In-vitro-Fertilisation. (Bild: Eugene Ermolovich CRMI/Wikimedia Commons)

Pro Life

«Human Life Inter­na­tio­nal – Schweiz» star­tet Petition

Keine künst­li­che Befruch­tung auf Kos­ten der Allgemeinheit.

Exponenten der Reproduktionsmedizin wollen ihr Geschäftsmodell ankurbeln. Zu diesem Zweck soll die In-vitro-Fertilisation (IFV, Reagenzglasbefruchtung) inskünftig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt werden. Ein entsprechendes Gesuch ist zurzeit beim Bund hängig. Dies hätte jährlich Mehrkosten von ca. 64 Mio. Franken zur Folge – dies in einer Zeit von ohnehin massiv steigenden Krankenkassen-Prämien. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Allgemeinheit zu verhindern, startet Human Life International – Schweiz eine Petition zuhanden der zuständigen Bundesbehörden.


Petition
Künstliche Befruchtung: Nicht auf Kosten der Allgemeinheit!
Petition an Bundesrat Berset, das BAG und die Mitglieder der Eidg. Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK).

Begründung:
Ein einziger frischer IVF-Zyklus kostet zwischen 7000 und 10 000 Franken (2020: 6401). Ein Kryozyklus, bei dem tiefgefrorene Embryonen aufgetaut werden, kostet etwa 2300 Franken (2020: 5581). Auf der Basis der Statistik von 2020 kommt man so auf Gesamtkosten von ca. 64 Millionen Franken pro Jahr.
Es gibt zudem auch wissenschaftliche Studien, wonach IVF-gezeugte Kinder ein wesentlich höheres gesundheitliches Risiko (Frühgeburten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen) als natürlich gezeugte haben.
Kinderlosigkeit per se ist keine Krankheit, räumt sogar Alexander Quaas, Leitender Arzt und Reproduktionsmediziner am Universitätsspital Basel, ein.
Nichts gegen die Übernahme von Kosten urologischer oder gynäkologischer Erkrankungen, welche direkte URSACHE einer Unfruchtbarkeit sind, nicht aber die IVF selber.

NEIN zum neuen Finanzierungsmodell der Reproduktionsmedizin-Industrie durch die Hintertür!
Das zweifelsohne vorhandene Leiden von Paaren an ihrer Unfruchtbarkeit kann nicht durch höhere Krankenkassenprämien, also auf Kosten der Allgemeinheit «gelöst» werden, denn es gibt kein Recht auf ein Kind!


Online unterzeichnen unter https://t1p.de/NEIN-kassenpflicht-ivf

PDF der Petition zum Ausdrucken

 


Human Life International – Schweiz


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Bemerkungen :

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    Ein ratloser Christ 21.05.2023 um 17:19

    Leider verstehe ich bei dieser Petition den Sinn nicht und auch nicht, warum diese in einem christlichen Umfeld lanciert wird.


    Kinder sind doch Geschöpfe Gottes. Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch sollte man doch Hilfe nicht verweigern, wenn man es kann. Sprich: Gegen in vitro Fertilisation kann man doch als Christenmensch unmöglich sein. Wenn man sich nun mit dieser Petition für den Status quo ausspricht (denn nichts anderes tut man: Im Moment werden Kinderwunschbehandlungen in der Schweiz nicht von der Kranknkasse bezahlt), dann spricht man sich ja dafür aus, dass diese Behandlungen wohlhabenden Menschen vorbehalten bleiben und dass man möchte, dass (weiterhin) weniger wohlhabende Personen diese Hilfe verweigert wird.


    Mir ist beim besten Willen nicht klar, wie diese Petition mit einem christlichen Weltbild vereinbar ist.

    • user
      RG 10.06.2023 um 08:02
      Im Jahr 2021 wurden in der Schweiz 2'487 Babys nach IVF geboren. Die In-vitro-Fertilisation ist untrennbar mit Embryonenverschleiss verbunden. Praktisch alle gewonnenen Eizellen werden befruchtet. Aus 6'492 Punktionen im Jahr 2021 wurden 49'883 Eizellen gewonnen und 42'107 erfolgreich befruchtet. Im Durchschnitt sind das pro Behandlungszyklus 7-8 Eizellen, wobei es auch mehr sein können. Das Schweizer Fortpflanzungsmedizingesetz erlaubt pro Behandlungszyklus (Eizellentnahme etc.) die Entwicklung von bis zu 12 Embryonen. Danach beginnt ein gnadenloses Ausscheidungsrennen in der Petrischale, denn schliesslich wurden nur 9'117 Embryonen transferiert. Die IVF ist untrennbar mit der Bewertung von lebenswertem und lebensunwertem Leben verbunden, was der Würde des Menschen und damit auch dem christlichen Menschenbild widerspricht. Die IVF wird mit vielen zerstörten Embryonen erkauft (2021: 12'884). Dazu kommen tiefgefrorene Embryonen (2021: 10'761), deren Schicksal ungewiss ist. Im Gegensatz zur natürlichen Zeugung ist der Frau nach IVF klar bewusst , dass ein menschlicher Embryo transferiert wurde und in ihr heranwachsen soll. Die Abortrate nach IVF betrug im Jahr 2021 23,5%. Das ist eine enorme psychische und u.U. auch physische Belastung für die betroffene Frau. Die mit der IVF verbundene Verzweckung bzw. der damit einhergehenden Ressourcenverschleiss auf Kosten Dritter (sprich anderer Embryonen bzw. Menschen im Frühstadium) ist zutiefst unchristlich. Es gibt kein Recht, seinen Selbstverwirklichungsanspruch auf Kosten des Lebens Dritter auszuleben. Es ist gerade dieser Machbarkeits- und Anspruchswahn, der zur Zerstörung unseres psychischen und physischen Oekosystems führt.
  • user
    Emil Bürgler 30.12.2022 um 11:54
    Eine Folge der schweizerischen Wohlstandsgesellschaft toleriert nicht nur die künstliche Befruchtung -
    am Beginne eines erhofften Lebens - sondern auch das Wegschmeißen eines ungeborenen, abgetriebenes Kindes.
    Soweit ist unser Land mit dem Kreuze im Wappen. Zum Weinen traurig!