Luzerner Regierung will keinen assistierten Suizid in Spitälern
Die Regierung will gesetzliche Anpassungen planen, damit Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege– und Sozialeinrichtungen Zugang zu externer Suizidbegleitung erhalten. Für Spitäler soll diese Pflicht jedoch nicht gelten.
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