Am Anfang steht der Auftrag Jesu beim Letzten Abendmahl: «Tut dies zu meinem Gedächtnis.» Im 4./5. Jahrhundert entstanden regional relativ einheitliche Liturgietypen: die nordafrikanische, römische, ambrosianische, altspanische (mozarabische), altgallische und keltische Liturgie. Mit Ausnahme des ambrosianischen Ritus in Mailand und des mozarabischen Ritus in Spanien sind diese untergegangen, haben aber Spuren in der sie ablösenden römischen Feier der Eucharistie hinterlassen. In dieser Zeit entwickelte sich auch das Hochgebet (heute Hochgebet I).[1]
Seit dem 7./8. Jahrhundert wurden die Messfeier schriftlich festgehalten und die überlieferten Texte und Riten zunehmend verbindlich. Nach dem Zusammenbruch des weströmischen Reichs verlagerte sich der politische und kulturelle Schwerpunkt in den nördlichen Alpenraum. Dabei verschmolz die Eucharistiefeier des Bischofs von Rom mit der altgallischen zur römisch-fränkischen Mischliturgie. Diese galt seit dem 11. Jahrhundert als die römische Ordnung.
Das Trienter Konzil reagierte auf liturgische Missverständnisse und Missbräuche und übertrug die notwendige Messreform dem Papst. Die 1564 von Pius IV. eingesetzte Kommission erarbeitete ein Missale; dieses wurde 1570 von Pius V. veröffentlicht und galt für die ganze Kirche als verbindlich. Einzig Ortskirchen und Orden, die eine mehr als 200-jährige Eigentradition hatten, waren ausgenommen (z. B. Mailand). Die 1588 eingerichtete Ritenkongregation achtete darauf, dass bei allfälligen Veränderungen (regionalen Anpassungen) die Substanz erhalten blieb.
Im Zentrum stand ganz der in lateinischer Sprache erfolgte Vollzug der liturgischen Handlungen durch den Priester. Dies änderte sich erst mit der sogenannten Liturgischen Bewegung des 20. Jahrhunderts. Diese ging von Benediktinerabteien aus (Solesmes, Beuron, Maria Laach usw.) und war auf eine würdige und verständliche (Mit-)Feier der Eucharistie bedacht. Sie wurde von Papst Pius XII. anerkannt und sollte sich als Wegbereiterin für die vom Zweiten Vatikanum initiierte Liturgiereform erweisen, welche die tätige Teilnahme aller Gläubigen beabsichtigte.
Diskussion um forma ordinaria und extraordinaria
Am 3. April 1969 wurde das erneuerte Missale Romanum von Papst Paul VI. promulgiert und ist seither in der ganzen Katholischen Kirche in Gebrauch. Die von Marcel Lefebvre gegründete Priesterbruderschaft St. Pius X. sowie die Priesterbruderschaft Sankt Petrus (gegründet 1988) feiern weiterhin nach dem Messbuch von 1962. 2007 regelte Papst Benedikt XVI. den Gebrauch des Missale Romanum von 1962 für die Weltkirche neu. In einem Begleitbrief hielt Benedikt XVI. fest, «dass selbstverständlich das von Papst Paul VI. veröffentlichte und dann in zwei weiteren Auflagen von Johannes Paul II. erneut herausgegebene Missale die ordentliche Form – die forma ordinaria – der Liturgie der heiligen Eucharistie ist und bleibt». Das Missale von 1962 könne als forma extraordinaria Verwendung finden. «Es ist nicht angebracht, von diesen beiden Fassungen des Römischen Messbuchs als von ‹zwei Riten› zu sprechen. Es handelt sich vielmehr um einen zweifachen Usus ein und desselben Ritus» (Begleitschreiben zu «Summorum Pontificum»).
Papst Franziskus schränkte mit dem Motu proprio «Traditionis Custodes» die Verwendung des Missale 1962 massiv ein. Als vorgeschobenen Grund gab er das angebliche Resultat einer von der «Kongregation für die Glaubenslehre» weltweit durchgeführten Umfrage bei den Bischöfen an. «Die eingegangenen Antworten haben eine Situation offenbart, die mich traurig und besorgt macht, und mich darin bestärkt, dass es notwendig ist einzugreifen.» Vor wenigen Tagen wurde jedoch bekannt, dass Franziskus willkürlich entschied – die Mehrheit der befragten Bischöfe meldete keine Probleme im Zusammenhang mit der überlieferten Liturgie. Man darf gespannt sein, ob Papst Leo XIV. auf «Traditionis Custodes» zurückkommen wird.
Bei den zum Teil heftig geführten Diskussionen um den «alten» und «neuen» Ordo geht oft vergessen, dass die Katholische Kirche noch andere Riten kennt – einer wird sogar in der Schweiz gepflegt.
Ambrosianischer Ritus
Der ambrosianische Ritus wird auf den heiligen Ambrosius zurückgeführt. Er wird heute in den meisten Orten des Erzbistums Mailand, in einigen angrenzenden Gebieten und in ungefähr fünfzig Pfarreien des Bistums Lugano verwendet.
Er unterscheidet sich in einigen Punkten von der römischen Liturgie. So beginnt die Adventszeit bereits am ersten Sonntag nach dem Martinstag (11. November) und umfasst entsprechend sechs Wochen. In der Fastenzeit ist die liturgische Farbe an den Wochentagen Schwarz, an den Sonntagen Dunkelviolett. In den Messen erfolgt z. B. die Brotbrechung schon vor dem Vaterunser und der Gottesdienst ist geprägt durch den ambrosianischen Gesang.
Mozarabischer Ritus
Der mozarabische Ritus, auch Toledanischer oder Isidorianischer (nach Isidor von Sevilla) Ritus genannt, ist nur noch in wenigen Orten in Spanien verbreitet. Er war bereits im 4./5. Jahrhundert bekannt und überdauerte die maurische Herrschaft. Nach der teilweisen Rückeroberung der Iberischen Halbinsel verbot Gregor VII. 1074 die mozarabische Liturgie. Dagegen erhob sich Widerstand: Der Rituswechsel bedeutete den jurisdiktionellen Anschluss der bis dahin eigenständigen iberischen Kirche an Rom, zudem wäre der Einfluss der Laien (Adel) geschwächt worden. Die Gläubigen in Toledo weigerten sich 1085, die römische Liturgie zu feiern. Darauf erlaubte der Papst sechs Pfarreien im Erzbistum Toledo, den mozarabischen Ritus weiterhin zu praktizieren; dies wurde später durch das Konzil von Trient resp. das Zweite Vatikanum bestätigt.
In der mozarabischen Liturgie findet sich eine grössere Anzahl von Lesungen aus dem Alten Testament, zudem sind einzelne Teile der Messe anders geordnet. Sie kennt auch ein eigenständiges, vom benediktischen abweichendes Stundengebet.
Anglikanisch-katholische Messen
1980 ermöglichte Johannes Paul II. die Gründung von Personalpfarreien für konvertierte Anglikaner. In diesen kann die Liturgie der anglikanischen Tradition gefeiert werden. 2009 erlaubte Benedikt XVI. die Gründung von Personalordinariaten (vergleichbar mit einem Bistum). Seit 2015 liegt ein eigenes Missale vor: «Divine Worship: The Missal».
Der Kartäuserritus
Der Kartäuserritus ist im Kartäuserorden entstanden. Die ältesten Dokumente über den Ritus stammen aus dem Beginn des 12. Jahrhunderts. Getreu ihrem Grundsatz «Cartusia numquam reformata quia numquam deformata» («Die Kartause wurde nie reformiert, weil sie nie entstellt wurde») ist der Ritus relativ unverändert geblieben. Nach der Liturgiereform des Zweiten Vatikanums musste der Orden einige Anpassungen vornehmen. So kann neu die Volkssprache für die Lesungen, die Predigten und die Fürbitten verwendet werden. Die Kommunion erfolgt unter beiderlei Gestalten. Unter anderem kann die Gemeinschaft entscheiden, ob der Priester versum Deum oder versus populum zelebriert. Der Altarraum wurde – falls vom Denkmalschutz erlaubt – den neuen Vorgaben angepasst (z. B. frei stehender Altar).
Weitere Riten
Nur noch selten gefeiert wird der altslawische Ritus, der seit dem 9. Jahrhundert in Bosnien und Herzegowina sowie in Kroaten verwendet, heute aber nur noch in Teilen Dalmatiens und in Istrien gefeiert wird. Die Liturgiesprache ist Altslawisch. Durch die Einführung der Volkssprache in der Liturgie infolge der Liturgiereform verlor der altslawische Ritus seine Bedeutung; er wird heute nur ausnahmsweise in der Liturgie verwendet.
Als Zairischen Messritus («Römischer Messritus für die Diözesen von Zaire») bezeichnet man die Art, wie in Zentralafrika die römisch-katholische Messe gefeiert wird; es handelt sich um eine Variante des römischen Ritus mit integrierten lokalen Elementen (z. B. die Anrufung von Heiligen und Vorfahren, Tanz und Prozessionen). Er wurde 1988 durch Johannes Paul II. erlaubt. Seither wurden einige weitere regionale Messvarianten entworfen und vereinzelt bereits zugelassen.
2024 genehmigte der Heilige Stuhl für die Diözese San Cristobal de Las Casas (Mexiko) liturgische Besonderheiten (Tänze, Weihrauchdienst usw.). In Australien ist seit längerer Zeit eine Liturgie mit traditionellen Elementen der Ureinwohner «ad experimentum» erlaubt. Die offizielle Zustimmung durch den Vatikan steht noch aus.
[1] Vgl. Eucharistie. VIII. Liturgiewissenschaftlich im LTHK, 3. Auflage 1995, 957ff. In diesem Beitrag geht es ausschliesslich um die Liturgie der Lateinischen Kirche (Westkirche).
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Papst Leo XIV. liebt die Tradition und mahnte uns vor ca 1 Monat sie zu bewahren. Für "Traditutionis custodes" ist das schon eine Absage. Ich bin aber überzeugt, dass Papst Leo XIV. sich für den liturgischen Frieden einsetzten wird.
In diesem Zusammenhang finde ich den Vorschlag an Papst Leo XIV. nach den jüngsten Enthüllungen zu Traditionis custodes von Don Bux sehr weise www.katholisches.info/2025/07/07. Da Papst Leo XIV. die Tradition bewahren möchte, bin ich ganz zuversichtlich für den wertvollen Schatz der Kirche (Die Ordnung der Heiligen Messe nach dem Traditionellen römischen Ritus).
Ich zitiere einen Auschnitt:
Denn nun regiert Leo XIV.-und auf seinem Schreibtisch liegt bereits eine gewichtige Bitte: Hochrangige Kirchenmänner, darunter mehrere Kardinäle wie Gerhard Müller und Raymond Burke, ersuchen ihn, einen Schritt der liturdischen Versöhnung zu setzen-und dem überlieferten Ritus jene uneingeschränkte Freiheit zurückzugeben, die ihm allein schon kraft seines ehrwürdigen Alters zusteht.
In diesem Zusammenhang gewinnen Montagnas Enthüllungen erhebliche Bedeutung: Sie erhöhen den Druck auf jene, die Traditionis custodes einst forderten, auf den Weg brachten oder seither verteidigen. Seit der Veröffentlichung der Dokumente befinden sich die Befürworter des Motu prpprio in der Defensive - und genau das könnte den entscheidenden Moment markieren. der Leo XIV. den Weg zur Versöhnung erleichtert.
Er könnte dem überlieferten Ritus nicht nur das unter Benedikt XVI. gewährte Heimatrecht in der Kirche zurückgeben - er könnte noch weiter gehen: Er könnte die Fesseln lösen, die den Ritus der heiligen Kirche seit 56 Jahren knebeln, und ihm die unbedingte Freiheit schenken, wie sie Müller Burke und andere mit Nachdruck fordern. Es ist vielleicht der günstigste Moment seit langem - günsiger noch als 2007, als Benedikt XVI. Summorum Pontificum gewährte -, alles Gönnerhafte hinter sich zu lassen und einen wirklich befreienden Schritt zu tun.
In dieses Klima platzte eine bedeutsame Bestätigung durch Matteo Bruni, den Direktor des vatikanischen Presseamtes.
Während der Frage-und-Antwort-Runde einer Pressekonferenz, die heute im Vatikan stattfand, bestätigte Bruni die Echtheit der Unterlagen, die Diane Montagna kürzlich veröffentlicht hatte - Dokumente, die der Veröffentlichung des Motu proprio Traditionis custodes zeitlich vorausgehen und unmittelbar mit dessen Entstehung verknüpft sind. Zwar sei das Material nicht vollständig, doch sei es authentisch, wie Bruni einräumte - auch wenn er zugleich bemüht war, dessen Bedeutung herunterzuspielen. Das ist die angesprochene Defensive. Die Sache ist sehr peinlich.
Anlass der Pressekonferenz war die Vorstellung des neuen Messformulars "pro custodia creationis" - ein bergolianisches Erbe. Anwesend waren Kardinal Michael Czerny SJ, Präfekt des Dikasterium für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen, sowie Msgr. Vittorio Francesco Viola OFM, Sekretär des Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung. Da mit Msgr Viola der zweithöchte Vertreter der vatikanischen Liturgiebehörde anwesend war, erkundigten sich die anwesenden Pressevertreter auch über die jüngsten Enthülungen. ....Im Video ist Bruni im O-Ton zu hören. Die betreffende Aussage findet sich ab Minute 24:48. Pess Conference, July 3, 2025
Anlässlich einer Pressekonferenz stellte Hannah Brockhaus von CNA eine Frage nach den im erwähnten Artikel veröffentlichten Dokumenten an Msgr. Vittorio Francesco Viola OFM, Sekretär des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung. Doch er durfte nicht antworten: Matteo Bruni, Direktor des vatikanischen Presseamtes, ergriff das Wort. Wären die Dokumente Fälschungen, hätte er dies einfach sagen können, was Matteo Bruni aber nicht tat. Dies darf als Bestätigung der Echtheit angesehen werden.
Rosmarie Schärer
Anfragen an die Päpste, solche Punkte verbindlich zu interpretieren, wurden bisher nur in wenigen Fällen beantwortet. Auch bei einer von der Piusbruderschaft an Papst Benedikt gerichteten Anfrage zur „Präambel“ nicht. Es bleiben also diverse Punkte offen – aber wie soll man sich zur Anerkennung von Sätzen bereit erklären, wenn deren Bedeutung anscheinend absichtlich offen gehalten wird?”
Quelle
https://www.summorum-pontificum.de/cont_articles/25/m07/07_leo-alter%20ritus.html
Kardinal Müller betont das schön. Es kommt auf das Wesen der Hl. Messe an, das nie veränderbar ist. Die Form kann ändern, dafür gibt es viele Beweise. Wir dürfen nicht den Fehler machen, was leider einige machen, dass man wie die Protestanten "solo scriptura" , SOLO MISSALE 1962 als einzig wahre Form der Messe sieht.
Wir sollen eine Liebe zur Heilige Messe haben, unabhängig vom Ritus, denn es ist immer derselbe Christus, der sich auf dem Altar aus Liebe zu uns aufopfert, unabhängig in welcher Form. Wichtig ist, dass man die Messe immer würdig und in grösster Ehrfurcht feiert, weil es das grösste Mysterium überhaupt ist.
https://www.kath.net/news/17340