Immerhin ist das derzeit (noch) nicht der Fall. Da steht zur Auswahl «Abbrechen» oder «Fortfahren». Klickt man auf «Fortfahren», bearbeitet «Schreibtools» den Text weiter und liefert schliesslich eine mehr oder weniger taugliche Zusammenfassung. Beim Inhalt, den «Schreibtools» ablehnte, ging es um einen Artikel, der am 8. August 2025 in der Bildzeitung erschienen ist.
Der Artikel behandelt die Klage des Gynäkologen Joachim Volz. Volz hatte in den vergangenen 13 Jahren am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt (NRW) in Einzelfällen medizinisch indizierte Abtreibungen vorgenommen. Diese wurden ihm seit der Fusion mit einem katholischen Krankenhaus zum «Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus» per Dienstanweisung untersagt. Das Verbot umfasste auch die Tätigkeit des Gynäkologen in seiner Bielefelder Privatpraxis mit einem angeschlossenen Kinderwunschzentrum. Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme nur noch erlaubt, wenn «Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind». Der Mediziner kritisiert, dass die Dienstanweisung das ärztliche Fachurteil, den Willen der Patientin und das Gesetz ignoriere. Eine Kündigung sei für ihn keine Option, sagt der Chefarzt. Das würde das Kernproblem nicht lösen. Im Streit um das Abtreibungsverbot ist Volz nun mit seiner Klage gegen den katholischen Träger gescheitert. Das Arbeitsgericht Hamm entschied, dass die Klage des Mediziners abgewiesen wird. Richter Klaus Griese sagte, der Arbeitgeber sei zu den Massnahmen berechtigt. Eine genaue Begründung werde schriftlich erfolgen.
Welche Inhalte taxiert die KI als nicht unterstützenswert?
Dieser Artikelinhalt wurde durch «Schreibtools» beanstandet. Ich habe die Probe aufs Exempel gemacht und «Schreibtools» mit Artikeln von der Webseite von swiss-cath.ch und HLI-Schweiz gefüttert. Der Artikel «SAMW: Organspende nach Suizidhilfe? Nein, sicher nicht!» vom 9. Juli 2025 wird genauso abgelehnt wie «Wird die Abtreibungspille in den USA eingeschränkt oder verboten? Ein aktuell laufender Rechtsfall macht beides möglich» vom 25. April 2023. Hingegen werden Artikel, in denen es um Fortpflanzungsmedizin geht oder um die Zahl der Organspenden in der Schweiz akzeptiert. Artikel mit dem Abtreibungsthema werden vorwiegend abgelehnt. Daher verwundert es nicht, dass auch ein Abschnitt aus der Enzyklika «Evangelium vitae» scheitert. Allein schon der Titel «‹Deine Augen sahen, wie ich entstand› (Ps 139,16): das verabscheuungswürdige Verbrechen der Abtreibung» bringt «Schreibtools» zur Arbeitsverweigerung! Das geht aber nicht nur dem kirchlichen Dokument und den Lebensschutzorganisationen «mamma.ch» und «ja-zum-leben.ch» so, sondern auch den Abtreibungsbefürwortern wie «Sexuelle Gesundheit Schweiz», die sich als «Partnerin vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und akkreditiertes Mitglied der International Planned Parenthood Federation (IPPF)» bezeichnet.
Die Fragen und Antworten der beiden Sterbehilfeorganisationen Exit und Dignitas gehören auch zu den Inhalten, welche «Schreibtools» als nicht unterstützenswert taxiert. Schaut man sich die folgende Übersicht an, gibt einem der versteckte Algorithmus des «Schreibtools» einige Rätsel auf. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit «Schreibtools» den Inhalt ablehnt oder akzeptiert? Das bleibt im Dunkeln.
Quelle | Titel des Artikels bzw. der Webseite | Reaktion des Schreibtools |
swiss-cath.ch | abgelehnt | |
swiss-cath.ch | OK | |
HLI-Schweiz | Statistik 2019 der Fortpflanzungsmedizin: 44-mal mehr tiefgefrorene Embryonen als 2016! | OK |
HLI-Schweiz | abgelehnt | |
Ja zum Leben | abgelehnt | |
mamma.ch | Was Abtreibung einem Baby antut: Videos, Fotos, Methoden und Mittel. | abgelehnt |
Enzyklika «Evangelium vitae» 58–60 |
| abgelehnt |
tagblatt.ch | Proteste gegen Abtreibungen in Wil: Stadtrat will nicht einschreiten. (kostenpflichtiger Artikel) | OK |
alfa-ev.de | OK | |
Sexuelle Gesundheit Schweiz | Schwangerschaft abbrechen | Abgelehnt |
Exit | Das Recht, Art und Zeitpunkt des eigenen Sterbens zu bestimmen, kommt grundsätzlich allen Menschen in der Schweiz zu. | OK |
Exit | Fragen & Antworten | Abgelehnt |
Dignitas | FAQ | Abgelehnt |
Könnte die KI rigoros durchgreifen?
Das ist ohne weiteres denkbar. Die Programmierer des «Schreibtools» von Apple müssten nur den Button «Fortfahren» weglassen und schon wären alle, welche dem Algorithmus der KI nicht genehm sind, von den praktischen Dienstleistungen der KI ausgeschlossen. In Zeiten, in denen die EU unter dem Etikett «Digital Services Act» illegale Inhalte von Webseiten bekämpft und die Macht der grossen Technologiekonzerne einschränkt, zugleich aber auch das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit aushöhlt, ist auch ein rigoroses Durchgreifen der KI in Zukunft denkbar – im Sinne der Ausmerzung von angeblichen Fake News.
Wenn wir die KI befragen, welche Personen oder welche Forschungsinstitute letztlich verantwortlich für die Programmierung sind, erhält man nur ausweichende Antworten. Praktische Beispiele zeigen, dass KI keineswegs immer zuverlässig informiert. Vertrauenswürdige künstliche Intelligenz «Trustworthy Artificial Intelligence (TAI)» ist in der Forschung ein brennendes Thema, wobei man sich über die Bewertungskriterien nicht einig ist. Die in der Industrie verwendeten Tools zur Prüfung der Vertrauenswürdigkeit der KI werden laut einem Fachartikel von McCormack als unzureichend taxiert: Die Forschung unterstreiche die Notwendigkeit standardisierter Bewertungsrahmen zur Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen und es gehe nicht ohne den Beizug von Fachexperten!
Höchst problematisch: KI soll Propaganda enttarnen
Höchst problematisch wird es auch, wenn KI verwendet wird, um «Propaganda zu enttarnen». Wie SRF am 20. August 2025 berichtet, hat ein Team der ETH Lausanne (EPFL) zusammen mit dem Max-Planck-Institut und der Ruhr-Universität Bochum einen Algorithmus entwickelt, der das leisten soll. Demnach wurden 13,7 Millionen Kommentare aus 13 Telegram-Kanälen analysiert, wobei auf Politik und aktuelle Ereignisse fokussiert wurde. Etwa 1,8 Prozent der Kommentare erwiesen sich gemäss diesem Algorithmus als Propaganda. Der Algorithmus «war in der Lage, Propaganda auf der Grundlage eines einzigen Kommentars mit einer Erfolgsquote von 97,6 Prozent zu erkennen, was 11,6 Prozent besser ist als ein Mensch», schreibt die EPFL laut SRF. Was ist mit den 2,4 Prozent? Werden auch solche Kommentare, die keine Propaganda sind, künftig aus Bequemlichkeit automatisch gelöscht? Mir wäre lieber, wenn solche Anti-Propaganda-Algorithmen nicht eingesetzt würden und es weiterhin den Leserinnen und Lesern überlassen wird, selbst zu entscheiden, welche Kommentare sie für richtig halten. KI-generierte Texte sollten stets mit einem kritischen Blick gelesen werden. Blindes Vertrauen ist überhaupt nicht angezeigt.
McCormack L., Bendechache M., Ethical AI Governance: Methods for Evaluating Trustworthy AI. AIEB 2024: Workshop on Implementing AI Ethics through a Behavioural Lens | co-located with ECAI 2024, Santiago de Compostela, Spain: https://ceur-ws.org/Vol-3948/paper7.pdf
Nachtrag vom 22. Aug. 2025: «Schreibtools» von Apple unterstützt auch diesen Artikelinhalt nicht.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Die künstliche Intelligenz
Ja, die künstliche Intelligenz ist ein Riesenhaufen von Münzen, wo sich jeder bedienen kann. Er sollte nur die echten von den falschen unterscheiden können. Vorläufig helfen ihm dabei noch der gesunde Menschenverstand und das Verantwortungsgefühl. Doch sie ist ein Kuckucksei, das früher oder später diesen beiden zum Nest hinauswerfen wird. Und inzwischen wird sie immer mehr von unserer immer kostbarer werdenden Energie fressen - zu Lasten unserer Umwelt. Quo vadis, Menschheit?