In einem Interview mit Diane Montagna vom 20. Januar 2026[1] macht Bischof Athanasius Schneider auf einige historische Fakten der Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil aufmerksam, welche die meisten Bischöfe und Kardinäle ignorieren bzw. nicht mehr kennen:
Die Liturgiekonstitution «Sacrosanctum concilium» wurde vom Konzil am 4. Dezember 1963 verabschiedet und gab die Richtlinien zur Reform der Messe und anderer liturgischer Riten vor. Sie enthielt theologische und pastorale Prinzipien. Die eigentliche Umsetzung lag bei der päpstlichen Kommission (Consilium ad exsequendam Constitutionem de Sacra Liturgia). Am 27. Januar 1965 wurde unter Leitung des Consilium eine überarbeitete Form der Messordnung veröffentlicht: «Ordo Missae. Ritus servandus in celebratione Missae. De defectibus in celebratione Missae occurentibus», Editio typica 1965. Dieser «Ordo Missae» ersetzte rechtswirksam Teile des «Missale Romanum» von 1962 und führte erste Änderungen ein.
Experimentelle neue Messe entsprach nicht der Mehrheit der Bischöfe
In Oktober 1967 wurde in Rom eine experimentelle neue Messe (Missa normativa) gefeiert, die von der Kommission beschlossen worden war. Sie war ein weiterer Entwurf, der nicht mehr nur geringfügig den 1962er-Ritus modifizierte. Diese Fassung wurde von Annibale Bugnini, Sekretär des Conciliums, der ersten nachkonziliaren Bischofssynode vorgestellt, stiess aber auf geteilte Meinungen:
71 Bischöfe stimmten für («placet»);
43 waren dagegen («non placet»);
62 sahen sie nur als Diskussionsgrundlage.
Das heisst: Dieser Entwurf wurde nicht verbindlich angenommen. Man kann sagen: Die Synodenväter lehnten die «Missa normativa» in dieser Form mehrheitlich ab und gaben kein klares Mandat, diese Fassung so zu übernehmen oder weiterzuverfolgen (mehrere waren dagegen oder wollten Änderungen). Dennoch wurde der Prozess nicht gestoppt – die Arbeit am neuen Messbuch ging trotz der gespaltenen Resonanz weiter. Über mehrere Jahre wurden Texte und Struktur überarbeitet, auch mit Beteiligung von Papst Paul VI. selbst.
Am 3. April 1969 wurde durch die Apostolische Konstitution «Missale Romanum» das neue Messbuch promulgiert, das mit dem ersten Adventssonntag (30. November 1969) verbindlich eingeführt wurde. Dieses 1969er-Messbuch ist die sogenannte Messe nach Paul VI. (im kirchlichen Sprachgebrauch der sogenannte «Novus Ordo Missae»). Sie unterscheidet sich erheblich von der Editio typica 1965, die bereits von den Konzilsvätern zelebriert wurde und unter ihnen auf keine Ablehnung stiess. Die Änderung der Zelebrationsrichtung und der Volksaltar waren vom Konzil nicht vorgesehen.
Ich fasse zusammen:
1965: Es wurde ein überarbeiteter Ordo Missae veröffentlicht – eine Übergangsfassung der alten Messe nach den ersten Konzilsimpulsen.
1967: Es gab einen experimentellen Entwurf (Missa normativa), der aber nicht bestätigt wurde.
1969: Das neue Messbuch (Missale Romanum) wurde promulgiert, heute bekannt als Messe nach Paul VI. (oft «Novus Ordo Missae» genannt). Es setzt Eingriffe um, die 1967 von der Bischofssynode mehrheitlich abgelehnt wurden.
Bruchstellen mit der Tradition
Wie schon Joseph Ratzinger Mitte der 70er-Jahre nüchtern festgestellt hat, gibt es im Novus Ordo Missae 1969 Bruchstellen mit der Tradition anstelle von organischer Weiterentwicklung. Bischof Athanasius Schneider zitiert aus dessen Brief (1976) an Prof. Wolfgang Waldstein:
«Das Problem des neuen Missale liegt demgegenüber darin, dass es aus dieser kontinuierlichen, vor und nach Pius V. immer weitergegangenen Geschichte ausbricht und ein durchaus neues Buch schafft, dessen Auftreten mit einem der kirchlichen Rechts- und Liturgiegeschichte durchaus fremden Typus von Verbot des bisherigen begleitet ist. Ich kann aus meiner Kenntnis der Konzilsdebatte und aus nochmaliger Lektüre der damals gehaltenen Reden der Konzilsväter mit Sicherheit sagen, dass dies nicht intendiert war.»[2]
Lesen wir in «Sacrosanctum Concilium»: «Es sollen keine Neuerungen eingeführt werden, es sei denn, ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange es. Dabei ist Sorge zu tragen, dass die neuen Formen aus den schon bestehenden gewissermassen organisch herauswachsen» (SC 23).
«To do-Liste» für das nächste Konsistorium
Das im Juni dieses Jahres erwartete weitere Konsistorium der Kardinäle sollte sich mit Ehrlichkeit und entsprechend gut informiert diesen historischen Details stellen und die Liturgiereform reflektieren. Der Verlust der Sakralität und Vertikalität der Liturgie in vielen Gottesdiensten, die mangelnde Zentralität Gottes und Dominanz der Gemeinde, eine Banalisierung des Heiligen, des liturgischen Raumes und der liturgischen Gewänder (oder das Fehlen solcher, z. B. bei der Austeilung der Heiligen Kommunion), die Marginalisierung des Tabernakels, die einseitige Betonung des Mahlcharakters und der Gemeinde als Subjekt der Liturgie: Das alles ist neu zu überdenken! Der Schriftsteller Martin Mosebach sprach wortgewaltig von einer «Häresie der Formlosigkeit» im Novus Ordo – und das ist sie vielerorts. Entsprechend die überall feststellbaren Verhaltensweisen.
Jeder Bischof hat in seinem eigenen Bistum genug diesbezügliche Anschauung. (vgl. thematische Patchwork-Liturgien, deren Mittelpunkt wir selbst sind, aber nicht Gott bzw. Christus). Der Weg der Heilung führt über die richtige Diagnose und die Anerkennung der Krankheit.
Papst Leo XIV. wäre gut beraten, die Kardinäle vor dem kommenden Konsistorium, das sich der liturgischen Frage annehmen wird, zuerst auf den erforderlichen historischen Wissenstand zu bringen, bevor sie über Dinge beraten, deren Entstehungsgeschichte sie im Detail zu wenig kennen. Diese Details aber sind überaus aufschlussreich. Dazu gehört auch die Rolle von Annibale Bugnini und der protestantische Einfluss in der Neukonzeption des Novus Ordo im Hinblick auf eine ökumenische Angleichung (vgl. den Altarraum in der Pfarrei Heilig Geist, Zürich-Höngg, wo der sogenannte «Tisch des Wortes» neben dem sogenannten «Tisch des Brotes» auf der Altarinsel steht, aber nicht mehr ein Altar).
Bischof Athanasius macht auch darauf aufmerksam, dass SC 4 für die Gleichwertigkeit der in der katholischen Kirche etablierten Riten eintrat:
«Treu der Überlieferung erklärt das Heilige Konzil schliesslich, dass die heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt. Es ist ihr Wille, dass diese Riten in Zukunft erhalten und in jeder Weise gefördert werden.»
Hoffen wir auf die Einsicht von Papst und Kardinälen. In Rom ist man seit Jahren am Hören und trimmt auch die Universalkirche darauf. Aber ob sie auf die Zeichen der Zeit hören oder nur auf das, was sie hören wollen, bleibt unklar. Man weiss in brennenden Fragen immer noch nicht, in welche Richtung es geht.
[1] dianemontagna.substack.com/p/bishop-schneider-cardinal-roches
[2] Ebd.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Nur Kirche darf Liturgie ändern
Vitus Hunder ruft in Erinnerung, dass allein die Kirche das Recht habe, an der Gottesdienstordnung etwas zu verändern; anderes könne zum Schaden der Kirche sein: "Deshalb darf niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, nach eigenem Gutdünken in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern." Konkret nennt Huonder unter anderem diese Punkte:
-Predigt: Sie steht in einer heiligen Messe (Gottesdienst mit Kommunion) allein Bischöfen, Priestern, Diakonen zu.
-Liturgische Texte: Dialektfassung sind nicht erlaubt; auch die Predigt soll aus Rücksicht auf Fremdsprachige in Schriftsprache gehalten werden.
- Geweihter liturgischer Raum: Dieser ist für den Gottesdienst bestimmt; jede Profanisierung ist zu vermeiden. Nicht-liturgische Anlässe sollen im Pfarreizentrum durchgeführt werden.
- Sonntagseucharistie: Sie darf durch keine andere Feier ersetzt werden. Werden stattdessen Wortgottesdienste gehalten, so muss dies vom Bischof anerkannt werden.
Bischof Vitus Huonder erinnert auch daran, dass es das Recht jedes Katholiken sei, liturgische Missbräuche ihm oder Rom zu melden. Bistumsprecher Giuseppe Gracia sagt: Dem Bischof ist es wichtig, dass Missbräuche meldende Personen nicht als Denunzianten gesehen werden, sondern als Menschen, deren Recht auf einen ordentlichen Gottesdienst verletzt wurde.
Liturgischen Missbrauch wird vom Bischof Joseph Maria Bonnemain nicht ernstgenommen. Aus diesem Grund keine liturgischen Missbrauch mehr dem Bischof melden, sondern direkt in Rom.
Diese Umschreibung der heutigen Situation bestätigt mich in der Ansicht, dass es der grösste Fehler der Kirche in der modernen Zeit war, der Befreiungstheologie eine Existenzberechtigung in unserer Kirche zuzugestehen. Die Kirche von früher lebte von der Erlösungstheologie. Diese besagt, dass Christus Mensch geworden ist, um sein Volk aus seinen Sünden zu erlösen. Sie war sich bewusst, dass eine bessere Welt hier und jetzt nur möglich ist, insoweit sich der Mensch aus seinen Sünden erlösen lässt. «Euch aber muss es zuerst um sein Reich und um seine Gerechtigkeit gehen; dann wird euch alles andere dazugegeben. (Mt 6,33) Die Befreiungstheologie dagegen behauptet – vielleicht nicht ganz so explizit, aber in ihrer Grundeinstellung – dass Christus gekommen sei, um uns eine bessere Welt hier und jetzt zu versprechen und uns den Weg dazu zu zeigen. Oder anders ausgedrückt will uns die Befreiungstheologie primär aus den Sünden der Anderen, der Bösen, befreien, während die Erlösungstheologie primär die Erlösung aus der eigenen Schuld im Blick hat. Aus diesen unterschiedlichen Ansichten erwachsen ganz andere Blickwinkel auf Friede und Gerechtigkeit, Sünde und Schuld, Sünde und Gnade. Da man sich bemüht, diese tiefgreifenden Unterschiede zu vertuschen, ergeben sich die heutigen «diffusen Signale».
Bischof Marian Eleganti ist es von Herzen zu Danken dass er diesen Weg immer wieder mit Klarheit, Mut und tiefer Glaubenstreue bezeugt.
Dabei sagt WB Eleganti bei allem nicht alles (was die eigentlichen Schwächen sind).
Man redet immer von "gültig", aber was ist das für eine Gültigkeit (von gelten), die auf einer Lüge beruht? Es kann doch nur etwas gelten, was dem lieben Gott angenehm ist. Sonst bitte nicht von "Liturgie" reden.
Konzil Trient Sessio VII (3. März 1547) Canon 13:
Wenn jemand sagt, dass die von der katholischen Kirche angenommenen und approbierten Riten, die bei der feierlichen Spendung der Sakramente üblich sind,
verachtet werden dürfen, oder ohne Sünde nach Belieben von den Spendern weggelassen werden können, oder von irgendeinem Kirchenhirten in andere neue umgewandelt werden dürfen, der sei mit dem Anathema belegt.
Thomas von Aquin
Summa theologiae III, q.64 a.2 ad 3
Die Kirche kann in dem, was zur Feier der Sakramente gehört, nicht irren.
Hl. Robert Bellarmin
De Romano Pontifice, lib. IV, cap. 5
Die Kirche kann keine Riten festsetzen, die an sich schlecht oder schädlich wären.