatt, der seit vielen Jahren als Kommissionsmitglied aufgeführt ist. Die neue Dienststelle «Vox Ethica» (Stimme der Ethik) trifft sicher keine Schuld, wurde sie doch erst im Juni 2025 ins Leben gerufen und war wohl seither mit Selbstorganisation und hauptsächlich mit dem ethisch höchst brisanten (ist nicht ganz ernst gemeint) Thema «Ökologie» beschäftigt. Im Übrigen sind für die strategische Ausrichtung der «Vox Ethica» die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) und die «Fastenaktion» (warum eigentlich?) verantwortlich. Dabei geht es nicht nur um die übergeordnete Steuerung und Finanzierung, sondern auch um «die Ausrichtung» der Fachstelle. Die SBK ist bildlich gesprochen mit den beiden Klötzen RKZ und «Fastenopfer» am Bein in Sachen Ethik faktisch lahmgelegt.

Freies Wochenende ermöglicht reguläre Einsätze in der Pfarrei
Schliesslich ist zu bedenken, dass sich die Schweizer Armee auch verändert hat. In der Regel gehen die Angehörigen der Armee am Freitag Abend in das freie Wochenende. Somit ist es den Priestern im Feldpredigerdienst derzeit meistens möglich, ihren Verpflichtungen am Samstag/Sonntag in ihren Pfarreien nachzukommen. Das gilt allerdings nur in Zeiten des Friedens. Sollte eine Mobilmachung erfolgen, müssten die jüngeren Priester, derzeit laut Pfarrblatt Bern acht katholische Geistliche, in der Armee dienen. Und in solchen Zeiten – wer weiss, was in Europa in den nächsten Monaten und Jahren abgeht – dürften manche jetzt religiös unmusikalische Taufscheinkatholiken durchaus wieder das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge verspüren. Der Bundesrat hat nur die zahlreichen Kirchenaustritte beachtet, aber ignoriert, dass in der Schweiz immer noch 2,73 Millionen Katholiken (2024), 1,78 Millionen Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche und 200 000 bis 300 000 Mitglieder von Freikirchen leben. Das sind immer noch etwa 53 Prozent der Bevölkerung. Um die 445 000 Muslime hat sich Bundesrätin Viola Amherd 2022 besonders rührend gekümmert, indem sie die Armeeseelsorge auch für Seelsorger mit muslimischem Hintergrund öffnete.

Ob die gemeinsame Botschaft an den Bundesrat durch die Bischöfe, die Landeskirchen und die Freikirchen auf offene Ohren stösst, ist fraglich, beweist doch dieses Schreiben lediglich, dass die Absender wenig bis gar keine Ahnung von den demokratischen Gepflogenheiten haben. Aus diplomatischen Gründen wird es der Bundesrat bestenfalls mit einer nichtssagenden Antwort bewenden lassen oder sich gar mit einer blossen Empfangsbestätigung begnügen. Schliesslich kann man die zuständigen Staatsbeamten in Bern nicht einfach wegen eines Schreis im Sommerloch extra aus ihren üppig bemessenen Ferien zurückrufen.


Roland Graf
swiss-cath.ch

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Dr. Roland Graf ist Pfarrer in Unteriberg und Studen (SZ). Er hat an der Universität Augsburg in Moraltheologie promoviert und war vor seinem Theologiestudium als Chemiker HTL tätig.


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    Donatella 19.07.2026 um 22:42
    Eine Gesellschaft, welche Gott grundsätzlich als überflüssig und als nicht notwendig betrachtet, kann Seinen Dienern keine grössere Bedeutung zumessen. Also sind der EINE und die anderen nach ihrer Sicht võllig entbehrlich, das ist die logische Folge.
    Um so trauriger, wenn man dies mit den Gedanken einer Heiligen Teresa von Avila vergleicht, welche die Priester als Soldaten Gottes betrachtet, die in den (geistigen) Kamp auf das Kriegsfald treten... Mit der Aufgabe, für diese Soldaten zu beten, sind die Karmelitinnen, die klausurierten Nonnen ihres reformierten Ordens, beauftragt.
    Zwei krass gegeneinander gesetzte Lebensanschauungen...
    Möge der Herr uns die Augen öffnen, bevor es keine solche Soldaten mehr gibt.
  • user
    ser AD 19.07.2026 um 12:08
    Die Bischöfe werden sich wohl die Frage nach Lukas 16 gefallen lassen müssen.

    Sie verschlafen ihre Aufgabe nicht nur hinsichtlich Militär, sondern auch für ihre eigenen "Brüder". Nach der Corona-Hysterie erinnert man sich gewiss an den "Verhaltenskodex" und später an die "assessments", allesamt Hände des Teufels, um das Kreuzesopfer Christi auszuschalten.

    So betrachtet und angesichts des hohen Alters ohnehin nicht dienstpflichtiger Geistlicher kann man davon ausgehen, dass der Verlust an Militärseelsorge nicht ins Gewicht fällt und die Restkatholiken in der Armee sich anderweitig eine gescheite Sonntagsheiligung zu organisieren wissen.
  • user
    Hansjörg 19.07.2026 um 10:28
    Männer im Dienstpflicht Alter die in anderen Berufen tätig sind, müssen ihren Militärdienst auch leisten, und können während dieser Zeit nicht bei ihren Familien sein. Somit ist der Entscheid des Bundesrates, den Beruf des Priesters mit anderen Berufen gleichzusetzen nur konsequent und richtig.
    • user
      Graf Roland 19.07.2026 um 11:21

      Mit einem Blick in Art. 18 des Militärgesetztes ist Ihre pauschale Aussage widerlegt:



      Art. 18 Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten


      1 Für die Dauer ihres Amtes oder ihrer Anstellung werden von der Militärdienstpflicht befreit:


      a.42


      die Mitglieder des Bundesrates, die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler sowie die Vizekanzlerinnen oder Vizekanzler;


      b.43



      c.44


      die folgenden hauptberuflich tätigen Personen:


      1. Medizinalpersonen, die für die Sicherstellung des Betriebs von sanitätsdienstlichen Einrichtungen des zivilen Gesundheitswesens notwendig sind und von der Armee nicht zwingend für sanitätsdienstliche Aufgaben benötigt werden,


      2. Angehörige von Rettungsdiensten, die von der Armee nicht zwingend für eigene Rettungsdienste benötigt werden,


      3. Direktorinnen, Direktoren und Aufsichtspersonen von Anstalten, Gefängnissen oder Heimen, in denen Untersuchungshaft, Strafen oder Massnahmen vollzogen werden,


      4. Angehörige von Polizeidiensten, die von der Armee nicht zwingend für polizeiliche Aufgaben benötigt werden,


      5. Angehörige des Grenzwachtkorps,


      6. Angestellte der Postdienste, der vom Bund konzessionierten Transportunternehmen sowie der Verwaltung, die in ausserordentlichen Lagen für den Sicherheitsverbund Schweiz unentbehrlich sind,


      7. Angehörige von staatlich anerkannten Feuerwehren und Wehrdiensten,


      8. Angestellte der zivilen Flugsicherungsdienste, die für die Sicherstellung der zivilen Flugsicherung unentbehrlich sind und nicht zwingend für die militärische Flugsicherung benötigt werden;

      • user
        Tschuefl 19.07.2026 um 15:06
        Ich sehe bei oben zitiertem Art. 18 keine explizite Nennung von kirchlich beauftragten Personen. Und mit diesem Entscheid ist ja die Armeeseelsorge nicht abgeschafft... Nur folgerichtig, dass, wie für alle anderen wehrpflichtigen Personen, aus Freiwilligkeit eine Pflicht wird.
      • user
        Hansjörg 20.07.2026 um 17:49
        Im Falle eines Krieges wären wohl Landwirte, Bäcker oder Metzger wichtiger an ihren Arbeitsplätzen als Priester.
        • user
          Dr. theol. Emil Hobi, kath. Priester 20.07.2026 um 19:03
          Und wenn die ersten Bomben fallen, ruft man wieder nach den Priestern vor Ort, während viele andere sich vorerst einmal um ihre Familien und Angehörigen kümmern müssen.
        • user
          Ferdi26 20.07.2026 um 21:30
          Es geht um Dienstbefreiung für bereits ausgehobene Armeeangehörige, nicht um Neu-Rekrutierung. Rund 60% der 19jährigen (Männer) werden für tauglich befunden, eine Rekrutenschule durchzustehen. Feldprediger ist wie Fachoffizier eine Spätberufung, zumeist freiwillig; eine RS ist nicht grundsätzlich erforderlich. Von ihrer beruflichen Tätigkeit werden sie i d R nur tageweise abgezogen, sind deswegen auch nicht bei der Truppe eingeteilt, sondern in Stäben.
          Auch in einem „Kriegsfall“ erfolgt die Mobilmachung einem Plan, der nie alle Reserven einsetzt, die Dienstbefreiten sowieso nicht.
        • user
          Meier Pirmin 21.07.2026 um 16:22
          Mein Vater, Gefreiter Fritz Meier, war Metzgermeister und Küchenchef im Füs Bat 60 zur Zeit des 2. Weltkrieges. Er war für die Armee absolut notwendig, arbeitete aber auch im Urlaub streng, erklärte indes die Kriegszeit als die bis dato erfolgreichste Geschäftszeit in der Geschichte der 1870 gegründeten Firma, die ursprünglich auch noch für die Juden aus dem Surbtal schächtete. Ansonsten, lieber Hansjörg, kann ich Ihrer Argumentation folgen, würde die Feldprediger nicht ungern mit den einstigen französischen Arbeiterpriestern vergleichen. Der bisher geschenkte Hauptmannsrang für Feldprediger stammt aus der Zeit, da militärische Obrigekeitne eine Autorität hatten, wie sie heute nicht mehr so akzeptiert wird, darauf könnte verzichtet werden, es sei denn, die Hauptmannsausbildung würde wie bei den anderen Offizieren in Zeit investiert, was sehr wünschbar wäre, etwa Ausbildung in Militärgeschichte, Geschichte der Neutralität und auch einschlägige Ethik.