Die Senatoren entschieden, mit der Debatte über Artikel 4 zu beginnen, der die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des assistierten Suizids resp. der Euthanasie regelt. Dieser war zuvor selbst in dem als konservativ geltenden Rechtsausschuss angenommen worden. Doch am 21. Januar 2026 wurde genau dieser Artikel wider Erwarten mit 144 zu 123 Stimmen abgelehnt. Damit war die Debatte faktisch beendet, da die Grundlage für den Gesetzesentwurf nun fehlt. Später am Abend begrub die rechte Senatsfraktion den Gesetzentwurf des Abgeordneten Olivier Falorni, der ursprünglich selbst das Recht auf Euthanasie zuliess, endgültig, indem sie den Schlüsselartikel zur Einführung der aktiven Sterbehilfe komplett umschrieb: Statt eines Rechtes auf Sterbehilfe wurde ein «Recht auf bestmögliche Linderung von Schmerzen und Leiden» eingeführt und explizit festgehalten, dass «keine freiwillige Massnahme die Absicht haben darf, den Tod herbeizuführen oder beim Sterben zu helfen». Damit wurde der Stossrichtung des Gesetzesvorhabens die Spitze gebrochen. Ein weiterer Änderungsantrag wurde angenommen, der die Gewissensfreiheit, die bisher Ärzten und Krankenschwestern vorbehalten war, auf die Leiter von Pflegeeinrichtungen ausweitet.
Der Kampf geht weiter
Der Entscheidung waren hitzige und emotionale Debatten vorausgegangen. Bruno Retailleau (Les Républicains) vertrat die Ansicht, dass der Text «falsche Antworten» auf «echte Fragen» gebe und erklärte, dass der Gesetzesentwurf einen «anthropologischen Bruch in unserer Zivilisation darstellt». Sein Parteikollege Francis Szpiner äusserte die Befürchtung, dass dieses Gesetz nur der Anfang wäre: «Sie werden hier nicht Halt machen, sondern dies anschliessend auf Minderjährige, ältere Menschen und weitere Gruppen ausweiten. Im Namen des Humanismus lehne ich dieses Gesetz mit aller Kraft ab!»
Aber auch von linker Seite gab es Einwände. So erklärte die kommunistischen Senatorin Cécile Cukierman: «Meiner Meinung nach muss eine Gesellschaft Gesetze zur Pflege von Menschen erlassen, aber nicht zum Tod.»
Gestern lehnte der Senat den Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe mit 181 zu 122 Stimmen ab und verwies ihn an die Nationalversammlung zurück. Diese wird sich ab dem 16. Februar in zweiter Lesung mit dem Gesetzesentwurf befassen, dabei aber von der von ihr im Frühjahr 2025 verabschiedeten Fassung ausgehen. Diese sieht vor, dass eine volljährige, urteilsfähige Person mit französischer Staatsbürgerschaft oder festem Wohnsitz in Frankreich, die unter als unheilbar geltenden körperlichen oder seelischen Schmerzen leidet, Sterbehilfe beantragen kann. Dabei nimmt der Patient die tödliche Substanz selbst (assistierter Suizid) oder ihm wird diese – falls er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist – durch eine medizinische Fachkraft verabreicht (Euthanasie).
Bei anhaltender Uneinigkeit kann die Regierung gemäss der Verfassung die endgültige Entscheidung der Nationalversammlung (nicht aber dem Senat) überlassen. Die Präsidentin der Nationalversammlung, Yaël Braun-Pivet, zeigte sich dann auch überzeugt, dass ein definitiver Text noch vor dem Sommer verabschiedet werden könnte. Präsident Emmanuel Macron hatte im Vorfeld auch von der Möglichkeit eines Referendums gesprochen. Doch es ist unklar, ob ein Referendum tatsächlich möglich wäre: Viele Juristen bestreiten, dass die Verfassung eine Abstimmung zu «gesellschaftlichen» Fragen zulässt.
Der Tod betrifft auch das Umfeld
Die Einführung einer Sterbehilfe wurde von Beginn an von den Vertretern der wichtigsten Religionen kritisiert. Für die französischen Bischöfe ist die Palliativpflege die einzig richtige Antwort auf die schwierigen Situationen am Lebensende. Doch die dazu bestehenden Gesetze werden nicht wirklich umgesetzt. «Wie kann man den Tod als Option anbieten, wenn der effektive Zugang zu Pflege, Schmerzlinderung (dank medizinischer Fortschritte lassen sich fast alle hartnäckigen Schmerzen lindern), menschlicher Begleitung und Betreuung nicht für alle gewährleistet ist?», fragt der Ständige Rat der Französischen Bischofskonferenz in seiner Mitteilung. Die Legalisierung von Sterbehilfe oder assistiertem Suizid würde den Charakter des Gesellschaftsvertrags grundlegend verändern. Und die Bischöfe warnen: «Man kümmert sich nicht um das Leben, indem man den Tod bringt.» In ihrer Stellungnahme machen die Bischöfe deutlich, dass sie die Instrumentalisierung wesentlicher Begriffe wie Würde, Freiheit oder Brüderlichkeit klar ablehnen. Es sei eine Lüge, von einem «Gesetz der Brüderlichkeit» (Präsident Emmanuel Macron) zu sprechen, wenn es darum gehe, Menschen sterben zu lassen, ihnen die Möglichkeit zu geben, sich eine tödliche Substanz zu verabreichen, oder Pflegekräfte dazu zu bewegen, dies gegen ihr Gewissen zu tun. Die Bischöfe erinnern an die unveräusserliche Würde jedes Menschen unabhängig von seinem Gesundheitszustand, seiner Selbstständigkeit oder seiner sozialen «Nützlichkeit». «Die Freiheit jedes Einzelnen muss auch in ihrer relationalen Dimension betrachtet werden: Wir sind voneinander abhängig, und die Entscheidungen der einen haben Auswirkungen auf die anderen. Eine Entscheidung für den Tod einem Kranken, einer Familie oder einem medizinischen Team aufzuerlegen, das für die Heilung und nicht für das Töten ausgebildet ist, bedeutet, das Geheimnis der Gemeinschaft zu leugnen, das uns miteinander verbindet.»
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Bemerkungen :
"Der moderne Mensch will von niemandem mehr abhängig sein, nicht einmal mehr von Gott. "