Hintergrundbericht

Ein «Brand­mal» für Priester?

Bischof Charles More­rod for­dert schweiz­weit einen Über­wa­chungs­aus­weis aus­schliess­lich für Pries­ter. Das Vor­ha­ben ist in der vor­lie­gen­den Form nicht prak­ti­ka­bel und greift mas­siv in beson­ders geschützte Per­sön­lich­keits­rechte ein.

«Wir müssen den Klerikalismus überwinden, die Vorstellung, ein Priester sei etwas Besonderes», irrlichtert Bischof Charles Morerod in einem NZZ-Interview vom 17. Juli 2025. Da kann es nicht schaden, einige Basics über das Priestertum im Verständnis der Katholischen Kirche in Erinnerung zu rufen. Josef Pieper hat sein Traktat «Was unterscheidet den Priester?» zwar schon 1971 geschrieben, dessen Inhalt ist aber aktueller denn je. Dies gilt vor dem Hintergrund von Bischof Morerods zitierter Aussage ganz besonders. Als Anknüpfungspunkt seiner Überlegungen hat der grosse Philosoph und wohl beste Kenner des Thomas von Aquin im 20. Jahrhundert eine Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils gewählt, derzufolge zwischen Priestern und Laien nicht nur ein gradueller, sondern ein substantieller Unterschied besteht (vgl. Dogmatische Konstitution über die Kirche, 10).

Das Postulat der «Entmythologisierung», kann man Piepers Schrift entnehmen, geisterte schon damals, vor nunmehr über 50 Jahren, in den Köpfen so mancher sich progressiv gebender Kirchenmänner herum, insbesondere in Kreisen der universitären Theologenzunft. Dagegen erhebt Josef Pieper energischen Einspruch. Seine Klarstellung versteht er als Rückgriff auf «die als sie selbst sprechende Kirche, welche für den Glaubenden nicht nur in ihren ausdrücklichen Lehrbekundungen, sondern auch in ihrem geschichtlichen Selbstvollzug der einzig legitimierte Interpret der Christusoffenbarung ist».

Josef Pieper weist auch das Ansinnen zurück, die Aussagen des Konzils lediglich als Vorstufe einer inzwischen viel weiter vorausgeschrittenen‚ «modernen Theologie» zu relativieren. Das, was den Priester spezifisch unterscheidet, macht Pieper fest an der Frage: «Was geschieht in der Priesterweihe?» Seine Antwort: Es gelte, das uns Abhandengekommene von neuem und ganz elementar durchzubuchstabieren.

Was geschieht in der Priesterweihe?
In der Priesterweihe, so Pieper weiter, geschieht ein Zweifaches. Zunächst ist es die Selbsthingabe, («dedicatio»), durch welche sich der Weihekandidat ein für alle Mal dem ausschliesslichen Dienst Gottes überantwortet. Zum andern ist es die vom Bischof vollzogene eigentliche Weihe («consecratio»), von der das Zweite Vatikanum sagt, sie werde von Gott selbst durch den Dienst des Bischofs vollzogen (Dekret über Dienst und Leben der Priester, 5). Der Priester wird somit zur «persona sacra». Pieper schlägt vor, diesen missverständlichen Begriff durch das Wort «der Geweihte» zu übersetzen. Damit ist erstens eine objektiv-seinshafte Qualität gemeint, die dem Geweihten unabhängig von seinen persönlichen Eigenschaften innewohnt. Und zweitens ist die Priesterweihe ein unwiederholbarer, von Natur endgültiger Akt, der dem Weihekandidaten einen in der theologischen Fachsprache sogenannten «character indelebilis» verleiht.

Damit ist, so Pieper, das schlechthin Unterscheidende ausgesagt, nämlich die geistliche Vollmacht, in persona Christi die Eucharistiefeier zu vollziehen. Eucharistiefeier verstanden als Höhepunkt und Quelle, aus der die Kirche ihre ganze Kraft schöpft. Ein Vorgang, den Thomas von Aquin als die Inkardination des göttlichen Logos beschreibt. Durch die Weihe wird der Priester Christus gleichgestaltet, sie befähigt ihn, das «Sakrament des Leibes Christi zu vollziehen» (Thomas von Aquin). Das weithin herrschende Unvermögen zur Erkenntnis dieser sakramentalen Wirklichkeit veranlasste Pieper zur Feststellung, dass dieses Unvermögen zu einem «besonders akuten Problem der gegenwärtigen Christenheit zu werden droht». Der Satz könnte vor wenigen Tagen geschrieben worden sein. Sollte sich Bischof Morerod mit deutschsprachiger Literatur schwertun, sei ihm wärmstens empfohlen, einen Blick in das dreibändige Werk «L’Église du Verbe Incarné» des grossen Freiburger Theologen und Kardinals Charles Journet zu werfen.

Anachronistischer Griff in die Mottenkiste
Bischof Morerod garniert seinen antiklerikalen Bannstrahl mit einer Anekdote: «Früher war es undenkbar, den Dorfpfarrer, geschweige denn einen Bischof zu kritisieren.» Anachronismus pur! Dies mag in der hintersten Ecke des Greyerzerlandes einst so gewesen sein; gängige Praxis seit Jahrzehnten ist vielmehr eine robuste Kritik der Geistlichkeit. Der Schreibende – in der Bodenseeregion in einem gut katholischen Elternhaus aufgewachsen – war vorzugsweise am Mittagstisch schon vor mehr als 65 Jahren Zeuge einer regelmässigen Kritik am Dorfpfarrer. War die Kritik jungen Ohren nicht zuträglich, wechselten die Eltern in die französische Sprache. Bischof Morerod ist von der heutigen Realität meilenweit entfernt. Der landläufige Tenor, so ist mancherorts zu hören, lautet vielmehr: «In unserem Pastoralraum hat der Priester nichts zu sagen.» Statt ein Schattenboxen gegen längst vergangene Phantome auszufechten, täte Bischof Morerod besser daran, den um sich greifenden Klerikalismus unserer Tage ins Visier zu nehmen, nämlich jenen von Laien-Pfarreileitern und Kirchenpflegen.

Eine der Kernaussagen und zugleich wesentliche Neuerung beschlägt das Verständnis des Bischofs. Die während Jahrhunderten dominierende Doktrin vom Bischofsamt als eines lediglich juristischen Zusatzes zur Priesterweihe weicht einer Neuinterpretation der Bischofsweihe: Mit ihr wird die «Fülle des Weihesakramentes übertragen» (Dogmatische Konstitution über die Kirche, 26). Damit wird zugleich die klassische Unterscheidung von Weihevollmacht und Jurisdiktionsvollmacht aufgebrochen. Sie weicht einer neuen Sicht, der zufolge in der Bischofsweihe die drei Ämter der Heiligung, der Lehre und der Leitung übertragen werden. Sowohl die Weihe- als auch die Jurisdiktionsvollmacht werden nun «vom Konzil in einer inneren Einheit gesehen, und zwar im Sakrament» (Karl Rahner, Herbert Vorgrimmler, Kleines Konzilskompendium, 111).
 


Gewaltenteilung konträr zur Lehre des Zweiten Vaticanum
Die Forderung von Bischof Morerod nach einer Gewaltenteilung in der Kirche hört sich auf den ersten Blick gut an, läuft aber dem vom Zweiten Vaticanum gewonnen Neuverständnis des Bischofsamtes diametral zuwider. Denn ein Kernanliegen des Konzils war es ja gerade, die Stellung des Bischofs in zweifacher Hinsicht zu stärken: gegenüber dem Staat, dessen Eingriffe in das Prozedere von Bischofswahlen beseitigt werden sollen, und gegenüber dem Papst. Die Bischöfe verdanken ihr Amt als direkte Nachfolger der Apostel nicht dem Papst, sondern vielmehr der «göttlichen Einsetzung» (Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe, 20).

Geradezu grotesk ist Morerods Forderung nach einer Gewaltenteilung vor dem Hintergrund hiesiger Verhältnisse, hängen doch die Bischöfe fast vollständig am Tropf der über die Finanzen verfügenden staatskirchenrechtlichen Organe, allen voran die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ), welch letztere ihre Finanzmacht schamlos missbraucht, um sich in innere Angelegenheiten der Kirche einzumischen. Jüngstes Paradebeispiel ist die Äusserung des sich chronisch als Erzbischof der Schweiz missverstehende Generalsekretär der RKZ, Urs Brosi. Im Berner Pfarrblatt drohte er: Sollten die Antwort der Bischöfe auf die Forderung einer Entkoppelung der Beauftragung von kirchlichen Mitarbeitern unabhängig von ihrer Lebensform «unbefriedigend» ausfallen, würde das Präsidium der RKZ der Plenarversammlung einen Vorschlag für ein weiteres Vorgehen unterbreiten. «Erpressung» heisst der dazu gängige Begriff in der Alltagssprache.

Auf grosses Echo in den Mainstream-Medien stiess – wie könnte es anders sein – Bischof Morerods Forderung nach einem digitalen Ausweis mit QR-Code für jeden Priester. Bischof Morerod wörtlich: «So kann jede Pfarrei per Smartphone prüfen, ob Vorwürfe oder Einschränkungen vorliegen. Wir führen dieses System derzeit in der Diözese Lausanne, Genf, Freiburg ein. Und ich setze mich in der Bischofskonferenz dafür ein, es schweizweit umzusetzen.»

Wie soll das funktionieren? Ausgerechnet der notorisch anti-katholische «Beobachter» (vom 23. Juli 2025) zählt die Bedenken und Einwände auf. Es handelt sich um höchst sensible, im Juristenjargon als «besonders schützenswert» bezeichnete Daten, deren Speicherung die Einwilligung der betroffenen Person erfordert, ansonsten von einer strafrechtlich relevanten Persönlichkeitsverletzung ausgegangen werden muss. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass – wie Bischof Morerod ausdrücklich fordert – ein Priester einen Ausweis mit einem QR-Code auf sich tragen muss, in welchem bereits blosse Vorwürfe, und seien sie noch so unbegründet, enthalten sind. Wir leben, sehr geehrter Herr Bischof, in einem Rechtsstaat, und in einem Rechtsstaat gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung!

Und wie soll diese Ausweiskontrolle in der Praxis gehandhabt werden? Soll etwa bei einer Wallfahrtskirche oder einem Aushilfsdienst der Sakristan den Zelebranten kontrollieren und dessen QR-Code abrufen? Ganz zu schweigen von der notorischen Pannenanfälligkeit der digitalen Informationskanäle – der vom 22. Oktober bis 19. November 2024 dauernde IT-Absturz des Bistums St. Gallen lässt grüssen.

Überwachungs-Ausweis ausschliesslich für Priester
Besonders stossend, ja diskriminierend ist es, dass Bischof Morerod den Verdachtsausweis ausschliesslich auf Priester beschränkt haben will. Die hinlänglich bekannte Tatsache, dass sexuelle Missbräuche vor allem in Familien, im familiären Umfeld und Sportverbänden vorkommen, scheint noch nicht an die Pforten von Morerods Amtssitz vorgedrungen zu sein. Pro memoria: Im Januar 2024 wurde eine 800 Seiten umfassende Studie zur sexualisierten Gewalt in der Evangelischen Kirche in Deutschland veröffentlicht. Draus geht hervor, dass 75 Prozent der eines sexuellen Vergehens beschuldigten Pfarrpersonen verheiratet waren, und davon wiederum 99,6 Prozent Männer. Als besonderen Risikofaktor orten die Studienverantwortlichen das protestantische Pfarrhaus. Infolge des Priestermangels übernehmen in der Katholischen Kirche zunehmend Laien, darunter auch zahlreiche verheiratete, Leitungsfunktionen in Pfarreien. Es ist nun schlicht nicht einzusehen, dass – wenn man partout einen solchen Überwachungs-Ausweis einführen will – dieser nicht für alle Seelsorgenden, ob verheiratet oder nicht, gelten soll.

Wenig überraschend, dass auch der auf mediales Echo so sehr erpichte Bischof Bonnemain auf diesen Zug aufgesprungen ist. Flugs meldete er sich beim Schweizer Fernsehen zu Wort: «Die Ausführungen und Ideen von Bischof Morerod werden an der nächsten Sitzung der Bischofskonferenz ganz bestimmt besprochen und diskutiert» (Hauptausgabe der Tagesschau vom 18. Juli 2025). Seit wann ist es Sache eines einzelnen Bischofs, eigenmächtig die Traktandenliste der Bischofskonferenz zu bestimmen?

Von der Materie heillos überfordert
Von der Materie heillos überfordert war die das NZZ-Interview durchführende deutsche Journalistin Annalena Müller. So sagte sie darin wörtlich: «Die staatskirchenrechtlichen Körperschaften, Kirchgemeinden, Landeskirchen und der Dachverband RKZ, unterliegen dem Schweizer Öffentlichkeitsgesetz, legen ihre Finanzen offen und müssen Rechenschaft ablegen. Die pastorale Seite – Pfarreien und Diözesen – tut das nicht.» Ein Blick in Art. 2 des Öffentlichkeitsgesetzes des Bundes hätte genügt, um sich diese mehr als peinliche Blösse zu ersparen. Denn eben dieses Schweizer Öffentlichkeitsgesetz gilt nur für die zentrale und dezentrale Bundesverwaltung. Dazu gehören selbstredend die von Müller genannten Organisationen gerade nicht. Sie unterstehen vielmehr den teilweise inhaltlich differierenden kantonalen Erlassen. Für den Kanton Zürich ist dies das Gesetz über die Information und den Datenschutz. Diesem Gesetz zufolge hat jede Person grundsätzlich Anspruch auf alle Informationen, die bei öffentlichen Organen des Kantons Zürich vorhanden sind. Nota bene: Zu diesen öffentlichen Organen gehören auch die Römisch-katholische Körperschaft sowie deren Kirchgemeinden.

Das in Bund und Kantonen geltende Öffentlichkeitsprinzip erlaubt es z. B. der Bevölkerung, sich über die Löhne der Staatsbeamten inkl. Regierungsvertreter kundig zu machen. So beträgt der jährliche Grundlohn eines Bundesrates Fr. 477 688.– (Stand 1. Januar 2025), jener eines Zürcher Regierungsrates Fr. 330 000.–. Ein Generalsekretär des Kantons Zürich bringt es auf Fr. 238 000.–.

Wieviel verdient der Generalsekretär der RKZ?
«swiss-cath.ch» hat nun die Probe aufs Exempel gemacht und sich bei der RKZ nach dem Lohn ihres Generalsekretärs, Urs Brosi, erkundigt. Seine Auskunft: «Über einzelne Gehälter und Entschädigungen geben wir keine Auskunft.» Bingo! Doppelmoral in Reinkultur: von andern lauthals Transparenz einfordern und in eigener Sache mauern, geht gar nicht. Dieser mutmasslich unchristlich hohe Lohn muss unter dem Deckel gehalten werden. «swiss-cath.ch» hat darauf verzichtet, die Einsichtnahme auf dem Rechtsweg einzufordern. Was wir aber tun werden: Einsicht in die Akten der Pilotstudie zu verlangen. Letztere wurde von der Universität Zürich erstellt – und die untersteht dem Gesetz über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich.


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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Bemerkungen :

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    Daniel Ric 02.08.2025 um 09:53
    Ich stimme Herrn Herzog zu, dass die Vorschläge von Bischof Morerod unsinnig sind. Gerade im Bistum Basel sind es meistens Laien, die in der Seelsorge wirken und die Pfarreien leiten. Wenn die Bistümer Regeln einführen wollen, dann für alle Angestellten, nicht nur für Priester. Die einzige Forderung, die ich aber für sinnvoll erachte, ist diejenige nach mehr Transparenz bei den Pfarreifinanzen. Vielen Katholiken ist nicht bewusst, dass die Pfarreien neben den Kirchensteuern auch noch über sogenannte Pfarreigelder (beispielsweise Antoniuskasse) verfügt. Dieser dualen Finanzierung müsste man klarere Regeln geben oder sie gänzlich abschaffen.
    • user
      Kurt Vogt 02.08.2025 um 14:56
      Lieber Herr Ric, Ihr Hinweis bezüglich den Finanzen bei den Pfarreien/Pfarrämtern ist an und für sich geregelt. Die im Bistum Chur z.B. am 4. April 2008 veröffentlichte Regelung (unterzeichnet vom Bischof Vitus Huonder) gilt sinngemäss für das ganze Bistum Chur. Darin sind Revisionen, Revisionsstellen und Handhabungen definiert.
  • user
    Heinz Meier 01.08.2025 um 12:05
    Das ist die neuste Lachnummer der Bischöfe…. Das bischöfliche Misstrauen in ihre Priester wäre wirkungsvoller weiter zu fördern mit Fussfesseln. Evtl täten es auch Gouvernanten in den Klerikerwohnungen.
    Oder Sakristeiwanzen, physische oder digitale. Mit KI wären die zum Sakramentsdienst eingeschränkten Männer ohnehin unfallsicherer mit Roboter ersetzbar. Nein, seelenloser und beziehungsloser geht es wirklich nicht!
  • user
    Schwyzerin 01.08.2025 um 10:16
    Das "Gebet für unsere Bischöfe nach dem hl Petrus Canisius" habe ich gebetet, als das Domkapitel des Bistum Chur dem Papst Kandidaten für einen neuen Bischof vorschlug. Heute ist die Situation so, dass die neu eingesetzten Domherren von Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur nur noch nach vorne schauen. Das wiederspricht völlig der Tradition der Kirche. Das Bistum Chur braucht einen im Glauben traditionsverbundenen Hirten. Es wäre gut, wenn jetzt schon viele Gläubige sich zusammenschliessen würden und das "Gebet für unsere Bischöfe" beten. Das Gebet hat eine grosse Wirkkraft und vom Gebet kommt das Heil.
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    Terra Sancta 01.08.2025 um 05:44
    Ab jetzt kann ich nicht anders als inbrünstig zu beten, dass eine neue Generation von treuen Bischöfen kommt. Was bei uns geschieht schreit zum Himmel …
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    Walter Berger 01.08.2025 um 02:14
    Die Priester sind die einzigen die die Bischöfe noch haben um sich abzureagieren und ihren Frust abzulassen.
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      Martin Meier-Schnüriger 03.08.2025 um 13:46
      Wenn die Bischöfe tatsächlich frustriert sind über die Situation in der Kirche Schweiz - manchmal hat man eher das Gefühl, sie hätten sich ganz gut im System eingelebt -, müssten sie auf die Hinterbeine stehen und aus dem dualen System aussteigen oder wenigstens auf den Vorgaben des "Vademecums" von 2013 bestehen.
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    Lausannerin 31.07.2025 um 14:51
    1. Kommt dieser Ausweis aus Frankreich und kann, soviel ich verstehe, weniger einfach gefälscht werden als der jetztige.
    2. Kann damit der Priester allfällige Vorwürfe entkräften.
    3. Hat der Bischof je nach Kanton mehr oder weniger zu sagen und die Welschschweiz und
    4. Sieht die Westschweiz nicht alles gleich wie die Deutschschweiz.
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    Schwyzerin 31.07.2025 um 10:33
    Johannes 8, 1-11 Als sie jedoch hartnäckig weiterfragten, richtete er sich auf und sagte zu ihnen: Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als Erster einen Stein auf sie. 8 Dann bückte er sich wieder und schrieb auf die Erde. 9 Als sie das gehört hatten, gingen sie weg, einer nach dem anderen, von den Ältesten angefangen. Er blieb allein zurück mit der Frau, die in der Mitte stand. 10 Da richtete sich Jesus auf und sagte zu ihr: Frau, wo sind sie? Hat keiner dich verurteilt? 11 Sie aber antwortete: keiner, Herr? Da sagte Jesus zu ihr: Auch ich verurteile dich nicht. Geh und sündige von jeztz an nicht mehr!

    Aus diesem Grund macht ein ID- Überwachungs-Ausweis nur Sinn, wenn sie insbesonder auch für Laien gelten.
  • user
    Joseph Laurentin 30.07.2025 um 20:42
    Ein Überwachungsausweis für Priester? Das Brandmal des Misstrauens! Wer das Priestertum desakralisieren will, stellt sich gegen Christus selbst. Morerods Vorstoss ist Ausdruck eines Glaubensverlusts. Statt Hirte zu sein, liefert er die Seinen ans System aus.