Im Zentrum dieses gut 1'300 Seiten umfassenden Konvolutes stehen die Vorarbeiten rund um die «Lex Ecclesiae Fundamentalis», eine Art Grundrechtskatalog der katholischen Kirche. Wie intensiv um die konkrete Ausgestaltung dieser Grundordnung und deren Verankerung im Gefüge der kirchlichen Rechtsordnung gerungen wurde, erhellt aus der Tatsache, dass vier inhaltlich verschiedene Entwürfe erarbeitet wurden, die Lex Ecclesiae Fundamentalis selbst aber nie in Kraft gesetzt wurde.
Eine der strittigsten Fragen war jene nach der Errichtung eines die wie immer formulierten Menschenrechte garantierenden Verfassungsgerichts, dessen Urteilen sich auch die Bischöfe zu unterwerfen hätten.
Vor allem bei den aufblühenden Kirchen Afrikas stiess dieses Vorhaben auf entschiedenen Widerstand, hätte doch deren Umsetzung die noch jungen Kirchen folgenschwer destabilisieren können. Kommt hinzu, dass auch die vom II. Vatikanischen Konzil gerade erst wieder neu entdeckte und theologisch fundiert begründete Einheit von Weihe- und Leitungsvollmacht wieder zerrissen worden wäre.
Im Lichte der jüngsten Neuinterpretationen des Inhalts der Menschenrechte in weiten Teilen der westlichen Gesellschaften ist die Nicht-Promulgation der Lex Ecclesia Fundamentalis geradezu als Fügung von oben zu bezeichnen. Grégor Puppinck, Direktor des Centre européen pour le droit et la justice in Strassburg, hat in seinem grundlegenden, 2018 publizierten Werk «Les droits de l’homme dénaturé» («Der denaturierte Mensch und seine Rechte») die fundamentale Umpolung der ursprünglichen Bedeutung der 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formulierten Grundrechte messerscharf nachgezeichnet (vgl. auch dessen magistraler Vortrag zum Thema im Rahmen der Jahrestagung von Human Life International https://www.human-life.ch/2021/12/10/hli-tagung-kultur-der-sorge-statt-kultur-des-todes/).
Grundlegender Paradigmenwechsel
Hatte sich das Verständnis der Menschenrechte ursprünglich am Naturrecht orientiert, das wiederum auf dem biblischen Begriff des nach dem Ebenbild Gottes geschaffenen Menschen aufbaute, vollzog sich sukzessive ein eigentlicher Paradigmenwechsel. Der Menschenrechtsbegriff wurde voluntaristisch verkürzt, ein von der Natur losgelöstes Selbstverwirklichungs- und Autonomiekonstrukt zur Norm erklärt. Dessen Auswirkungen können unter dem Begriff «Transhumanismus» zusammengefasst werden und konkretisierten sich in Rechtsansprüchen auf Euthanasie, Pränataldiagnostik und Leihmutterschaft. Am Auffälligsten fand diese eigentliche Pervertierung der Menschenrechte seinen Ausdruck in einem Beschluss des französischen Parlamentes. Dieses verankerte im März 2024 das Recht auf Abtreibung als Menschenrecht in der Verfassung.
Die nicht erfolgte Promulgation der Lex Ecclesiae Fundamentalis bedeutet keineswegs, dass sich deren jahrelangen Vorarbeiten als nutzlos erwiesen hätten. Zahlreiche ihrer Vorschläge haben ihren Niederschlag in den nach den Vorgaben des II. Vatikanischen Konzils total überarbeiteten kirchlichen Gesetzbuches, des Codex Iuris Canonici, gefunden. So insbesondere im Kapitel über die Pflichten und Rechte der Gläubigen (vgl. can. 204 ff.).
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