Kommentar

Nach dem Ver­dikt des Vati­kans oder wenn Bischöfe zum Abschuss frei­ge­ge­ben werden

Der Vati­kan hat gestützt auf die kano­ni­sche Vor­un­ter­su­chung für die ers­ten drei von Anschul­di­gun­gen betrof­fe­nen Mit­glie­der der Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz Anord­nun­gen erlas­sen. Man­che Kreise, die sich einen Bann­strahl aus dem Vati­kan erhofft hat­ten, wur­den ent­täuscht. Ent­spre­chend frus­triert, ja wütend fie­len hier­zu­lande man­che Reak­tio­nen aus.

«Bischof Charles Morerod hat Sie 2011 entmachtet. Von einem Tag auf den andern waren Sie nicht mehr Generalvikar, sondern ein einfacher Priester. Niemand kauft Ihnen ab, dass Rache kein Motiv für Ihr Buch war.» Diese Äusserung machte der damalige Chef der Redaktion von «kath.ch», Raphael Rauch, in einem Interview mit Nicolas Betticher – und hatte ausnahmsweise einmal recht. Angespielt hatte Rauch damit auf ein Buch von Betticher mit dem Titel «Trotz allem».

Rache war wohl auch die «causa movens», weshalb der ins Exil, sprich in die Diözese Basel transferierte Betticher  – der an Stelle von Morerod liebend gern selbst Bischof geworden wäre – im Mai 2023 ein Schreiben an Nuntius Martin Krebs gerichtet hatte.

Darin warf er sechs Mitgliedern der Schweizer Bischofskonferenz vor, aktiv Missbrauchsfälle vertuscht zu haben; einer davon soll selbst Missbrauch an einem Schüler begangen  haben. Nuntius Krebs leitete dieses Schreiben an die zuständige Stelle im Vatikan weiter. In der Folge wurde dieses Schreiben dem «SoBli» zugespielt, für Rauch ein gefundenes Fressen.

Von «kath.ch» mit der Frage konfrontiert, ob er diesen Brief dem «SoBli» gesteckt habe, antwortete Betticher: «Nein, ich habe mich immer an das Berufsgeheimnis gehalten. Bei dem Brief handelt es sich um eine interne Kommunikation an den Vatikan über Missstände in der Schweizer Kirche, die zu untersuchen sind. Ich nehme zur Kenntnis, dass mein internes Schreiben den Weg an die Medien gefunden hat. Da es an die Öffentlichkeit gelangt ist, nehme ich dazu aber natürlich Stellung.» Auch hier gilt: Niemand nimmt ihm ab, dass dabei keine Rachsucht mit im Spiel gewesen ist.

Der durch die «SoBli»-Publikation ausgelöste Druck führte dazu, dass der Vatikan öffentlich bekannt gab, eine kanonische Voruntersuchung angeordnet und Bischof Bonnemain mit deren Durchführung beauftragt zu haben. Ausgerechnet Bischof Bonnemain! Diese Personalie illustriert auf beklemmende Weise den Niedergang der vatikanischen Rechtskultur seit dem Amtsantritt des gegenwärtigen Papstes. Just Bischof Bonnemain, selbst Mitglied der Schweizer Bischofskonferenz, soll gegen andere Mitglieder eben dieser Bischofskonferenz ermitteln: ein Unding, weil Befangenheit pur. Zum Vergleich: Man stelle sich vor: Bundesrätin Amherd wird verdächtigt, sich bei der Beschaffung von Rüstungsgütern der passiven Bestechung schuldig gemacht zu haben. Und wie reagiert die oberste Aufsichtsbehörde des Bundesrates, das Parlament? Beauftragt das Bundesratsmitglied Ignazio Cassis mit der Untersuchung: Undenkbar!

Bischof Bonnemain hätte diesen Auftrag seinerseits ohne Wenn und Aber ablehnen müssen, tat es aber nicht – sein übermächtiges Ego erwies sich da als unüberwindliches Hindernis. Ihm sekundierten Brigitte Tag, Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich und der Neuenburger Kantonsrichter Pierre Cornu bei dieser dem eigentlichen Strafprozess vorgelagerten kanonischen Voruntersuchung.

Es müssen Köpfe rollen
Gestützt auf diese Voruntersuchung hat nun der Vatikan eine Lagebeurteilung vorgenommen – zumindest teilweise. Mit Schreiben vom 4. Oktober 2024 orientierte das «Dikasterium für die Bischöfe» zeitgleich drei mit Anschuldigungen konfrontierte Mitglieder der Bischofskonferenz über seinen Befund: Es sind dies die Bischöfe Charles Morerod und Jean-Marie Lovey sowie der Abt von Saint-Maurice, Jean Scarcella. Drei weitere Schreiben werden, so die Mitteilung der Bischofskonferenz vom 18. Oktober 2024, noch folgen. Es betrifft die Bischöfe Alain de Raemy und Peter Bürcher sowie Erzbischof Jean-Claude Périsset. Weshalb nicht alle sechs Mitglieder der Bischofskonferenz zeitgleich informiert wurden, ist kommunikativ weniger als suboptimal und als Indiz für den enormen Druck zu werten, der auf die zuständige Vatikanbehörde ausgeübt wurde. Die Schweizer Bischofskonferenz räumt in ihrer Mitteilung vom 18. Oktober 2024 ein, den Vatikan bereits im Juni dieses Jahres schriftlich auf eine Antwort gedrängt zu haben. Letzterer wollte offensichtlich mit einem Teilergebnis gegenüber der Öffentlichkeit Handlungsfähigkeit demonstrieren.

Druck war im Vorfeld insbesondere von staatskirchenrechtlicher Seite ausgeübt worden, aber auch seitens des damaligen Direktors und Chefredaktors von «kath.ch», Charles Martig, der in der «Neuen Zürcher Zeitung» (online vom 22. März 2024) gleich den Rücktritt des gesamten Episkopates forderte.

«Es müssen Köpfe rollen», lautete in der Folge unisono der Tenor so mancher, nicht zuletzt kirchenamtlicher Medien. Auffallend dabei: Die Aufforderung nach einem Bannstrahl aus dem Vatikan machten sich ausgerechnet jene Kreise zu eigen, die zuvor nach der Veröffentlichung der Pilotstudie lauthals gefordert hatten, nicht die Kirche, sondern der Staat müsse jetzt für Remedur sorgen. Doch dieser, sprich die zuständigen Staatsanwaltschaften, stellte die Strafuntersuchungen gegen Angehörige der Bischofskonferenz allesamt ein.

Wenig überraschendes Verdikt des Vatikans
Wer in Kenntnis der Fakten und der Rechtslage den Gang der staatlichen und kirchenrechtlichen Untersuchungen verfolgte, konnte über das Verdikt des Vatikans nicht erstaunt sein: Vertuschungen wurden keinem der involvierten Mitglieder der Bischofskonferenz zur Last gelegt, wohl aber formelle Verstösse gegen kanonische Verfahrensvorschriften; für die Eröffnung kircheninterner Strafverfahren bestehen keine hinreichenden Grundlagen.

Der Frust über den sehnlichst erhofften, aber ausgebliebenen Kahlschlag aus Rom war in einschlägigen Kreisen entsprechend gross. Einer, der den absehbaren, sachlich wohl begründeten Entscheid des «Dikasteriums für die Bischöfe» besonders schlecht verdaute, war «Blick»-Redaktor Raphael Rauch. Einmal mehr verwechselte er den Federkiel mit dem Henkersbeil, fiel seinem sprichwörtlichen «furor teutonicus» zum Opfer: Die Bischöfe hätten die «Botschaft Jesu verraten» und «Das jüngste Gericht dürfte für die Schweizer Bischöfe bereits zu Lebzeiten beginnen» vergaloppierte sich Rauch in geradezu apokalyptische Dimensionen.

Mit der Unschuld der betroffenen Bischöfe «im juristischen Sinn» mochte sich Teutone Rauch partout nicht abfinden. Für katholische Würdenträger «gelte auch der moralische Kompass». Eine solche Betriebsanleitung muss ausgerechnet ein Mann dekretieren, dem selber der moralische Kompass abhandengekommen ist. Pro memoria: Seinen Wechsel von «kath.ch» zum «SoBli» hatte er seinerzeit wie folgt begründet: «Jetzt freue ich mich auf eine neue Herausforderung und auf das Wirtschaftsressort (sic) beim SonntagsBlick! Wer die Welt verstehen will, kommt um das Thema Geld nicht herum. Ich möchte komplizierte Zahlen in guten Geschichten erzählen und investigativ recherchieren.» Nur: Auf eine Story mit komplizierten Zahlen aus der Feder von «SoBli»-Wirtschaftsredaktor Rauch wartet die Leserschaft bis heute.

Weniger schlecht verdaut, aber gleichwohl Magenverstimmungen verursacht hat das Verdikt aus dem Vatikan beim gegenwärtigen Direktor und Chefredaktor von «kath.ch», Christian Maurer. In einer seltsam gebrochenen Optik auf den Rechtsstaat und seine Prinzipien wirft er den involvierten Bischöfen vor, sich «explizit hinter der staatlichen Justiz zu verstecken». Was soll dieser abstruse Vorwurf? Grundsätze wie rechtliches Gehör, Unschuldsvermutung, im Zweifel für den Angeklagten, Rückwirkungsverbot gehören zu den grossen und unveräusserlichen Errungenschaften unserer Kultur, zu denen gerade auch die Katholische Kirche Entscheidendes beigetragen hat. Und auf eben diese Rechtsprinzipien sollen sich die Bischöfe nicht berufen können – nur weil das auf ebensolchen Prinzipien beruhende Urteil im Einzelfall einem nicht in den Kram passt?

Von wegen Verwedeln und Wortklaubereien
Einen wunden Punkt hat Maurer gleichwohl getroffen. Er versucht, den mit der Voruntersuchung beauftragten Bischof Bonnemain gegen die involvierten Bischöfe auszuspielen. Dieser habe Klartext gesprochen, im Gegensatz zu seinen Mitbrüdern, denen Maurer unterstellt, mit «Verwedeln und Wortklaubereien» auf Roms Vorhaltungen reagiert zu haben. Tatsächlich profiliert sich auch hier Bischof Bonnemain wieder einmal auf Kosten seiner Mitbrüder als «Meister Proper», obwohl er doch in seiner eigenen Diözese mit Baustellen zuhauf konfrontiert ist.

Und wie reagierten die vom Vatikan direkt informierten Bischöfe? Bischof Jean-Marie Lovey weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass der Präfekt des «Dikasteriums für die Bischöfe», Kardinal Robert Francis Prevost, festgestellt hat, dass er, Bischof Lovey, sich weder Vertuschung noch Arglist habe zuschulden kommen lassen. Hingegen müsse er sich vorwerfen lassen, die Verfahren «unzulässig verzögert zu haben, sodass die vom kanonischen Recht geforderten Fristen erheblich verletzt wurden». Bischof Lovey weist zudem darauf hin, vom Vatikan zur «strikten Einhaltung der geltenden kanonischen Normen für die Behandlung und Prävention von Missbrauch» aufgefordert worden zu sein: ein offenes, transparentes Wording, das schwerlich mit den Vokabeln «Verwedeln» und «Wortklaubereien» abqualifiziert werden kann.

Bischof Morerod teilt in seiner Erklärung vom 18. Oktober mit, dass ihm ebenfalls kein strafbares Verhalten vorgeworfen wird – übrigens in Übereinstimmung mit der Freiburger Justiz vom Dezember 2023. Hingegen habe auch er nicht immer die kanonischen Verfahrensvorschriften eingehalten, sondern der staatlichen Strafuntersuchung den Vorrang eingeräumt. Vorgeworfen wird ihm vom Vatikan, dass er bei der Auswahl der Priesteramtskandidaten nicht die erforderliche Sorgfalt habe walten lassen, diesbezüglich sei er zu naiv gewesen. Schliesslich weist Bischof Morerod darauf hin, dass ihn der Vatikan auffordert, seinem Generalvikar Bernard Sonney eine formelle Rüge zu erteilen. Diesem wurde zur Last gelegt, vor mehreren Jahrzehnten einem volljährigen Mann gegenüber nicht strafrechtsrelevante «unangemessene und unangebrachte Bemerkungen» geäussert zu haben. Dieser will dagegen Berufung einlegen, weil ihm nicht bekannt ist, auf welche Handlungen sich die Rüge bezieht. Das grundlegende Rechtsprinzip des Anspruchs auf rechtliches Gehör lässt grüssen. Auch diese Art der Kommunikation kann nicht unter der Rubrik «Verwedeln und Wortklaubereien» subsumiert werden.

Schliesslich meldete sich auch der Abt von Saint-Maurice, Jean Scarcella, zu Wort. Ihm waren als Einzigem nicht nur Vertuschungen, sondern auch sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden. Abt Scarcella weist darauf hin, dass ihm weder sexueller Missbrauch noch  Belästigungen zur Last gelegt werden («Il est conclu qu’il n’existe pas de preuve d’abus ou de harcèlement à l’encontre de Mgr Jean Scarcella»). Für sein als unangemessen taxiertes Verhalten erteilt ihm der Vatikan eine formelle Rüge. Abt Scarcella bittet seinerseits die betroffene Person um Entschuldigung («il réitère sa demande de pardon»). Konkret war ihm gemäss der Walliser Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud vorgeworfen worden, einem Schüler beim Klavierspiel den Takt mit der Hand auf dem Oberschenkel vorgegeben zu haben. Offenbar hat Christian Maurer den Passus von der Entschuldigungsbitte des Abtes nicht gelesen, behauptet er doch tatsachenwidrig: «Doch alle drei (sic) sehen darin weder eine Rüge noch einen Grund für ein mea culpa oder eine Entschuldigung.»

Selbstredend meldete sich auch die medial dauerpräsente Vreni Peterer von der IG-M!kU in der obligaten «Mater dolorosa-Pose» zu Wort: Sie zeigte sich «erschüttert» über das die Reaktionen der betroffenen Bischöfe. Der «Bericht mit den sanften Rügen» sei inakzeptabel.

Und wie reagierte Nicolas Betticher auf die Direktiven des Vatikans, hatten sich doch sämtliche seiner Vertuschungsvorwürfe nicht verifizieren lassen. Er zeigte sich uneinsichtig, ergriff vielmehr die Flucht nach vorn, suchte die Fehler überall, nur nicht bei sich selbst: «Jeder gerügte Bischof wird sich die Frage stellen müssen, wie er weiterhin sein Amt im Lichte der Wahrheit und der Gerechtigkeit ausüben kann.»

Die naheliegende Überlegung, dass nach dem Vorliegen der staatlichen und kirchlichen Abklärungen ernsthaft eine Strafanzeige wegen falscher Anschuldigungen im Sinne von Art. 303 Strafgesetzbuch ins Auge zu fassen ist, übersteigt offensichtlich sein Vorstellungsvermögen.


Niklaus Herzog
swiss-cath.ch

E-Mail

Lic. iur. et theol. Niklaus Herzog studierte Theologie und Jurisprudenz in Freiburg i. Ü., Münster und Rom.


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    Daniel Ric 26.10.2024 um 15:43
    Ich denke, dass es gut ist, wenn ein Bischof beauftragt wird, eine Untersuchung gegen andere Bischöfe durchzuführen. Es wäre aber besser gewesen, wenn dies jemand gemacht hätte, der tatsächlich unabhängig ist. Ich möchte damit nicht die Praxis des Vatikans kritisieren, da es auch gute Gründe dafür geben kann, einen Bischof der gleichen Bischofskonferenz zu beauftragen, da dieser die Situation vor Ort und die Umstände besser kennt als ein Bischof eines anderen Landes. Bei Bischof Bonnemain ist sicherlich sehr störend, dass dieser ja nicht aus dem Nichts Bischof von Chur wurde, sondern zuvor 30 Jahre lang Offizial war. Sicherlich wusste er mehr als viele andere Bischöfe über Missbräuche und hat entweder tapfer intern dagegen gekämpft oder geschickt geschwiegen. Ich finde es traurig, dass die weltlichen Medien so wenig Wissen über die Funktionen innerhalb der Kirche haben, dass diese Frage nie auftaucht (bzw. habe ich sie nie gehört oder gelesen). Ich bin klar für eine Aufklärung, was sexuelle Übergriffe anbelangt, aber auch für Fairness. Nicht jede Berührung eines Priesters ist sofort ein Übergriff. Zudem soll auch daran erinnert werden, dass in anderen Kirchen, in Sportvereinen sowie Familien sexuelle Übergriffe gleich häufig oder häufiger vorkommen.
  • user
    ser AD 24.10.2024 um 11:11
    Die Analogie Vatikan-Bonnemain / Parlament-Cassis greift meines Erachtens nicht, weil die Bischofskongregation nicht eine parlamentarische iuridische Instanz ist, und Bonnemain nicht deren direkter Untergebener.

    Bundesrat Cassis hat aber keinen Oberbundesrat als Chef wie Bonnemain den Papst.

    Ergo kann Rom sehr wohlirgend einen Bischof als Instruktor einsetzen. Ob geschickt: eine andere Frage.

    Im übrigen ist die Darstellung sehr gut, vielen Dank dafür. Ich mochte die langen Jeremiaden in Tagesanzeiger und Blick nicht lesen.
  • user
    Stefan Fleischer 24.10.2024 um 07:34
    Dazu kommt mir unwillkürlich Dreizehnlinden von Friedrich Wilhelm Weber in den Sinn:

    Drauf (sprach) der Wolf: …

    Iss und beiss die Nebenesser,
    Ist der Grundsatz, den ich übe,
    Und ich lernt' ihn bei den Menschen,
    Und dort heisst er Nächstenliebe.«