Geradezu idealtypisch lässt sich diese semantische Umpolung an den Reaktionen festmachen, die auf die unlängst veröffentlichte «Standortbestimmung» der Schweizer Bischöfe folgten. Drei Beispiele seien hier herausgegriffen: das Berner Pfarrblatt, die Römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ) und die Zürcher Kantonalkirche.
Ihnen ist gemeinsam, dass sie alle drei wie einen Glaubenssatz geradezu gebetsmühlenartig eine Passage aus der «Grundordnung des kirchlichen Dienstes» der Deutschen Bischofskonferenz repetieren, der da lautet: «Der Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre, bleibt rechtlichen Bewertungen entzogen.» Dies ist, mit Verlaub, Unsinn. Tatsächlich gelten sowohl die kirchliche wie die staatliche Rechtsordnung auch für zwischenmenschliche Beziehungen, und seien sie noch so intim. So stellt beispielsweise das schweizerische Recht die Bigamie ausdrücklich unter Strafe (vgl. Art. 215 Strafgesetzbuch), vom Inzestverbot ganz zu schweigen (vgl. Art. 213 Strafgesetzbuch). Letzteres könnte also einen Seelsorger betreffen, der nach dem Tod seiner Frau eine inzestuöse Beziehung mit seiner Tochter unterhält.
Verbale Exzesse
Beginnen wir mit dem Berner Pfarrblatt (Beitrag vom 17. November 2025). Autorin Sylvia Stam, Platzhalterin der im Mai 2025 geschassten Redaktionsleiterin Annalena Müller, kennt in ihrem Rundumschlag keine Grenzen. Die Bischöfe hätten sich nichts weniger als die «Pervertierung der Glaubwürdigkeit der Kirche» zuschulden kommen lassen. Ihre Standortbestimmung sei schlicht ein «Armutszeugnis für die Kirche», stellt die Berner Pfarrblatt-Redaktorin Stam die Realität auf den Kopf.
Die RKZ bläst in ihrer Stellungnahme, wenn im Ton auch deutlich moderater, ins gleiche Horn. Sie moniert, dass sich die Bischöfe das Ziel der Irrelevanz des Privatlebens für eine Tätigkeit im kirchlichen Dienst in ihrer Standortbestimmung nicht zu eigen gemacht hätten. Seelsorgerinnen und Seelsorger, die in einer irregulären Situation leben, müssten vom «Damoklesschwert der Kündigung» befreit werden. Das sagt ausgerechnet die RKZ, die kraft ihrer Verfügungsgewalt über die Kirchensteuern permanent das Damoklesschwert des Finanzentzugs über den Häuptern der Bischöfe schweben lässt. Deren Generalsekretär Urs Brosi hatte bereits im Berner Pfarrblatt vom 17. Februar 2025 gedroht: «Wir sind zuversichtlich, dass die SBK ohne zusätzlichen Druck zu einer guten Lösung findet.» Sollte das Ergebnis der SBK dennoch unbefriedigend ausfallen, «würde das Präsidium der Plenarversammlung der RKZ einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten».
Und nur so nebenbei: Das RKZ-Gerede vom Damoklesschwert gleicht der Jagd nach einem imaginären Feindbild: Hat jemand Kenntnis davon, dass einem Seelsorger, der in einer homosexuellen Beziehung lebt, gekündigt wurde? Fehlanzeige!
Den Vogel schoss Simon Spengler ab, Leiter der Kommunikationsabteilung der Zürcher Kantonalkirche. Ihm dient die Kolumne «Grüss Gott Zürich» seit jeher als Plattform für verbale Entgleisungen (Markenzeichen: Der antirömische Defekt). So auch hier. Gleich zu Beginn unterstellt er der Katholischen Kirche, das «Liebesleben ihrer Verkünderinnen und Verkünder» sei das «absolute Kernthema» ihres Glaubens. Das ist selbstredend pro domo gesprochen. Mit Verlaub: Da instrumentalisiert einer die Kirche als Projektionsfläche eigener Vorlieben. Spenglers einschlägige Vergangenheit beim Sex and Crime-Konzern Ringier lässt grüssen. Mit dieser Standortbestimmung werde «Willkür zur Norm», fuchtelt der teutonische Berserker mit dem rhetorischen Zweihänder in der schweizerischen Medienlandschaft herum. Mehr noch: Das Schreiben der Bischöfe «trieft nur so von Homophobie» treibt Spengler seinen faktenfreien Rundumschlag auf die Spitze.
Scheinheilig
Ausgesprochen scheinheilig spielt Spengler schliesslich die «Gwundernase»: Er sei «richtig gespannt, wie in zwei Wochen die Zürcher Synode entscheidet, wo genau darüber befunden werden soll, ob Privates auch privat bleiben muss und keinen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis haben darf». Ganz abgesehen davon, dass ein staatskirchenrechtliches Konstrukt namens Zürcher Synode diese genuin kirchliche Frage einen feuchten Kehricht angeht – Spengler weiss ganz genau: Eben diese Zürcher Synode wird mit Sicherheit die Irrelevanz des Privatlebens für die Eignung zum kirchlichen Dienst einfordern. Infolge des an Inzucht grenzenden Auswahlverfahrens (sogenannte Ko-Optation) für das Synodenparlament muss vielmehr mit einem an stalinistische Verhältnisse erinnernden Abstimmungsresultat gerechnet werden.
Dass von der Kirche für die Seelsorge beauftragte Personen auf die Botschaft des Evangeliums verpflichtet sind, ist um der Glaubwürdigkeit der Kirche willen unabdingbar. So halten die Bischöfe in ihrer Standortbestimmung denn auch fest: «Denn Personen in der Seelsorge erfüllen ihre Aufgaben zur Bewahrung und Weitergabe der Frohbotschaft Jesu Christi im Auftrag des Bischofs. Im Blick auf diesen Dienst ist vorauszusetzen, dass sich die Seelsorgerinnen und Seelsorger mit der Botschaft des Evangeliums identifizieren und ihren Dienst im Bewusstsein ihrer eigenen Verantwortung sowie in Übereinstimmung mit den zentralen Glaubensüberzeugungen und Grundhaltungen der römisch-katholischen Kirche ausüben.» Allerdings haben die Bischöfe aufgrund äusseren Drucks wie z. B. der RKZ nicht den Mut gehabt, daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Doch gerade dies ist, um es noch einmal zu sagen, um der Glaubwürdigkeit der Kirche willen ihre ureigene Aufgabe als Hirten und Lehrer der Kirche.
Last but not least: Jüngste Entwicklungen in der Zivilgesellschaft zeigen, dass das Privatleben zunehmend als relevant gilt für den Abschluss und Bestand von Arbeitsverhältnissen. Diesbezügliche Verstösse gegen firmeninterne Compliance-Regeln werden sanktioniert. Das Beispiel von Nestlé-Boss Laurent Freixe, der wegen einer Liebschaft mit einer ihm unterstellten Person den Hut nehmen musste, lässt grüssen. Gerade diese gesellschaftliche Entwicklung legt offen, wie im eigentlichen Sinne «reaktionär» die Kreise sind, welche ausgerechnet im kirchlichen Binnenraum eine Trennung vom Privatleben und Anstellungsbedingungen einfordern.
Fazit: «Germania locuta – causa finita »: Um Himmels willen nicht für die Schweiz!
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Trump und Co. machen es nicht anders. Meine grösste Enttäusch ist aber Raphael Meyer, Zürcher Synodalratspräsident und Vorgesetzter von Spengler. Dass er nicht den Mut hat, mit ihm bzgl. der verunglimpfenden Newsletter Klartext zu reden. Was sich Spengler hier erlaubt, überschreitet das Mass des Erträglichen.