Es sind eindrückliche Zahlen, welche die Sterbehilfeorganisation «Exit Deutschschweiz» (im Folgenden «Exit» genannt) präsentieren kann. Gemäss Geschäftsbericht 2025 verfügte «Exit» im Jahr 2024 über 6,5 Millionen Franken flüssige Mittel. Hinzu kommen 13,4 Millionen gebundenes Vermögen (z. B. Wertschriften) sowie sogenanntes «langfristiges Fremdkapital» in der Höhe von 25,5 Millionen Franken. Damit sind hauptsächlich Rückstellungen für Mitgliederbeiträge auf Lebenszeit gemeint. Die vierköpfige Geschäftsleitung liess sich 2024 für ihre Tätigkeit satte 680 050 Franken auszahlen. Die 32 Vollzeitstellen teilten sich 43 Fachkräfte.
«Exit» wurde am 3. April 1982 auf Initiative der Lehrerin Hedwig Zürcher gegründet. Treibende Kraft war der protestantische Pfarrer Rolf Sigg, der als erster in der Schweiz medikamentös unterstützte Suizidbegleitungen durchführte. Heute zählt der Verein «Exit» per Ende 2025 über 195 000 Mitglieder und gehört damit zu den grössten Vereinen in der Schweiz. Kein Wunder, dass das Geschäft mit dem Tod mittlerweile zu einem eigentlichen Business-Modell geworden ist und zunehmend vorab am schnellen Geld interessierte Akteure von mehr als zweifelhaftem Ruf anlockt. Das Gerangel um diese lukrativen Pfründe, gerade unter den neu gegründeten Sterbehilfeorganisationen, hat auch die Mainstream-Medien auf den Plan gerufen. «Konkurrenz-Kampf um Sterbetouristen in der Schweiz», titelte der «Landbote» auf seiner Frontseite vom 23. März 2026. Der inhaltlich identische, zweiseitige Artikel im «Tages-Anzeiger» trug die Überschrift: «‹Going to Switzerland› ist im Ausland ein Synonym für Sterbehilfe».
Pro Monat bis zu 20 000 Franken verdient
Die Zeitschrift «Der Beobachter» hatte mit ihrem Beitrag «Pfleger nahm mit Sterbetouristen über 150 000 Franken ein» vorgespurt (19. März 2026). Der zum Ringier-Konzern gehörende «Beobachter» berichtet über einen Pfleger, der für die Sterbehilfeorganisation Pegasos arbeitete, innerhalb eines Jahres 160 lebensmüden Menschen zum Tod verhalf und dabei pro Monat bis zu 20 000 Franken verdiente. «Vielleicht könnte ich noch mehr verdienen», dürfte sich dieser Pfleger gesagt haben, und gründete letztes Jahr mit dem Namen «Athanasios» eine eigene Organisation.
Dabei wurde er von einer der berüchtigtsten Figuren der Szene unterstützt: dem ehemaligen Arzt Philip Nitschke, der in der Schweiz mit der erstmaligen Anwendung der Suizidkapsel Sarco für teils empörte Reaktionen gesorgt hatte. Sein erklärtes Ziel: Befreiung des assistierten Suizids von seinem angeblichen ärztlichen Paternalismus, sprich: Jede erwachsene Person sollte dazu Zugang erhalten – weltweit und ohne ärztliche Einmischung. In seinem Buch «The Peaceful Pill Handbook» beschreibt er über 100 Suizidmethoden. Sein Leitfaden für den Suizidtourismus in die Schweiz («Going to Switzerland») ist im angelsächsischen Raum zum Synonym für assistierten Suizid geworden. In seiner Autobiographie schreibt er, so der «Beobachter», dass er nach einer Suizidbeihilfe ein überwältigendes Verlangen nach Sex verspüre.
Als Kompagnon für seine Jenseitsbeförderungs-Phantasien hatte Nitschke den Schweizer Ruedi Habegger von «Pegasos» auserkoren, mittlerweile eine der grössten Suizidhilfe-Organisationen in der Schweiz. Die ebenso brachialen wie publizitätsträchtigen Methoden Nitschkes wurden dem diskret agierenden Habegger zunehmend suspekt. 2024 zerbrach die Zweckallianz. Beide Parteien warfen sich gegenseitig wohl zu Recht vor, es zu sehr auf das liebe Geld von sterbewilligen Menschen abgesehen zu haben. Nitschke blieb schliesslich nichts anderes übrig, als eine eigene Organisation («Exit International») zu gründen, um seine Premiere einer Suizidassistenz per Sargkapsel in die Tat umzusetzen. Im September 2024 war es so weit. In einem Wald in der Umgebung von Schaffhausen nahm sich erstmals auf diese Weise eine 64-jährige US-Amerikanerin das Leben.
Nach seinem Zerwürfnis mit «Pegasos»-Vertreter Habegger dockte Nitschke beim erwähnten Pfleger und dessen Neugründung «Athanasios» an. Letztere pries Nitschke als neue «Go-to-Organisation» an. Diese sei nur wenige Minuten vom Basler Flughafen entfernt, ideal gelegen also für ausländische Sterbewillige.
Den Strafverfolgungsbehörden wird diese Geschäftemacherei mit dem Tod langsam aber sicher zu viel. Ein assistierter Suizid gilt rechtlich gesehen als aussergewöhnlicher Todesfall, bei welchem stets ein Staatsanwalt zusammen mit einem Amtsarzt zwecks Abklärung der Todesursache ausrücken muss. Gemäss Auskunft von Staatsanwalt Pascal Pilet (Basel-Landschaft) geht es angesichts der kontinuierlichen Zunahme von assistierten Suiziden auch darum, den Staat und damit die Steuerzahler von den dabei anfallenden Kosten zu entlasten. Diese müssen bis dato die Untersuchungskosten von rund 910 Franken pro Fall übernehmen (vgl. «Tages-Anzeiger» vom 23. März 2026).
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