Im Vorfeld dieser Wahlen wurde – wie könnte es anders sein – «Blick»-Redaktor Raphael Rauch wieder einmal rückfällig. Am 1. Dezember liess er sein Fallbeil auf potentielle Kandidaten für das Präsidium der Bischofskonferenz niedersausen. Eigentlich seien sie alle zu alt, müssten sich zudem Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Bewältigung sexueller Missbrauchsfälle vorwerfen lassen.
Mit dem Zweihänder zog er ausgerechnet gegen Bischof Morerod vom Leder. Vom Alter her sei dieser aktuell zwar wählbar, aber, so Rauch wörtlich: «Allerdings vertuschte Morerod Missbrauchsfälle, der Vatikan hat ihn offiziell gerüffelt» – ein Fake der Extra-Klasse!
Zur Faktenlage
Fakt Nr. 1
Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat im Dezember 2023 sämtliche gegen Bischof Morerod eingeleiteten Strafverfahren eingestellt, weil kein hinreichender, strafrechtlich relevanter Verdacht für eine Anklageerhebung vorlag.
Fakt Nr. 2
Im Gefolge der von Whistleblower Nicolas Betticher erhobenen Vertuschungsvorwürfe gegen sechs aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bischofskonferenz führte Bischof Bonnemain auf Geheiss des Vatikans eine kirchenrechtliche Voruntersuchung durch. Deren Ergebnisse wurden zwecks definitiver Beurteilung an das zuständige Vatikan-Dikasterium für die Bischöfe weitergeleitet.
Am 4. Oktober 2024 orientierte das Dikasterium drei Bischöfe über seinen Befund, darunter auch Bischof Morerod. In seiner Mitteilung vom 18. Oktober 2024 teilte die Kommunikationsstelle der Diözese Lausanne, Genf und Freiburg mit, dass Bischof Morerod abgesehen von kanonischen Formfehlern keine «keine strafbaren Handlungen, Vertuschungen, Nachlässigkeiten oder Fehler» zum Vorwurf gemacht werden können. Hingegen wird Bischof Morerod aufgefordert, seinem Generalvikar «eine Rüge zu erteilen.»
Angesichts dieser Faktenlage ist der von Rauch erhobene Vorwurf der Vertuschung an die Adresse von Bischof Morerod ausgesprochen infam. Dies insbesondere auch deshalb, weil sie aus der Feder eines Journalisten stammt, der während seiner gerade einmal zweijährigen Tätigkeit als Redaktionsleiter von «kath.ch» vom Schweizer Presserat gleich dreimal wegen Verletzung elementarer Berufspflichten gerügt werden musste: rekordverdächtig! Mehr noch: Nachdem sich der deutsche Rauch «auf Französisch» von «kath.ch» verabschiedet hatte, musste dieses Medium die von ihm angezettelte Schmutzkampagne gegen den ehemaligen CEO von Degussa, Markus Krall, ausbaden. «kath.ch» wurde gezwungen, auf der Frontseite eine Erklärung u. a. folgenden Inhalts zu veröffentlichen: «Der Verein Katholisches Medienzentrum sowie Cristian Cebulj anerkennen, dass Markus Krall durch diese Äusserungen zutiefst in seiner Persönlichkeit verletzt und als Mensch herabgesetzt wurde , mit einschneiden Folgen.» Damit dürfte die berufliche Situation von Markus Krall gemeint sein. Einschneidende Folgen hatte diese gravierende Persönlichkeitsverletzung auch für «kath.ch» bzw. dessen Trägerverein Katholisches Medienzentrum selbst: Es muss dem Förderverein der Dormitio-Abtei Jerusalem eine «sehr namhafte Spende überweisen». Man geht kaum fehl in der Annahme, dass es sich dabei um eine sechsstellige Summe handelt – eine Summe, welche zur Hauptsache die Kirchensteuerzahler berappen müssen.
Drückende Erblast
Diese drückende Erblast war im Verbund mit redaktionsinternen Rückenschüssen wohl der Hauptgrund, weshalb der erst vor wenigen Monaten als Direktor und Chefredaktor von «kath.ch» eingesetzte Christian Maurer am vergangenen Freitag Knall auf Fall seine Kündigung einreichte. Die Querelen setzten Christian Mauer offenbar derart zu, dass er sich gemäss Informationen vom Medienportal «Klein Report» in Spitalbehandlung begeben musste.
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Es wäre in diesem Kontext interessant, der Frage nachzugehen, weshalb drei fachlich ausgewiesene Journalisten das Polit-Ressort des «Blick» verlassen haben, kaum hatte sich Rauch dort breit gemacht. Es sind dies Sermin Faki, Pascal Tischhauser und Lea Hartmann.
Im Gefolge der im September 2023 erfolgten Veröffentlichung der sogenannten Pilotstudie, welche 1002 sexuelle Missbrauchsfälle in der Katholischen Kirche behauptet, aber nicht belegt, sind der Klerus und insbesondere die Bischöfe zum Freiwild journalistischer Rundumschläge geworden, Fakten hin oder her. Dies kann nicht sein. Der Vorwurf der Vertuschung sexueller Missbräuche ist jedenfalls von grosser strafrechtlicher Relevanz. Das juristische Instrumentarium zu dessen Abklärung (Art. 174 STGB Verleumdung) steht bereit. Bischof Morerod darf und soll sich seinen Start als neuer Präsident der Bischofskonferenz nicht auf eine solche Weise kontaminieren lassen.
https://diocese-lgf.ch/de/bischof-charles-morerod-erhaelt-erste-ergebnisse-der-voruntersuchung/
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Samuel Tanner spricht von Gläubiger (statt Glaubenden)