(Vytas sdb/Cathopic)

Hintergrundbericht

Mas­sen­phä­no­men «Psy­chi­sche Erkran­kun­gen» – Wo bleibt die Beichte?

Psy­chi­sche Krank­hei­ten brei­ten sich in west­li­chen Gesell­schaf­ten immer mehr aus. Die Aus­wir­kun­gen sind nicht nur finan­zi­ell gra­vie­rend, son­dern belas­ten auch zuse­hends das gesell­schaft­li­che Zusam­men­le­ben. Die Ursa­chen­for­schung bleibt allzu oft an der Ober­flä­che hängen.

«Warum sich Psychologen wie Prostituierte fühlen und Psychiater um ihre Pfründen fürchten»: So lautet der Titel eines NZZ-Beitrages vom 26. Juni 2019. Die Formulierung mag zeitgeistkonform knallig sein, benennt aber ein gesellschaftliches Problem, das zunehmend gravierendere Ausmasse annimmt.

Um was geht es? «Das Modell grenzt an Prostitution, und der Psychiater ist unser Zuhälter.» Mit diesen drastischen Worten umschreibt Petra Kohler im zitierten Beitrag den Umstand, dass Psychotherapeuten Patienten nur dann zulasten der Grundversicherung behandeln dürfen, wenn sie von einem Psychiater angestellt sind und in dessen Praxis tätig sind. Vom Stundenansatz von 140 Franken, welche die Krankenkasse dem Psychiater überweist, leitet er der im konkreten Fall die Behandlung durchführenden Psychotherapeutin gerade noch 80 Franken weiter. Sozialbeiträge muss sie aus dem eigenen Sack bezahlen, Ferien ebenso. Zahlt ein Patient nicht, geht sie auch leer aus. Die «Föderation der Schweizer Psycholog:innen» (FSP) gelangte deshalb mit einer von 100 000 Personen unterzeichneten Petition an den Bundesrat, um die prekären Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder zu verbessern.

Im Zentrum stand die Forderung, zwar auf Anordnung eines Arztes, aber in der eigenen Praxis selbständig arbeiten und direkt mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Die Forderung stiess bei den Psychiatern auf massiven Widerstand, setzte sich aber schliesslich durch – nicht zuletzt wegen der herrschenden Versorgungsengpässe im Bereich psychischer Krankheiten.

Am 1. Juli 2022 war es soweit. Seither dürfen selbstständig arbeitende Psychotherapeuten ihre Leistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Die Krankenkassen hatten im Vorfeld der Neuregelung eine erhebliche Mengenausweitung und damit eine Kostensteigerung befürchtet. Deshalb wurde ein Bremsmechanismus eingebaut: Nach 15 Therapiesitzungen muss vom betreffenden Arzt eine zweite Anordnung eingeholt werden. Nach 30 Sitzungen ist eine Kostengutsprache der Krankenkasse erforderlich.

Exorbitante Kostensteigerung
Wie berechtigt die Befürchtungen der Krankenkassen waren, zeigt die seitherige Kostenentwicklung – man ist geneigt, von einer veritablen Kostenexplosion zu sprechen: Im Jahr 2023 schlugen die Aufwendungen für die grundversicherten Psychotherapien mit 785 Millionen Franken zu Buche. Dies ist eine Steigerung von 200 Millionen Franken allein im Vergleich zum Vorjahr. Nota bene: Vor dem Systemwechsel beliefen sich die Kosten auf rund 385 Millionen pro Jahr.

Tatsache ist, dass die Zahl der gemeldeten psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren massiv zugenommen hat. So wurde 2023 bereits jede zweite neue IV-Rente aufgrund einer psychischen Erkrankung zugesprochen. Und gemäss einer Erhebung des «Bundesamtes für Statistik» stieg die Zahl der stationären Spitalaufenthalte wegen psychischer und Verhaltensstörungen bei Mädchen und jungen Frauen im Alter von 10 bis 24 Jahren allein zwischen 2020 und 2021 um 26 Prozent.

Dabei gilt es allerdings, den Wertewandel oder besser gesagt Werteverlust in den westlichen Ländern im Auge zu behalten. Die Fokussierung auf Selbstverwirklichung und Selbstwahrnehmung bis hin zur Selbstoptimierung hat zur Folge, dass Befindlichkeitsschwankungen, wie sie zu jedem normalen Verlauf der Pubertät gehören, allzu oft als vermeintliche psychische Krankheiten fehldiagnostiziert werden, von denen sich Betroffene wiederum nur allzu gerne «therapieren» lassen.

Ein zuverlässiger Seismograph für das, was die moderne Gesellschaft unter dem Begriff «Gesundheit» versteht, ist der Diagnosekatalog der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie hat 2022 neu «belastungsbezogene Störungen» in ihren Diagnosekatalog aufgenommen. Fachleute kritisieren, dass diese Ausweitung eine fatale Reflexwirkung auszulösen droht: Menschen, die bislang normale Reaktionen auf Ereignisse (wie z. B. Stress) oder Verlust von Angehörigen zeigten, würden nun ihre emotionalen Befindlichkeiten als eine psychotherapeutisch zu behandelnde Krankheit einstufen.
 


Dieser Tatsache zum Trotz lässt sich die massive Zunahme psychischer Störungen und Krankheiten gerade in den letzten Jahren ernsthaft nicht bestreiten. Und damit stellt sich auch die Frage nach der Ursache dieser besorgniserregenden Entwicklung unserer Gesellschaft.
Soweit überblickbar, gelangt die Suche nach den Gründen – wenn sie denn überhaupt stattfindet – über die gängigen Erklärungsmuster nicht hinaus. Demgegenüber hat bereits vor Jahrzehnten der protestantische Theologe Paul Tillich in einer luziden Analyse darauf hingewiesen, dass der moderne, sich als autonom und selbstbestimmt definierende Mensch vor jeder Entscheidung auf sich selbst zurückgeworfen wird. Ohne sich auf verbindliche, Gewissheit verschaffende Normen und Werte stützen zu können, führe der Zwang zur permanenten Entscheidung zu einem moralischen Dauerstress, der mitursächlich sei für die sich ausbreitenden psychischen Krankheiten. Durch das Beichtsakrament, so Tillich weiter, sei es der Katholischen Kirche gelungen, die autonome Selbstüberforderung aufzufangen und dem damit verbundenen Auflösungsprozess der personalen Verantwortung entgegenzuwirken.

Selbstredend kann nicht einem kausalen Automatismus von Schuld und psychischer Erkrankung das Wort geredet werden. Aber ebenso wenig geht es an, in diesem Kontext die Frage nach der Schuld auszugrenzen oder gar zu negieren.

Rebecca Wyss beklagt im «SonntagsBlick» vom 9. März 2025 die Stigmatisierung psychischer Krankheiten, der in unserer Gesellschaft immer noch viele Menschen ausgesetzt seien. Doch gerade das Beispiel des Ehemannes von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, selbst Rechtsmediziner und Psychiater, der in der gleichen Nummer des «SonntagsBlick» in extenso über seine Angststörungen sinniert, belegt, dass dem nicht oder nicht mehr so ist.

Das ist gut so. Umso mehr ist zu fordern, dass die mit jeglicher menschlichen Existenz eo ipso verbundene Schuldfrage im öffentlichen Diskurs nicht ausgeblendet werden darf. Denn Schuld lässt sich nicht wegtherapieren, weder mit Geld noch mit teuren Psychopharmaka. In diesem Kontext drängt sich unweigerlich die Frage auf, inwiefern der beispiellose Niedergang der Beichtpraxis im Gefolge des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht auch mitursächlich ist für die Ausbreitung psychischer Krankheiten in unseren Breitengraden. Unsere Bischöfe tun deshalb gut daran, in einem gemeinsamen Hirtenbrief dem Kirchenvolk Sinn und Tragweite des Beichtsakramentes in Erinnerung zu rufen. Die Fastenzeit ist dazu der ideale Zeitpunkt. Schön wäre natürlich, wenn die Bischöfe gleich selbst mit dem guten Beispiel vorangehen würden.


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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Bemerkungen :

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    Heinz Meier 16.03.2025 um 17:01
    Das Phänomen der Massenhysterie hat uns in der SARS-Cov2 -Pandemie erstmals überschwemmt: Wer Angst sät, wird Sklaven ernten. Bekanntlich weiss die Psychologie, dass Opfer sich mit ihren Peinigern solidarisieren (unter dem Begriff „Stockholm Syndrom“ gut dokumentiert), um zu überleben. Die kollektive Anpassung ist indessen leidvoll für den Einzelnen. Und mit einer Beichte schlecht zu beheben.
  • user
    Joseph Laurentin 16.03.2025 um 12:49
    Sie fragen zu Recht: Wo bleibt die Beichte? Leider muss ich sagen: Viele moderne Priester rufen heute gar nicht mehr ernsthaft zur Beichte auf. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind Themen wie Sünde, Umkehr und Buße zunehmend in den Hintergrund gerückt. Stattdessen wird oft nur noch von Religionsfreiheit, Dialog und Ökumene gesprochen. Die Folge: Viele Gläubige haben den Eindruck, man könne auch ohne Beichte selig werden – es genüge, einfach "ein guter Mensch" zu sein. Doch das reicht nicht. Das ist nicht die traditionelle Lehre der Kirche, sondern ein schwerer Irrtum! Die Beichte ist von Christus selbst eingesetzt worden zur Vergebung schwerer Sünden. Kein anderer Weg ist uns von Gott offenbart, um nach einer Tod­sünde wieder in den Stand der Gnade zurückzukehren. Nur Christus – und nicht Buddha, Mohammed oder andere – wird richten, und zwar alle Menschen. Aber Er hat uns die Sakramente als konkrete Wege zu Seiner Barmherzigkeit geschenkt.
    • user
      Hansjörg 17.03.2025 um 13:31
      Ich hoffe somit nur, dass die islamischen und hinduistischen Gläubigen wissen, dass sie am Ende von Christus gerichtet werden. Alles Andere wäre unfair.
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    AZ 15.03.2025 um 09:55
    Sehr interessante Thesen, die es wert wären, weiter analysiert zu werden (aber heute ist ja alles, das unter dem Namen "katholisch" kommt verpönt, wenn nicht gar tabuisiert).
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    Daniel Ric 15.03.2025 um 07:59
    In diesem Artikel werden ganz wichtige Punkte angesprochen, die in der heutigen Gesellschaft tabuisiert werden. Es ist tatsächlich so, dass sehr viele Menschen in der Schweiz psychische Probleme haben. So viele Menschen leiden unter Burnouts. Natürlich ist auch richtig, dass eine gewisse Tendenz vorliegt, Menschen zu pathologisieren. Trotzdem lässt sich nicht leugnen, dass viele Menschen ihren Alltag nicht mehr bewältigen können, da sie unter den Folgen der psychischen Belastung zusammenbrechen. Die Gründe sind sicherlich vielfältig, wobei der Umgang mit der eigenen Schuld eine grosse Rolle spielt. Man darf hier aber kein romantisierendes Bild von der Vergangenheit zeichnen. Erstens gab es auch schon früher psychische Probleme, die oft nicht diagnostiziert wurden, zweitens war die Beichtpraxis in früheren Zeiten auch nicht immer über alle Zweifel erhaben. Im Gespräch mit älteren Katholiken hörte ich immer wieder, wie das Beichten vor allem als sozialer Druck empfunden wurde und man einfach die Sünden herunterleierte. Dass im Zuge des Zweiten Vatikanums und der liberaleren 70er und 80er Jahre die Beichtpraxis zurückging, ist die logische Folge der Verfehlungen, die in früheren Zeiten gemacht wurden. Es ist nun die grosse Herausforderung unserer Zeit, den Menschen zu erläutern, dass das Beichtsakrament die Möglichkeit ist, Gottes Liebe und Barmherzigkeit zu erfahren. Es gibt übrigens seit den letzten Jahren auch eine Renaissance der Beichte an vielen Orten. Die Menschen merken, dass sie die Höhen und Tiefen ihres Lebens nur mit Gottes Hilfe bewältigen können. Papst Franziskus hat immer wieder auf die alte katholische Einsicht aufmerksam gemacht, dass Gott zwischen Sünder und Sünde unterscheidet. Wenn ich mich, wie es die heutige Gesellschaft in ihrer utilitaristischen Denkweise tut, nur über meine Taten definiere, verzweifle ich daran. Sobald ich erkenne, dass ich als Mensch einen unendlichen Wert habe, der sich nicht über meine guten Taten oder meine Sünden definiert, stellt dies eine riesige Befreiung dar. Der Mensch ist grösser als seine Sünden und auch der grösste Sünder kann zum grössten Heiligen werden.
  • user
    Claudio Tessari 14.03.2025 um 15:39
    Unser Priester hat mal treffend gepredigt, und er kommt aus Polen, seid die Beichtpraxis zurück gegangen ist, auch in Polen, sind die Psychiatrien aus dem Boden gewachsen. Wo der Beichtstuhl zur Abstellkammer wurde, dort freuen gehen immer mehr zum Psychiater, schon bei den Jungen fängt das an.
  • user
    Hansjörg 14.03.2025 um 14:00
    Herr Herzog stellt im obigen Text richtig fest, dass Schuld nicht wegtherapiert werden kann. Richtige, ehrliche Schuld kann gesühnt werden, oder die Schuldigen können um Entschuldigung bitten.

    Wenn aber die kath. Kirche, mit einer mittelalterlichen Sexuallehre, nahezu allen ihrer Gläubigen unnötigerweise Schuldgefühle eintrichtert, muss das Individuum dafür sicher nicht um Entschuldigung bitten.
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      Martin Meier-Schnüriger 14.03.2025 um 16:00
      Lieber Hansjörg
      Machen Sie sich doch bitte einmal über das Mittelalter schlau oder lesen Sie mittelalterliche Schriften wie die Hymnen eines Notker Balbulus, die Carmina Burana, das Nibelungenlied, usw. usf. Sie werden dann ein faszinierendes Zeitalter entdecken, dass nichts mit dem Zerrbild zu tun hat, das seit der Aufklärung durch unsere Schulbücher geistert.
      Im übrigen wiederhole ich mich gern: Die katholische Lehre zu Ehe, Liebe und Sexualität ist zwar anspruchsvoll, aber a) nicht an eine bestimmte Zeit gebunden und b) viel menschlicher und menschenwürdiger als das Mainstreamdogma Nr. 1: "Erlaubt ist, was Spass macht!"
    • user
      Stefan Fleischer 14.03.2025 um 16:06
      Meines Wissens ist die Sexuallehre unserer Kirche nicht mittelalterlich, sondern basiert auf Naturgesetzen, welche schon zur Zeit des Alten Testamentes bekannt waren. Der Durchbruch zu einer Sexualmoral, welchen den Trieb als Mass der Rechtfertigung für alles anerkennt, geschah eigentlich erst und nur dort, wo der Mensch zu glauben begann, Gott nicht mehr ernst nehmen zu müssen.
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        Hansjörg 14.03.2025 um 17:54
        Zu Zeiten des alten Testaments haben Junge Menschen wohl so zwischen 15 und 17 geheiratet. Heute heiraten sie so um die 30 Jahre. Dennoch ist Sex vor der Ehe verboten und eine schwere Sünde?
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          Stefan Fleischer 15.03.2025 um 05:39
          Ja, mein Lieber
          Gottes Ordnung besteht darin, dass Sex nicht zu den Lebenszielen eines Menschen gehört. Es ist ein Mittel zur Erledigung Seines Auftrags an uns, die Arterhaltung, wie bei den Tieren auch. Dass das mit Lust und Freude verbunden ist und zudem die eheliche Verbindung stärken und fördern kann, will uns immer wieder an diese Aufgabe erinnern und sie erleichtern. Dass diese aber nur mit Ordnung und Disziplin erfüllt werden kann, sollte jedem vernünftigen Menschen klar sein. Und dass ein egozentrisches Ausleben der Sexualität nicht menschenwürdig ist, gleichfalls. Dass Gott auch Menschen berufen kann, welche er nicht zu dieser Aufgabe bestimmt hat, sondern – wie beim z.B. Priestertum – zum Aufbau und zu Stärkung des geistigen Volkes Gottes, darauf hier einzugehen, würde zu weit führen.
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          Daniel Ric 15.03.2025 um 08:04
          Aber gerade hier scheitert die Logik Ihrer Sexualmoral. Denn wenn ein Mensch auch nur eine Woche keusch leben kann, weshalb sollte er dies nicht auch 10 Jahre können? Wenn ein Mensch eine Tugend hat, dann kann er diese auch langfristig einhalten, ansonsten ist es keine Tugend.
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    Robert Wallner 14.03.2025 um 12:21
    Ich kann mich nicht erinnern, dass Bischof Bonnemain auch nur ein einziges Mal über die wesentliche Notwendigkeit des häufigen Empfangs der Beichte gesprochen hätte. Es geht nur noch um Psychotherapie. Das scheint eine kommunistische Agenda zu sein!
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    Stefan Fleischer 14.03.2025 um 11:18
    Aus solchen Überlegungen heraus wäre es meines Erachtens wichtig und dringend, dass in unserer Verkündigung der Heiligen Beichte wieder mehr Bedeutung zugemessen würde. Dabei wäre zu beachten, wie wichtig es ist, dass eine Sünde eine Sünde genannt, dass eine Schuld nicht verharmlost wird. Damit daraus dann keine Drohbotschaft entsteht, müsste immer auch der Unterschied zwischen Tatbestand und Schuld im Blickfeld bleiben. Dann würden wir Gläubige das grosse Geheimnis verstehen lernen, dass Gott auch Gerechtigkeit ist, dass seine Urteile absolut gerecht und wahr sind auf der einen Seite, dass er aber auch Barmherzigkeit ist, dass er Gnade vor Recht walten lassen kann und auch tut, wo wir – ich möchte es einmal so sagen – ihm dabei nicht im Weg stehen.
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    Patrick Reto Bieri 14.03.2025 um 11:05
    Ja, das richtige Wort ist "Angststörungen" :-)