Doppelwerbung im Hauptbahnhof Winterthur für die Duldungspflicht des assistierten Suizids. (Bild: Niklaus Herzog/swiss-cath.ch)

Kommentar

Duldungszwang für assistierten Suizid: Bischof Bonnemain spricht Klartext

Die im Kanton Zürich am 27. September 2026 zur Abstimmung gelangende Gesetzesvorlage verlangt die Duldungspflicht für assistierte Suizide in allen Pflegeheimen und Spitälern. Bischof Joseph Maria Bonnemain stellt klar: So nicht!

Die Suizidassistenz-Lobby hat Geld, viel Geld. Entsprechend omnipräsent ist die Werbung der «Dignitas»- und «Exit»-Leute an Plätzen mit grosser Publikumsfrequenz, vorzugsweise in Bahnhöfen. Die Werbung gilt einer Gesetzesvorlage im Kanton Zürich, die am 27. September zur Abstimmung gelangt und sämtliche Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler verpflichten will, in ihren Räumlichkeiten den assistierten Suizid zuzulassen.

«Ja – Selbstbestimmung jetzt auch im Spital und Heim», lautet der auf digitalen Werbeflächen bis zum Überdruss wiederholte Slogan. Tönt prima vista logisch, ist es aber nicht. Denn in Tat und Wahrheit handelt es sich gegenüber der geltenden Rechtslage um eine die Selbstbestimmung gerade nicht respektierende Zäsur, und zwar in doppelter Hinsicht: Neu sollen nicht nur religiös ausgerichtete Heime ohne staatliche Subventionen zur Duldung assistierter Suizide gezwungen werden, sondern zusätzlich auch Spitäler und Reha-Kliniken. Dazu der Regierungsrat des Kantons Zürich wörtlich: «Er [der Regierungsrat] lehnt es ab, eine Duldungspflicht auch für Spitäler und Reha-Kliniken einzuführen. Spitäler und Reha-Kliniken unterscheiden sich grundlegend von Alters- und Pflegeheimen, da sie primär kurativ ausgerichtet sind. Ihr Auftrag besteht darin, die Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen und zu fördern. Die Betreuung von Menschen am Lebensende gehört nicht zu ihren zentralen Aufgaben. Die Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte besteht bei sterbenden Patientinnen und Patienten insbesondere darin, sie zu begleiten und die Symptome zu behandeln. Dabei ist es eine Pflicht, die zugrunde liegenden Leiden, die zu einem Suizidwunsch führen könnten, so weit wie möglich zu lindern […] Ein Recht auf assistierten Suizid im Spital, wie es der Kantonsrat möchte, hat auch Auswirkungen auf den Spitalbetrieb und bleibt bei anderen Patientinnen und Patienten sowie beim Pflegepersonal nicht unbemerkt. Die praktischen Auswirkungen gehen über eine blosse Duldungspflicht hinaus.»

Ebenso aussagekräftig wie erhellend ist die in den Abstimmungsunterlagen abgedruckte Tabelle «Anzahl assistierter Suizide im Kanton Zürich nach Sterbeort (Angaben der Kantonspolizei)»:
 


Konstruiertes Scheinproblem
In den Spitälern gab es den obgenannten Angaben zufolge innerhalb von sechs Jahren insgesamt lediglich neun (!) assistierte Suizide. Damit ist offensichtlich: Selbst wenn es einige wenige Fälle gegeben haben sollte, bei denen Patienten zwecks Durchführung des assistierten Suizides das Spital verlassen mussten, wird hier ein Scheinproblem konstruiert und bewirtschaftet, dem mit Gesetzesparagraphen zu Leibe gerückt werden soll – aus rein ideologischen Gründen. Ein echtes Bedürfnis nach assistiertem Suizid in Spitälern lässt sich nicht nachweisen.

Analog verhält es sich bei Alters- und Pflegeheimen. Im Kanton Zürich gibt es 212 solche Institutionen (Stand 2025). Lediglich rund 10 Prozent kennen in ihren Räumlichkeiten keinen assistierten Suizid. Vor diesem Hintergrund ist es nun jenen Patientinnen und Patienten, die mittels eines assistierten Suizides dereinst ihr Leben beenden wollen, durchaus zumutbar, sich vor dem Heimeintritt für eines der vielen, 90 Prozent betragenden Alters- und Pflegeheime mit integrierter Suizidassistenz zu entscheiden. Es ist denn auch zumindest im Kanton Zürich kein Fall bekannt, bei welchem ein Suizidassistenz-williger Patient diese von ihm selbst bestimmte Todesart nicht hätte durchsetzen können.

Umso weniger ist es hinnehmbar, dass der kleinen Minderheit von Suizidassistenz-freien Institutionen und deren Bewohnerinnen und Bewohner ihrerseits das Recht auf Selbstbestimmung verweigert werden soll.

Eine Reportage, die unter die Haut geht
Giorgio Scherrer beschreibt in einer unter die Haut gehenden Reportage, was es für Heime mit religiöser Ausrichtung und deren Bewohner bedeutet, mit der beklemmenden Aussicht auf assistierte Suizide in ihren eigenen Räumlichkeiten konfrontiert zu werden («NZZ am Sonntag» vom 13. September 2026). Giorgio Scherrers Besuch gilt dem privaten Pflegeheim Rämismühle in der Tösstaler Gemeinde Zell. Dort trifft er die Bewohnerinnen Heidi Burkhardt und Margrit Möbius. Heidis Mann Friedrich ist fast erblindet, Margrits Mann Dietrich leidet an fortgeschrittener Demenz. Heidi Burkhardt bereitet ihrem Mann das Essen zu und führt es ihm portionsweise in den Mund. Margrit Möbius legt für ihren Mann eine Schallplatte mit klassischer Musik auf. Es sind die einzige Laute, auf die ihr Mann Dietrich noch reagiert. Dann beginnt er zu dirigieren und bewegt sich zu den Klängen: alles wieder wie einst im Mai – für eine kurzen Moment.

Heidi Burkhardt und Margrit Möbius fürchten den Tod nicht. «Im Gegenteil, wir freuen uns darauf», halten die beiden einer Freikirche angehörenden Frauen fest. Denn, so ihr Glaube, nach dem irdischen Tod kommt das zweite, das ewige Leben. Angst haben sie vor dem Alleinsein. Beide haben ganz bewusst ein Pflegeheim ohne assistierten Suizid ausgewählt. Für sie ist es nicht nachvollziehbar, dass ihr Heim, dessen christliche Ausrichtung allgemein bekannt ist, zur Duldung des assistierten Suizids gezwungen werden soll. Beide Ehepaare sind nur im Vertrauen darauf in das Pflegeheim in Zell gezogen, dass dort keine assistierten Suizide durchgeführt werden. Heidi Burkhardt stellt die rhetorische Frage, weshalb eine Gesellschaft, die ansonsten permanent den Schutz von Minderheiten beschwört, einer aus religiösen Gründen den Suizid ablehnenden Minderheit die Selbstbestimmung, konkret das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, verweigern will.

Mehr als nur irritiert reagiert auch Markus Schaaf auf den drohenden Duldungszwang des assistierten Suizids. «All das haben wir selbst gebaut, selbst finanziert, sagt der Leiter des Zentrums Rämismühle in Zell. Der Buchhändler und Theologe Schaaf vertritt die EVP im Kantonsrat und führt den Widerstand gegen dieses Gesetzesvorhaben an. Das Heim ist ihm mehr als ein blosser Arbeitsplatz. Er ist hier aufgewachsen; bereits seine Eltern haben das Heim geführt. Markus Schaaf erlebt die Gemeinschaft als eigentliche Familie: «Wir sind kein anonymer Wohnort. Wenn hier jemand stirbt, betrifft das alle.» Das gilt auch für die Art des Todes. Müsste in seinem Heim ein assistierter Suizid durch eine ortsfremde Organisation hingenommen werden, würde dies, so Markus Schaafs Fazit, die ganze Gemeinschaft erschüttern.

Mainstreamhörige Wortmeldungen
Eigentlich eine klare Angelegenheit – eigentlich. Nicht, wenn man sich das «Positionspapier der katholischen Spital- und Klinikseelsorge zur Zulassung assistierter Suizide in Akutspitälern im Kanton Zürich» vom 3. Juli 2026 vor Augen hält. Es handelt sich dabei primär um eine Auflistung gesellschaftspolitischer Trends im Bereich der Suizid-Beihilfe, nicht aber um ein Positionspapier. Statt im Licht der einschlägigen Dokumente des kirchlichen Lehramtes klar Stellung zu beziehen, ergeht sich die katholische Spitalseelsorge im üblichen Geschwurbel gesundheitspolitischer Verlautbarungen: «Unser Menschenbild orientiert sich am bio-psycho-sozialen und spirituellen Verständnis des Menschen, wie es auch im internationalen Gesundheitsdiskurs – unter anderem durch die WHO – mitgetragen wird.» Kurz: Es ist ein Positionspapier ohne Position.

Der Generalvikar von Zürich-Glarus, Luis Varandas, von «swiss-cath.ch» zur Abstimmungsvorlage befragt, bringt das Kunststück fertig, sich hinter dieser Nicht-Position zu verschanzen. Durch seine Kommunikationsverantwortliche Manuela Moser lässt er ausrichten: «Er verweist auf das Positionspapier, welches die Spital- und Klinikseelsorge der Katholischen Kirche im Kanton Zürich verfasst hat. Luis Varandas begrüsst es, dass sich die Spitalseelsorge als direkt Betroffene zur anstehenden Abstimmung zu Wort meldet. Dass die Pastoral aus der Basis heraus ihre Stimme einbringt, hält er für sehr gut und wichtig.» No comment!

Wie zu erwarten war, schlägt sich der Zürcher Kirchenrat, d. h. die Exekutive der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Zürich, auf die Seite der Befürworter des Duldungszwanges für den assistierten Suizid. Hauptbegründung: Es müsse verhindert werden, dass eine in einem christlichen Heim lebende schwerkranke Frau für den Fall eines Suizidwunsches zu dessen Durchführung eben dieses Heim verlassen müsse. Es ist grotesk, an einem rein hypothetischen Ausnahmefall eine allgemeingültige gesetzliche Regelung festzumachen. Aber eben, die protestantische Kirche zieht es schon seit Längerem vor, sich am Zeitgeist statt am Evangelium zu orientieren. Der reformierte Pfarrer Paul Bernhard Roten brachte bereits vor zehn Jahren in seiner Schrift «Auf Sand gebaut – Warum die evangelischen Kirchen zerfallen» den «autonomen Nachvollzug» gesellschaftspolitischer Entwicklungen durch die evangelischen Kirchen auf den Punkt: «Faktisch sind die Kirchen den gesellschaftlichen Entwicklungen einfach hinterher gehinkt. Sie vertreten, was vor einer Generation mutig gewesen wäre. So äusserten sie z. B. vor vierzig Jahren ziemlich klar ihre Ablehnung einer gesetzlichen Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs und verteidigen nun ebenso klar das Selbstbestimmungsrecht jeder Frau in dieser Frage. Vor dreissig Jahren wurde Pfarrer Rolf Sigg in der Kirche geächtet, weil er für das Recht auf den Freitod kämpfte, heute sind in den Kirchen die kämpferischen Gegner dieses Rechts in Erklärungsnot […] Deshalb sind die evangelischen Kirchen ohne gesellschaftliche Bedeutung. Sie stehen ein für das, was auch vielen anderen ein Anliegen ist. Sie waren gegen die Apartheid, gegen die Nachrüstung, für ein humanes Asylrecht, für einen wirksamen Umweltschutz – wie viele andere. Sie äussern jetzt Bedenken gegen die pränatale Diagnostik und werden diese in zehn Jahren verteidigen. Nirgendwo haben sie mit langem Atem Positionen gegen den Strom der Zeit eingenommen. Sie tun niemandem weh. Sie wirken nur eben wie ein religiöses Megaphon für die moralischen Forderungen der Zeit.»

Bischof Bonnemain spricht Klartext
Angesichts dieser mut- und orientierungslosen Wortmeldungen blieb es dem Churer Diözesanbischof Joseph Maria Bonnemain vorbehalten, die Richtschnur christlichen Handelns bei dieser existentiellen Herausforderung zu ziehen. Seiner klaren, unmissverständlichen Stellungnahme kommt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Spitalseelsorger besondere Bedeutung zu. Wir geben sie im Folgenden im vollen Wortlaut wieder.

«Der assistierte Suizid stellt keine echte Lösung oder Hilfe dar, sondern vielmehr stellt es ein Scheitern auf allen Ebenen dar. Der Mensch wünscht zu leben, selbst im Sterben. Umso mehr ist das Dulden von assistiertem Suizid in Spitälern, Reha-Kliniken, Alters- und Pflegeheimen falsch. Zudem stellt eine solche verordnete Zulassung eine Verletzung der Gewissensfreiheit und unter Umständen auch der Religionsfreiheit dar. Die diesbezügliche gegenwärtige Entwicklung ist leider ein Zeichen einer Entmenschlichung der Gesellschaft. Gerne möchte ich die Ansprache von Papst Leo XIV. anlässlich seines Pastoralbesuches in Spanien zitieren:

Auf dieser Grundlage möchte ich heute ein ruhiges und entschlossenes Wort an diejenigen richten, die die grosse Verantwortung tragen, das gesellschaftliche Zusammenleben rechtlich zu regeln. Dieses Zusammenleben kann durch die Wegwerfkultur bedroht sein, worauf Papst Franziskus oft hingewiesen hat (vgl. Ansprache vor der Vollversammlung der Päpstlichen Akademie für das Leben, 27. September 2021). In diesem Sinne stellt sich die Frage: Welche Zukunft haben unsere Gesellschaften, wenn das Leben nicht mehr als grundlegender Wert anerkannt wird? Kann eine Gemeinschaft, die das ungeborene Kind, den alten Menschen, den Kranken, den still Leidenden oder denjenigen, der ganz auf die Fürsorge anderer angewiesen ist, ausblendet, als wirklich gerecht bezeichnet werden? Die Verteidigung des menschlichen Lebens ist weder eine Partei- noch eine konfessionelle Angelegenheit: Sie ist ein zivilisatorisches Ziel. Jedes menschliche Leben muss von seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Lebensende, unter allen Umständen seiner Existenz, anerkannt und geschützt werden. Wenn diese Gewissheit verblasst, sind die Schwächsten die ersten Opfer, und das Gesetz verliert seine tiefste Bedeutung: jedem Menschen zu dienen und ihn zu schützen. Deshalb zeigt sich die moralische Grösse einer Nation vor allem in ihrer Fähigkeit, jene Leben zu begleiten, zu schützen und zu lieben, die sich in einer besonders fragilen Lage befinden.

In Zusammenhang mit dem assistierten Suizid stützt man sich oft auf die Selbstbestimmung des Menschen. Die menschliche Autonomie ist aber nicht absolut. Sie bleibt aufgrund unserer Natur als Geschöpfe begrenzt. Zudem wird sie durch die Autonomie unserer Mitmenschen eingeschränkt. Der wahre und vollkommene Mensch ist Jesus Christus. Er hat uns gezeigt, uns ein Beispiel gegeben und uns gelehrt, dass das Vertrauen in den himmlischen Vater der kühnste Schritt der menschlichen Freiheit ist. Gott kennt uns besser, als wir uns selbst kennen können. Er liebt uns mehr, als wir uns selbst lieben können. Sich von ihm leiten zu lassen, schränkt unsere Autonomie nicht ein, sondern ist der Weg zur höchsten Selbstverwirklichung.

Der schwerkranke Mensch, der von Schmerzen gequält und in Einsamkeit versunken ist, braucht vor allem Begleitung, Wärme, Zärtlichkeit, Nähe, Annahme und auch eine angemessene Schmerztherapie. Wenn wir diesem Menschen eine Art ‹warmes Zuhause› bieten, schwindet meistens der Wunsch nach assistiertem Suizid. Dies stellt uns vor eine grosse Herausforderung, individuell und als Gesellschaft.»


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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Bemerkungen :

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    Luise Mertes 19.09.2026 um 17:29
    Bonnemains Aussagen sind blass und überzeugen mich nicht.
  • user
    Joseph Laurentin 19.09.2026 um 11:20
    Bonnemains Ergebnis ist richtig und seine christologische Begründung erfreulich klar, aber es könnte noch deutlicher ausgesprochen werden, dass assistierter Suizid nicht lediglich ein gesellschaftliches „Scheitern“ oder eine falsche Antwort auf Leiden ist, sondern eine objektiv schwere Verletzung des fünften Gebots.
    Leider fällt bei manchen modernistisch geprägten kirchlichen Stellungnahmen auf, dass der Begriff „Sünde“ weitgehend vermieden wird.
  • user
    Cornelia Sutter 18.09.2026 um 21:03
    Bischof Bonnemain stirbt und erscheint bei Petrus an der Himmelspforte. "So Joseph, nun leg mir Rechenschaft ab über die Seelen die dir anvertraut wurden!"

    "Also, diese Seminaristen, ich musste sie abweisen. Sie zeigten Interesse an diesen altmodischen Gebeten und passten mir einfach nicht ins Konzept, zu konservativ eingestellt und zu wenig interessiert an Fitness-Center, Psychotherapie und Kino."

    Nach einer Pause spricht Petrus: "Dann muss auch ich dich abweisen!"
    • user
      Stefan Fleischer 19.09.2026 um 10:52
      Dieser Kommentar ist hier fehl am Platz. Wir können für jeden dankbar sein, der bei diesem Thema Klartext spricht, auch wenn wir in anderen Fragen nicht seiner Meinung sind. Was noch schön gewesen wäre ist, wenn der Bischof dabei noch all seine Mitarbeiter aufgerufen hätten, ebenfalls klar Stellung zu beziehen (und dabei nicht zu vergesssen, Gott ins Spiel zu bringen ).
      • Johanna-Jessica OFS 19.09.2026 um 13:40
        Ich schliesse mich dem Antwortkommentar von Herrn Fleischer an.
        • user
          Karl Oswald 19.09.2026 um 16:45
          Ich finde den Post von Frau Sutter treffend, denn solche Kommentare zum Thema der assistierte Suizid sind leicht und billig von jedermann daher zu bringen. Bevor ein Bischof mit dem Finger auf andere zeigt, sollte er sich selber in den Spiegel schauen und sich fragen, wie gehe ich mit anderen Menschen um und worin bestehen eigentlich meine eigenen Amtspflichten ganz konkret.
    • user
      Tina Ring 21.09.2026 um 07:08
      Bitte vergessen Sie nicht, dass auch Sie eines Tages Rechenschaft für Ihr Handeln und Ihre diffamierenden Aussagen ablegen müssen ...
      • user
        Corinna Sutter 24.09.2026 um 20:00
        Wer Schaden anrichtet muss sich auch Kritik gefallen lassen