Am 3. Februar veröffentlichte die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) auf ihrer Webseite eine Medienmitteilung zu den im Jahr 2025 eingeführten Assessments. Dies ist eine vierstufige Eignungsabklärung für zukünftige Priester, «Seelsorgerinnen» und «Seelsorger» (früher Pastoralassistenten genannt). Dieses Verfahren besteht aus einer testpsychologischen Untersuchung, einem kompetenzbasierten Interview und einem forensisch-klinischen Interview. Gestützt auf die drei Berichte führen die Ausbildungsverantwortlichen ein Eignungsgespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten. Per 31. März 2025 haben die Schweizer Bischöfe das Assessment mit einem Dekret eingeführt.
«swiss-cath.ch» versuchte erfolglos, von Stefan Loppacher, Leiter der Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext, Antworten auf einige Fragen zur Medienmitteilung zu erhalten. «Wir bitten Sie um Verständnis, dass die nationale Arbeitsgruppe Missbrauch, in dessen [sic] Auftrag die Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext tätig ist, in diesem sensiblen Themenfeld ausschliesslich mit etablierten Medienhäusern und nicht mit privaten Initiativen zusammenarbeitet», teilte er uns per Mail lakonisch mit. Ziemlich dreist, diese faktenwidrige Rückmeldung, denn am Schluss der Medienmitteilung heisst es: «Interessierte wenden sich an strefan.loppacher@rkz.ch oder 079 301 58 67.» Dass «swiss-cath.ch» zu den Interessierten gehört, wird ernsthaft wohl niemand bestreiten.
«swiss-cath.ch» liess sich nicht auf diese billige Weise abspeisen und wandte sich an die Schweizer Bischofskonferenz. Maurice Greder, Leiter des Kommunikationsdienstes der SBK, antwortete mit einem längeren Mail, in welchem er aber nicht auf die von uns gestellten Fragen einging, sondern Allgemeinplätze bediente.
Ausschlussquote von 14 Prozent?
In der Pilotphase wurden gemäss Medienmitteilung in den Schweizer Bistümern insgesamt 72 Assessments durchgeführt: 60 auf Deutsch, 6 auf Französisch und 6 auf Italienisch. Die Auswertung der Pilotphase habe ergeben, dass die Assessments von den Kandidatinnen und Kandidaten «mehrheitlich gut akzeptiert werden». Sie hätten diese als «professionell, zugewandt, wichtig und richtig, jedoch auch als intensiv, aufwändig und teils sehr anstrengend» erlebt. In der Pilotphase wurden gemäss SRF vor allem Personen geprüft, die kurz vor oder kurz nach dem Berufseinstieg standen.
Bürokratisch verklausuliert heisst es ist in der Medienmitteilung: «In Einzelfällen haben sich die zuständigen Verantwortlichen gemäss den Empfehlungen der Fachpersonen gegen eine weitere Zusammenarbeit mit den evaluierten Personen entschieden.» Im Klartext: Es wurden mehrere Personen von einem Dienst als Priester oder «Seelsorger» ausgeschlossen. Denn: Wer das Assessment nicht besteht, gilt in der ganzen Schweiz als persona non grata – eine Rekursmöglichkeit gibt es nicht. Grund für die Ablehnung kann entweder eine vermutete mögliche Gefährdung von Schutzbefohlenen sein oder fehlende Basiskompetenzen. Die betroffenen Personen, die zum Teil bereits in einer Pfarrei tätig waren, stehen vor dem Nichts und müssen ihr Leben komplett neu ausrichten. Inwieweit sich ein negatives Assessment auf eine Anstellung in der Privatwirtschaft auswirkt, wird sich zeigen.
Maurice Greder, Leiter des Kommunikationsdienstes der SBK, schreibt: «Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes werden keine Angaben zu Anzahl, Identität oder individuellen Beurteilungen einzelner Personen gemacht.» Warum die Angabe der Anzahl Personen den Persönlichkeits- oder Datenschutz verletzen soll, ist nicht nachvollziehbar. Dies sah (vermutlich) Stefan Loppacher auch so. «Auf Nachfrage von SRF stellt sich heraus, dass es sich bei den Ablehnungen um maximal ein bis zwei Handvoll Fälle handelt», heisst es im Beitrag von SRF. Nach Adam Riese sind «zwei Handvoll» zehn Personen. Bei 72 Abklärungen wäre das eine Ausschlussquote von rund 14 Prozent.
Wer als Priester oder «Seelsorger» in der Kirche arbeiten möchte, steht normalerweise während seiner ganzen Ausbildung im Kontakt mit dem Bistum; Priesteramtskandidaten leben überwiegend im Seminar. Zu Beginn gibt es ein Gespräch mit dem Regens resp. der Regentie. Es müssen ein Auszug aus dem Strafregister und ein Sonderprivatauszug vorgelegt werden. Daneben erfolgt eine psychologische Abklärung (kein Assessment). Einige Bistümer nehmen Bewerber erst nach einiger Zeit als «Bistumsstudierende» auf, um diese zunächst besser kennenzulernen. Es folgen regelmässige Gespräche mit dem Regens oder der zuständigen Person des Ausbildungsteams, geistliche Begleitung und verschiedene Anlässe innerhalb des Bistums.
Dass ein Einzelner an allen Instanzen «vorbeirutscht», mag vorkommen, dass aber gleich «ein bis zwei Handvoll» ungeeignete Personen unbemerkt die Ausbildung beginnen oder durchlaufen konnten, mutet doch seltsam an. In diesem Zusammenhang wäre interessant zu erfahren, welcher der drei Berichte für den Ausschluss massgeblich war. Wären alle drei negativ, müssten die Ausbildungsverantwortlichen der einzelnen Bistümer ausgewechselt werden, da sie so offensichtlich inkompetente resp. für Schutzbedürftige gefährliche Personen während fünf Jahren nicht durchschaut haben. Oder aber die Qualität der Assessments ist miserabel.
Preisgabe des Intimlebens als Berufsvoraussetzung?
«swiss-cath.ch» weiss von einem Fall, in dem eine Person während des Assessments über ihr Intimleben ausgefragt wurde. So sollte sie unter anderem darüber Auskunft geben, wie oft sie masturbiere. Fragen nach dem Privatleben sind bei einer Anstellung jedoch nicht erlaubt (OR Art. 328b) und verstossen z. B. im Bistum Chur auch klar gegen den Verhaltenskodex. Nebenbei: Kürzlich hat die Zürcher Synode entschieden, dass das Privatleben für die Ausübung einer seelsorglichen Funktion nicht relevant sei. Wie sich das mit den Assessments zusammenreimt, ist nicht einsichtig. Wir haben diese Frage Stefan Loppacher und Maurice Greder gestellt, aber keine Antwort erhalten.
Professor Jérôme Endrass, «Vater» der Assessments, erklärte in einem Interview: Wenn ein Priester antworte, er habe für sich einen Umgang mit der Sexualität gefunden, indem er eine Freundin habe, töne dies «reflektierter und plausibler». Ob jemand, der eine Beziehung nur zur Triebbefriedigung eingeht, wirklich so reflektiert ist, darf man getrost anzweifeln. Ausserdem zeugt es nicht von Reife, wenn jemand nicht bereit ist, zu sich selbst zu stehen und ein Doppelleben führt. Wenn solche Haltungen die Grundlage für die forensischen Assessments bilden sollen, muss jeder, der nach der Lehre der Katholischen Kirche lebt, scheitern.
Suche wird ausgeweitet
Nun sollen die Assessments auch auf ausländische Seelsorgerinnen und Seelsorger in der Schweiz ausgeweitet werden. «Zudem wird das Monitoring auf Menschen ausgedehnt, die in ihrem Dienst Auffälligkeiten zeigen», erklärte Loppacher gegenüber der Katholischen Nachrichten Agentur (KNA). Dies entspreche dem vor einem Jahr erlassenen Dekret.
Tatsächlich sieht das Dekret eine Ausweitung auf Seelsorgende vor, die während ihrer pastoralen Tätigkeit Auffälligkeiten zeigen. Auffälligkeiten, die auf «ernste Defizite betreffend Basiskompetenzen, psychische Verfasstheit, charakterliche Ausgeglichenheit oder affektive Reife hinweisen.»
«swiss-cath.ch» erreichen immer wieder Berichte von Priestern und weiteren kirchlichen Mitarbeitern, die aufgrund ihrer Lehramtstreue Probleme mit der Bistumsleitung haben. Es steht zu befürchten, dass die Assessments instrumentalisiert werden könnten, um unliebsame Personen loszuwerden. Wie ein solcher Missbrauch verhindert werden könne, war eine der Fragen, die «swiss-cath.ch» an die Adresse von Stefan Loppacher und die SBK richtete, aber keine Antwort erhielt.
Eine Ausweitung der Assessments auf ausländische Seelsorgerinnen und Seelsorger, wie dies Stefan Loppacher anscheinend KNA mitteilte, wird in der Medienmitteilung nicht erwähnt, steht auch nicht im Dekret. Eine solche liesse sich auch nicht begründen. Warum sollten ausländische Seelsorger anfälliger für Missbrauch sein als Schweizer Seelsorger? Die sogenannte Pilotstudie (2023) hat solche Vorwürfe erhoben, z. B. auf Seite 48: «So sind in den fremdsprachigen Missionen gewisse strukturelle Merkmale vorhanden, die das Potential für sexuellen Missbrauch tendenziell erhöhen, das Sprechen über denselben verhindern sowie Sanktionierung und Prävention erschweren.» Oder: «Für Priester, die aus ausländischen Bistümern in die Schweiz versetzt wurden, besteht zumindest der Verdacht, dass die verantwortlichen Bischöfe auch ‹problematische› oder sogar des sexuellen Missbrauchs überführte Kleriker zur Betreuung der migrantischen Gemeinden in der Schweiz sendeten.» Für beide Vorwürfe vermag die Studie aber keine Beweise zu erbringen.
Ausländische Priester, «Seelsorgerinnen» und «Seelsorger» zu einem Assessment aufzubieten, nur weil sie Ausländer sind, wäre diskriminierend und entsprechend strafbar. Art. 261bis des Strafgesetzbuches ist hier unter anderem einschlägig. Ausserdem könnten sich das die wenigsten Bistümer finanziell leisten: Ein Assessment kostet Fr. 5000.–. Bei den vielen ausländischen Priestern und Seelsorgern – dazu zählen auch jene aus Deutschland oder Österreich – geriete so manche Diözese in die roten Zahlen.
Ob es wirklich Assessments für ausländische Seelsorger geben wird, ist nicht klar: Auch auf diese Frage erhielten wir keine Antwort.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Da sieht man, wie weit es mit Gleichberechtigung, Zugang, Objektivität und Transparenz her ist. Nur die schlimmsten Charaktere versammeln sich dort. Sie lügen sich selbst und gegenseitig in die Taschen.
So ist es. Die sog. "forensischen Assessments" erfüllen nicht die notwendigen Bedingungen, wie sie die Kirche an Psychologie als externes Instrument stellt: Es muss ein christliches Menschenbild gegeben sein.
"Tatsächlich sieht das Dekret eine Ausweitung auf Seelsorgende vor, die während ihrer pastoralen Tätigkeit Auffälligkeiten zeigen. Auffälligkeiten, die auf «ernste Defizite betreffend Basiskompetenzen, psychische Verfasstheit, charakterliche Ausgeglichenheit oder affektive Reife hinweisen.»"
Das ist die Steilvorlage, Menschen abzuschiessen. Ich wundere mich nur, dass die betreffenden nicht selbst durchschauen, was sie da fabrizieren - kafkaesk!
"«Für Priester, die aus ausländischen Bistümern in die Schweiz versetzt wurden, besteht zumindest der Verdacht, dass die verantwortlichen Bischöfe auch ‹problematische› oder sogar des sexuellen Missbrauchs überführte Kleriker zur Betreuung der migrantischen Gemeinden in der Schweiz sendeten.»"
Das sind ungeheuerliche Aussagen. Unterstellungen, die an Volksverhetzung grenzen.
Andere Frage: Wurde Stefan Loppacher ordnungsgemäss aus dem Priesterstand entlassen?
„Can. 2359 §2. Hat sich ein solcher Kleriker mit Minderjährigen unter sechzehn Jahren schwer versündigt, oder sich des Ehebruchs, der Notzucht, der Bestialität, der Sodomie, der Kuppelei, der Blutschande mit Verwandten oder Verschwägerten im ersten Grade schuldig gemacht, dann soll er suspendiert, als infam erklärt, jedes Amtes, jedes Benefiziums, jeder Dignität und überhaupt jeder Anstellung enthoben und in schweren Fällen mit Deposition bestraft werden.“
Im Jahre 1983 promulgierte Papst Johannes Paul II. einen neuen Kodex des kanonischen Rechtes (CIC). Das neue Gesetzbuch entsprach den Forderungen des Zweiten Vatikanums und zeichnete sich durch eine geringere Strenge aus. Der Kodex von 1983 formuliert denselben Problembereich deutlich offener. Dort lautet der entsprechende Text:
„Can. 1395 §1. Ein Kleriker, der, ausser dem in can. 1394 erwähnten Fall, in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, sowie ein Kleriker, der in einer anderen äusseren Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs verharrt und dadurch Ärgernis erregt, sollen mit der Suspension bestraft werden, der stufenweise andere Strafen bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand hinzugefügt werden können, wenn die Straftat trotz Verwarnung andauert.
§2. Ein Kleriker, der sich auf andere Weise gegen das sechste Gebot des Dekalogs verfehlt hat, soll, wenn nämlich er die Straftat mit Gewalt, durch Drohungen, öffentlich oder an einem Minderjährigen unter sechzehn Jahren begangen hat, mit gerechten Strafen belegt werden, gegebenenfalls die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen.“
Der Unterschied in Präzision und Verbindlichkeit ist deutlich erkennbar. Früher wurden Tatbestände konkret benannt und feste Rechtsfolgen vorgesehen. Heute sind die Formulierungen weiter gefasst und die Sanktionen stärker vom Ermessen abhängig.
Weshalb soll nun ein angehender Priester nicht auch ein Assessment durchlaufen, wenn er später einmal seine Funktion einnehmen will?
Analog negativ ist die Person Loppacher an zentraler Stelle. Ein abgefallener Priester wird mit dem potentiellen Scheitern neuer Seelsorger beschäftigt und gefüttert.
Man kann die ganze Geschichte nicht anders interpretieren als auf Hass gewisser Bischöfe auf die Priester. Man will keine mehr. Dass auch Pastorassistenten davon betroffen sein könnten, ist quantité négligeable.
wir müssen uns bewusst werden müssen, dass wir heute zwei grundverschiedenen Verständnissen von Kirche gegenüber stehen. Da ist zum einen die Kirche früherer Jahrhunderte, in welcher Gott, seine ganze Grösse und sein Wille im Zentrum standen und welche die Erlösungstheologie pflegte. «Wir dagegen verkündigen Christus als den Gekreuzigten: für Juden ein empörendes Ärgernis, für Heiden eine Torheit». (1.Kor 1,23) Auf der anderen Seite ist da jene moderne Kirche, in welche das irdische Heil und Wohlergehen des Menschen ins Zentrum stellt und sich deshalb auf die Befreiungstheologie stützt. Hier ist Christus Mensch geworden, um eine heile Welt hier und jetzt aufzubauen, bzw. uns Anleitungen zu geben und uns zu unterstützen eine solche zu verwirklichen. Dabei spielen die sozialistischen Illusionen einer Befreiung aus den Sünden der Reichen und Mächtigen eine entscheidende Rolle. Und die grenzenlose Barmherzigkeit Gottes greift dort, wo es um unsere eigene, persönliche Sünde und geht.
Mir wird übel über diese Scheinheiligkeit.
Ich hoffe die Luzerner Gruppe von Theolog/innen, die sich vehement dagegen ausgesprochen hat, dass das Privatleben für Seelsorger zur Debatte steht, wehrt sich nun mit gleicher Vehemenz gegen solche Assessments, die nach der Häufigkeit des Masturbierens fragen.
Würde man das gegenwärtige öffentlich bekundete Misstrauen zumal gegen katholische Priester auf alle mit Unmündigen zu beschäftigende Vertreter pädagogischer Berufe ausdehnen mit entsprechenden Kontrollen und Verhören über das private Intimleben, ergäben sich wohl nicht kleine und zwar nicht bloss rechtliche Probleme. Die selben Abklärungen wären wohl auch für eine verantwortbare Eheschliessung erforderlich.