Am 8. März 2026 stimmt das Schweizervolk über die Individualbesteuerung ab. Was hat der damit verbundene Systemwechsel von der gemeinsamen Ehegattenbesteuerung zur getrennten Individualbesteuerung für Konsequenzen?
Diese Vorlage bringt Nachteile auf der ganzen Linie. Unterstützt von FDP-Kreisen verfolgen links-grüne Kräfte aus ideologischen Gründen das Ziel, das bewährte System der Einheitsbesteuerung zu zerstören. Das Ansinnen, mit zwei getrennten Steuererklärungen die Gleichstellung durchsetzen zu können, ist grotesk und illusionär zugleich.
Fakt ist: Vor dem Ausfüllen der Steuererklärung müssten alle Verheirateten zuerst eine Klärung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse vornehmen – analog zu den Verfahren bei Scheidung oder Trennung. Komplizierte, konfliktträchtige Auseinandersetzungen sind programmiert.
Eigenartigerweise (bzw. bezeichnenderweise!) wurden zur «Arena»-Sendung vom 13. Februar 2026 keine Kantonsvertreter eingeladen. Doch gerade sie sind es, welche neben den betroffenen Familien die Hauptlast dieses Systemwechsels zu tragen hätten, müssten doch Tausende neue Beamtenstellen geschaffen und millionenteure IT-Projekte aufgegleist werden. Es ist deshalb kein Zufall, dass – was äusserst selten vorkommt – zehn Kantone das Referendum gegen diese Vorlage ergriffen haben. In der Vernehmlassung hatten sich gar 21 von 26 Kantonen gegen die Individualbesteuerung ausgesprochen. Abgesehen davon wird damit auch der bewährte föderale Aufbau unseres Staatswesens mutwillig beschädigt.
Die Frage, die sich hier ganz besonders stellt: Warum kam im Parlament niemand auf die Idee, dass wir es hier nicht mit einer Heiratsstrafe zu tun haben, sondern mit einem Konkubinatsbonus? Die Lösung müsste demzufolge lauten: Bei dieser Gruppe von Profiteuren den Hebel ansetzen, sprich alle Konkubinatspaare als eine Wirtschaftseinheit wie Ehepaare besteuern.
Die Vorteile
Die dringend benötigten Steuereinnahmen würden sich dadurch nicht verringern, sondern vermutlich erhöhen. Will man tiefere bzw. gleich hohe Steuern für beide Gruppen, müsste man lediglich den Steuertarif entsprechend anpassen.
Positiver Nebeneffekt: Dadurch würden Hunderttausende weniger Steuererklärungen anfallen. Statistisch geht man von ca. 30 % eheähnlichen Gemeinschaften am Total aller 25- bis 80-jährigen Personen aus. Gibt es eine effizientere Reduktion des Verwaltungsaufwandes für die kantonalen Steuerverwaltungen?
Fazit
Der Konkubinats-Status darf nicht als Steuerminimierungs-Vehikel missbraucht werden. Es kann nicht sein, dass Konkubinate mit ihrem Anteil von rund einem Drittel weiterhin keinen administrativen Mehraufwand zu bewältigen haben, wohingegen die Zweidrittel der Verheirateten den Nachteil von jährlich neu zu ermittelnden Zahlen beim Auseinanderdividieren der Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf sich nehmen müssten.
Ein Ja zur Individualbesteuerung würde wohl bedeuten, dass die Städter die Landbevölkerung überstimmt hätten. Die städtischen Zentren sind in der Schweiz fast ausnahmslos in links-grünen Händen. Deren erklärtes Ziel ist es, die traditionellen Familienformen zu zerstören – egal, wie hoch der damit verbundene administrativ-finanzielle Aufwand auch sein wird. Profitieren würden vom Systemwechsel vor allem Doppelverdiener-Paare mit hohem Einkommen. Diesem familienfeindlichen Ansinnen ist mit aller Kraft entgegenzutreten.
Gastkommentare spiegeln die Auffassungen ihrer Autorinnen und Autoren wider.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Es gibt Länder, die es besser machen als die Schweiz.
Zu beachten wäre noch, dass ein schweizerisches Gericht vor rund 40 Jahren entschieden hat, dass die jetzige Heiratsstrafe nicht richtig ist. Wir Schweizer haben es nicht geschafft innerhalb von vier Jahrzehnten eine gute Lösung zu erarbeiten.