Beim neuesten Entscheid des Schweizer Presserates geht es um einen Entscheid in eigener Sache: Am Montag, den 10. Oktober 2022, ging unser Medienportal «swiss-cath.ch» auf Sendung. Doch Raphael Rauch, damals Redaktionsleiter von «kath.ch» und heutiger Wirtschaftsredaktor beim «SonntagsBlick», wollte diesen Zeitpunkt in einer Art 'ejaculatio praecox' nicht abwarten, um sich ein faktenbasiertes Bild von der Qualität unseres Portals zu verschaffen. Bereits zwei Tage zuvor, am 8. Oktober 2022, wartete er mit einer krass wahrheitswidrigen Falschmeldung auf, um «swiss-cath.ch» noch vor ihrem Start zu diskreditieren.
Niklaus Herzog – Redaktionsleiter von «swiss-cath.ch» – sei bis vor kurzem auch Mitglied der Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz gewesen. Warum ihr Niklaus Herzog nicht mehr angehöre, sei unklar: «Die Schweizer Bischöfe scheinen ihn jedenfalls nicht zu vermissen. Auf Anfrage gab es keine Stellungnahme und damit auch keinen Dank zu diesem Abgang.»
Mit dieser Unterstellung hat Rauch die Leserschaft von «kath.ch» in unverantwortlicher Weise in die Irre geführt, war doch Niklaus Herzog zu keinem Zeitpunkt je Mitglied einer Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Mit dieser Desinformation sollte zugleich das Medienportal «swiss-cath.ch» schon vor dem Start gezielt in Misskredit gebracht werden. Eine solche Entgleisung konnte und wollte unsereiner nicht auf sich beruhen lassen. Es blieb nichts anderes übrig, als beim Schweizer Presserat wegen eklatanter Verletzung der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» Beschwerde einzureichen. Dies umso mehr, als «kath.ch» auf sofortige Intervention hin zwar eine Berichtigung publizierte, allerdings auch dies nicht in korrekter Form, mithin also eine weitere Verletzung der vorstehend erwähnten Erklärung vorlag.
In seiner Replik verlangte der Nachfolger von Raphael Rauch, Charles Martig, allen Ernstes, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Dies mit dem abwegigen Argument, letztere sei «offensichtlich unbegründet». Des Weiteren versuchte Martig, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen mit einem Argument, an das er selber nicht glaubte: Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, weil «diese Angelegenheit von geringer Relevanz sei».
Der Schweizer Presserat hat nun im vorliegenden Entscheid für die nötige Klarstellung gesorgt: «Hier geht es nicht um eine Angelegenheit von geringer Relevanz. Wenn im Rahmen von grundsätzlichen religiösen Debatten eine katholische Publikation dem Redaktionsleiter einer anderen katholischen Publikation vorwirft, unter unklaren Umständen aus einer bischöflichen Kommission ausgeschieden zu sein, dann geht es unter anderem um dessen Stellung in der Kirche und damit durchaus um eine ‹Angelegenheit von Relevanz›.»
Auch den schwerwiegendsten Vorwurf, sprich die Verletzung des Wahrheitsgebotes, sah der Schweizer Presserat als erwiesen an. «Kath.ch» versuchte vergeblich, sich mit dem Argument herauszureden, Raphael Rauch habe bei der Schweizer Bischofskonferenz umsonst versucht, seine Behauptung verifizieren bzw. falsifizieren zu lassen. Fakt ist, dass Rauch sich beim Verfasser dieses Beitrages als direkt Betroffenem zu keiner Zeit gemeldet hat, um seine diskriminierende Unterstellung noch rechtzeitig verhindern zu können. Dazu der Schweizer Presserat: «Das heilt jedoch nicht die Tatsache, dass die Behauptung, der Beschwerdeführer sei aus der Ethikkommission ausgeschieden ist, falsch ist. ‹kath.ch› verstiess damit gegen die Pflicht, sich an die Wahrheit zu halten. Ziffer 1 der ‹Erklärung› ist somit verletzt.»
Item: Auch die auf Verlangen des Verfassers dieses Beitrages vorgenommene Berichtigung verletzte in mehreren Punkten den Pressekodex.
Es ist dies innert kurzer Zeit bereits das dritte Mal der Fall, dass der Schweizer Presserat das Medienportal «kath.ch» rügen musste:
- Am 25. Januar 2022 (Nr. 78/2021) wegen Verletzung des Wahrheitsgebotes
- Im Entscheid Nr. 22/2023 wegen unlauterer Methoden bei der Informationsbeschaffung und der Verletzung des Schutzes der Privatsphäre
- Am 27. Mai 2024 wegen Verletzung des Wahrheitsgebotes und der Pflicht zur korrekten Berichtigung
Am gravierendsten wiegt gerade für ein Medienportal, das im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz tätig ist, die wiederholte Verletzung des Wahrheitsgebotes.
Sie läuft ihrerseits Gefahr, die eigene Glaubwürdigkeit zu verlieren, hatte doch eben diese Bischofskonferenz just im Vorfeld des sogenannten Mediensonntags (25./26. Mai 2024) die Gläubigen zu einer Spende «insbesondere zu Gunsten des katholischen Medienzentrums (kath.ch)» aufgefordert, denn «kath.ch» leiste «professionellen Journalismus». Es ist dies ein Vorgang, der von «swiss-cath.ch» schon damals als Realsatire bezeichnet werden musste (vgl. «Vom Mediensonntag zur Realsatire»). Dieses Fazit gilt nach der nun vorliegenden, erneuten Rüge durch den Schweizer Presserat zwei- und dreifach.
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
kath.ch hat diese Rüge in seinem "Medienspiegel" versteckt. Dazu hatte dieses im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz tätige Medienportal allen Grund. Der Schweizer Presserat hat seine Rüge veröffentlicht (vgl. www.presserat.ch). Dieser Entscheid (Verletzung des Wahrheitsgebotes und Verletzung der korrekten Berichtigung) ist auch von anderen Medien aufgegriffen worden (z. B. www.persoenlich.com und www.kleinreport.ch).
Niklaus Herzog. Redaktionsleiter swiss-cath.ch
Das hier sind die Namen des neuen Vorstandes von kath.ch die im Juni gemewählt werden. Gleichzeitig muss entweder Simon Spengler oder Adrian Müller über die Klippe springen, da jemand überzählig ist
Herburger - Landeskirche Thurgau
Omar Landeskriche Aargau
Prétôt Landeskirche Bern (glaub ich)
Livia Leykauf Caritas Schweiz - Wey ist ihr chef
Markus Ries kennt man
Ernst Fuchs Wallfahrtspfarrer
Wir freuen uns darüber zu lesen was sie bei kath, machen möchten und wie sich die Plattformn verändert und professioneller wird.
Und, eine letzte Frage: warum gehen Sie "bewusst diesen Weg, weil es anders nicht möglich ist." Schweigen wäre eine Alternative. Die Namen werden ohnehin veröffentlicht.
Kann Ihre Kritik jedenfalls teilweise bestätigen. Der angeblich von der Landeskirche Bern scheint ein Vertreter der Landeskirche Baselland zu sein. Ausserdem ist eine linksgrüne Parteipolitikerin mit von der Partie. Das Problem ist, dass es sich sowohl bei der Klimareligion wie auch beim Genderismus um zivilreligiöse Vorstellungen handelt, wofür ich nach 50 Jahren ununterbrochener Beschäftigung mit Klimageschichte, fast sämtlicher Wetterchroniken des CH Mittelalters, Hexenprozessen und Geschichte der Sexualität/Homosexualität einstehen zu können glaube. Wäre jederzeit bereit, mich auch einer öffentlichen Debatte zu stellen. Halte aber diese Dogmen tatsächlich als sogar weniger bewiesen als die leibliche Auferstehung Jesu Christi, die natürlich nichtsdestotrotz ein Glaubensgeheimnis bleibt, möchte insofern den Bereich Glaube - Wissen, worüber sich auch Prof. Ratzinger bewusst war, nicht in ihren jeweiligen Grenzen, brauche dafür nicht mal Kant, verwischt sehen. Hätte insofern nichts dagegen, wenn die Sorge um das Klima mit den bekannten Interpretationen öffentlichrechtlich als Religion anerkannt würde, mit dem Privileg, mit einer neuen nicht obligatorischen Kirchensteuer bei ordentlichen Baubewilligungen an geeigneten Orten Windräder aufzustellen. Ausserdem müssten Meteorologen auf höchstem Niveau über den Stand der Erkenntnistheorie nach Logik der Forschung gemäss Popper, Einstein und noch anderen geprüft sein.