(Symbolbild: martaposemuckel/Pixabay)

Kommentar

Exit, Digni­tas & Co. oder das lukra­tive Geschäft mit dem Tod

Die Bei­hilfe zum Sui­zid wird zuneh­mend zum lukra­ti­ven Geschäft. Ent­spre­chend steigt die Zahl der Ster­be­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen. Der Kon­kur­renz­kampf nimmt immer men­schen­ver­ach­ten­dere Züge an, doch die Poli­tik schaut weg.

Es sind eindrückliche Zahlen, welche die Sterbehilfeorganisation «Exit Deutschschweiz» (im Folgenden «Exit» genannt) präsentieren kann. Gemäss Geschäftsbericht 2025 verfügte «Exit» im Jahr 2024 über 6,5 Millionen Franken flüssige Mittel. Hinzu kommen 13,4 Millionen gebundenes Vermögen (z. B. Wertschriften) sowie sogenanntes «langfristiges Fremdkapital» in der Höhe von 25,5 Millionen Franken. Damit sind hauptsächlich Rückstellungen für Mitgliederbeiträge auf Lebenszeit gemeint. Die vierköpfige Geschäftsleitung liess sich 2024 für ihre Tätigkeit satte 680 050 Franken auszahlen. Die 32 Vollzeitstellen teilten sich 43 Fachkräfte.

«Exit» wurde am 3. April 1982 auf Initiative der Lehrerin Hedwig Zürcher gegründet. Treibende Kraft war der protestantische Pfarrer Rolf Sigg, der als erster in der Schweiz medikamentös unterstützte Suizidbegleitungen durchführte. Heute zählt der Verein «Exit» per Ende 2025 über 195 000 Mitglieder und gehört damit zu den grössten Vereinen in der Schweiz. Kein Wunder, dass das Geschäft mit dem Tod mittlerweile zu einem eigentlichen Business-Modell geworden ist und zunehmend vorab am schnellen Geld interessierte Akteure von mehr als zweifelhaftem Ruf anlockt. Das Gerangel um diese lukrativen Pfründe, gerade unter den neu gegründeten Sterbehilfeorganisationen, hat auch die Mainstream-Medien auf den Plan gerufen. «Konkurrenz-Kampf um Sterbetouristen in der Schweiz», titelte der «Landbote» auf seiner Frontseite vom 23. März 2026. Der inhaltlich identische, zweiseitige Artikel im «Tages-Anzeiger» trug die Überschrift: «‹Going to Switzerland› ist im Ausland ein Synonym für Sterbehilfe».

Pro Monat bis zu 20 000 Franken verdient
Die Zeitschrift «Der Beobachter» hatte mit ihrem Beitrag «Pfleger nahm mit Sterbetouristen über 150 000 Franken ein» vorgespurt (19. März 2026). Der zum Ringier-Konzern gehörende «Beobachter» berichtet über einen Pfleger, der für die Sterbehilfeorganisation Pegasos arbeitete, innerhalb eines Jahres 160 lebensmüden Menschen zum Tod verhalf und dabei pro Monat bis zu 20 000 Franken verdiente. «Vielleicht könnte ich noch mehr verdienen», dürfte sich dieser Pfleger gesagt haben, und gründete letztes Jahr mit dem Namen «Athanasios» eine eigene Organisation.

Dabei wurde er von einer der berüchtigtsten Figuren der Szene unterstützt: dem ehemaligen Arzt Philip Nitschke, der in der Schweiz mit der erstmaligen Anwendung der Suizidkapsel Sarco für teils empörte Reaktionen gesorgt hatte. Sein erklärtes Ziel: Befreiung des assistierten Suizids von seinem angeblichen ärztlichen Paternalismus, sprich: Jede erwachsene Person sollte dazu Zugang erhalten – weltweit und ohne ärztliche Einmischung. In seinem Buch «The Peaceful Pill Handbook» beschreibt er über 100 Suizidmethoden. Sein Leitfaden für den Suizidtourismus in die Schweiz («Going to Switzerland») ist im angelsächsischen Raum zum Synonym für assistierten Suizid geworden. In seiner Autobiographie schreibt er, so der «Beobachter», dass er nach einer Suizidbeihilfe ein überwältigendes Verlangen nach Sex verspüre.

Als Kompagnon für seine Jenseitsbeförderungs-Phantasien hatte Nitschke den Schweizer Ruedi Habegger von «Pegasos» auserkoren, mittlerweile eine der grössten Suizidhilfe-Organisationen in der Schweiz. Die ebenso brachialen wie publizitätsträchtigen Methoden Nitschkes wurden dem diskret agierenden Habegger zunehmend suspekt. 2024 zerbrach die Zweckallianz. Beide Parteien warfen sich gegenseitig wohl zu Recht vor, es zu sehr auf das liebe Geld von sterbewilligen Menschen abgesehen zu haben. Nitschke blieb schliesslich nichts anderes übrig, als eine eigene Organisation («Exit International») zu gründen, um seine Premiere einer Suizidassistenz per Sargkapsel in die Tat umzusetzen. Im September 2024 war es so weit. In einem Wald in der Umgebung von Schaffhausen nahm sich erstmals auf diese Weise eine 64-jährige US-Amerikanerin das Leben.

Nach seinem Zerwürfnis mit «Pegasos»-Vertreter Habegger dockte Nitschke beim erwähnten Pfleger und dessen Neugründung «Athanasios» an. Letztere pries Nitschke als neue «Go-to-Organisation» an. Diese sei nur wenige Minuten vom Basler Flughafen entfernt, ideal gelegen also für ausländische Sterbewillige.

Den Strafverfolgungsbehörden wird diese Geschäftemacherei mit dem Tod langsam aber sicher zu viel. Ein assistierter Suizid gilt rechtlich gesehen als aussergewöhnlicher Todesfall, bei welchem stets ein Staatsanwalt zusammen mit einem Amtsarzt zwecks Abklärung der Todesursache ausrücken muss. Gemäss Auskunft von Staatsanwalt Pascal Pilet (Basel-Landschaft) geht es angesichts der kontinuierlichen Zunahme von assistierten Suiziden auch darum, den Staat und damit die Steuerzahler von den dabei anfallenden Kosten zu entlasten. Diese müssen bis dato die Untersuchungskosten von rund 910 Franken pro Fall übernehmen (vgl. «Tages-Anzeiger» vom 23. März 2026).
 


Bundesrat spielt blinde Kuh
Nitschkes bewusst provokative Sterbekapsel-Innovation hatte auch die Politik auf den Plan gerufen. Links-libertäre Kreise beschworen sogleich die Gefahr herauf, die «vorbildliche Schweizer Regelung» könnte einer restriktiven Gesetzgebung unterworfen werden, insbesondere durch den Erlass eines nationalen Suizidhilfegesetzes. In seiner Interpellation vom 27. September 2024 stellte Nationalrat Parick Hässig von den Grünliberalen die Suggestivfrage, welche rechtlichen Anpassungen nötig seien, um zu verhindern, dass Betroffene sowie ihre Angehörigen in die Illegalität abgedrängt würden. Von der Eindämmung offensichtlicher Missbräuche in der alltäglichen Praxis der Suizidbeihilfe ist in der Interpellation des Grünliberalen Hässig nirgends die Rede.

Der Bundesrat gab wohl zur Genugtuung des Interpellanten Entwarnung. In seiner Stellungnahme vom 20. November 2024 verwies er auf Art. 115 des Strafgesetzbuches, der die Sterbehilfe aus «selbstsüchtigen Beweggründen» unter Strafe stellt. Diese Norm und die ihr entsprechende Praxis der Sterbehilfe hätten sich bewährt. Er nahm dabei ausdrücklich Bezug auf den umfassenden Bericht «Palliative Care, Suizidprävention und organisierte Suizidhilfe» aus dem Jahre 2011. Gestützt darauf gelangte der Bundesrat zum Schluss, dass keine Veranlassung zum Erlass zusätzlicher gesetzlicher Regelungen bestehe, namentlich nicht für ein nationales Suizidhilfegesetz.

Gründe für solche ergänzenden Regelungen bestehen indes sehr wohl. So hat beispielsweise die Redaktion des «Tages-Anzeigers» Kenntnis von einem Fall, bei dem eine sterbewillige, mit der Sterbehilfeorganisation Pegasos in Kontakt stehende Irin den Brief und eine E-Mail ihrer Tochter gefälscht hatte. Dies, um der Tochter ihre wahren Suizid-Absichten zu verschleiern.[1]

Ob der Bundesrat heute noch gleicher Ansicht ist, muss offenbleiben. Denn inzwischen hat Philip Nitschke weiter an seiner makabren Eskalationsschraube gedreht. Unlängst hat er an einer Veranstaltung in Holland bekannt gegeben, dass er in der Schweiz ein Halsband austesten wolle, welches Menschen per Knopfdruck erwürgen könne. Zudem solle inskünftig die Künstliche Intelligenz anstelle eines Arztes entscheiden, wann die Kriterien für einen selbstbestimmten Suizidentscheid erfüllt sind.

Die Schweiz als Mekka des Sterbetourismus
Die Frage, die sich unweigerlich stellt: Womit hat sich die Schweiz ihren mehr als zweifelhaften Ruf als Mekka des Sterbetourismus eingehandelt? Es ist die im Unterschied zu restriktiveren Ländern permissiv-liberale Praxis der Sterbehilfe, die lediglich an Art. 115 Strafgesetzbuch ihre Grenzen findet: Beihilfe zur Selbsttötung ist erlaubt, sofern sie nicht aus «selbstsüchtigen Motiven» erfolgt (und die sterbewillige Person urteilsfähig ist). Doch was ist, so die ebenso unvermeidliche Anschlussfrage, unter dem Begriff «selbstsüchtig» zu verstehen? Im Interesse der Rechtssicherheit für alle Beteiligten wäre es nun zentral, wenn diese klassische Auslegungsfrage gerichtlich geklärt würde. «Wie viel ein Suizidhelfer für eine Tätigkeit verlangen und verdienen darf, wurde noch nie gerichtlich geklärt», schreibt der «Beobachter» in seiner Reportage. Falsch! Tatsächlich haben sich schon mehrere Gerichte mit dieser Kardinalfrage befasst. So hat das Tessiner Kantonsgericht eine pensionierte Krankenpflegerin wegen Beihilfe zum Suizid in sieben Fällen zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Sie hatte den aus Italien stammenden Klienten jeweils zwischen 2500 und 8300 Franken abgeknöpft. Das Gericht sah den Tatbestand der «selbstsüchtigen Beweggründe» als erwiesen an («Blick» vom 23. Oktober 2024).

Zu erwähnen gilt es jedoch in erster Linie den «Zürcher Musterprozess». Einen solchen wollte die Zürcher Staatsanwaltschaft führen, um diese ungeklärte Frage letztlich höchstrichterlich geklärt zu wissen. Anlass dazu bot ihr das regelmässig mit dem Gesetz in Konflikt geratende Geschäftsgebaren von Ludwig Minelli und seiner Sterbehilfeorganisation «Dignitas». Als die Zürcher Staatsanwaltschaft erfuhr, dass Minelli von einer Frau aus Deutschland den Gesamtbetrag von 100 000 Franken erhalten hatte, um ihr das todbringende Natrium Pentobarbital zu verschaffen, erhob sie Anklage wegen selbstsüchtiger Bereicherung und Wucher. Dem Prozess waren jahrelange Vorabklärungen vorangegangen. Mit 52 (!) Bundesordnern im Gepäck erläuterte der Staatsanwalt seine Anklage. Dessen ungeachtet sprach der Einzelrichter des Bezirks Uster Minelli mit einer mehr als fragwürdigen Urteilsbegründung frei. Der Staatsanwalt wollte sich mit diesem Verdikt verständlicherweise nicht abfinden und legte Berufung ein. Doch nun passierte schier Unbegreifliches: Die Staatsanwaltschaft verpasste die vom Obergericht gesetzte Berufungsfrist! Angeblich sei das Berufungsdossier fälschlicherweise dem internen Kurierdienst statt der Post übergeben worden («Tages-Anzeiger» vom 20. April 2020). Eine völlig unglaubwürdige Schutzbehauptung. Damit ist die jahrelange Vorarbeit der Staatsanwaltschaft futsch, die Chance für eine höchstrichterliche Klärung in die Ferne gerückt – kommt wohl gewissen Sterbehilfeorganisationen nicht ungelegen. Man wird hier von einem Justizskandal sprechen müssen.

Lauthalser Protest der Platzhirsche
Mainstream-Medien sprechen von einem diskreten Verhalten der etablierten Sterbehilfe-Organisationen. Doch davon kann keine Rede sein. Als es nach dem Sterbekapsel-Vorgang («Sarco») einige wenige Parlamentarier wagten, auf eidgenössischer Ebene eine einheitliche Regelung der Suizid-Beihilfe zu beantragen, erhoben die Platzhirsche «Exit» und «Dignitas» lauthals Protest. «Exit» unterstellte den Initianten, sie wollten «das Rad der Zeit» zurückdrehen. Obwohl Letztere ausdrücklich keine Verschärfung verlangten, sondern lediglich die einwandfreie Feststellung des Sterbewunsches sichergestellt wissen wollten, beschwor «Exit» die Gefahr einer Verhinderung des Zugangs zum assistierten Suizid herauf.

Der inzwischen verstorbene «Dignitas»-Chef Ludwig Minelli verlor jedes Mass. Er fabulierte von einer «Art Verschwörung reaktionärer Kreise», der Parlamentarier auf den Leim gekrochen seien (NZZ vom 5. September 2025). Als Zielscheibe seiner anti-katholischen Ressentiments hatte sich der in unzählige Rechtshändel verstrickte Minelli den katholischen Moraltheologen Markus Zimmermann auserkoren. Dieser versuche, mit einer «freiheitsfeindlichen Haltung» die politische Debatte zu beeinflussen. Ausgerechnet Markus Zimmermann, der in seiner Dissertation die assistierte Suizid-Beihilfe grundsätzlich befürwortet hatte und deshalb von kirchlichen Amtsträgern gerügt wurde.

Fatale Signalwirkung
Im Jahre 2022 beschloss der Zürcher Kantonsrat, vom Zwang zur Zulassung der Suizid-Beihilfe jene Alters- und Pflegeheime auszunehmen, die vom Staat keine Subventionen erhalten bzw. bewusst darauf verzichten wollen. Die Suizidbeihilfe-Lobby reagierte empört. Und startete flugs eine Volksinitiative. Diese sieht vor, dass nicht nur alle Alters- und Pflegeheime, ob subventioniert oder nicht, die Suizid-Beihilfe zulassen müssen, sondern auch Spitäler, ja sogar psychiatrische Einrichtungen und Gefängnisse. Besonders hervor tat sich, wie könnte es anders sein, Ludwig Minelli, der den Entscheid des Kantonsrates als «unzulässige Diskriminierung» bezeichnete (NZZ vom 2. November 2022). Eine absurde Argumentation, denn niemand wird gezwungen, in eines der wenigen Alters- und Pflegeheime einzutreten, die keine Suizid-Begleitung zulassen. Noch nie ist ein Fall bekannt geworden, bei dem eine Person, die eine Suizid-Begleitung wünschte, deswegen keinen Platz in einem Alters- oder Pflegeheim gefunden hätte.

Nicht vom Staat finanzierte Alters- und Pflegeheime mit religiöser Ausrichtung zur Suizid-Beihilfe zu zwingen, wäre ein schwerer Verstoss gegen die Religionsfreiheit, mithin ein Schritt in eine zunehmend totalitärere Gesellschaft.

 


[1] «Tages-Anzeiger» vom 23. März 2026.


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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    Martin Meier-Schnüriger 04.04.2026 um 14:59
    Arme alte Sprachen! Nicht genug, dass ihr immer mehr aus unseren Schulen verbannt werdet, müsst ihr jetzt auch noch in den höchst makabren Dienst von so genannten "Sterbehilfeorganisationen" treten, Dabei sind die griechischen oder lateinischen Namen dieser Unternehmen samt und sonders Verharmlosungen - Euphemismen, um im Jargon zu bleiben. "Exit(us)" - Ausgang klingt doch viel alltäglicher als "Tod". Pegasos ist in der griechischen Sagenwelt jenes geflügelte Pferd, auf dessen Rücken Dichter zum Musenberg Parnassos fliegen konnten. "Athanasios" bedeutet "unsterblich", obwohl es der so benamsten Organisation ja gerade darum geht, ihre Kunden sterben zu lassen. "Dignitas" heisst "Würde", obschon eine würdevolles Sterben - zumindest aus christlicher Sicht - gewiss nicht im Suizid besteht. Nur der "Sarko"-Erfinder bleibt bei der brutalen Realität, ist doch seine Todesmaschine in der Tat nichts anderes als ein moderner Sarkophag, was wörtlich übersetzt "Fleischfresser" bedeutet. Als "tote Sprachen" beschimpfen unerleuchtete Zeitgenossen gelegentlich Griechisch und Latein, nun werden sie sogar als Todesboten missbraucht. Mit Cicero kann man da nur noch ausrufen: "O tempora, o mores! - Was für Zeiten, was für Sitten!"
  • user
    Stefan Fleischer 28.03.2026 um 10:35
    Das Problem aber ist, dass das moderne Christentum sich immer mehr um das irdische Heil des Menschen kümmert, statt um seine unsterbliche Seele.
  • user
    Daniel Ric 28.03.2026 um 06:49
    Der Artikel klärt über die finanziellen Motive vieler Sterbehilfeorganisationen auf. Neben diesen monetären Erklärungsansätzen muss man auch den Faktor Macht betonen, der bei den Exponenten sowie bei den gewöhnlichen Mitarbeitern solcher Organisationen eine Rolle spielt. Für viele Menschen ist es wohl der ultimative Beweis, Macht zu haben, wenn sie dabei mithelfen können, jemanden unnatürlich aus dem Leben scheiden zu lassen. Hier liegt wohl auch ein Grund vor, weshalb die breite Öffentlichkeit so wohlwollend gegenüber diesen unmoralischen Aktivitäten ist, da viele kleine Bürger auch dieser Machtgeilheit (man verzeihe mir den Ausdruck) verfallen sind. Man muss es an dieser Stelle ganz offen sagen: Diese Sterbehilfeorganisationen sind zutiefst gegen das Christentum gerichtet, da sie alle Werte ablehnen, die das Christentum auszeichnen. Anstatt leidenden Menschen zu helfen und ihnen den Sinn ihres Lebens aufzuzeigen, stellen sie den Menschen als Maschine dar, deren Existenz mit einem Knopfdruck ausgelöscht werden kann. Als Katholiken müssen wir uns mit vollem Einsatz gegen dieses Denken und diese Praxis wehren.
  • user
    Stefan Fleischer 27.03.2026 um 19:42
    Was aber auch generell verboten sein sollte, sind Organ"spenden" via assistierten Suizid. Die Versuchung damit gleich zweit Fliegen auf einen Schlag (zwei Einnahmequellen miteinander) zu erreichen, ist viel zu gross, und die moralische Integrität der «Selbstmordassistenten» viel zu oft ungenügend, um widerstehen zu können.
  • user
    Anne Hager 27.03.2026 um 16:07
    Tiefe Einblicke in eine Gesellschaft die der Kirche schwere Vorhaltungen macht.