Die Behörde begründete ihre Entscheidung mit der Einschätzung, dass die Mission von «1000plus», Schwangeren in Not zu einer Entscheidung für das Leben zu verhelfen, nicht als gemeinnützig angesehen werden könne. «Zwar muss der lebensbejahenden Beratung für ungewollt schwangere Frauen durchaus ein gewisses Allgemeininteresse zuerkannt werden,» führte das Steueramt aus, «im Gegensatz zur wertneutralen und ergebnisoffenen Schwangerschaftsberatung besteht indes keine steuerliche Förderungswürdigkeit für eine Beratung, die einzig auf den Erhalt des Lebens abzielt».
Gegen diesen Entscheid beschritt «1000plus» den Rechtsweg und gelangte bis zur Verwaltungsrekurskommission, wie «1000plus» in ihrer Medienmitteilung schreibt. Um ihrem Anliegen öffentlichen Nachdruck zu verleihen, startete die Lebensschutzorganisation einen «Offenen Brief», der über 1000 Unterstützerinnen und Unterstützer fand, darunter prominente Erstunterzeichner aus Politik, Gesellschaft und Kirche.
Entscheid zugunsten der Gemeinnützigkeit
Die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen stellte nun in ihrem Entscheid vom 17. Oktober 2024 fest, dass die Gemeinnützigkeit von «1000plus Schweiz» aufgrund ihrer Zielsetzung «grundsätzlich rechtmässig erscheint». Sie hob die Entscheidung des Kantonalen Steueramts auf und wies den Fall zur abschliessenden Sachverhaltsklärung und Neubeurteilung an das Steueramt zurück.
«Wir sind sehr erleichtert und dankbar über das Urteil der Verwaltungsrekurskommission», erklärt Matthias Schäppi, Geschäftsführer von «1000plus Schweiz» gegenüber «swiss-cath.ch». «Es bestätigt unser Anliegen und ermöglicht es uns, Schwangeren in Not weiterhin verlässlich zur Seite zu stehen. Dieses Urteil ist vor allem eine gute Nachricht für Frauen, die aufgrund einer ungeplanten Schwangerschaft Hilfe beim 1000plus Schweiz finanzierten Beratungsangebot profemina.org suchen. Wir fühlen uns bestärkt, auf unserem Weg weiterzugehen und unsere Hilfe gezielt und umfassend auszubauen.» Mit diesem klaren Urteil hätten sie nicht gerechnet, selbst ihr Anwalt sei überrascht gewesen. «Es bestehen Gründe zur Annahme, dass die Steuerbehörden uns die Gemeinnützigkeit aufgrund von ideologischen Argumenten verweigert hat.»
Jetzt geht das Verfahren quasi auf Null zurück. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben betreffend Gemeinnützigkeit. «Das Verwaltungsgericht hat die Steuerbehörde aufgefordert, die Gemeinnützigkeit unseres Vereins aufgrund dieser Vorgaben zu überprüfen.»
Obwohl die Rückweisung keine endgültige Anerkennung darstellt, gilt der Entscheid prozessrechtlich als «Obsiegen». Der Kanton St. Gallen hat die Gerichtskosten zu tragen, und «1000plus Schweiz» erhält eine Entschädigung von CHF 2810.60.
Die «Weltwoche» begleitet den Fall. Zwei ausführliche Artikel in den Ausgaben 37/24 («Wetten, ein Nemo wäre willkommen?» von Dr. Philipp Gut) und 44/24 ( «Erfolg für Abtreibungsgegner» von Alex Baur) beleuchten den Fall und stellen die Frage, ob politische Motive hinter der ursprünglichen Ablehnung stehen könnten.
Matthias Schäppi kann dem Streit um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit aber auch Positives abgewinnen: «Wir haben aufgeschlossene Lebensschützer getroffen, die uns im laufenden Kampf grosszügig unterstützen und so unsere Arbeit möglich machen. Es gilt nun, auf dem bestehenden Fundament aufzubauen und die Bevölkerung für Schwangere in Not zu sensibilisieren.»
«1000plus Schweiz»
Das Ziel von «1000plus Schweiz» ist es, Information, Beratung und Hilfe für Frauen und Familien im Schwangerschaftskonflikt zu betreiben, zu fördern und zu finanzieren, insbesondere durch Angebote und Einrichtungen, die zum Netzwerk Profemina International (www.profemina.org) gehören.
Neben der Unterstützung für Schwangere in Not sieht sich «1000plus Schweiz» der Aufgabe verpflichtet, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Not von Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu schärfen und die Würde, den Wert und die Schönheit eines jeden Menschenlebens ins Bewusstsein zu bringen.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Wären wir uns der Würde jedes menschlichen Lebens und insbesondere der Würde der Frau, besser bewusst, manche Diskussion würde sich erübrigen. Selbst unter uns Christen bedenken nur wenige, dass der grösste Mensch aller Zeiten eine Frau war und ist, Maria, die Mutter Gottes. Ihre Grösse und Würde aber stützt sich nicht auf die eine menschliche Rangordnung oder gar auf Macht, sondern auf die göttliche. Sie war und ist jenes Geschöpf, welches die Anforderung des Herrn am besten verwirkliche und immer noch verwirklicht: «Wer der Erste sein will, soll der Letzte von allen und der Diener aller sein.» Hier sollten auch wir – zuerst bei uns – ansetzen, wenn wir die Welt verbessern wollen.