Die Bestrebungen von HLI, Fachleute des Bundes für die Teilnahme an der Tagung zu gewinnen, erwiesen sich als sehr zeitraubend, ja, es gab nur Absagen, oft mit ausgesprochen fadenscheinigen Argumenten. Den Vogel in Sachen Diskussionsverweigerung hatte ein Medizinprofessor und Mitglied der sogenannten «Swiss National COVID-19 Science Task Force» abgeschossen. Dieses Gremium war vom Bundesrat eingesetzt worden, um ihn durch wissenschaftliche Expertise bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen. Besagter Professor machte seine Teilnahme von der Bedingung abhängig, dass das Wort «Corona» nicht mit ihm in Verbindung gebracht werden dürfe. Mehr noch: Auch bei der Vorstellung der anderen Referenten dürfe das Wort «Corona» nicht erwähnt werden! Dabei ging es keineswegs darum, über der offiziellen Politik des Bundes den Stab zu brechen, sondern darum, anhand einer kritischen Bestandesaufnahme die Lehren für die adäquate Bewältigung zukünftiger Herausforderungen im Gesundheitswesen zu ziehen. Die Kommunikationsblockade seitens der zuständigen Behörden wie auch der Wissenschaft ist umso unverständlicher, als die Schweizer Corona-Politik um Längen besser abgeschnitten hat als jene in allen benachbarten Ländern.
Es war schliesslich der Hausarzt und Buchautor Dr. med. Daniel Beutler, der die Kohlen für die Ärzteschaft aus dem Feuer holte und aus seinem reichen Erfahrungsschatz punkto Pandemiebewältigung schöpfen konnte. Die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten jedenfalls ihr Kommen nicht zu bereuen – im Gegenteil.
Ausgehend vom Beispiel des barmherzigen Samariters (Lk 10,29-37) zeigte der Gesundheitsökonom Prof. Konstantin Beck, dass die Solidarität mit den Kranken im Christentum ihre Wurzeln hat. Dabei gilt es zu beachten, dass es sich beim Samariter um die individuelle Form der Solidarität handelte. Da im Einzelfall die Krankheitskosten sehr hoch sein können, ist die Lösung mit einem verhältnismässig kleinen, obligatorischen Solidaritätsbeitrag vieler naheliegend. Er betonte, dass zwei christlichen Tugenden – Ehrlichkeit und Bescheidenheit – sowie die rechtsstaatliche Tugend namens Rechtssicherheit eine unabdingbare Voraussetzung sind, damit das auf der Basis der gesetzlich festgeschriebenen Solidarität aufgegleiste Krankenkassensystem funktioniert.
Die von der Soziallehre der Kirche entwickelten Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität haben schliesslich Eingang in die Bundesverfassung und das Krankenversicherungsgesetz gefunden. Bei den derzeitigen Rahmenbedingungen plädierte Konstantin Beck für risikogerechte Prämien einerseits und individuelle Prämienverbilligung andrerseits. Der Risikoausgleich sei auch ein Generationen-Vertrag, der in einer kinderreichen Gesellschaft bestens funktioniert, bei Kinderarmut hingegen zu einer à la longue untragbaren Belastung der jüngeren und älteren Generation zu führen droht.
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