Die Priesterbruderschaft St. Pius X. hat angekündigt, am 1. Juli 2026 vier Priester zu Bischöfen zu weihen. Der Präfekt des «Dikasteriums für die Glaubenslehre», Kardinal Víctor Manuel Fernández, veröffentlichte am 13. Mai 2026 eine Erklärung: «Die von der Priesterbruderschaft St. Pius X. angekündigten Bischofsweihen verfügen nicht über das erforderliche päpstliche Mandat. Diese Handlung stellt ‹einen schismatischen Akt› dar (Johannes Paul II., Ecclesia Dei, Nr. 3), und ‹die formelle Zugehörigkeit zum Schisma stellt ein schweres Vergehen gegen Gott dar und zieht die nach kirchlichem Recht festgelegte Exkommunikation nach sich› (ebd., 5c; vgl. Päpstlicher Rat für Gesetzestexte, Erläuterung, 24. August 1996).»
Sollten die Bischofsweihen stattfinden, träte für die Weihenden wie die Geweihten die Tatstrafe der Exkommunikation ein, d. h. der sofortige Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft.
Bereits 1988 weihte der Gründer der Piusbrüder, Erzbischof Marcel Lefebvre (1905–1991), ohne Erlaubnis vier Bischöfe, was für alle Beteiligten die Exkommunikation nach sich zog. Als Zeichen der Bereitschaft zur Versöhnung hob Benedikt XVI. diese Strafe 2009 auf. Eine Aussöhnung zog die Geste des guten Willens aber nicht nach sich.
Für Papst Benedikt XVI. wurde diese Geste zur schweren Belastung. Einer der unerlaubt geweihten Bischöfe, Richard Williamson (1940–2025), hatte den Holocaust zuvor mehrfach geleugnet, so auch in einem Interview mit dem schwedischen Fernsehsender SVT. Der damalige Nuntius in den skandinavischen Ländern, der Schweizer Kardinal Emil Tscherrig, warnte die zuständigen Stellen im Vatikan, doch seine Warnung blieb ungehört. Ob mit der Nicht-Weiterleitung dieser Information an Papst Benedikt XVI. diesem eine Falle gestellt werden sollte, ist bis heute nicht geklärt.
Richard Williamson wurde 2012 aus der Piusbruderschaft ausgeschlossen. Als er 2015 selbst eine unerlaubte Bischofsweihe vornahm, zog das die erneute Tatstrafe der Exkommunikation nach sich.
Ohne Ansehen der Person
Die Kirche kennt kein Ansehen der Person; dies musste auch der römisch-deutsche König Heinrich IV. (1050–1106) erfahren. Dieser rang im 11. Jahrhundert mit Papst Gregor VII. um den Vorrang von weltlicher oder geistlicher Macht und um die Gestaltung der Reichskirche. Als der machtbewusste neue Papst sein schärfstes Schwert zückte und den jungen König exkommunizierte, musste dieser im Januar 1077 barfuss im Schnee vor die Burg Canossa (Oberitalien) ziehen, wo sich Papst Gregor als Gast der Markgräfin Mathilde von Tuszien aufhielt, und um Wiederaufnahme in die Kirche flehen.
Johann Ohneland (1166–1216), der jüngste Bruder von Richard «Löwenherz» agierte wenig glücklich, weder militärisch noch diplomatisch noch kirchenpolitisch. Er fiel seinem Bruder und König in den Rücken, als dieser auf dem Kreuzzug war und in Gefangenschaft geriet, was zu einer ersten Exkommunikation durch den Erzbischof von Canterbury führte. 1205 entzündete sich ein Streit zwischen dem König und dem Papst an der Nachfolge für den verstorbenen Erzbischof von Canterbury und Primas der Kirche in England. Als der König auch den Kompromisskandidaten des Papstes, Stephen Langton, nicht anerkennen wollte, und sich die Mehrheit der Barone und Priester aufgrund der Unkenntnis der Hintergründe des Konflikts hinter den König stellte, verhängte Papst Innozenz III. 1208 das Interdikt über England. Der König beschlagnahmte Kirchengüter, liess Priester verhaften und forderte für sie Lösegeld. Schliesslich exkommunizierte der Papst Johann Ohneland im November 1209. Da im Laufe des Konflikts alle Bischöfe mit zwei Ausnahmen ins Exil gegangen waren, flossen die Einkünfte aus sieben vakanten Bistümern und 17 Abteien an die Krone, die somit aus dem Interdikt erheblichen Gewinn zog. Erst als der Papst erwog, den König abzusetzen, lenkte dieser ein. Er akzeptierte Stephen Langton als Erzbischof von Canterbury, nahm die exilierten Bischöfe wieder auf und entschädigte die Kirche für ihre erlittenen Verluste. Im Juli hob Innozenz III. das Interdikt 1213 gegen England auf; im gleichen Jahr hob Erzbischof Langton die Exkommunikation des Königs auf.
Bekannter als Johann Ohneland ist König Heinrich VIII. von England (1491–1547). Da sich Papst Clemens VII. weigerte, Heinrichs Ehe mit Katharina von Aragon zu annullieren, sagte sich Heinrich von Rom los und erklärte sich selbst zum Oberhaupt der Kirche von England. Daraufhin verhängte der Papst 1533 den Kirchenbann über ihn. Heinrich VIII. seinerseits beschlagnahmte sämtliche Klöster des Landes und schlug das Vermögen der Krone zu.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Beten wir um den Heiligen Geist auf beiden Seiten und um weniger Stolz und hartherzigen Eigensinn bei den "Piusbrüdern". Mit ihrem Verhalten sind sie im Stande, aus ihrer "Vorstellung von formgerechten Gottesdienst ect" selbst einen Götzen zu machen, wie die Pharisäer von damals. Jesus nannte sie "weiß getünchte Gräber"
Es ist noch nie (fast nie?) gut gekommen, wenn Leute dem Stellvettreter Christi auf Erden, dem Papst, den Gehorsam verweigerten: Luther, Zwingli, Henry VIII etc und eben auch die Piusbrüder ...
Wir können auf die Zusage, das Versprechen! JESU an Petrus vertrauen: "auf Dich werde ich MEINE Kirche bauen. "denn Nur DARUM IST DER PAPST UNFEHLBAR!
"Ohne MICH könnt ihr nichts tun"
Sollten diese Weihen so stattfinden, dann kann der Widersacher einen meisterhaften Schachzug für sich verbuchen.
Das sind meine tiefen Sorgen bei diesem Thema. Ein dringendes, grosses Gebetsanliegen für uns alle!
MfG A.Eilinger
Der von der FSSPX beschriebene „Notstand“ besteht nach ihrer Auffassung in einer tiefen Krise der Kirche seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil: Glaubensverlust, Liturgiereformen, Priestermangel, lehrmäßige Verwirrung und sinkende Gottesdienstbesuche werden als Symptome dieser Krise gesehen. Die Bruderschaft argumentiert, dass außergewöhnliche Zeiten außergewöhnliche Maßnahmen rechtfertigen.
Deshalb weihte Erzbischof Marcel Lefebvre 1988 vier Bischöfe ohne päpstliches Mandat. Aus Sicht der FSSPX geschah dies nicht aus Ungehorsam gegenüber dem Papst, sondern aus der Sorge, dass die traditionelle Lehre und Liturgie sonst gefährdet wären. Die Bischofsweihen sollten die Zukunft der Bruderschaft sichern.
Ein Piusanhänger würde daher sagen: Die eigenen Bischöfe sind nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel, um die Weitergabe der Tradition unabhängig von wechselnden kirchenpolitischen Entwicklungen zu gewährleisten. Der „Notstand“ wird dabei nicht primär als organisatorisches, sondern als geistliches und lehrmäßiges Problem verstanden.
Der Notstand existiert nicht wirklich, wird aber von FSSPX behauptet, damit Sie zb. für Priesterweihen keinen Bischof bitten müssen dies zu tun?
Falls Sie wirklich interessiert sind, finden Sie alle Informationen ausführlich auf der Website der FSSPX dossierartig zusammengestellt.
Deshalb stellen diese Fälle keinen Widerspruch zur Unfehlbarkeit der Kirche dar. Sie zeigen vielmehr, dass einzelne Amtsträger, Gerichte oder Synoden irren können. Vor diesem Hintergrund wird auch der Fall von Erzbischof Lefebvre diskutiert. Unabhängig von der kirchenrechtlichen Bewertung seiner Handlungen sollte man vorsichtig sein, aus einer kirchlichen Sanktion unmittelbar auf das Unrecht einer Person zu schliessen. Die Geschichte lehrt, dass endgültige Urteile oft erst mit zeitlichem Abstand möglich sind.
Offizielle Vatikanseite
https://www.vatican.va/content/francesco/de/travels/2019/outside/documents/papa-francesco_20190204_documento-fratellanza-umana.html