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Kirche Schweiz

Kan­to­nal­kir­che Schwyz: Wo ein Wille ist, ist auch kein Weg!

Zu Beginn der Herbst­ses­sion des Kan­to­nal­kir­chen­par­la­men­tes am 24. Okto­ber 2025 schien sich His­to­ri­sches anzu­bah­nen. Spa­ren sei ange­sichts der ange­spann­ten Finanz­lage drin­gend ange­sagt, jeder Bud­get­pos­ten sei rigo­ros zu hin­ter­fra­gen. Die lange Dis­kus­sion blieb ohne Fol­gen. Die Aus­ga­ben wur­den plan­mäs­sig erhöht. Keine ein­zige Ein­spa­rung wurde vorgenommen.

Man müsse Fr. 120 000 auf das gesamte Budget 2026 von Fr. 2 399 569.45 einsparen, verlangte ein Parlamentarier energisch.

Etliche Mitglieder des Parlamentes wiesen im Anschluss an dieses Votum sorgenvoll auf die stets steigende Prokopfquote hin und die in den letzten Jahren stark gesunkenen Mitgliederzahlen. Von Seiten des Kantonalkirchenvorstandes wurde darauf hingewiesen, dass die Kantonalkirche in den letzten Jahren zahlreiche Leistungsvereinbarungen abgeschlossen habe, welche das Parlament nicht einfach in Frage stellen könne. Nach längerer Diskussion wurden schliesslich sämtliche Budgetposten genauso wie vom Kantonalkirchenvorstand vorgeschlagen abgenickt.

Es gab zweifellos Sparpotenzial, nur wollte die überwältigende Mehrheit des Kantonalkirchenparlamentes davon nichts wissen. Nur ein Beispiel sei herausgegriffen. Für die Webseite «kirchensteuern-sei-dank» wurden seit ihrer Erstellung im Jahr 2023 bis und mit 2025 Fr. 50 335 ausgegeben. Mit den im Jahr 2025 investierten Fr. 10 000 seien die Zugriffe auf 600 bis 700 Klicks pro Monat verdoppelt worden, hielt der Kirchenvorstandspräsident Lorenz Bösch lobend fest. Eine überwältigende Mehrheit des Parlamentes fand es sinnvoll, noch einmal Fr. 5000 im Jahr 2026 zu investieren, statt für den reinen Betrieb maximal Fr. 1500 auszugeben. Ironischerweise stimmte ausgerechnet der eingangs erwähnte Votant gegen das Sparen bei diesem Budgetposten.

Interessant ist der Umstand, dass ausgerechnet etliche der finanzstarken Kirchgemeinden des Kantons Schwyz auf ihrer Webseite nicht einmal einen Link auf «kirchensteuern-sei-dank» zur Verfügung stellen: Freienbach, Schindellegi, Wollerau, Feusisberg, Merlischachen, Altendorf, Immensee und Nuolen. Diese acht Gemeinden steuern 96,6 % zum Finanzausgleich von insgesamt Fr. 1 420 770 an die finanzschwachen Gemeinden bei. Einzig die finanzstarke Kirchgemeinde Lachen weist auf diese gemäss Kantonalkirchenvorstand angeblich so eminent wichtige Webseite hin. Die billigste Methode, für eine weitere Verbreitung der Webseite – nämlich auf möglichst vielen Webseiten der Kirchgemeinden einen Link zu setzen, damit Google «kirchensteuern-sei-dank» besser bewertet, wird ausgerechnet von den meisten finanzkräftigen Kirchgemeinden ignoriert. Allerdings sind sie nicht allein. Nur gerade 11 von 36 Kirchgemeinden verlinkten bisher diese Webseite, die den Steuerzahlern beibringen möchte, wie wertvoll ihr Beitrag sei.

Fatalerweise kommt hinzu, dass sechs der finanzstarken Kirchgemeinden seit 2019 einen überproportional hohen Mitgliederschwund zu verzeichnen haben. Immerhin liegen Feusisberg, Immensee und Nuolen deutlich unter dem kantonalen Durchschnitt von 10,3 %:

Kirchgemeinde

Mitgliederschwund

seit 2019

Merlischachen

-17,5 %

Freienbach

-13,2 %

Wollerau

-12,7 %

Lachen

-11,9 %

Altendorf

-11,1 %

Schindellegi

-11,0 %

Total Kantonalkirche Schwyz

-10,3 %

 

 

Feusisberg

-8,7 %

Immensee

-6,5 %

Nuolen

-5,0 %

Morschach-Stoos (-3,1 %), Rothenthurm (-2,3 %) und Studen (+0,3 %) gehören zu jenen Kirchgemeinden, die mutmasslich auch dank Zuzüglern die kleinsten Verluste aufweisen bzw. im Fall von Studen sogar einen Zuwachs verzeichnen.

Es steht zu befürchten, dass die Prokopfquote, d. h. der Betrag, den die Gemeinden pro Kopf ihrer Mitglieder an die Kantonalkirche Schwyz abliefern müssen, nicht nur für 2026 von Fr. 26.– auf Fr. 27.50 steigt, sondern bis 2028 mutmasslich auf über Fr. 33.– erhöht werden muss, um noch grössere Defizite der Kantonalkirche abzuwenden. Um zu erreichen, dass die Kantonalkirche Schwyz kein Defizit macht, müsste im Jahr 2026 bereits eine Prokopfquote von Fr. 27.05 eingezogen werden. Doch die nächste Leistungsvereinbarung ist bereits in der Pipeline: Die Kantonalkirche Schwyz soll die Betriebskosten der beiden bisher unabhängig betriebenen Diakoniestellen auch noch übernehmen. Eine entsprechende Motion wurde bereits in der Frühlingssession 2025 als verbindlich erklärt. Das dürfte dann im Jahr 2027 bei voller Kostendeckung die Prokopfquote auf Fr. 32.50 hochtreiben.

Das Problem wurde erkannt. Der Wille für Sparmassnahmen wurde kundgetan, nur will man diesen Weg nicht begehen. Das ist äusserst fahrlässig, denn weitere Kirchenaustritte könnten das Problem noch einmal verschärfen.


Roland Graf
swiss-cath.ch

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Dr. Roland Graf ist Pfarrer in Unteriberg und Studen (SZ). Er hat an der Universität Augsburg in Moraltheologie promoviert und war vor seinem Theologiestudium als Chemiker HTL tätig.


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Bemerkungen :

  • user
    Andrea Walser 29.10.2025 um 16:12
    Der massive Mitgliederschwund seit 2019 ist ein schwerwiegendes Votum gegen die Neuausrichtung im Bistum Chur.
  • user
    Cyrill 29.10.2025 um 13:47
    Die Kantonalkirchen sind der gleichen Bürokratisierung und den damit einhergehenden Mehrkosten verfallen, wie die staatlichen Institutionen. Der Staat kann das mit mehr Zuwanderung und höherer wirtschaftlicher Produktivität ausgleichen. Bei der Kantonalkirche sehen wir dagegen einen ständigen Mitgliederschwund....

    Wobei der Kanton Schwyz in Sachen Bürokratie und Mitgliederschwund im Verhältniss zu anderen Kantonalkirchen wohl noch gut dasteht. Immerhin ist die Tendenz erkannt, aber es braucht definitiv mehr als eine "nette" Website um einen Wendepunkt zu erreichen.
  • user
    ser AD 28.10.2025 um 09:57
    Kirchensteuern sei Dank ist ein völlig unnötiges Gefäss.

    Wer von der katholischen Kirche überzeugt ist, zahlt die Steuern, wer nicht, tritt aus.

    Das Grundproblem heisst "freier Wille" oder "Menschenrechte", wonach auch in der Kirche nach sozialen Parametern regiert wird und nicht nach liturgischen Prämissen.

    Der Abwärtstrend wird weitergehen, PR hin oder her.
    • user
      Ferdi25 28.10.2025 um 20:30
      Die Kirchensteuer dürfen die Kirchgemeinden erheben gemäss kantonalem Gemeindegesetz. In die Kirchgemeinde tritt man per Erklärung, ihr zugehören zu wollen ein - oder durch Taufe durch die eigenen Eltern. Aus der Kirchgemeinde kann man deshalb ebenso durch Willenserklärung auch austreten zufolge Umzugs in eine anderen Kirchgemeinde oder eben eine freie Kirche oder eine andere r-kath., die keine Kirchensteuer kennt. Aus der Kirche selbst ist man durch diese Willenserklärung keineswegs ausgetreten, es sei denn durch Exkommunikation. Wenn einen die Steuerlast zu hoch dünkt, wandert man eben in ein anderes Land aus, manche kennen gar keine Steuerpflicht . Capito?