Dazu führt er näher aus: «Seit 200 Jahren gibt es die katholische Mädchenschule in Wil (SG). Sie ist beliebt, erfolgreich und steht für Schülerinnen aller Konfessionen offen. Sogar Bundesrätin Keller-Sutter war eine der Schülerinnen. Nun hat das Bundesgericht entschieden: Diese Schule sei ‹diskriminierend› und dürfe nicht mehr vom öffentlichen Schulgeld profitieren. Seit Jahren haben Linke und Grüne gegen die Mädchenschule geklagt. Sie stören sich an der christlichen Ausrichtung der Schule und den Werten, die dort vermittelt werden.»
Der Tenor dieses Bundesgerichtsurteils und dessen ideologische Hintergründe sind an dieser Stelle bereits ausgeleuchtet worden (vgl. unseren Beitrag «Das Bundesgericht will katholische Schulen kaputt machen»). Nationalrat Strupler verweist in seinem Editorial auf einen wichtigen Konnex: Derweil in seiner Heimatgemeinde Weinfelden (TG) die politischen Behörden auf dem öffentlichen, sprich staatlichen Friedhof, ein ausschliesslich für Muslime reserviertes Grabfeld errichten wollen, verbietet das Bundesgericht die öffentliche Unterstützung einer erfolgreichen und beliebten, aber – oh schreck – katholischen Mädchensekundarschule. Was hat das eine mit dem Anderen zu tun? Einiges, denn es wirft ein grelles Schlaglicht auf die Art und Weise, wie Politik und Justiz Schindluderei mit dem Rechtsstaat betreiben.
Bundesgericht: Keine konfessionellen Grabfelder in öffentlichen Friedhöfen
Stichwort «Muslimische Grabfelder in öffentlichen Friedhöfen»: Der zum Islam konvertierte Abd-Allah Meyers stellte am 17. Dezember 1995 zuhanden seiner Heimatgemeinde Hausen am Albis den Antrag, auf dem öffentlichen Friedhof für ihn und weitere Personen ein exklusiv für islamische Glaubensangehörige reserviertes Grabfeld zur Verfügung zu stellen. Das Bundesgericht wies mit Urteil vom 7. Mai 1999 (BGE 125 I 300) das Begehren letztinstanzlich ab. Insbesondere deshalb, weil die Forderung nach «ewiger Totenruhe» mit dem Konzept der auf turnusgemässer Nutzung beruhenden öffentlichen Friedhöfe nicht vereinbar sei und damit der Grundsatz der Gleichbehandlung der Verstorbenen verletzt werde. Die «Neue Zürcher Zeitung» resümierte dieses Leiturteil wie folgt: «Das Gericht ist sich einig, dass eine Lösung nur über private Sonderfriedhöfe zu finden ist» (NZZ vom 8./9. Mai 1999).
Allein, die Muslim-Lobby wollte sich mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung nicht abfinden. Mit tatkräftigem Support von Ruedi Reich von der Reformierten und Weihbischof Peter Henrici von der Katholischen Kirche wurde bei Professor Walter Kälin ein Gutachten bestellt, welches das gewünschte Ergebnis lieferte. Aus der geltenden Regelung der Gleichbehandlung aller Verstorbenen auf öffentlichen Friedhöfen konstruierte der Professor eine indirekte Diskriminierung der muslimischen Minderheit. Infolgedessen sei die Schaffung von Sonderabteilen für religiöse Minderheiten auf öffentlichen Friedhöfen keine Privilegierung, sondern vielmehr eine Beseitigung einer Schlechterstellung religiöser Minderheiten. Exponenten aus dem linksgrünen Spektrum machten sich diese von den Mainstream-Medien gepushte Forderung umgehend zu eigen. In der Folge knickte der Regierungsrat des Kantons Zürich ein. Mit Beschluss Nr. 923 vom 20. Juni 2001 erlaubte er durch eine Revision der Bestattungsverordnung die Errichtung muslimischer Grabfelder – und setzte sich damit eigenmächtig über die Rechtsprechung des Bundesgerichts hinweg. Dieser eklatante Rechtsbruch hat inzwischen mehrere Nachahmer auch in anderen Kantonen gefunden.
Pikant: Wie das Portal «20minuten.ch» soeben berichtet, will der in der Heimatgemeinde von Nationalrat Stupler wohnende Muslim Besim Fejzulahi die «Islamische Volkspartei Schweiz» gründen. Konkret sieht er die Parteigründung als ein Vehikel, um das in der Bundesverfassung verankerte Minarettverbot wieder zu kippen. Darüber hinaus soll generell auch das seiner Einschätzung zufolge negative Bild des Islams in den hiesigen Medien korrigiert werden: «Wir wollen ein Gegengewicht zur SVP sein und den Leuten erklären, dass der Islam anders ist, als er im Fernsehen dargestellt wird.»
Islamophobie-Psychose
Die von Besim Fejzulahi ausgemachte Realität sieht freilich anders aus. Denn nichts fürchten unsere Mainstream-Medien mehr als den Vorwurf der «Islamophobie». Dies führt mitunter zu einer geradezu grotesk anmutenden Selbstzensur. Beispiel: Am 29. Januar 2025 wurde der aus dem Irak stammende Salwan Mimika in seiner Wohnung in Stockholm erschossen. Er hatte sich durch öffentliche Koran-Verbrennungen nicht nur in muslimischen Kreisen verhasst gemacht. Der «Klein Report» bemerkte dazu spitz, ein solcher Verbrennungs-Akt «wäre für atheistische Aktivisten durchaus kein kontroverser Vorgang, wenn es sich um christliche Insignien handelt». Der «Tages-Anzeiger» kommentierte diesen Mord wie folgt: «Schweden: Durch Koranverbrennungen bekannt gewordener Iraker stirbt in Schiesserei». Der «Tages-Anzeiger» hätte, so der «Klein Report», durchaus auch titeln können: «Islamkritiker wird von mutmasslichen Islamisten in Stockholm im eigenen Heim überfallen und hingerichtet».
Auch das gebührenfinanzierte SRF unterwarf sich dieser Selbstzensur: «Ein Mann, der 2023 mit Koran-Verbrennungen weltweit für Aufsehen und Proteste gesorgt hatte, ist tot.» Dies ist eine «völlig verharmlosende Umschreibung» eines heimtückischen Mordes, befand der «Klein Report» zutreffend. Sogar Andreas Kyriacou, Galion der Schweizer Freidenker, wolle diese verbale Nebelpetarde nicht einfach so stehen lassen. Auf X schrieb er: «Hey, @tagesanzeiger: Korrigiert bitte den Titel. Das war gemäss Bericht keine Schiesserei, sondern ein kaltblütiger Mord an einem Unbewaffneten.»
Den Vogel in Sachen «Islamophobie-Psychose» schoss das im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz tätige Portal «kath.ch» ab. Nachdem bekannt geworden war, dass die aus einer bosnisch-muslimischen Familie stammende Sanija Ameti in einem Keller ein Bild mit Maria und Jesuskind mit mehr als zwanzig Schüssen aus einer Luftpistole durchlöchert und ihre Schiessorgie auf Instagram hochgeladen hatte, bat «kath.ch» den Jesuiten Franz-Xaver Hiestand um eine Stellungnahme. Das durchlöcherte Bild glaubte «kath.ch» seiner Leserschaft vorenthalten zu müssen. Stattdessen wurde eine Weihnachtskarte mit einem unversehrten, kitschig anmutenden Madonna-Bild mit Jesuskind eingefügt.
In Sachen muslimische Separatparzellen im Friedhof Weinfelden wurde gegen das Vorhaben der politischen Behörden, eine separate Grabparzelle exklusiv für Muslime auf dem öffentlichen Friedhof zu errichten, das Referendum ergriffen. Innert kürzester Zeit kamen die notwendigen 400 Unterschriften zustande. Am 20. Januar 2025 wurde es mit rund 1000 Unterschriften den Behörden übergeben. Der Ausgang der Volksabstimmung ist offen, eine Entwarnung wäre verfrüht.
Bundesgerichtsurteil: Das eine Mal solls gelten – das andere Mal nicht
Keinerlei Entwarnung gibt es hingegen in Sachen «Erosion des Rechtsstaates». Wenn staatliche Behörden wie beispielsweise der Regierungsrat des Kantons Zürich sich über höchstrichterliche Entscheide wie das Verbot konfessionell getrennter Grabfelder in öffentlichen Friedhöfen hinwegsetzen, erodiert der Rechtsstaat, verlieren die Behörden ihre Glaubwürdigkeit und damit die Legitimation, von den Bürgerinnen und Bürgern die Einhaltung der Rechtsordnung einzufordern, weil sie sich selber nicht daran halten.
Sollte nun der Staat das die Mädchenschule Wil zur Selbstaufgabe zwingende Bundesgerichtsurteil rücksichtslos durchdrücken, käme dies einer völlig willkürlichen Handhabung der Rechtsordnung gleich, die sich der Souverän nicht gefallen lassen muss – nicht gefallen lassen darf.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Danke für die Richtigstellung.
Simone Curau-Aepli, Weinfelden
"Diese Rede ist hart. Wer kann sie hören?"
"Nun sind wir eng mit dem wahren Gott verbunden, weil wir mit seinem Sohn Jesus Christus verbunden sind. Ja, Jesus Christus ist selbst der wahre Gott."
Wer also Jesus als Sohn Gottes ablehnt, (für Moslem ist Jesus nur ein Prophet!), glauben nicht an den wahren Gott. Oder?