Als am 12. September 2023 die Pilotstudie «Sexueller Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts» publiziert wurde, fegte ein regelrechter Entrüstungssturm durch die hiesige Medienlandschaft – und weit darüber hinaus. Stolz vermeldete die Kommunikationsstelle der Universität Zürich: «Mit Abstand die grösste globale Medienresonanz im Jahr 2023» (17. Januar 2024).
Von über 1000 von Geistlichen begangenen Missbrauchsfällen war da die Rede. Dass dabei nur die allerwenigsten dieser 1000 Fälle bewiesen, sondern grossmehrheitlich Vermutungen und Verdächtigungen aufgelistet wurden, übersah das herrschende Medienkartell geflissentlich. Endlich konnte man dem übermächtigen Kirchen-Bashing freien Lauf lassen.
Unisono lautete der Tenor im Chor der Empörungs-Protagonisten: So, jetzt muss der Staat das Heft in die Hand nehmen, die Kirche ist nicht in der Lage, die Missbräuche in den eigenen Reihen abzustellen. Als selbsternannte Vorsitzende des polit-medialen Standgerichts setzte sich Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, in Szene. Es müsse jetzt Schluss sein mit der kirchlichen «Pseudo-Gerichtsbarkeit», forderte sie ultimativ in einem Blick-Interview (17. September 2023). Hemmungen, sich in katholische Belange einzumischen, hat die aus der protestantischen Kirche ausgetretene Jacqueline Fehr keine. Es brauche dringend eine klare Gewaltentrennung, «ohne diese bleibt die Kirche eine Hochrisikozone […] sie kennt keine Fehlerkultur. Sie tendiert dazu, alles zu vertuschen und zu verdecken.» In sattsam bekannter Zürcher Arroganz sattelte sie drei Tage später noch einen obendrauf: Den Staatsanwaltschaften aller übrigen Kantone liess sie die Aufforderung zukommen, Missbräuche in der Katholischen Kirche gefälligst ebenfalls aufzuarbeiten (Blick, 20. September 2023).
Schuss geht nach hinten los
Doch so sehr das Bedürfnis nach einer staatlichen Abrechnung geschürt wurde, so gross ist der Frust, dass eben diese, auch von innerkirchlichen Kreisen buchstäblich herbeigesehnte Abrechnung, ausblieb, ja vielmehr eine ganz andere, konträre Richtung einschlug. Nachdem nun die Staatsanwaltschaften der Kantone Freiburg und Wallis alle Strafverfahren betreffend sexuellen Missbrauch durch Geistliche entweder wegen Fehlens eines ausreichenden Anfangsverdachts nicht anhand nahmen oder infolge dürftiger Beweislage einstellten, tat es ihnen die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gleich. In einer Medienmitteilung vom 21. Januar 2026 teilte sie mit, dass die in ihrem Zuständigkeitsbereich erhobenen Anzeigen gegen fünf Priester entweder eingestellt oder nicht anhand genommen wurden: Ein Verdikt, das an dieser Thematik brennend Interessierte ausgesprochen schlecht verdaut haben. Da wäre zunächst einmal Simon Hehli zu nennen, Sohn eines protestantischen Pfarrers und Redaktor der «Neuen Zürcher Zeitung». Er läuft regelmässig dann zur Hochform auf, wenn er im Gebälk der Katholischen Kirche eine poröse Stelle ausgemacht haben will. Paradebeispiel ist sein NZZ-Artikel vom 15. Juni 2018, in welchem er den Konkurs des Bistums Genf herbeischrieb («Dem Bistum Genf droht wegen des Papstbesuchs der Konkurs»).
Nun ist er diesem Virus erneut anheimgefallen. Vertauschte Rollen: Während der «Tages-Anzeiger» für einmal sachlich über die Verfahrenseinstellung der St. Galler Staatsanwaltschaft berichtete (23. Januar 2026), liess Simon Hehli gleichentags in der NZZ seinem Frust über den Einstellungsbeschluss freien Lauf («Missbrauch in der Kirche – mutmassliche Täter kommen straffrei davon»). Sein suggestiv-tendenziöses Wording ist nicht zu übersehen. Die Pilotstudie der Universität Zürich habe in rund tausend Fällen sexuellen Missbrauch «dokumentiert». Eben diese Fälle sind mitnichten dokumentiert. Dokumentiert sind vielmehr Vermutungen und Verdächtigungen, belastbare Beweise lassen sich darin nur in den allerwenigsten Fällen finden.
Dito: Es habe sich, so Simon Hehli, gezeigt, wie schwierig es sei, «solche Tatsachen zu beweisen». Korrekterweise hätte er schreiben müssen, wie schwierig es sei, solche Vorwürfe zu beweisen. Wenn Simon Hehli erhobene Vorwürfe als de facto bereits vor der Urteilsfällung als bewiesene Tatsachen taxiert, verlässt er den Boden der Rechtsstaatlichkeit mit seinen grundlegenden Prinzipien der Unschuldsvermutung und der Urteilsfällung zugunsten des Angeklagten im Zweifelsfall. Den von der Staatsanwaltschaft verwendeten Begriff des «Desinteresses» der Anzeigenerstatter relativiert er durch Gänsefüsschen und nimmt damit auf seine Art eben diese Anzeigenerstatter nicht ernst. Es ist – wiederum aus rechtsstaatlicher Sicht – deren gutes Recht, auf eine Weiterverfolgung des Strafverfahrens zu verzichten, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen und ohne dass man ihnen deswegen zweifelhafte Motive unterstellt.
Vroni Peterer: Bevormundung statt Opferschutz
Den Vogel abgeschossen hat aber zweifelsohne Vreni Peterer, von den Medien gehätschelte Präsidentin der «Interessensgemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld» (IG Miku). Auch sie stösst sich an dem von der Staatsanwaltschaft verwendeten Begriff «Desinteresse». So etwas gebe es nicht, doziert Vreni Peterer, es gehe vielmehr um psychische und physische Gründe sowie das Lebensumfeld der Betroffenen («St. Galler Tagblatt» vom 22. Januar 2026). Dies trifft gewiss in manchen Fällen zu. Es geht aber nicht an, dass Vreni Peterer allfällig Betroffenen das Recht auf Desinteresse rundweg abspricht. Dies ist nicht Opferschutz, auf den Vreni Peterer einen Quasi-Monopolanspruch erhebt, sondern schlicht Bevormundung.
Vollends geht es nicht an, dass Vreni Peterer verlangt, dass zwei der beschuldigten Priester aus dem Priesterstand entlassen werden und ihren Titel verlieren müssten, «im Militär würde man unehrenhaft entlassen sagen». Nota bene: Die beiden Priester haben die gegen sie erhobenen Vorwürfe bestritten. Dass auch Beschuldigte Rechte besitzen, dass auch Vorwürfe zu Unrecht erhoben werden, übersteigt offensichtlich das Fassungsvermögen der ostentativ auf Bestrafung fixierten Präsidentin der IG Miku.
Schliesslich wirft es auch ein schiefes Licht auf die Qualität einschlägiger Strafanzeigen, wenn deren Urheber gerade einmal zwei Jahre nach der Einreichung der Klage – wie es die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen festhält – «nicht in der Lage waren, sich an die strafrechtlich relevanten Geschehnisse zu erinnern».
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
(Zitat von Wolfgang Schüssel)
Das sollten solche "Ankläger und Anklägerinnen" immer bedenken, doch es ist einfacher mit dem Finger auf andere zu zeigen als die wirklichen Gefahren, wie zum Beispiel von säkularen Aufklärer wie "Achtung Liebe" oder über den Evangelischen Kirchentag 2025 und die Auswirkungen desselben sich ernsthaft Gedanken zu machen. Das was solche Personen im Sinne der "Aufklärung" inszenieren ist eine Hetzjagd und dient weder der Ehre Gottes noch zum Schutz der Mensch.
Kirchenvertreter scheinbar nicht willens oder gar unfähig sind, das Leid von Missbrauchs-Opfern mitfühlend wahrzunehmen. Denn wenn primär juristische Vergewisserungen (das Problem der Bezeugung von Missbrauch) und richterliche Wertungen (Verjährung) den Diskurs bestimmen, wird den Herzen der Betroffenen neues Unrecht zugefügt. Und der Kern der ganzen Problematik bleibt verschüttet. Das Leid wie die Täterschuld sind komplexer als blosse juristische Masstäbe erfassen können. Wenn wie hier verletzte Gefühle der Opfer abgewertet werden als Übertreibungen oder gar als kirchenpolitisch motivierte Fehleinschätzungen, dann wird niemand weder Heilung noch menschenwürdige Wiedergutmachung erhoffen können. Nein, solange sich solch selbstgerechte Haltungen in kirchlichen Kreisen „salonfähig“ halten, solange wird das Leiden der Opfer ungesühnt bleiben, und vielen Kirchenchristen wird neues Vertrauen in ihre Institution verschlossen bleiben. Notwendig wären sowohl ein mutiges Hinterfragen von allen pharisäisch anmutenden Ausreden als auch die intellektuelle Redlichkeit, den Ursachen kirchlichen Machtmissbrauches fachlich kompetent auf den Grund zu gehen. Wie lange mussten die Witwen von Srebrenica unter der Skepsis der Juristen leiden, bis der Massenmord anerkannt wurde! Wie gross das Leiden, wie klein das Mitgefühl! Gefragt wäre christliche Solidarität mit den Leidenden und nicht wie hier zelebriert süffisante Abgrenzungen, die alles nur nicht dem Evangelium gemäss sind. Dieser Artikel trägt Spuren einer Überheblichkeit, die ohne Empathie um sich schlägt und die den begründeten Verdacht eines Sich-besser-als-die-anderen-Fühlens aufkommen lässt. Damit ist gar niemandem gedient!
Lieber Herr Meier, gehen Sie doch bitte einmal zu Ihrem Schwager in Behandlung. Ihre Aussage "Wie lange mussten die Witwen von Srebrenica unter der Skepsis der Juristen leiden, bis der Massenmord anerkannt wurde!" indiziert einen tief gestörten Realitätsbezug. In dem hervorragend geschriebenen Artikel geht es um medial aufgebauschte Falschbeschuldigungen und Sie assoziieren einen Massenmord auf dem Balkan.
Gerade bei solchen Gewalttaten muss man in erster Instanz "Emotionalität" zugunsten der Sicherung der Beweise und Fakten zurückhalten.
Ja es ist schlimm und furchtbar, teilweise untentschuldbar. Aber eine Kopflose Hetzjagd hilft keinem einzigen Opfer. Zu unterscheiden was wirklich passiert ist, was die Wahrheit ist....das ist grundsätzlich der erste Schritt auf einen langen Weg.