Nach ihren Vorrednern Peter Hahne (Freiheit, Menschenwürde und Gerechtigkeit) und Gabriele Kuby (Ehe und Familie) stellte Sophia Kuby die Werte Recht auf Leben und Toleranz ins Zentrum ihres Referats. Sophia Kuby studierte Philosophie und arbeitet in leitender Funktion bei der christlichen Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom (ADF) International in Wien. Ihr Worte zeugten von erfrischender Klarheit, Sachlichkeit und Differenzierung, wie es in diesen beiden heute emotional so aufgeladenen Themen unbedingt notwendig ist.
Was bedeutet Lebensschutz, was Toleranz?
«Lebensschutz bedeutet», so Sophia Kuby, «dass wir über das menschliche Leben nicht verfügen können, dass wir es rechtlich und praktisch schützen, und zwar egal, wie jung, wie alt, wie erfolgreich, wie sehr von Hilfe abhängig, ob im Mutterleib oder am Ende des Lebens.» Dies sei die logische und vernunftgemässe Folgerung aus der wissenschaftlichen Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle ein neuer Mensch entsteht. Toleranz hingegen sei die Fähigkeit, sich gegenseitig in der Unterschiedlichkeit zu ertragen, einen Andersdenkenden oder anders Lebenden sein zu lassen, ohne ihn zum Feind zu erklären.
Recht auf Leben ist ein vorstaatliches Recht
Sophia Kuby räumte in ihrem Referat auch mit falschen Vorstellungen zur staatlichen Neutralität auf. Der Staat sei verpflichtet, Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Dies verlange die staatliche Neutralität. Es sei ein Verstoss gegen diesen Grundsatz, wenn der Staat der Mutter die Entscheidung über das ungeborene Kind überlasse. Wenn er das tue, «legt sich der Staat klar weltanschaulich fest», gab Kuby zu bedenken, «nämlich gegen das Menschenbild, das jedem Menschen denselben Wert zuspricht.»
Auf welche Weise der Staat Schule, Gesundheitsversorgung, Wirtschafts- und Steuersystem und auch Abtreibung regle, spiegle eine bestimmte Sicht des Menschen und der Weltanschauung wider und sei keine Frage der staatlichen Neutralität. Der Schutz des Menschen als Abbild Gottes, der mit Vernunft, Willen und Verstand ausgestattet sei, habe unbedingten Vorrang vor staatlichen Entscheidungen. Dieser habe vorpolitische Geltung. «Jedem Menschen», so Sophia Kuby, «kommt deshalb eine universale Würde zu und ein Recht auf Leben von Anfang an.»
Kein Mensch sei Objekt, sondern jeder sei Träger von Rechten und Rechtssubjekt. Toleranz finde ihre Grenze dort, wo ein Mensch anderen Schaden zufüge. «Toleranz im Thema Lebensschutz kann also niemals bedeuten», so Sophia Kuby eindringlich, «dass die Mutter ihrem ungeborenen Kind Schaden zufügen darf. Es stehen hier zwei Leben auf dem Spiel.»
«Von welcher Autonomie sprechen wir?»
Die studierte Philosophin warf die Frage auf, was es bedeute, dass die Frau eine autonome Entscheidung fälle, wenn sie ungewollt schwanger sei. Autonomie der Frau stehe laut Abtreibungsbefürwortern über dem Recht des ungeborenen Kindes. «Diese Autonomie ist faktisch inexistent», so Kuby. Aus diversen Studien sei bekannt, dass Frauen in der grossen Mehrheit von den Vätern, der eigenen Familie, den Eltern, Kollegen, Vorgesetzten zur Abtreibung gedrängt werden.
Besonders zu bedenken gibt Sophia Kuby, dass schwangere Frauen oft nicht einmal für mündig gehalten würden, ein Ultraschallbild des eigenen Kinds im Bauch anzuschauen, bevor sie die Entscheidung träfen. «Ich frage mich, von welcher Autonomie sprechen wir hier?»
Hilfe wird kriminalisiert
Was Frauen in solchen Notlagen vor allem bräuchten, sei Hilfe. Doch gerade diese Hilfe, beklagte Sophia Kuby, werde zunehmend kriminalisiert. Anhand von einzelnen Rechtsfällen bei ADF International verdeutlichte die Referentin, was dies konkret in der Praxis bedeute. Diese zunehmende Kriminalisierung von stillen Gebeten und Gedanken sowie das Errichten von sogenannten Bannmeilen vor Abtreibungskliniken zeige ein ganz anderes Bild von «Toleranz». «Diese verpufft», so Sophia Kuby, «wenn das ‹Dogma› der absoluten Autonomie der Frau in Frage gestellt oder wenn jemand auch nur still auf der Strasse steht und durch seine schiere Anwesenheit zeigt, dass das Töten des ungeborenen Kinds im Mutterleib Unrecht ist.» ADF International setze sich gerade für solche Menschen ein und dafür, dass das Recht der Garant für das Lebensrecht bleibt.
Der Beitrag erschien im Original bei Stiftung Zukunft CH.
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