Bundeshausredaktor Raphael Rauch hat im «Sonntagsblick» vom 19. Juli 2026 Bundesrat Beat Jans zum Handeln aufgerufen: «Jans sollte vorwärtsmachen und das Gesetz aktualisieren – dem Kindeswohl zuliebe.» Das ist kurz und prägnant geschrieben und ebenso kurz gedacht. Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) kann gar nicht entsprechend aktualisiert werden, steht doch das Verbot in Art. 119 Abs. 2 Bst. d der Bundesverfassung: «Die Embryonenspende und alle Arten von Leihmutterschaft sind unzulässig.» Nur eine Volksabstimmung, wozu Volk und Stände nötig sind, könnte dieses Verbot kippen. Weiss das der Bundeshausredaktor nicht oder verschweigt er das? Beides ist wenig professionell.
Mit dem verführerischen Titel «Es gibt ein Recht auf Familie» schlägt Daniele Muscionico von CH-Media in die gleiche Kerbe. Spätestens seit der «Ehe für alle» habe sich das geändert. Weibliche Ehepaare hätten Zugang zur Samenspende, männlichen Paaren werde die Leihmutterschaft hingegen verwehrt. Als ob das vergleichbar wäre.
Medizinische und ethische Aspekte der Leihmutterschaft
Die Ethikerin Susanne Kummer hat einmal in einem Vortrag nüchtern festgestellt, an einer Samenspende sei noch nie jemand gestorben. Die Eizellenstimulation und die Eizellgewinnung sind hingegen medizinische Eingriffe, die für die betroffenen Frauen belastend und im schlimmsten Fall bei einer massiven Überstimulation lebensgefährdend sein können. Daniele Muscionico von CH-Media behauptet zudem, «dass eine amerikanische Leihmutter ihr Kind zwar austrägt, die Eizelle aber von einer anderen Frau stammt». Das mag in manchen Fällen zwar zutreffen, macht die Sache aber nicht besser. Wenn eine Eizelle oder ein Embryo von einer anderen Frau stammt, besteht die Gefahr des schwangerschaftsinduzierten Bluthochdrucks, der für die Leihmutter lebensgefährlich sein kann. Darüber hinaus gibt es damit zusammenhängende Veränderungen bei der Plazenta, die zum Verlust des ungeborenen Kindes führen können. Das ist seit Jahren bekannt.
Eine umfangreiche Studie im «American Journal of Obstetrics & Gynecology» aus 2019 zeigt, dass Frauen, denen eine fremde Eizelle oder Embryo eingepflanzt wurde, ein bis zu fünf Mal höheres Risiko für schwerwiegende gesundheitliche Komplikationen haben als Frauen nach spontaner Schwangerschaft. Dieses Faktum wurde von der Nationalen Ethikkommission und von den Parlamentariern ignoriert, sodass das Parlament 2022 die Zulassung der Eizellenspende beschlossen hat. Bei der derzeitigen grossen Revision des FMedG soll das nun leider angepasst werden.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Es ist so extrem tragisch, daß es überhaupt nötig ist, über ein solches Thema zu "debattieren" und zu erklären, warum es eigentlich nicht ins Menschen Bild, wie es von Gott gedacht war, passt.
Man spricht von einem vermeintlichen "Recht auf Familie".
Für wen soll dieses Recht gelten? Für Leute, die ihr Leben nach ego-istischen/zentrischen Regeln gestalten wollen und meinen, alles könne man mit Geld und allereli Manipulationen erkaufen?
Das Recht der Frau, keine GEBRAUCHSACHE, sondern Mensch als Abbild Gottes zu sein, gilt gar nicht...
Das Recht eines Kindes, in einer normalen, und ich wiederhole, NORMALEN, Familie geboren zu werden, wurde aus allen Lexikons der Welt gestriechen... sowieso hat es nicht einmal mehr ein Recht auf das ihm von Gott geschenkte Leben...
'Zum Glück" kämpfen meistens dieselben Leute, welche andere menschliche Wesen so verachtend misshandeln, für gerechte Tierhaltung, Klimaschutz und verschiedene andere Rechte im Tier/Pflanzenbereich... womõglich auch um eine vegane Diktatur weltweit....
Wenn man die Perspektive nicht schnell ädert, wird die "Perspektive" selbst uns ändern... und zwar krass.
Denn es ist nicht ein Kampf mit irdischen, sondern mit geistigen Mächten......
OREMUS
Ich empfehle das Buch „Ich kauf mir ein Kind: Das unwürdige Geschäft mit der Leihmutterschaft“
Das steht so klar und deutlich in der Bundesverfassung, dass sich weder der Bundesrat, noch das Parlament so etwas erlauben können. Klar, die Einführung von Ehe für alle widersprach im Prinzip auch der Verfassung. Die wurde aber durch die Mehrheit des Parlamentes in einem erweiterten Sinn ausgelegt. Das ist bei der Leihmutterschaft m. E. nicht möglich.
Leihmutterschaft - eine kontrollierte Legalisierung?
«Eine kontrollierte Legalisierung wäre kein Bruch unserer Werte» schreibt Frau Muscionico. Da kann man nur sagen, wer’s glaubt, zahlt einen Taler. Eine wirksame Kontrolle ist auf diesem Gebiet schlicht nicht möglich. Dahinter stehen allzu viele finanzielle und andere Interessen einerseits und teils internationale, mafiaähnliche Strukturen andererseits. Und im grassierenden Egoismus unserer Zeit, vor welchem insbesondere jene nicht geschützt sind, die sich alles kaufen können, was sie sich wünschen, selbst ein menschliches Wesen, ist der Verbrecher der Polizei immer eine Nasenlänge voraus. Solange auch bei uns teils sklavenähnlichen Verhältnisse z.B. im Bereich importierter Billigarbeiter zu beklagen sind, sollten wir nicht noch weitere Möglichkeiten der Ausnützung menschlicher Not für wirtschaftliche Gewinne zulassen. Von den anderen moralischen Fragen einmal ganz zu schweigen.
PS. Erkenntnistheoretisch ist natürlich jede Debatte ergebnisoffen, nach meiner Erfahrung am ausgeprägtesten die über das Klima. Befasse mich damit seit 1970, man befürchtete damals noch eine neue Eiszeit und ich glaubte uch eine Zeitlang an das Waldsterben. Habe unterdessen für Fr. 5000.- Fachliteratur angeschafft und studiert über das Klima und sehe auch bei jedem Archivbesuch Dokumente darüber ein; für Anträge mit finanziellen Milliardenfolgen würde ich mir gerne wünschen, dass Bundespolitiker, die sich sechsstellig bezahlen lassen, sich für Entscheidungen in dieser Sache ungefähr ebenfalls auf diesem Niveau orientieren, oder dann sich zumindest etwas zurückhalten. Gut ist indes, dass nun auch über die Leihmutterschaft diskutiert wird, meinetwegen "ergebnisoffen", aber mit Offenlegung der brutalen Realitäten!