«Sanija Ameti schiesst auf Maria und Jesus», meldete der «Blick» am 7. September 2024. Die Co-Präsidentin der EU-Lobby Operation Libero hatte zwei Fotos ihrer der Triebabfuhr dienenden Schiessübung auf ihrem Instagram-Kanal aufgeschaltet. Rund zwei Dutzend Einschüsse sind darauf zu erkennen, davon mehrere in den Kopf von Maria.
«Weltwoche»-Redaktor Christoph Mörgeli lieferte die fällige, vom «Blick» verschwiegene Zusatzinformation: «Angesichts verschiedenster islamistischer Morde und Mordversuche in der Schweiz und in Deutschland und dem übrigen Europa erscheint es recht abwegig, wenn die aus Bosnien stammende Muslima Sanija Ameti auf die für den christlichen Glauben so zentrale Gestalten von Jesus und Maria schiesst.»
Mittlerweile hat Ameti ihren Post gelöscht, «weil sich Personen in ihren religiösen Gefühlen verletzt fühlen könnten». Sie habe das Bild für das Zehn-Meter-Schiessen einem Katalog der Galerie Koller entnommen: «Auf den Inhalt der Bilder habe ich nicht geachtet.»
Mörgeli zweifelt an der Aufrichtigkeit der Quasi-Entschuldigung, weil die Konjunktiv-Formulierung «verletzt fühlen könnten» keine wahre Reue evoziere.
Hauszeitung statt Katalog
Mörgeli zweifelt zu Recht. Tatsächlich haben Abklärungen von «swiss-cath.ch» ergeben, dass es sich keineswegs um den Katalog der Galerie Koller handelt, sondern um die grössere und damit für die Schiessübung viel geeignetere 20-seitige hausinterne Zeitung im A3-Format. Das als Schiessobjekt missbrauchte Bild befindet sich darin auf Seite 4, eine bewusste Auswahl also. Wir haben es in casu mit einer völlig unglaubwürdigen Schutzbehauptung zu tun («Ich habe mir nichts dabei überlegt»). Auch der Ort der «Schiessübung» wirft Fragen auf. War es ein öffentlicher Schiesskeller?
Die Reaktionen fielen heftig aus, ist doch Sanija Ameti nicht irgendwer. Sie ist nicht nur Co-Präsidentin von «Operation Libero», sondern sitzt für die Grünliberale Partei im Zürcher Stadtparlament und in der Leitung der Kantonalpartei, wo sie ausgerechnet für das Ressort Kommunikation und Kampagnen zuständig ist. Zudem firmiert sie als Consultant für die führende PR-Agentur Farner.
Jürg Grossen, Präsident der GLP-Schweiz, spricht von einer «vorsätzlichen Provokation», die gegebenenfalls mit einem Parteiausschluss geahndet werden müsse. Nicolas Rimoldi, führender Kopf der Bewegung Mass-voll, geht noch einen Schritt weiter. Er kündigte eine Strafanzeige wegen Verletzung der Glaubensfreiheit im Sinne von Art. 261 Strafgesetzbuch an. Ihm gleich tat es die Junge SVP. Bemerkenswert, dass nun auch die Schweizer Bischofskonferenz mit einer unmissverständlichen Verurteilung an die Öffentlichkeit getreten ist (aufgeschaltetes Bild zeugt von «Gewalt und Respektlosigkeit»).
Blasphemie-Strafnorm als Prüfstein
Es entbehrt nicht der Pikanterie, dass ausgerechnet ein Mitglied der Partei von Sanija Ameti, Nationalrat Beat Flach, mit einer Motion vom 14. Dezember 2018 die Abschaffung dieser Blasphemie-Strafnorm gefordert hatte. Der Vorstoss wurde nicht überwiesen. Tatsächlich ist diese Strafnorm infolge eines falsch verstandenen Toleranzbegriffs bis dato weitgehend toter Buchstabe geblieben. Darauf gestützte Verurteilungen waren und sind äusserst selten. Die angekündigten Strafanzeigen sind deshalb der gegebene Lackmus-Test, wie ernst es der Staat mit seiner eigenen Rechtsordnung wirklich nimmt. Die in der genannte Strafnorm enthaltene Formulierung «Wer öffentlich und in gemeiner Weise … Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, … wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft» ist jedenfalls auf diesen Fall wie zugeschnitten.
Wie jüngst bekannt wurde, ist Sanija Ameti inzwischen aus der Parteileitung der GLP des Kantons Zürich ausgeschieden. Zudem hat die GLP-Schweiz beschlossen, der zuständigen Zürcher Kantonalpartei zu beantragen, umgehend ein Parteiausschlussverfahren an die Hand nehmen. Und soeben wurde bekannt, dass sich die PR-Agentur Farner zwecks Verhinderung eines Imageschadens die Arbeitsbeziehung mit Mitarbeiterin Amedi auflösen wird.
Es ist dies ein überfälliger Schritt. Man kann dem «Blick» bzw. seinem Autor Raphael Rauch dankbar sein, dass er diese Eiterbeule aufgestochen hat. Mit einer Blauäugigkeit und Realitätsverweigerung sondergleichen wurde hierzulande jede noch so vorsichtige Kritik am Islam abgebügelt – dies im Namen der Inklusion, der Toleranz und der Gleichberechtigung. Doch die sich in dieser Schiessorgie auslebende Gewaltphantasie ist just für das nicht zuletzt von linken Kreisen eingeforderte friedliche, von gegenseitigem Respekt getragene Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen und Religionen und damit auch für die Fundamente unseres Staates und der Gesellschaft existenzbedrohend.
Alt-Nationalrätin Kathy Riklin hat es an die Adresse von Sanija Ameti gerichtet auf den Punkt gebracht: «Bitte Hände weg von Waffen und Politik!!! Rücktritt von allen öffentlichen Funktionen.»
Kommentare und Antworten
Bemerkungen :
Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches besagt: „Wer die religiösen Überzeugungen anderer, insbesondere ihren Glauben an Gott, öffentlich und böswillig beleidigt oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung böswillig entweiht, wird mit einer Geldstrafe bestraft.“
Demzufolge muss eine Strafverforlgung angeordnet werden.
Diese Geschichte wurde im Rahmen eines tatsächlich statffindenden brutalen Kulturkampfs kaum und auf jeden Fall ungenügend analysiert, zumal leider auch nicht von Bischof Bonnemain. Er scheint keine Ahnung zu haben, was es bedeutet, in seinen innersten Gefühlen wirklich verletzt zu sein, wovon nicht zuletzt kaum mehr praktizierende, von der kirchlichen Obrigkeit längst und zum Teil endgültig enttäuschte Katholiken ganz besonders betroffen sind, so wie unfromme Juden den Antisemitismus noch stärker fühlen. Abgesehen davon, dass sich Chur, um nur ein Beispiel zu machen, bei mir noch nie entschuldigt hat, für Forschungen betr. Missbrauch, bei denen Jahrzehnte mehr Erfahrungen und Wissen vorliegt als bei den zum Teil völlig unkompetenten bezahlten Mietlingen, mir keinen Zutritt ins bischöfliche Archiv gewährt zu haben. Keine Entschuldigung gibt es bekanntlich ja auch betr. den Kommunion-Ausschluss wiederverheirateter Geschiedener, was zwar bei der Oberflächliichkeit des bussenfreien Hostienempfangs an Bedeutung eingebüsst hat. Es ist dies aber ein Befund, der mir bekannte Katholiken jetzt endgültig zum Kirchenaustritt veranlasst, auch daran hätte der gute brave Prälat bei dieser Gelegenheit denken dürfen!
Auch bin ich mir ganz sicher, dass der Bischof bei vergleichbaren Symbolverbrechen gegen das Judentum oder den Islam oder gar bei Holocaustleugnung, was ebenfalls Schändung des Andenkens von Opfern ist, in vergleichbarem Tempo und ungefragt von der Täterin, die absolut genau wusste, was sie tat, mehr von Kommunikation versteht als der Bischof, dieser quasi die Absolution erteilt hat, ganz entgegen der traditionellen biblischen und kirchlichen Busspraxis. Das Minimum wäre wohl gewesen, für diesen blasphemischen Akt der bewussten Schändung zum Beispiel alle Kirchgemeinden als Akt der Busse für eine Zeitlang in Gottesdiensten die wunderbare, uns angesichts der Beschmutzung unserer tiefsten Gefühle zum Beispiel bis Ende des Kirchenjahres Sonntag für Sonntag die Lauretanische Litanei beten zu lassen und allfällige Buss-Rosenkränze. Nebenbei gesagt bekannte noch kurz vor seinem Tode der in seinen Beziehungen zu Frauen einigermassen angeschlagene verstorbene Filmstar und Repräsentant eines womöglich zu überwindenden Männerbildes, dass die Muttergottes die einzige Frau in seinem Leben gewesen sei, an die er sich immer und immer wieder hätte wenden können und dies auch praktiziert habe.
Es gibt ein bekanntes Kirchenlied, dass es "unerhört" sei, dass sich ein Christ nicht jederzeit an die Muttergottes wenden könne, in der Marianischen Sodalität der Benediktiner einst "die Allmacht auf den Knien" genannt, wenden könne. Selber glaube ich dies im Moment höchst nötig zu haben. Ausserdem empfehle ich Dir mal, die beste in der Schweiz je gehaltene Predigt über die Muttergottes und ihre Erwählung als durch nichts übertroffenes Ereignis der Menschwerdung zu lesen, gehalten am Engelweihfest in Einsiedeln am 14. September 1522 vom damals noch katholischen Priester Huldrych Zwingli. Dieser gewaltigen historischen Persönlichkeit auch in der Geschichte der Spiritualität reicht bis zum heutigen Tag kein Schweizer Bischof das Wasser, zumal nicht aus der gegenwärtigen Generation. Dass Zwingli indes den Bildersturm, den er nicht direkt veranlasste, nicht abgestellt hat, ist freilich ein tragisches Kapitel der Kirchengeschichte, so wie die vom Chronisten Edlibach geschilderte Zerschlagung der Orgeln in den reformierten Kirchen der Schweiz; freilich immer noch weniger schändlich als die bereits mit unzählingen Solidaritätsadressen, u.a. auch vom katholischen Politiker de Weck, Beleidigung des Andenkens unserer heiligsten Mutter, die Schützin angetan übrigens mit Symbolen des Dschihad, bei dem der Bildersturm, siehe Afghanistan, schon immer zur Grundausstattung gehörte. Dass Muslime und Juden sich indes Vergleichbares nicht bieten lassen, bleibt zu respektieren, bei freilich entschiedener Ablehnung gewaltsamer Aktionen.
Wenn heute sogar in einem christlichen Land, etwas gegen das Christentum begangen wird, bleibt es leider ohne grossen Aufschrei. Wäre es gegen den Islam gewesen, sähe es ganz anderst aus, da müsste Frau Sanija Ameti um ihr leben
bangen. Wenn solches tun überhand nimmt, müssen wir Christen uns bald fürchten.
Man muss klar ihre Handlung verurteilen, aber ebenfalls die Drohungen, die sie erhält.
Und beides sollte öffentlich sein und nicht totgeschwiegen.
Aber Frau Ameti hat die Latte für mögliche Exzesse, sofern man links, mit Migrationshintergrund und weiblich ist, wieder mal viele Stufen tiefer gesetzt. Dass sie nun sogar eine gesamtgesellschaftliche Solidaritätsoffensive von Antifa bis Weltwoche hat, wird die nächsten Exzesse noch brutaler werden lassen.
Daher darf man sich nicht scheuen die berechtigte Kritik inkl. Rücktrittsforderungen anzubringen.