(Symbolbild: Lauren Gray/Unsplash)

Hintergrundbericht

(Fast) alle Wege füh­ren zum Beruf «Seelsorger»

Voll­stu­dium, Bischöf­li­ches Stu­di­en­pro­gramm, «Dua­ler Stu­di­en­gang Seel­sorge» … Lang­sam, aber sicher ver­liert man den Über­blick über die Zugangs­wege zum Beruf des «Seel­sor­gers» resp. der «Seel­sor­ge­rin». «swiss​-cath​.ch» bie­tet eine Über­sicht über die Ange­bote in der Deutsch­spra­chi­gen Schweiz.

Vorbemerkung: Katholische Theologie studieren kann jeder, der die nötigen Voraussetzungen erfüllt, also auch ein Nicht-Katholik. Hingegen können nur Katholikinnen und Katholiken in der Kirche als «Seelsorgerin» resp. «Seelsorger» arbeiten. Dafür muss man vom zuständigen Bistum als «Bistumsstudierender» aufgenommen werden. Als solcher ist neben dem (akademischen) Studium auch ein bistumseigenes Begleitprogramm zu absolvieren.

Es gibt inzwischen verschiedene Zugangsmöglichkeiten zum Beruf der «Seelsorgerin» resp. des «Seelsorgers». Der klassische Ausbildungsweg ist ein Vollstudium der Theologie (300 Credit Points), das sowohl an den Theologischen Fakultäten Luzern und Fribourg als auch an der Theologischen Hochschule in Chur angeboten wird. Das Vollstudium Theologie besteht aus dem Bachelor-Studiengang und dem Master-Studiengang.

Der Bachelor-Studiengang dauert sechs Semester und umfasst 180 Credit Points. Der Studiengang wird mit dem «Bachelor in Theologie (BTh)» abgeschlossen.
Der Master-Studiengang dauert vier Semester und umfasst 120 Credit Points; er setzt den Bachelor-Abschluss voraus und wird mit dem «Master in Theologie (MTh)» abgeschlossen.

Präsenz- oder Online-Studium 
An der Theologischen Fakultät Luzern können das Bachelor- und das Masterstudium flexibel im Präsenz- und Fernmodus (= Flex-Studium) absolviert werden. Das heisst konkret, dass bei der Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen der Studienmodus (Präsenz- oder Fernmodus) für jedes Semester frei und individuell gewählt werden kann. Auch ist ein Teilzeitstudium möglich; es gibt keine Begrenzung der Studiendauer.

Ab Herbst 2026 bietet auch die Theologische Fakultät Fribourg für den Bachelor ein Online-Studium an. Es kann für jede Lehrveranstaltung entschieden werden, ob man diese online oder im Präsenzstudium absolvieren möchte; die Studienform kann jederzeit geändert werden. Wie in Luzern existiert auch in Fribourg keine Studienzeitbeschränkung. Allerdings: Wer ein kanonisch anerkanntes Diplom, Bachelor of Theology 180 Credit Points, erwerben will, darf nicht mehr als 30 % der Lehrveranstaltungen im Online-Studium absolvieren.

Nachtrag am 27. Januar 2026: Die TH Chur ist bestrebt, ein Präsenzstudium samt den dazu gehörigen Austauschmöglichkeiten attraktiv zu halten, eröffnet aber bei Bedarf und nach Absprache ebenfalls digitale Partizipationsmöglichkeiten.

An den Theologischen Fakultäten Fribourg und Luzern besteht zudem die Möglichkeit, Theologie im Hauptfach zu studieren (200 resp. 210 Credit Points). Dieser Abschluss berechtigt jedoch nicht zur Anstellung als «Seelsorger» resp. «Seelsorgerin».
Das Bistum Basel und das Bistum Chur bieten Hauptfachstudierenden die Möglichkeit, in einem Ergänzungsjahr die verpassten Inhalte und Credit Points nachzuholen. Im Bistum St. Gallen können Hauptfachstudierende über das «Bischöfliche Studienprogramm» den nötigen Abschluss erreichen.

Studienvoraussetzungen
Voraussetzung für ein Theologiestudium ist ein zum Studium an einer schweizerischen Universität oder Hochschule berechtigender Ausweis[1], in der Regel das Maturazeugnis. Ein bereits früher erfolgtes Studium kann je nach Fall angerechnet werden.

Theologische Fakultät Fribourg
Lehrveranstaltungen eines früheren Studiums an einer eidgenössisch anerkannten Hochschule kann der Studienberater anerkennen, wenn diese als gleichwertig angesehen werden; dies in einem Umfang von bis zu 78 Credit Points.
Für den Bachelorabschluss (Vollstudium) werden die Kenntnisse in den drei Alten Sprachen (Latein, Bibelhebräisch, Bibelgriechisch) vorausgesetzt. In Ausnahmefällen kann die dritte Alte Sprache während des Master-Studiums erlernt werden.

Branchenfremde Diplome oder Abschlüsse werden zugelassen, wenn 120 Credit Points der Studienleistungen im Studienbereich Theologie sowie Kenntnisse in einer der drei Alten Sprachen nachgewiesen werden können.

Theologische Fakultät Luzern
Wer bereits ein Universitätsstudium oder eine theologische Ausbildung an einer Fachhochschule (z. B. Religionspädagogik) abgeschlossen hat, kann sich die erbrachten Studienleistungen anrechnen lassen; dadurch verkürzt sich das Theologiestudium. In der Regel müssen die alten Sprachen (oder ein Teil davon) erlernt werden.

Bachelordiplome in verwandten Studienrichtungen können auf Antrag geprüft werden und ermöglichen teilweise den direkten Einstieg ins Masterstudium der Theologie. In diesem Fall können Auflagen im Umfang von bis zu 60 Credits Points gemacht werden.

Das Diplom- und das anschliessende Bachelorstudium in Religionspädagogik berechtigen zum Masterstudium in Theologie, mit Auflagen von 60 Credits Points.

Theologische Hochschule Chur
Auch an der TH Chur werden bereits erbrachte Studienleistungen angerechnet; über die Anrechenbarkeit entscheidet das Studiendekanat. Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die Leistungen einen theologischen Inhalt aufweisen und an einer akademisch akkreditierten Institution erbracht worden sind. Für einen Abschluss an der TH Chur ist ein gewisser Teil der erforderlichen Leistungen an der TH Chur zu erbringen.
Von den alten Sprachen müssen für den Bachelor-Abschluss zwei (in der Regel Griechisch und Hebräisch) nachgeholt werden.
 

 


Studium ohne Matura
Verschiedene öffentliche wie auch private Ausbildungsinstitutionen bieten eine Matura auf dem zweiten Bildungsweg an (auch nebenberuflich).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Theologiestudium auch ohne Matura möglich.

Theologische Fakultät Fribourg
Personen, die über 30 Jahre alt sind, können sich als ordentliche Studenten einschreiben lassen. Voraussetzung ist ein Zulassungstest (Analyse eines theologischen Textes und Überprüfung der Kenntnisse in deutscher Sprache).

In Fribourg kann das Vollstudium Theologie ohne Matura mit dem (nicht-akademischen) Kirchlichen Diplom abgeschlossen werden. Das Studienprogramm stellt geringere Anforderungen in den Studienleistungen und den Leistungsüberprüfungen und ist ausgerichtet auf Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich kirchlichen Handelns.
Wer sein Zwischenexamen mit einer Gesamtnote von mindestens 5,5 abschliesst, kann zum akademischen Bachelor-Studiengang zugelassen werden. Zur Erlangung des Bachelor-Studienabschlusses sind normalerweise ein zusätzliches Studienjahr sowie der Nachweis über die geforderten Alten Sprachen erforderlich.

Theologische Fakultät Luzern
Die Universität Luzern bietet in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich eine Aufnahmeprüfung an, die den freien Zugang zum Studium an der Theologischen Fakultät ermöglicht.

Theologische Hochschule Chur
An der TH Chur besteht die Möglichkeit, sich als ausserordentlicher Hörer einzuschreiben. Die Hochschule überprüft, ob «eine ausreichende intellektuelle Begabung wie auch eine hinreichende Allgemeinbildung vorliegen, die es ermöglichen, dem Anspruch der akademischen Ausbildung mit Erfolg zu genügen». Ausserordentliche Hörerinnen und Hörer, die in den ersten zwei Studienjahren die Durchschnittsnote 4,75 erreichen, können sich als ordentliche Hörer immatrikulieren.
Andernfalls können ausserordentliche Studierende im Studiengang für das Theologische Abschlusszeugnis weiterstudieren und das nicht-akademische «Kirchliche Abschlusszeugnis» erwerben, das zu einem kirchlichen Beruf berechtigt.

Das Bistum St. Gallen weist für Priesteramtskandidaten zusätzlich auf die Möglichkeit eines 4-jährigen Studiums in Lantershofen (D) hin.
 


Andere Zugangswege der Bistümer
Für diejenigen, für die ein Vollstudium der Theologie nicht möglich ist, bieten die deutschsprachigen Bistümer zwei Studiengänge an.

Bischöfliches Studienprogramm
Nach der Aufhebung des Dritten Bildungsweges Luzern (DBW) wurde eine neue Ausbildung für Quereinsteiger für einen kirchlichen Dienst als «Seelsorgerin» resp. «Seelsorger» geschaffen: das Bischöfliches Studienprogramm (BSP).

Das Bistum Basel setzt eine Erstausbildung und mehrjährige Erfahrung in einem Beruf (mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis) sowie die Verbundenheit mit dem kirchlichen Leben voraus. Zusätzlich braucht es ein «Theologisches Grundstudium»: ein Diplom am Religionspädagogischen Institut Luzern (RPI) und Berufserfahrung oder den Studiengang Theologie TBI (mit Abschluss) und abgeschlossene ForModula-Ausbildung mit entsprechender Praxis-Erfahrung.

Das zweijährige Studienprogramm wird an der Theologischen Fakultät Luzern absolviert. Das konkrete Programm erfolgt nach Absprache mit dem Studienleiter und den Verantwortlichen des Bistums und führt zum «Bischöflichen Diplom». Lange Zeit war die Ausbildung im Bischöflichen Studienprogramm nur für Kandidatinnen und Kandidaten bis 50 Jahre möglich. Von dieser fixen Altersgrenze ist man inzwischen abgewichen; heute werden Ressourcen, Kräfte und Perspektiven individuell beurteilt, wie Regens Rafal Lupa auf Anfrage erklärt.

Im Bistum Chur wird als «theologisches Grundstudium» der Studiengang Theologie TBI und eine katechetische Ausbildung ForModula oder eine «äquivalente Vorbildung» oder ein Diplom am RPI Luzern vorausgesetzt. Das Studium dauert in der Regel 4 bis 8 Semester und verlangt 120 Credit Points. Abgeschlossen wird mit dem «Bischöflichen Zertifikat». Das BSP kann an der TH Chur oder an der Theologischen Fakultät Luzern absolviert werden. Nach unten gilt eine Altersbegrenzung von 35 Jahren. Die Altersbegrenzung nach oben wurde aufgehoben, wobei das BSP gemäss Regens Daniel Krieg ab einem bestimmten Alter keinen Sinn mehr macht.

Im Bistum St. Gallen können sich Personen für das «Bischöfliche Studienprogramm» anmelden,

  • die zwar über eine Matura und ein Erststudium verfügen, für die aber aus guten Gründen ein Vollstudium nicht zumutbar ist;
  • Religionspädagogen (RPI), wenn aus guten Gründen ein Bachelorstudium in Religionspädagogik und ein Masterstudium in Theologie nicht zumutbar sind;
  • Absolventen des «Studiengangs Theologie» und ForModula Katechese;
  • Personen, die über eine Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie über langjährige Erfahrungen im kirchlichen Kontext verfügen und denen einer der maturalosen Wege zum Vollstudium in Theologie nicht zugemutet werden kann. (Mindestalter 40 Jahre).

Das Alter bei Studienbeginn ist auf 50 Jahre und jünger festgelegt. Für Ausnahmen müssen besondere Gründe vorliegen.

Je nach theologischen Vorleistungen bewegt sich der Umfang der Studien im Rahmen von 120 bis 180 Credit Points. Das Studium kann an einer der drei theologischen Ausbildungsstätten der Deutschschweiz absolviert werden.

«Dualer Studiengang Seelsorge»
Die Deutschschweizerische Ordinarienkonferenz (DOK) genehmigte am 19. November 2024 die berufsbegleitende, duale Ausbildung «Dualer Studiengang Seelsorge», die im Herbst 2026 startet.

Voraussetzung ist entweder ein Bachelor-Abschluss oder Diplom-Abschluss am Religionspädagogischen Institut (RPI) oder ein qualifizierter Abschluss des Studiengangs Theologie (STh) am Theologisch-pastoralen Bildungsinstitut (TBI) oder ein «erfolgreich abgeschlossenes Verfahren, bei dem die Gleichwertigkeit vorgängig erworbener theologischer Kenntnisse mit den BA-/Diplom-Abschlüssen des RPI oder dem Abschlusszeugnis des STh festgestellt worden ist». Sowohl die Ausbildung am RPI wie auch der Studiengang Theologie (STh) kann berufsbegleitend absolviert werden.

Für jene, die einen BA- oder Diplom-Abschluss des RPI oder einen gleichwertigen Abschluss mitbringen, beträgt die Regelstudiendauer zwei Jahre, für alle anderen drei Jahre (60 Credit Points).

Im Gegensatz zum «Bischöflichen Studienprogramm» arbeiten die Absolventen des Dualen Studiengangs während des zwei- resp. dreijährigen Studiums bereits in einer Pfarrei. Die Arbeit in der Pfarrei richtet sich nach einem «Musterstudienplan» mit vordefinierten «Zentralen Ausbildungsmodulen»; die Studierenden werden vor Ort von einem speziell dafür ausgebildeten Ausbilder begleitet.

Nach dem Abschluss aller «Zentralen Ausbildungsmodule» mit Zertifikat, dem Erhalt des «Theologischen Studienzertifikates für den Dualen Studiengang Seelsorge» von der zuständigen theologischen Fakultät oder TH Chur und befürwortenden Stellungnahmen von der Regentie und dem Ausbilder erfolgt die Abschlussprüfung. Diese besteht aus einer Gruppenprüfung und einem Fachgespräch. Wer die Prüfung besteht, erhält das «Kirchliche Zeugnis Dualer Studiengang Seelsorge», welches zur Tätigkeit als «Seelsorgerin» resp. «Seelsorger» berechtigt.

Unterschiedliche Wege, gleicher Beruf
So unterschiedlich diese Ausbildungswege sind – in der Kirche werden alle mit der Berufsbezeichnung «Seelsorgerin» resp. «Seelsorger» angestellt. Es ist also aufgrund der Berufsbezeichnung nicht ersichtlich, ob jemand ein akademisches Vollstudium der Theologie absolviert oder nur einige Vorlesungen besucht hat.

Gemäss Rückmeldungen der Bistümer Basel und St. Gallen gibt es keine Lohnunterschiede aufgrund der Ausbildung. Ebenso haben alle die gleichen «Aufstiegsmöglichkeiten» (z. B. zur Gemeindeleiterin oder zum Pastoralraumleiter).

Für das Bistum Chur hat uns Regens Daniel Krieg betreffend diese Angaben an die Stabsstelle Personal verwiesen. Eine zweimalige Anfrage von «swiss-cath.ch» blieb unbeantwortet.

 

Theologische Fakultät Freiburg/Fribourg

Theologische Fakultät Luzern

Theologische Hochschule Chur
 

Bischöfliches Studienprogramm Bistum Basel

Bischöfliches Studienprogramm Bistum Chur

Bischöfliches Studienprogramm Bistum St. Gallen
 

Dualer Studiengang Seelsorge

 


[1] www.swissuniversities.ch/themen/zulassung/schweizerische-vorbildungsausweise-/-oder-passerelle

 


Rosmarie Schärer
swiss-cath.ch

E-Mail

Rosmarie Schärer studierte Theologie und Latein in Freiburg i. Ü. Nach mehreren Jahren in der Pastoral absolvierte sie eine Ausbildung zur Journalistin.


Kommentare und Antworten

×

Name ist erforderlich!

Geben Sie einen gültigen Namen ein

Gültige E-Mail ist erforderlich!

Gib eine gültige E-Mail Adresse ein

Kommentar ist erforderlich!

Captcha Code Kann das Bild nicht gelesen werden? Klicken Sie hier, um zu aktualisieren

Captcha ist erforderlich!

Code stimmt nicht überein!

You have reached the limit for comments!

* Diese Felder sind erforderlich.

Bemerkungen :

  • user
    Peter Pallin 24.01.2026 um 13:43
    Sogenannte "Seelsorger" haben keinerlei Vollmacht, den Segen Gottes zu spenden.
    Diese Vollmacht wird ausschliesslich durch die Priesterweihe übertragen.

    Im "Qualifikationsprofil Seelsorger" heisst es: "Seelsorger:innen stehen unterschiedlichen Liturgien vor" etc.
    Das ist nicht katholisch. Laien können keinen Liturgien vorstehen. Für Liturgie braucht man die Priesterweihe.

    Die Bischöfe haben keinerlei Vollmacht, solche Dinge in die Kirche einzuführen.
    Seelsorge kann nur ein geweihter Priester vollziehen, weil sie die Wirkung der Gnade Gottes bedeutet.
  • user
    Stefan Fleischer 21.01.2026 um 17:14
    Sollte man nicht zuerst einmal verbindlich definieren, was man unter Seelsorge konkret versteht? Dazu müsste man aber vorgängig den Begriff Seele – sofern er in diesem Bereich eingesetzt wird - klar definieren. Dieses Wort wird heute – so wie ich es erlebe – oft mit Psyche gleichgesetzt. Das führt dann dazu, dass die Aufgaben der eigentlichen, religiösen Seelsorge, die Sorge um das ewige Heil der unsterblichen Seele, immer mehr in den Bereich der Psychiatrie, bzw. der Psychohygiene abgleitet, zur Sorge um das irdische, vornehmlich psychische Heil des Menschen wird, in welche dann religiöse Elemente eingebaut werden. Wenn das so weiter geht, wird schlussendlich der Abschluss einer psychiatrischen Ausbildung ebenfalls, wenn nicht vorrangig, für den Job des Seelsorgers gefordert sein.
    • user
      Schwester M 24.01.2026 um 08:36
      Das, was in katholisch-kirchlichen Kreisen als Seelsorger:in verstanden wird, ist hier definiert: https://www.bischoefe.ch/wp-content/uploads/sites/2/2024/01/Qualifikationsprofil_Seelsorger-in.pdf.
      • user
        Stefan Fleischer 24.01.2026 um 11:48
        Für mich als einfacher Gläubiger ist mit diesem Text "jede Klarheit beseitigt". Seelsorge hat - sofern das seit meiner Jugendzeit nicht geändert wurde - mit der Seele des Menschen zu tun. Diesen grundlegenden Aspekt fand ich bei einer - aus zeitlichen Gründen eher oberflächlichen - Durchsicht nicht, und ebenso wenig eine Definition, was die Kirche Schweiz konkret unter Seele versteht. Könnten Sie hier wenigstens den Begriff Seele darlegen , so wie der dem fraglichen Dokument zu Grunde liegt? Oder gibt es diese Seele, um die man sich in der Berufsbezeichnung zu sorgen vorgibt, gar nicht?