Mit seinem Newsletter informiert das «Liturgische Institut der deutschsprachigen Schweiz» regelmässig über liturgische Neuerungen in der Schweiz, aber auch über eigene Veranstaltungen oder aktuelle Ereignisse. Im Juli-Newsletter lassen insbesondere zwei Artikel aufhorchen.
Neue Bezeichnung
Das Liturgische Institut bietet seit 2015 den «Grundkurs Liturgie» an. Die Absolventen des Kurses können eigenständig Wort-Gottes-Feiern leiten, wenn keine Person mit einer Missio canonica zur Verfügung steht. Voraussetzung für eine Kursbestätigung sind das schriftliche Einverständnis der Pfarreileitung zur Teilnahme am «Grundkurs Liturgie» und die Möglichkeit zur Durchführung einer Wort-Gottes-Feier gemäss dem liturgischen Buch «Die Wort-Gottes-Feier am Sonntag».
Neu dürfen sich die Absolventinnen und Absolventen des «Grundkurs Liturgie», die mit der Prüfung abschliessen, «Gottesdienstbeauftragte» nennen. Dies hat die DOK an ihrer Sitzung vom 18. Februar 2025 entschieden. Es wird betont, dass es sich dabei um einen ehrenamtlichen Dienst handelt.
Gemäss Gunda Brüske, Leiterin des Liturgischen Instituts, ist der Personalnotstand ein drängendes Problem, wie sie gegenüber «VaticanNews» (3. Juli 2024) äusserte. Nicht nur in den Ortspfarreien, sondern auch bei den Sprachmissionen oder Pastoralverantwortlichen häufen sich die Sorgen, dass die Durchführung von Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen nicht mehr gewährleistet werden könne. Hier kommen die «Gottesdienstbeauftragten» zum Einsatz.
«Wenn die Vorsteherin oder der Vorsteher keine bischöfliche Missio hat, entfällt die Predigt. Stattdessen kann an die Stelle der Predigt ein Glaubenszeugnis oder ein geistlicher Impuls treten» (Pastorale Einführung zum liturgischen Buch «Die Wort-Gottes-Feier am Sonntag», Nr. 42). Da es sich bei den Absolventen des Kurses um Personen ohne theologische Ausbildung handelt, stellt sich die Frage nach der Qualität solcher «geistlichen Impulse».
Interessant auch diese Bemerkung im entsprechenden Artikel des Liturgischen Instituts: «Empfohlen wird die Leitung einer Feier zu zweit. Die gemeinsame Leitung hat viele Vorteile: z. B. mehr Abwechslung bei der Gestaltung der Feier durch Verteilung auf zwei Personen […] Und: gemeinschaftliche Leitung setzt einen kleinen synodalen Akzent.» Das klingt mehr nach einer Veranstaltung mit Moderatorinnen und Moderatoren als nach einem Gottesdienst.
Fortschreitende Klerikalisierung der Gläubigen
Die Einführung dieses neuen Dienstes der «Gottesdienstbeauftragten» ist in verschiedener Hinsicht bedenklich. Warum eine offizielle Bezeichnung? Seit Jahrzehnten leiten Frauen und Männer treu und gewissenhaft Rosenkranzgebete oder gestalten Besinnungen im Advent oder in der Fastenzeit. Für sie wurde nie eine Bezeichnung eingeführt, ihr Dienst immer als ehrenamtlicher Laiendienst verstanden. Sie tragen übrigens auch keine Alben wie die «Gottesdienstbeauftragten». Hier wird klammheimlich die Klerikalisierung der Laien vorangetrieben.
Wenn es in einer Pfarrei «Gottesdienstbeauftragte» gibt, will man diese selbstverständlich auch einsetzen. Somit besteht die reale Gefahr, dass bei Abwesenheit des Priesters keine Aushilfe gesucht wird, sondern die «Gottesdienstbeauftragten» angefragt werden. Wir kennen dies von der «ausserordentlichen Predigterlaubnis»: Ursprünglich nur für Ausnahmefälle gedacht, werden inzwischen Personen mit einer ausserordentlichen Predigterlaubnis jedoch mit grosser Selbstverständlichkeit in den normalen Predigtplan miteinbezogen.
Ebenfalls bekannt ist, dass an Sonntagen die Wort-Gottes-Feier meistens mit einer Kommunionfeier verbunden wird, da dann mehr Menschen den Gottesdienst besuchen. Die Verantwortlichen weisen immer wieder darauf hin, dass eine Kommunionfeier so gestaltet werden muss, dass keine Verwechslung mit einer Eucharistiefeier möglich ist.[1] Doch auch wenn eine Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung entsprechend gefeiert wird, sehen viele Menschen keinen Unterschied, erhalten sie doch in beiden Formen das «Brot». Es ist auffallend, wie viele Menschen – selbst Priester und Seelsorgerinnen resp. Seelsorger – vom (heiligen) Brot sprechen, statt vom «Leib Christi». Persönlich erlebter Tiefpunkt: Bei einer von einem Diakon gestalteten Trauerfeier erklärte dieser nach einem nicht enden wollenden Wortgottesdienst: «Jetzt gibt es noch eine Kommunionfeier. Wer möchte, kann für das Brot nach vorne kommen.» Ich bin überzeugt, dass die meisten Liturgieverantwortlichen bemüht sind, würdige Kommunionfeiern zu gestalten, doch das hilft nicht, wenn den Gläubigen das Basiswissen fehlt und sie den Unterschied zwischen einer Eucharistie- und Kommunionfeier nicht kennen.
Mit der Einführung der Bezeichnung «Gottesdienstbeauftragte» zeigt die DOK, dass sie die liturgische Zukunft in Wort-Gottes-Feiern sieht und nicht in einer verstärkten Berufungspastoral. Papst Benedikt XVI. schrieb in seinem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Verbum Domini, Wort-Gottes-Feiern «sollten vielmehr bevorzugte Gelegenheiten sein, zu Gott zu beten, dass er heilige Priester nach seinem Herzen sende» (65). Diese Bitte dürfte schon rein aus Gründen des Selbsterhaltungstriebs kaum im Interesse der «Gottesdienstbeauftragten» liegen.
Leichte Sprache für alle?
Ein weiterer Artikel im Newsletter des Liturgischen Instituts löst Fragen aus: «Erprobungsphase: Hochgebet in Leichter Sprache».
«Die Leichte Sprache ist ein Hilfsmittel für Menschen mit geringen Lesekompetenzen. Sie vereinfacht Texte und macht diese leicht verständlich. Die Leichte Sprache zielt auf klare Aussagen und reduziert Unnötiges», so die Erklärung des «Kompetenzzentrum Leichte Sprache (KLS)» des Bundes.
Die Schweizerische Bischofskonferenz hat an ihrer Vollversammlung im März 2025 der Einführung einer Erprobungsphase «Hochgebet in Leichter Sprache» in der Deutschschweiz zugestimmt. Dies «ausschliesslich für die entsprechenden pastoralen Kontexte, wo dieses Hochgebet sinnvollerweise und zweckmässig gewählt werden kann». Diese Erprobungsphase wird bis Dezember 2027 dauern.
Das Hochgebet in Leichter Sprache wurde in Deutschland entwickelt, um Menschen mit kognitiven Einschränkungen (d. h. Menschen mit einer Lern- oder geistiger Behinderung) die Teilnahme am Gottesdienst zu erleichtern. Es ist weder für an Demenz erkrankte Personen noch für Feiern mit Kindern gedacht.[2]
Der Text ist eine Übersetzung des Hochgebets II in Leichte Sprache. Dabei werden die wesentlichen Elemente wie Einleitungsdialog der Präfation, Sanctus, Einsetzungsworte, Akklamation nach den Einsetzungsworten sowie die Doxologie übernommen.
So sinnvoll es ist, für Menschen mit einer Lern- oder geistigen Behinderung ein geeignetes, vereinfachtes Hochgebet zur Verfügung zu haben, so bedenklich ist die Vorgabe der SBK: «ausschliesslich für die entsprechenden pastoralen Kontexte, wo dieses Hochgebet sinnvollerweise und zweckmässig gewählt werden kann». Der Ausdruck «pastoraler Kontext» lädt zum Missbrauch buchstäblich ein: Bekanntlich werden an vielen Orten aus «pastoralen Gründen» in der Eucharistiefeier Lesungen, das Glaubensbekenntnis oder der Embolismus weggelassen, ohne dass es dafür einen triftigen Grund gibt.
Eine am 22. Mai 2025 veröffentlichte Studie[3] der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) ergab, dass in der Schweiz 20 Prozent der Schulabgänger nicht korrekt schreiben und lesen können. Diese sind somit auf Texte in Leichter Sprache angewiesen. Wie lange wird es gehen, bis jemand auf die Idee kommt, im Pfarreigottesdienst das Hochgebet in Leichter Sprache zu verwenden, um Menschen mit einer geringen Lesekompetenz entgegenzukommen? Oder Migrantinnen und Migranten mit rudimentären Deutschkenntnissen? Auch wenn die Schweizer Bischofskonferenz sicher nicht diese Menschen vor Augen hatte, als sie der Erprobung des Hochgebetes zustimmte, ist es doch ein wahrscheinliches Szenario, herrscht aktuell die Tendenz vor, sich immer den «Schwächsten» anzupassen, ja niemanden zu diskriminieren. In diese Richtung könnte man den Satz verstehen: «Es wird darum gebeten, Rückmeldungen aus den Deutschschweizer Pfarreien oder Orten der Spezialseelsorge an die Leiterin des Liturgischen Instituts der deutschsprachigen Schweiz, Dr. Gunda Brüske, zu schicken.» Warum Rückmeldungen aus Pfarreien? In den Pfarreien werden normalerweise keine Gottesdienste mit behinderten Menschen gefeiert und wenn doch, ist jeweils die zuständige Behindertenseelsorgerin resp. der zuständige Behindertenseelsorger anwesend.
[1] «Weiterhin ist es ein Anliegen, diese Feiern nicht als Imitation einer Messfeier, sondern als eigenständige Feiern mit Zentrum des Wortes Gottes zu gestalten und wertzuschätzen» (Communiqué 211. Sitzung der DOK).
[2] https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_alt/presse_2024/2024-023-Anlage2-Pressebericht-Hochgebet-in-Leichter-Sprache.pdf
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