Bereits der Lead des Beitrages zeigt an, in welche Richtung der Artikel gehen wird: «Ein Neugeborenes wurde Ende Juli beim Kantonsspital Olten ins Babyfenster gelegt. Machte sich die Mutter strafbar? Und weshalb ist das Angebot umstritten?» («Beobachter», 2. August 2024).
Seitenhieb gegen Stiftung
Nach einer kurzen Einleitung werden die «wichtigsten Fragen und Antworten» aufgelistet. Die ersten beiden Fragen («Wie funktioniert ein Babyfenster?» und «Wo gibt es Babyfenster?») werden sachlich beantwortet.
Die nächste Frage lautet «Wer steckt dahinter?» Sechs der acht Babyfenster werden von der «Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind» unterstützt. Die Autorin des Beitrages, Jasmine Helbling, kann einen Seitenhieb gegen die Stiftung nicht unterlassen. «Sie [die Stiftung] spricht sich gegen Abtreibungen aus und stand schon mehrfach in der Kritik. Zuletzt, weil sie Hormonbehandlungen vermittelte, die medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche rückgängig machen sollten.» Warum es schlecht sein sollte, Frauen zu helfen, die eine begonnene Abtreibung bereuen, wird nicht ausgeführt.
Babyfenster versus Recht des Kindes
Nach der Feststellung, dass es nicht strafbar ist, sein Kind in ein Babyfenster zu legen, kommt die nächste «wichtige» Frage: «Gibt es auch kritische Stimmen?»
Das Angebot sei in verschiedenen Ländern kritisiert worden, etwa von Menschenrechtsaktivisten, Psychologinnen, Adoptionsdiensten und Kinderrechtsorganisationen, so der Beitrag. Es geht dabei um die Tatsache, dass Mütter in Not ihre Kinder anonym ins Babyfenster legen können. Dadurch werde das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft verletzt.
In ihrer Interpellation vom 26. September 2013 schrieb Ständerätin Liliane Maury Pasquier (SP): «Babyfenster stehen im Widerspruch zum Recht des Kindes, seine Identität zu kennen, wie dies der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes unterstreicht.»
In seiner Stellungnahme vom 20. November 2013 kam der Bundesrat zum Schluss: «Die Mutter, welche ihr Neugeborenes im Babyfenster ablegt, verstösst zwar gegen die Meldepflicht, was nach Ansicht des Bundesrates jedoch vernachlässigbar ist in Anbetracht der Tatsache, dass das Leben des Kindes auf dem Spiel steht […]. Das Leben des Kindes ist in den Persönlichkeitsrechten höher einzustufen als dessen Recht auf Kenntnis der Abstammung.»
Der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt in seinen Empfehlungen an die Schweiz vom Oktober 2021 die Abschaffung der Babyfenster. Es solle stattdessen ein Standardverfahren für vertrauliche Geburten entwickelt werden, um sicherzustellen, dass Angaben zur biologischen Herkunft dieser Kinder aufbewahrt werden (Nr. 22.b). Doch bei vertraulichen Geburten sind nur die Daten der Mutter, nicht aber jene des biologischen Vaters bekannt.
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