Werfen wir einen Blick zurück: Am 10. April 2019 hat sich Historisches ereignet. Zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz hat das Bundesgericht eine eidgenössische Volksabstimmung für ungültig erklärt. Der Grund dieses singulären Ereignisses: Die Initiative der damaligen CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe hatten im Jahr 2016 19 Kantone bzw. Halbkantone angenommen und nur 7 Kantone bzw. Halbkantone abgelehnt. Nur eine hauchdünne Mehrheit von 50,8 % des Stimmvolkes lehnte die Initiative ab. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Bundesrat im Vorfeld der Abstimmung die Öffentlichkeit mit kreuzfalschen Zahlen in die Irre geführt hatte. Statt wie vom Bundesrat behauptet, waren nicht nur 80 000, sondern rund 450 000 Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen!
In der mündlichen Beratung des Bundesgerichts zeigte sich ein Richter «schockiert» über diesen Zahlenschwindel. Zudem habe, befanden vier der fünf Richter, der Bundesrat nie transparent gemacht, dass es sich bei seinen Zahlen stets nur um blosse Schätzungen handelte und darüber hinaus eine Statistik mit realen Zahlen gar nicht existierte. Inakzeptabel, resümierte das Bundesgericht und kassierte diese Volksabstimmung. In der Tat liegt es auf der Hand, dass in Kenntnis der korrekten Zahlen das Stimmvolk die Vorlage höchstwahrscheinlich angenommen hätte.
Wie konnte es zu dieser kolossalen Fehlleistung kommen? Der «Tages-Anzeiger» fühlte der Bundesverwaltung auf den Zahn («Tages-Anzeiger» vom 18. Juni 2018). Gemäss Auskunft von Patrick Teuscher (nomen est omen) von der Eidgenössischen Steuerverwaltung habe man nur die kinderlosen, sprich 80 000 Ehepaare erfasst. Die überwiegende Zahl der Doppelverdiener-Ehepaare mit Kindern sei irgendwann «dann wohl vergessen worden» (sic!). Ein nicht nur unglaublicher, sondern vor allem auch unglaubwürdiger Erklärungsversuch, mit welchem das Stimmvolk gleich ein zweites Mal für dumm verkauft wurde.
Schiss vor der eigenen Courage
Ein Blick in den Wortlaut der Initiative der damaligen CVP dürfte der Ursachenforschung dienlich sein. Dort heisst es nämlich: «Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.» Nach Adam Riese wäre es eigentlich nahe gelegen, dass das Bundesgericht mit der Annullierung der Volksabstimmung – weil auf falschen Zahlen beruhend – im gleichen Atemzug eine erneute Abstimmung angeordnet hätte. Doch weit gefehlt. Mit der Aufhebung der Abstimmung vom 28. Februar 2016 sei Art. 34 Abs. 2 Bundesverfassung («Die Garantie der politischen Rechte schützt die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe») Genüge getan worden, lautete das alles andere als plausible Verdikt des Bundesgerichts.
Das Initiativkomitee unter der Führung der damaligen CVP nahm diesen Ball noch so gerne auf und zog die Initiative – nota bene nach erfolgtem Bundesgerichtsentscheid – zurück. Wie lässt sich dieser abrupte Sinneswandel erklären? Bekam die (damalige) CVP Schiss vor der eigenen Courage? In der Tat: Im Text der Volksinitiative wurde die Ehe als eine «Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» definiert. Hier liegt der Hase im Pfeffer. Der CVP war es inzwischen peinlich geworden, das klassisch-traditionelle Eheverständnis postuliert zu haben. Mit dieser demonstrativen Absatzbewegung von ihrer eigenen Vergangenheit wollte sie sich und der Welt beweisen, endlich in der Moderne angekommen zu sein. Nur folgerichtig, dass sie auf dem Weg ihrer Selbstverleugnung inzwischen auch das «C» aus dem Parteinamen gestrichen hat.
Mit dieser Kehrtwende unterwarf sich die CVP dem Zeitgeist der zunehmenden Erosion des christlichen Menschenbildes. Bereits im Vorfeld der Volksabstimmung zur Abschaffung der Heiratsstrafe hatte die LGBT-Lobby mobil gemacht. Dieses überholte, rückständige Eheverständnis müsse mit allen Mitteln bekämpft werden, lautete der einhellige Tenor der Mainstream-Medien. Die Phalanx der Initiativ-Gegner führte die nonstop polemisierende NZZ an. In ihrem Schlepptau rief die Basellandschaftliche Zeitung zum «Nein zu dieser arglistigen Mogelpackung» auf. Es «drohe dem Bund ein Milliardenloch», sekundierten die «Schaffhauser Nachrichten». Mit der Initiative würde die «alte Mär der Heiratsstrafe wieder aufgetischt», behauptete wider besseres Wissen der «K-Tipp». Als nach der Abstimmung der Zahlenschwindel des Bundesrates aufflog, gab Hansueli Schöchli von der NZZ halb hämisch, halb arrogant die Losung aus: «Man darf jetzt wieder von der Heiratsstrafe reden» (18. Juni 2018). Vielen Dank, liebe NZZ, dem Stimmvolk gnädigst das Recht auf Redefreiheit konzediert zu haben.
Zweite, verschlechterte Auflage
Nun wurde dem Stimmvolk eine neue Vorlage zur Abschaffung der Heiratsstrafe unterbreitet, allerdings mit einer ganz anderen Zielsetzung und Stossrichtung. Die sogenannte Individualbesteuerung soll es richten. Der damit beabsichtigte Systemwechsel ist fundamental. Die seit Jahrzehnten bewährte gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren soll abgeschafft und durch die Einzelbesteuerung ersetzt werden. Heisst: Einkommens- und Vermögenswerte sind wie bei Konkubinatspaaren getrennt zu ermitteln – zwei getrennte Steuererklärungen statt wie bisher nur eine gemeinsame Steuererklärung. Dieser Systemwechsel gilt nicht nur für die direkte Bundessteuer, sondern soll auch den Kantonen und Gemeinden für ihre je eigenen Steuern zur Pflicht gemacht werden.
Die Folgen sind gravierend:
Die Steuerbehörden müssen pro Jahr 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen bewältigen. Realistische Schätzungen gehen davon aus, dass dazu mehr als 2500 zusätzliche Steuerbeamte erforderlich sein werden. Millionenteure IT-Projekte zur Umstellung auf das neue Steuersystem sind erforderlich.
Die jährlich vorzunehmende Ausscheidung der Vermögenswerte der Ehepaare bedingt komplizierte, konfliktträchtige Abklärungen (Wem gehört das Auto, die Eigentumswohnung, das Mobiliar usw.?). Es ist absehbar, dass es gerade bei Ehepaaren mit fragilen Beziehungskonstellationen vermehrt zu Scheidungen kommen wird.
Vor allem aber hat die Individualbesteuerung eine massive Benachteiligung der traditionellen Familie zur Folge. Familien, in denen sich ein Elternteil hauptsächlich der Kindererziehung widmet, werden massiv höhere Steuerrechnungen ins Haus flattern. Profitieren werden in erster Linie Doppelverdiener-Paare mit hohen Einkommen. Lukas Hässig hat auf seinem News-Portal insideparadeplatz (31. Januar 2026) anhand eines Fallbeispiels die eklatante Diskriminierung klassischer Familien aufgezeigt:
Individualbesteuerung: Verheiratete Familie mit zwei minderjährigen Kindern und einem Familienerwerbseinkommen von Fr. 150 000.–:
- Familie 1: Aufteilung Einkommen 50 : 50 %: Bundessteuer neu Fr. 227.–;
- Familie 2: Aufteilung Einkommen 80 : 20 % Bundessteuer neu Fr. 2300.–;
- Familie 3: Aufteilung Einkommen 100 : 0 %: Bundessteuer neu Fr. 4928.–.
So sieht Gleichberechtigung der Familienformen gemäss Ideologie der LGBT-Lobby aus! Man wolle zusätzliche Erwerbsanreize für Frauen schaffen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken, heisst es aus diesen Kreisen. Im Klartext: Die Frauen werden zu Produktionsfaktoren, zur Manövriermasse der Wirtschaft degradiert. Doch der Schuss wird nach hinten losgehen. Dazu Reiner Eichenberger, Professor für Theorie der Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Universität Fribourg, in einem Beitrag auf «Weltwoche Daily»:
«Bisher wurde vernachlässigt, dass mit der Individual-Besteuerung auch die Vermögen und Vermögenseinkommen individuell zugerechnet werden müssen. Die Vermögen sollen gemäss den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt werden. Weil sich die Ehepaare steuerfrei beschenken können, können sie grundsätzlich selbst entscheiden, wem was gehört. Um die Einkommen möglichst auszugleichen und so die Steuerlast zu senken, können zwei Ehepartner mit ungleich hohen Arbeitseinkommen die Mehrheit ihrer Vermögenswerte dem Partner mit dem tieferen Arbeitseinkommen überschreiben [...] und so ein privates Einkommens- und Steuersplitting betreiben.» Prof. Eichenberger bilanziert: «In der Summe bringt Individual-Besteuerung eine massive Steuersenkung für glückliche Ehepaare mit grossen Vermögen und eine starke Steuererhöhung für traditionelle Ehepaare ohne grosse Vermögen, sprich junge Familien.»
Wie verbissen, ja fanatisch die grün-linkslibertäre Lobby die Individualbesteuerung durchgeboxt hat, illustriert die Regelung der Kinderabzüge. Gesamthaft können neu 12 000 Franken abgezogen werden, wobei jeder Ehepartner je höchstens 6 000 Franken von der Steuer absetzen kann. Ein Kompromissvorschlag sah vor, den Abzug eines Elternteils ohne genügend abzugsfähiges Einkommen auf den andern Partner übertragen zu können, um so den Kinderabzug von 12 000 Franken geltend machen zu können. Doch auch dieser familienfreundliche Vorschlag scheiterte – am Stichentscheid des freisinnigen Ständeratspräsidenten Andrea Caroni.
Bundesrätliche Desinformationspolitik
Dieser Fakt, sprich die Verunmöglichung der Übertragungsmöglichkeit, wurde in den Abstimmungsunterlagen des Bundes verschwiegen. Dort ist lediglich die Rede davon, dass der Kinderabzug bei der Bundessteuer neu auf Fr. 12 000 angehoben wurde. Dass dies nur gilt, wenn beide Ehepartner ein genügend hohes Einkommen generieren, wurde mit keinem Wort erwähnt.
Die mit der Individualbesteuerung verbundenen Mehrkosten werden gemäss Abstimmungsunterlagen auf rund 630 Millionen Franken geschätzt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist diese Schätzung markant zu tief, wie Prof. Eichenberger in seinem Beitrag auf «Weltwoche-Daily» nachgewiesen hat. Der Bundesrat sieht sich ausserstande, nähere Angaben zu den auf Kantone und Gemeinden zukommenden Mehrkosten zu machen. Er hätte zumindest erklären können, ja erklären müssen, dass diese mehrere hundert Millionen Franken aufwenden müssen, allein um die 1,76 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen bewältigen und die dafür nötigen zusätzlichen Steuerbeamten bezahlen zu können. Es ist kein Zufall, dass zehn Kantone das Referendum gegen die Individualbesteuerung ergriffen haben – ein äusserst seltener Vorgang.
Hart geht auch der Journalist Philipp Gut auf «Weltwoche Daily» mit der Desinformationspolitik des Bundes ins Gericht. Er macht den Bundesbehörden insbesondere zum Vorwurf, die Öffentlichkeit in einem zentralen Punkt in die Irre zu führen, nämlich die Situation von Alleinerziehenden mit nur einem Kind. Gerade sie wird in den Abstimmungsunterlagen systematisch ausgeblendet. Dies ist, so Philipp Gut, gleich in doppelter Hinsicht irreführend. Denn die meisten Alleinerziehenden haben nur eines, nicht zwei oder mehrere Kinder. Und vor allem sind sie es, die, so Philipp Gut «unter keinen Umständen von der Individualbesteuerung profitieren». Die Mehrzahl von ihnen sind alleinerziehende Mütter, getrennt oder geschieden. Und ausgerechnet sie werden mit der Individualbesteuerung bestraft. Journalist Gut zögert nicht, in diesem Zusammenhang von einem Vertuschungsmanöver des Bundes zu sprechen.
Nun liegt das vorläufige Abstimmungsresultat von heute Sonntag, dem 8. März, vor. 54,36 % der Stimmenden haben der Individualbesteuerung zugestimmt. Die 45,64 % Neinstimmen sind angesichts der Propagandawalze der Befürworter ein mehr als beachtliches Ergebnis. Dass es wie 2016 nach der Abstimmung über die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe erneut zu einer Abstimmungsbeschwerde kommen wird, ist trotz der erneuten Desinformationspolitik des Bundesrates nicht zu erwarten. Die familienzerstörerische LGBT-Ideologie hat sich inzwischen zu sehr in den Volkskörper hineingefressen.
Prof. Eichenberger sagte voraus, dass im Fall einer Annahme der Individualbesteuerung die FDP enormen Schaden erleiden würde, weil sie für die damit verbundenen schrecklichen Folgen verantwortlich sei. Sollte dies zutreffen, könnte man der heutigen Abstimmung doch noch etwas Positives abgewinnen.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Weshalb ein neues Steuersystem gegen die "traditionelle" Familie sein soll ist mir nicht klar. Was auch immer unter traditioneller Familie verstanden wird?
Mir ist auch nicht klar, wie eine einstellige Prozentzahl von LGBT Bürgerinnen soviel Einfluss haben könnte, um den Bundesrat zu beeinflussen.
Nun, das Volk hat gesprochen und so wird das neue Steuersystem implementiert.
Dass Ihnen der Begriff «Traditionelle Familie» nicht bekannt sein soll, erstaunt mich. Darunter wird landläufig eine Familie verstanden, bei welcher in aller Regel der Mann bzw. der Vater primär für das Erwerbseinkommen verantwortlich ist und die Frau bzw. Mutter primär für den Haushalt und die Erziehung der Kinder.
Ich habe in meinem Beitrag anhand eines Zahlenbeispiels aufgezeigt, welche Konsequenzen die sog. Individualbesteuerung für die traditionelle Familie hat. Gerne wiederhole ich es hier nochmals:
- Familie mit einem Gesamteinkommen von Fr. 150'000.-. Beide arbeiten zu je 50%: Bundessteuer gemäss Individualbesteuerung: Fr. 227.-
- Familie ebenfalls mit einem Gesamteinkommen von fr. 150'000.-. Erwerbseinkommen wird zu 100% von einem Elternteil allein erwirtschaftet. Bundessteuer gemäss Individualbesteuerung: Fr. 4'928.-
Sogar die Bundesrätin, die angeblich einen speziell guten Draht zu US-Präsident Trump verfügt haben will, hat eingeräumt, dass die sog. Individualbesteuerung «für eine Minderheit» (gemeint war eben die traditionelle Familie) Mehrkosten zur Folge haben wird. Bleibt hinzuzufügen: Massive Mehrkosten. Wenn Sie diesen Fakt nicht zur Kenntnis nehmen wollen, ist Ihnen nicht mehr zu helfen.
Mit freundlichen Grüssen
Niklaus Herzog, Redaktionsleiter swiss-cath.ch
In der Eidgenossenschaft war auch in der Verfassung von 1870 keine Bundes-Steuer vorgesehen. Die Gemeinden kannten seit jeher Fronarbeit und Wehrpflicht für die Männer. Die Kantone mußten die kantonalen Truppen selbst finanzieren; sie kannten darum das Prinzip der Requisition und Vermögensabgabe, unterzogen sich aber der Pflicht, neutral zu sein um einen Bürgerkrieg zu vermeiden.
Der Bund führte um 1935 die Wehrsteuer, die Zinsbesteuerung und die Umsatzsteuer ein, um die Wehranleihe zu refinanzieren. Eine Vermögenssteuer durfte wegen der Eigentumsgarantie in der Verfassung nie eingeführt werden – bis heute. Dafür hatte aber die Wehrsteuer eine enorme Progression, betraf aber nur Einkommen weit über dem Existenzminimum einer Familie. Diese Kriegssteuern konnten nie richtig abgeschafft werden, weil sie auch einen sozialen Ausgleich ermöglichten.
Die Errungenschaft in einer Familie kann so wenig wie die gemeinsamen Schulden nie steuerrechtlich getrennt werden, weil nur die Zinsen Einkommen besteuert werden können, aber nicht das Gut. Das ist auch die Crux mit dem Eigenmietwert.
Zum Ja wesentlich beigetragen hat auch, das gleichzeitig über die Halbierungsinitiative abgestimmt wurde, welche vor allem linke Kreise mobilisierte. So betrug beispielsweise in linken Hochburgen der Stadt Zürich die Stimmbeteiligung 70%. Zutreffend stellte die NZZ dazu fest: "Von der guten Mobilisierung in den Städten profitierte auch die Individualbesteuerung". In der Tat: Wäre die Vorlage zur Individualbesteuerung nicht mit der Halbierungsinitiative gekoppelt worden, wäre das Resultat mit Sicherheit anders ausgefallen. Die Moral von der Geschichte: Mit der Steuerung der Abstimmungs-Agenda kann auch und zwar wirkungsvoll Politik betrieben werden.
Ein Sieg für die Frauen
Als Sieg der Frauen feiert unsere Zeitung das Ja zur Individualbesteuerung. Man kann es so sehen. Man kann jedoch auch sehen, dass dieses Ja ein weiterer, grosser Schritt ist zur Individualisierung der Gesellschaft, zur Zerstörung der Familie. Auf diesem Schlachtfeld sind moderne Männer ebenso «erfolgreich» wie moderne Frauen. Und die «Wirkungen und Nebenwirkungen» tragen - je länger je mehr - alle, Frauen wie Männer und nicht zuletzt die Kinder.