Olivia Morel, persönlich betroffenes Leihmutterkind und Aktivistin gegen Leihmutterschaft. Bild: DCA, CC BY-SA 2.0 via Wikimedia Commons

Kommentar Pro Life

Leih­mut­ter­schaft wird ver­harm­lost – das Ver­bot steht zurecht in der Bundesverfassung!

Seit der Frak­ti­ons­vor­sit­zende und CDU-​Bundestagsabgeordnete Jens Spahn bekannt gege­ben hat, dass er und sein Part­ner dank einer Leih­mut­ter­schaft in den USA «Eltern» eines Kna­ben gewor­den sind, wird das Thema Leih­mut­ter­schaft in den Medien Deutsch­lands kon­tro­vers dis­ku­tiert. Das hat in der Schweiz Befür­wor­ter der Leih­mut­ter­schaft dazu bewo­gen, ange­sichts des ohne­hin in der Revi­sion befind­li­chen Fort­pflan­zungs­me­di­zin­ge­set­zes den Bun­des­rat auf­zu­for­dern, die Rah­men­be­din­gun­gen für die Leih­mut­ter­schaft zu ver­bes­sern. Ethisch ver­werf­li­che und medi­zi­nisch pro­ble­ma­ti­sche Aspekte der Leih­mut­ter­schaft wer­den dabei klein­ge­re­det oder gar ganz verschwiegen.

Bundeshausredaktor Raphael Rauch hat im «Sonntagsblick» vom 19. Juli 2026 Bundesrat Beat Jans zum Handeln aufgerufen: «Jans sollte vorwärtsmachen und das Gesetz aktualisieren – dem Kindeswohl zuliebe.» Das ist kurz und prägnant geschrieben und ebenso kurz gedacht. Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) kann gar nicht entsprechend aktualisiert werden, steht doch das Verbot in Art. 119 Abs. 2 Bst. d der Bundesverfassung: «Die Embryonenspende und alle Arten von Leihmutterschaft sind unzulässig.» Nur eine Volksabstimmung, wozu Volk und Stände nötig sind, könnte dieses Verbot kippen. Weiss das der Bundeshausredaktor nicht oder verschweigt er das? Beides ist wenig professionell.

Mit dem verführerischen Titel «Es gibt ein Recht auf Familie» schlägt Daniele Muscionico von CH-Media in die gleiche Kerbe. Spätestens seit der «Ehe für alle» habe sich das geändert. Weibliche Ehepaare hätten Zugang zur Samenspende, männlichen Paaren werde die Leihmutterschaft hingegen verwehrt. Als ob das vergleichbar wäre.

Medizinische und ethische Aspekte der Leihmutterschaft
Die Ethikerin Susanne Kummer hat einmal in einem Vortrag nüchtern festgestellt, an einer Samenspende sei noch nie jemand gestorben. Die Eizellenstimulation und die Eizellgewinnung sind hingegen medizinische Eingriffe, die für die betroffenen Frauen belastend und im schlimmsten Fall bei einer massiven Überstimulation lebensgefährdend sein können. Daniele Muscionico von CH-Media behauptet zudem, «dass eine amerikanische Leihmutter ihr Kind zwar austrägt, die Eizelle aber von einer anderen Frau stammt». Das mag in manchen Fällen zwar zutreffen, macht die Sache aber nicht besser. Wenn eine Eizelle oder ein Embryo von einer anderen Frau stammt, besteht die Gefahr des schwangerschaftsinduzierten Bluthochdrucks, der für die Leihmutter lebensgefährlich sein kann. Darüber hinaus gibt es damit zusammenhängende Veränderungen bei der Plazenta, die zum Verlust des ungeborenen Kindes führen können. Das ist seit Jahren bekannt.

Eine umfangreiche Studie im «American Journal of Obstetrics & Gynecology» aus 2019 zeigt, dass Frauen, denen eine fremde Eizelle oder Embryo eingepflanzt wurde, ein bis zu fünf Mal höheres Risiko für schwerwiegende gesundheitliche Komplikationen haben als Frauen nach spontaner Schwangerschaft. Dieses Faktum wurde von der Nationalen Ethikkommission und von den Parlamentariern ignoriert, sodass das Parlament 2022 die Zulassung der Eizellenspende beschlossen hat. Bei der derzeitigen grossen Revision des FMedG soll das nun leider angepasst werden.

Indem eine sogenannte «altruistische Leihmutterschaft» angestrebt wird, will man das lukrative Geschäft, das vor allem die vermittelnden Agenturen machen, sowie die Ausbeutung der Leihmütter und Eizellenspenderinnen ausblenden. Ob es mit der Übernahme der Kosten für die Stimulation oder des Eizellentransfers bzw. der In-vitro-Fertilisation, der pränatalen Untersuchungen sowie des Aufenthalts in der Geburtsabteilung getan ist, ist wirklich zu bezweifeln. Jedenfalls wird wohl nur im näheren verwandtschaftlichen Umfeld oder im Bekanntenkreis eine Frau unter diesen Bedingungen bereit sein, ein Kind für ein homosexuelles oder heterosexuelles Paar auszutragen. Die Bereitschaft dazu wäre geradezu heroisch.

Abtreibung als Qualitätssicherung – auch bei Leihmutterschaften
In Verbindung mit dem Wunsch nach einem möglichst gesunden Kind wird auch die pränatale Diagnostik angewendet. Können die Auftraggeber die Leihmutter vertraglich dazu nötigen, ein Kind mit Verdacht auf Missbildungen abzutreiben? In Kanada ist das offenbar der Fall. Wie vor kurzem bekannt wurde, hat ein gleichgeschlechtliches Paar die Leihmutter ihres heute zweijährigen Sohnes vor Gericht gezogen – weil sie sich weigerte, das Kind abzutreiben (Sun). Die Ultraschalluntersuchung hatte eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte entdeckt, die operiert werden kann. Dazu kam ein kleiner Herzdefekt. Die Leihmutter weigerte sich daher, das Kind abzutreiben. Es sind auch Fälle bekannt, wonach die Leihmutter während der Schwangerschaft eine so innige Beziehung zum ungeborenen Kind aufgebaut hatte, dass sie es nach der Geburt nicht hergeben konnte. In einem solchen Fall stellt sich auch die Frage, ob es eine Altersobergrenze geben soll. In England können auch Alleinstehende eine Leihmutterschaft beantragen. Auffällig viele alleinstehende Männer, oft über 50 Jahre oder gar 60 Jahre alt, beantragen diese (Lifesitenews, Times). Könnte es sein, dass einige von ihnen damit ein pädophiles Bedürfnis ausleben wollen? Wer kontrolliert das schon?

Jedenfalls sind die Fragen rund um die Leihmutterschaft so delikat, dass die Mehrheit der Nationalen Ethikkommission (NEK) im Jahr 2013 zweifelte, «ob es angesichts der Gefahren im Zusammenhang mit der Kommerzialisierung dieser Praxis möglich ist, annehmbare Rahmenbedingungen zu schaffen, mit denen allen beteiligten Personen ein angemessener Schutz gewährleistet werden kann». Die juristischen Auseinandersetzungen, die inzwischen im Zusammenhang mit Leihmutterschaften weltweit stattgefunden haben, beseitigen mögliche letzte Zweifel. Auch Rauchs Appell an das Kindeswohl ist bei näherer Betrachtung geradezu grotesk, gibt es doch bei der Leihmutterschaft eine Splittung der Elternschaft. Dazu gehören eventuell die Eizellenspenderin, die austragende Leihmutter, der Samenspender und der Partner/die die Partnerin des Samenspenders. Maximal sind es fünf Beteiligte. Auch Leihmutterkinder wollen genauso wie Adoptivkinder mit einer unglaublichen Energie ihren genetischen Ursprung kennenlernen. Nach Schweizer Recht haben alle Kinder ein Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung. Eines der Leihmutterkinder, Olivia Maurel, hat ein Buch geschrieben: «Wo bist du, Mama?» Sie fordert zusammen mit Juristen und Ärzten ein weltweites Verbot der Leihmutterschaft.

Mit vollendeten Tatsachen wird Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt
Der Bundestagsabgeordnete Jens Spahn hat zusammen mit seinem Partner sein Leihmutterkindprojekt mehr als neun Monate vor der Geburt und seinem jetzigen Eingeständnis lanciert. In dieser Zeit hat er das Leihmutterschaftsverbot als Politiker noch verteidigt – eine unverfrorene Heuchelei. Mit seiner Offensive an die Öffentlichkeit verbunden ist sicher das Kalkül, die Debatte neu zu entfachen und für die LGBTQ-Lobby in der Bundesrepublik Deutschland langfristig eine Aufhebung des Verbotes zu erreichen. Daniele Muscionico von CH-Media erwähnt zwei Schweizer Fälle. Dabei unterschlägt sie genauso wie «watson.ch» den Namen des Mitte-Politikers in Zürich. Letzterer war Präsident der CVP der Stadt Zürich und Kandidat der Stadtzürcher Regierung. Im Juli 2017 machte er die Leihmutterschaft öffentlich. Die CVP flog danach hochkant aus dem Stadtparlament, weil sie die 5-Prozent-Hürde bei den Parlamentswahlen verpasste. 2022 folgten der prominente Sportmoderator Olivier Borer und sein Partner, die sich 2025 noch ein zweites Leihmutterkind leisten konnten. Sie hätten ihr «Familienglück» für sich behalten können, taten es aber nicht. Die Veröffentlichung der im Ausland erzielten Leihmutterschaft im «Blick» diente genauso, wie jetzt bei Jens Spahn, der Untergrabung des jetzigen Verbotes. Mit vollendeten Tatsachen, auch wenn diese mit Jö-wie-herzig-Bildern untermauert werden, kann man die komplexe und ethisch verwerfliche Leihmutterproblematik nicht aus der Welt schaffen. Das sollten auch Politiker wie FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann, GLP-Nationalrat Patrick Hässig und Bettina Balmer, FDP-Nationalrätin und Präsidentin der FDP-Frauen, die jetzt für eine Zulassung der «altruistischen» Leihmutterschaft plädieren, zur Kenntnis nehmen.


Roland Graf
swiss-cath.ch

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Dr. Roland Graf ist Pfarrer in Unteriberg und Studen (SZ). Er hat an der Universität Augsburg in Moraltheologie promoviert und war vor seinem Theologiestudium als Chemiker HTL tätig.


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Bemerkungen :

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    Donatella 22.07.2026 um 18:11
    Dr. Pfr. Roland Graf und allen, die sich abmühen, über dieses schlimme Thema aufzuklären sei gedankt.
    Es ist so extrem tragisch, daß es überhaupt nötig ist, über ein solches Thema zu "debattieren" und zu erklären, warum es eigentlich nicht ins Menschen Bild, wie es von Gott gedacht war, passt.
    Man spricht von einem vermeintlichen "Recht auf Familie".
    Für wen soll dieses Recht gelten? Für Leute, die ihr Leben nach ego-istischen/zentrischen Regeln gestalten wollen und meinen, alles könne man mit Geld und allereli Manipulationen erkaufen?
    Das Recht der Frau, keine GEBRAUCHSACHE, sondern Mensch als Abbild Gottes zu sein, gilt gar nicht...
    Das Recht eines Kindes, in einer normalen, und ich wiederhole, NORMALEN, Familie geboren zu werden, wurde aus allen Lexikons der Welt gestriechen... sowieso hat es nicht einmal mehr ein Recht auf das ihm von Gott geschenkte Leben...
    'Zum Glück" kämpfen meistens dieselben Leute, welche andere menschliche Wesen so verachtend misshandeln, für gerechte Tierhaltung, Klimaschutz und verschiedene andere Rechte im Tier/Pflanzenbereich... womõglich auch um eine vegane Diktatur weltweit....
    Wenn man die Perspektive nicht schnell ädert, wird die "Perspektive" selbst uns ändern... und zwar krass.
    Denn es ist nicht ein Kampf mit irdischen, sondern mit geistigen Mächten......
    OREMUS
  • user
    Yvonne Reichlin 22.07.2026 um 15:56
    Das Verbot der Leihmutterschaft wird immer mehr umgangen. In den Jahren 2016 bis 2019 wurden insgesamt 144 von Leihmüttern ausgetragene Kinder in die Schweiz gebracht. Dabei ist die Dunkelziffer gross. Im Jahr 2019 haben 26 heterosexuelle Paare, 9 schwule Paare, 6 alleinstehende Männer und eine alleinstehende Frau 42 Kinder von Leihmüttern in die Schweiz gebracht. Vgl. Gutachten "Transnationale Reproduktive Mobilität aus der Schweiz", BAG.
  • user
    Jörgen 22.07.2026 um 12:43
    Wer sich mir der Thematik beschäftigt hat, kann nach meiner Meinung einer Leihmutterschaft nicht mehr zustimmen. Egal ob altruistisch oder auf irgendeine Weise reguliert. Es bleibt nur die weltweite Ächtung.
    Ich empfehle das Buch „Ich kauf mir ein Kind: Das unwürdige Geschäft mit der Leihmutterschaft“
  • user
    Herr Jemand 22.07.2026 um 12:42
    Herr Graf, erlauben Sie folgende Bemerkung: In der Schweiz gibt es meines Wissens eine beschränkte Verfassungsgerichtsbarkeit (siehe Art. 189 Abs. 4 Bundesverfassung und Art. 190 BV). Eine in bewusstem Widerspruch zu einer vorbestehenden Bundesverfassungsnorm beschlossene Bundesgesetzbestimmung müsste nach Inkraftsetzung allenfalls trotz Verfassungswiderspruch angewendet werden.
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      Graf Roland 22.07.2026 um 13:07
      Sehr geehrter Herr Jemand
      Das steht so klar und deutlich in der Bundesverfassung, dass sich weder der Bundesrat, noch das Parlament so etwas erlauben können. Klar, die Einführung von Ehe für alle widersprach im Prinzip auch der Verfassung. Die wurde aber durch die Mehrheit des Parlamentes in einem erweiterten Sinn ausgelegt. Das ist bei der Leihmutterschaft m. E. nicht möglich.
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      Der andere Jemand 22.07.2026 um 16:32
      Das Bundesgericht hat entschieden, dass Einzelakte gestützt auf ein Bundesgesetz wegen Verletzung der Bundesverfassung angefochten werden können.
  • user
    Stefan Fleischer 22.07.2026 um 10:44
    Auf den Artikel von FrauDaniele Muscionico habe ich unserer Zeitung den folgenden Leserbrief eingereicht, der auch heute erschienen ist:
    Leihmutterschaft - eine kontrollierte Legalisierung?
    «Eine kontrollierte Legalisierung wäre kein Bruch unserer Werte» schreibt Frau Muscionico. Da kann man nur sagen, wer’s glaubt, zahlt einen Taler. Eine wirksame Kontrolle ist auf diesem Gebiet schlicht nicht möglich. Dahinter stehen allzu viele finanzielle und andere Interessen einerseits und teils internationale, mafiaähnliche Strukturen andererseits. Und im grassierenden Egoismus unserer Zeit, vor welchem insbesondere jene nicht geschützt sind, die sich alles kaufen können, was sie sich wünschen, selbst ein menschliches Wesen, ist der Verbrecher der Polizei immer eine Nasenlänge voraus. Solange auch bei uns teils sklavenähnlichen Verhältnisse z.B. im Bereich importierter Billigarbeiter zu beklagen sind, sollten wir nicht noch weitere Möglichkeiten der Ausnützung menschlicher Not für wirtschaftliche Gewinne zulassen. Von den anderen moralischen Fragen einmal ganz zu schweigen.
  • user
    Meier Pirmin 22.07.2026 um 09:44
    Dass ausgerechnet ein Politiker der Mitte-Partei, für deren linken Flügel seit jahrzehnten der Kanton Zürich repräsentativ ist, nun eine sog. "ergebnisoffene Debatte" der Leihmutterschaft fordert und dass dies in der Schweiz tatsächlich weniger umstritten ist als in Deutschland, wo man in Sachen Menschenzüchtung gottseidank sensibler ist, gibt zu denken. Es ist aber klar, dass die CVP mit dem Namenwechsel und dem kurzfristigen Gewinn der ausser dem Blocherfeindbild profillosen einstigen BDP de facto aus sich selber ausgetreten ist. Ändert nichts daran, dass die klassischen Prinzipien der einstigen Partei richtig wären, diese aber längst nicht mehr vermittelt werden und insbesondere bei den sog. Mitte-Frauen längst nicht nur in Vergessenheit geraten sind, sondern seit Jahrzehnten auch nicht mehr wegleitend waren. Unter den Partei-Unterorganisationen der ehemaligen christlichen Partei ist mir als einzige im Rahmen der LU Kantonalpartei der Verein "Politischer Aschermittwoch" noch als im mehr als nur herkömmlichen Sinne "wertorientiert" bekannt.
    PS. Erkenntnistheoretisch ist natürlich jede Debatte ergebnisoffen, nach meiner Erfahrung am ausgeprägtesten die über das Klima. Befasse mich damit seit 1970, man befürchtete damals noch eine neue Eiszeit und ich glaubte uch eine Zeitlang an das Waldsterben. Habe unterdessen für Fr. 5000.- Fachliteratur angeschafft und studiert über das Klima und sehe auch bei jedem Archivbesuch Dokumente darüber ein; für Anträge mit finanziellen Milliardenfolgen würde ich mir gerne wünschen, dass Bundespolitiker, die sich sechsstellig bezahlen lassen, sich für Entscheidungen in dieser Sache ungefähr ebenfalls auf diesem Niveau orientieren, oder dann sich zumindest etwas zurückhalten. Gut ist indes, dass nun auch über die Leihmutterschaft diskutiert wird, meinetwegen "ergebnisoffen", aber mit Offenlegung der brutalen Realitäten!